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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung von zwei Zeughäusern in Kriens.

(Vom 11. Dezember 1893.)

Tit.

Das eidgenössische Kriegsdepot Luzern war bis vor einigen Jahren von ganz untergeordneter Bedeutung, indem dort nur "das Corpsmaterial einiger weniger Truppenkörper der IV. Division untergebracht war.

Bei der Neuformation der Positionsartillerie wurde Luzern als Depotort einer Positionsartillerie-Abteilung und eines Teils der Munition II. Staffel für diese Waffengattung bestimmt. Als sich in den leitenden militärischen Kreisen die Überzeugung Bahn brach, daß die im Laufe der Jahre angeschafften Kriegsreserven aller Art in centraler Lage des Landes zu sammeln seien, gelangte das Kriegsdepot Luzern zu erhöhter Wichtigkeit, denn die eentrale Lage, in Verbindung mit den nach allen Landesgegenden hinführenden Eisenbahnen, stellte Luzern in dieser Hinsicht in erste Linie, und es ist in der That die große strategische Bedeutung des Platzes Luzern allgemein anerkannt.

In Luzern wurden hierauf nach und nach untergebracht: die Geniereserve, ein Drittel der Positionsreserveparks, die Versuchsgeschütze der Positionsartillerie, ein Depotpark (jeweilen mit der Munition), Bewaffnung und Ausrüstung für die Mannschaftsdepots verschiedener Truppengattungen, das Material für die Sanitätseisenbahnzüge, ein Vorrat an Zugpferdgeschirren, endlich eine sehr

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große Anzahl von Gewehren Kai. 10,4mm, welche bei der Neubewaffnung der Infanterie überzählig wurden und wegen Platzmangel in fast allen kantonalen Zeughäusern aus diesen zurückgezogen werden mußten.

Zur Unterbringung dieser Materialbestände mußten, da die bestehenden alten Magazine in Luzern in jeder Beziehung ungenügend waren, neue Zeughäuser erstellt werden, und es entstand nach und nach bei Kriens eine neue Anlage, welche gegenwärtig aus sechs Magazinen, wovon eines noch im Bau ist, einem Werkstattgebäude und einer Verwalterwohnung nebst zahlreichen Munitionsmagazinen c besteht.

Die Magazine sind gegenwärtig vollständig angefüllt, so daß die gehörige Instandhaltung des Materials mit Schwierigkeiten verbunden ist.

In Luzern muß aber in der Folge noch weiteres Kriegsmaterial untergebracht werden. Die Organisation der Armeecorps bedingt nämlich vielfache Verschiebungen in den Materialbeständen, indem eine Reihe bisher im Divisionsverbande gestandener Truppenkörper zu Armeecorpsinstitutionen zusammengezogen werden müssen, um bei einer Mobilmachung von Anfang an dem Armeecorps als Ganzes zur Verfügung zu stehen. In Luzern, als dem Hauptdepotort für das IV. Armeecorps, wird demgemäß untergebracht werden: das Material des Armeecorpsparks (cirka 140 Fuhrwerke), von dem gegenwärtig nur ein Teil in Luzern liegt, der Corpsbrückentrain (36 Fuhrwerke), die Corpstelegraphen- und Eisenbahnabteilung (12 Fuhrwerke), die Corpsverpflegungsabteilung (28 Fuhrwerke).

Mit dem Material für die verschiedenen durch die Gründung von Armeecorps neugeschaffenen Stäbe wird der Zuwachs in Luzern mindestens 170 Fuhrwerke betragen, nebst zugehöriger Pferdebeschirrung und der übrigen Corpsausrüstung.

Angesichts dieser Verhältnisse gestaltet sich der Bau von neuen Zeughäusern zur unausweichlichen Notwendigkeit.

Die Möglichkeit einer raschen und geordneten Mobilmachung wird durch die Anhäufung der erwähnten sehr bedeutenden Materialbestände nicht in Frage gestellt, da ein großer Teil des Materials Kriegsreserven bildet, welche erst nach beendigter Mobilmachung der Feldarmee nach und nach den Truppen zugeführt werden, und da die rationelle Einrichtung der Krienser Depotanlage eine prompte Durchführung der Mobilisierung auch großer Massen von Kriegsmaterial ohne weiteres garantiert.

Wir bedürfen zur Unterbringung des Materials für die Armeecorpsanstalten in Kriens zweier neuen Magazine von der Größe der in den letzten Jahren erstellten.

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Die Länge der Magazine beträgt 53,8 m., deren Breite 21 m.

Die Höhe, welche ein Erdgeschoß und einen ersten Stock in sich faßt, ist 7 m. Für die Eindeckung ist Holzcementbedachung vorgesehen. Die Magazine 'entsprechen in allen Teilen der bisherigen einfachen, aber gut bewährten Konstruktion. Die mit Einfahrtsthoren versehenen Erdgeschosse sollen zur Aufnahme der Fuhrwerke und die aus Riegelwerk gebauten ersten Stockwerke zur Unterbringung der zugehörigen Pferdegeschirre und übrigen CorpsausrüstuDg dienen.

Die Baukosten werden nach Maßgabe der für die bereits bestehenden Magazine aufgewendeten Beträge für ein Zeughaus Fr. 70,000 betragen. Dazu kommt noch ein Betrag von Fr. 5600 für die Einzäunung des ganzen durch die Eidgenossenschaft im laufenden Jahre zur Vergrößerung des Depots angekauften Areals, so daß sich die Gesamtkosten belaufen werden auf Fr. 145,600.

Wir beehren uns, schließlich darauf hinzuweisen, daß die verlangten zwei Zeughäuser notwendig schon im Laufe des Jahres 1894 erstellt werden sollten, da sonst die mit der Organisation der Arméecorps verbundenen Materialdislokationen in diesem Jahre nicht durchgeführt werden könnten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 11. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bnndesbeschlnß betreffend

die Bewilligung eines Kredites für Erstellung von zwei Zeughäusern in Kriens.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Dezember 1893, beschließt: Art. 1. Für die Erstellung von zwei Zeughäusern in Kriens wird ein Kredit von Fr. 145,600 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3.

auftragt.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung be-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung von zwei Zeughäusern in Kriens. (Vom 11. Dezember 1893.)

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1893

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13.12.1893

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