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Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates (Vom 21. April 1893.)

Herrn Eduard Schläper wird die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul, in Bahia, unter Verdankung der geleisteten guten Dienste, erteilt; als dessen Nachfolger wird Herr Emil M e i s t e r , von Dachsen, Kanton Zürich, in Bahia, ernannt.

Die in Dresden versammelte internationale Sanitätskonferenz fand durch die am 15. laufenden Monats erfolgte Unterzeichnung des durch sie ausgearbeiteten internationalen Sanitätsvertrages ihren Abschluß.

Diesem Vertrage traten sofort und ohne Vorbehalt außer der Schweiz die folgenden Staaten bei : Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Österreich-Ungarn und Rußland.

Außerdem waren an der Konferenz noch folgende weitere Staaten vertreten: Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Portugal, Rumänien, Schweden und Norwegen, Serbien, Spanien und die Türkei, deren Delegierte entweder keine Vollmacht zur Unterzeichnung eines Vertrages hatten, oder eine solche von Vorbehalten abhängig gemacht haben wollten.

Art. IV fraglicher Konvention bestimmt, daß deren Ratifikation baldmöglichst, längstens 6 Monate nach dem 15. laufenden Monats, zu erfolgen hat.

Die in Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Pont über Sentier nach Brassus, vom 16. April 1891, festgesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h.

bis 16. April 1895, verlängert.

Der Norwich Union Life Insurance Society in Norwich wird die eidgenössische Konzession erteilt.

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(Vom

22. April 1893.)

Der Bundesrat hat den schweizerischen Gesandten in Rom beauftragt, dem italienischen Königspaar bei der Feier der silbernen Hochzeit seine Glückswünsche darzubringen. Herr Minister Bavier ist am 21. dies dem Auftrag des Bundesrates nachgekommen, und es haben der König und die Königin ihm hierfür ihren lebhaften Dank ausgesprochen.

(Vom 25. April 1893.)

Im Offizierscorps der Infanterie werden folgende Beförderungen und Versetzungen vorgenommen: a. Beförderungen.

Zu O b e r s t l i e u t e n a n t s der I n f a n t e r i e : Herr Kernen, Eduard, von Heutigen, in Bern, Major, bisher Kommandant des Bataillons 31 A.

,, Bratschi, Joh. Rob., von und in Bern, Major, bisher Kommandant des Bataillons 28 A.

,, Grieb, Eugen, von und in Burgdorf, Major, bisher Kommandant des Bataillons 29 A.

fl ' Buhler, Arnold Gottlieb, von Äschi, in Frutigen, Major, bisher Kommandant des Bataillons 33 A.

b. Kommandoübertragungen und Versetzungen.

Bisherige Einteilung. Neue Einteilung.

Herr Oberstl. Gutzwyler, Stephan, von Therwyl, in Bern Inf.-Reg. 20 A. Inf.-Reg. 17 A.

,, ,, Bourgeois, Gustave, von und in Orbe .

,, 4L.

,, 3 L.

,, ,, Hintermann, Robert, vonBeinwyl,inAarau ,, 18 L.

,, 20 A.

,, ,, Kernen, Eduard, von Heutigen, in Bern . Inf.-Bat. 31 A.

,, 9 L.

,, ,, Bratschi, Joh. Rob, von und in Bern .

,, 28 A.

,, 10 A.

,, ,, Grieb, Eugen, von und in Burgdorf'.

,, 29 A.

,, 9 A.

,, ,, Bühler, Arnold, von Äschi, in Frutigen .

·,, 33 A.

11 ,A.

fl

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Nach Ablehnung der finanziellen Beteiligung an der internationalen Hundeausstellung, die am 11.--14. Mai nächsthiu in Zürich stattfinden wird, hat der Bundesrat, wie in den Jahren 1889 und 1887 bei den internationalen Ausstellungen in Bern und Zürich, eine Ehrengabe von Fr. 500 bewilligt.

Über die Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Offiziere, Adjutant-Unteroffiziere und der bisher nicht eingeteilt gewesenen Ärzte des Landsturms wird eine Verordnung erlassen.

Die Noten der Caisse d'amortissement de la dette publique B 25 werden zur Einlösung durch die Banque de l'Etat de Fribourg zurückgerufen und der Rückzugstermin auf den 31. Dezember 1894 angesetzt.

Der Banque de l'Etat de Fribourg in Freiburg, welche die Geschäfte der Caisse d'amortissement fortführt und deren Aktiven und Passiven übernommen hat, wird unter der nach Art. 12, 14 und 30 des Banknotengesetzes vom 8. Mai 1881 (A. S. n. F. V, 400") geleisteten Eantonsgarantie die Ermächtigung zur Ausgabe von Banknoten im Betrage von Fr. 3,000,000 erteilt, wovon die Hälfte oder Fr. 1,500,000 als Ersatz für die eingelösten Noten der Caisse d'amortissement bestimmt sind.

Die Vergütung für Pferderationen pro 1893 wird gemäß Bundesbeschluß vom 25. März 1893 (A. S. n. F. XIII, 342) auf Fr. 1.80 per Ration festgesetzt.

Dem Organisationskomitee des schweizerischen Lehrertages, welcher am 19. und 20. Juni in Zürich stattfinden wird, wird ein Bundesbeitrag von Fr. 3000 bewilligt.

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Wahlen.

(Vom 21. April 1893.)

Finanz- und Zolldepartement.

Gehülfe der Zoll Verwaltung: Herr Adolf Haldi, von Saanen.

(Vom 25. April 1893.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postcommis in Rorschach : Herr Heinrich Schmid, von Zurzach (Aargau), Postaspiran in Rheinfelden.

Posthalter und Briefträger in Ramsey (Bern): Frau Marie Schilt, von Brienz, Witwe des gewesenen Posthalters in Ramsey.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1893

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2

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18

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26.04.1893

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749-752

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