352

#ST#

Bekanntmachungen von

Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Das eidgenössische Departement des Auswärtigen bringt den Interessenten zur Kenntnis, daß mit ihrem nationalen Passe versehene Ausländer nur während sechs Monaten von dem Tage an, an welchem sie die Grenze überschritten haben, in Rußland Aufenthalt zu nehmen berechtigt sind. Diese Berechtigung gilt auch nur für einen e i n m a l i g e n Aufenthalt.

Wenn sie w i e d e r nach Rußland kommen, haben sie sich gleich bei i h r e r A n k u n f t mit einer neuen Aufenthaltsbewilligung zu versehen. Im Unterlassungsfalle erfolgt Buße.

B e r n , den 23. März 1893.

Eidg. Departement des Auswärtigen, Politische Abteilung.

353

12. Wochenbulletin über die Ehen, Geburten und Sterbefälle in den Städten Zürich (103,271 Einwohner), Groß-Genf (78,777 Einw.), Basel (76,514 Einw.), Bern (47,620 Einw.), Lausanne (35,623 Einw.), St. Gallen (30,934 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,511 Einw.), Luzern (21,778 Einw.), Blei (17,395 Einw.), Winterthur (17,125 Einw.), Neuenburg (16,772 Einw.), Herisau (14,020 Einw.), Schaffhausen (12,637 Einw.), Freiburg (12,667 Einw.), Locle (11,707 Einw.), deren Gesamtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1893 berechnet, 524,251 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

12. Woche, vom 19. bis zum 25. März 1893.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 95 Ehen, 285 Geburten (mit Einschluß der Totgeburten) und 159 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 20 Geburten und 29 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung giebt uns die Zahl der ehelichen und anehelichen Geburten, der Totgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Lebend-

Vom 19. bis zum 25. März. ·

geburten.

Totgeburten.

Gestorbene

(«line die Totgeburten) von 0--1 Jahr von 1--4 Jahren

Eheliche.

unehe- Ehe- uneheliche. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung 1 angehörend . . . . 258 20 6 7 12 j Auswärtige 1 Zusammen 270 27 1 7 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 32 17 1 Wovon Auswärtige . .

11 7 1 unter der Gesamtza hl wa ren v<»rkost; eldet

Ehe- uneheliehe. liche.

29 2

31 4 2

Eheliche.

11 5 4 1 6 ! 15 --

7 4

Uneheliche.

2

-2 i 1

Nach dem Alter ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefalle (mit Ausschluß der Totgeburten) wie folgt:

!

;

Vom 19. bis zum 25. März.

Männlich Weiblich .

0--1 Jahr.

15

11 6

6 3

13 21

21 19

24 26

37

17

9

34

40

50

22

. .

Zusammen

Unbe1--4 5--19 20--39 40--59 60-79 80 mihr kanntes lalirin. lahno. latini). lahcin. Illuni. und lahrin. Alter.



1

~

--

354 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergiebt sich für obgenannte 15 Städte (mit, Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am 25. März ,,18. ,,

·ï · v

Während der entsprechenden Woche im Jahre

19.2

,,

Todesursachen.

1. Pocken 2. Masern Diphtheritis und Group . .

Keuchhusten Rotlauf Typhus abdominalis . . . .

Kindbettfieber

9. Durehf'all der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Andere tuberkulöse Krankheiten 12. Akute Krankheiten der Lunge 13. Organische Herzfehler . . .

1 4 . Schlagfluß . . . .

15. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

16.

,, ,, Selbstmord 17.

,, ,, Mord . .

18.

,,

.,

Unbestimmte Todesursache .

19. Angeborene Lebensschwäche 20. Altersschwäche 21. Andere Todesursachen . . .

22. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

25.» 27.« 22.0

20.5

1892.

1893.

21.3

21.5

,,

18.3 ,.

,, n Die Geburtenziffer beträgt 27.7 auf 1000 Einwohner.

4.

5.

6.

7.

8.

189t

1892

1893 15.8 Sterbefalle auf 1000 Einwohner 22.2 20.7 18.« ,,

1891.

Vom 22. bis Vom 19. big Vom 20. bis 26. März.

28. Man.

25. März.

Wovon "Wovon Wovon Total. Aus- Tot»l. Aus- Total. Auswärtige wärtige.

wärtige.

8 1 7

1 1

2

Z!

2 3 30 7 26 2 8

3 2 2

9 1 7 3

1

1

8 1

4

3 1

--

4 2

9 34 5 40 14 5

4 6 2 1

7 31 6 45 8 4

1 -- --

5 4 -- --

4 3 1

1 --1

6 2 --

1 i 18 ' 3

1 2

-- 12 10

64 -- 188*

_

1 1

·

9 6

13 100 16 78 -- -- -- -- 29 ~25ÌT "S5~ ~229~

-- 1 _,,..,

4 3 2 1 1, -- -- 1 10 -- 23~

* Wovon 1 Fall in Petit-Saconnex.

Alkoholismus 10 Fälle (8 männlich, 2 weiblich). -- Syphilis 2 Falle.

Laut Angabe hatte in 47 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfallen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

355

1

GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle Im Spital.

Keine Angaben.

In 18 Fällen.

In 5 Fällen.

In 22 Fällen.

In 10 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt : Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten Langenandern tuberkulösen infektiösen der Atmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. l bin 8.)

Minnlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich.

13

12

18

Städte.

2

^

l l --

l -- l

Männlich. Weilblich.

--

l 3 l 2 --

11 Durchfall der kleinen Kinder "a pH

1

II

ÏI

00 gj co it

II

von 9--12 Monaten.

l 13 4

Mannlich. Weiblich.

von 8--5 Monaten.

2 4 5 l

Infektiöse Krank- 1 heiten.

1 2 --2 1 7

Andere tuberkulöse Krankheiten.

j

5 1 -- -- 4 3 -- -- 13

Akute KrankheitTM jl der Lunge.

on 0 bis 1 Jahr 1 4 Jahren 5 19 , 20 39 ,, 40 59 ,, 60 79 .

80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

Lungenschwindsncht.

r

Ts |3

&

Zürich Groß- Genf*) Basel

. . .

S t . Gallen . . . . .

Chaux-deJFonds . . .

Neuenburg .

Winterthur .

Biel Herisau . .

Schaffhausen.

IVeiburg . .

Locle

. . .

. . .

. .

. . .

. .

3 4 5 6 6 1 1 2 1

7 1 4 2 4 4 1 1 1

2 2

4 1 1

8 2 1

1 1

1

1

*) Genf mit Plainpalais, Eaux-

2

1 r

ÌV63

1

md Pe tit-Sa connex

--

1

--

-- --

356

Morbidi tat.

Vom 19. bis zum 25. März 1893 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden : 1. Pocken und modifizierte Blattern.

Bern : 2 Fälle, aus Prankreich eingeschleppt.

2. Masern.

ZUrlch: 5 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Neuenburg (Kanton): 5 Fälle in Fleurier. -- Waadt: Zahlreiche Epidemien im Kanton. · 3. Scharlach.

ZUrlch : 11 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern : 5 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle in Neuenburg. -- Waadt: 23 Fälle. -- Groß-Genf : 2 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

ZUrlch: 15 Fälle. -- Basel-Stadt: 5 Fälle. -- Waadt: 8 Fälle. -- GroßGenf: 8 Fälle.

5. Keuchhusten.

ZUrlch: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 5 Fälle. -- Bern (Kanton): l Fall in Biel.

6. Varicellen.

ZUrlch: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 6 Fälle. -- Bern: 2 Fälle.

7. Botlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Sehleitheim. -- ZUrich: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern: l Fall.

8. Typhus.

Basel-Stadt: l Fall. -- Bern (Kanton): l Fall in Biel. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Colombier. -- Waadt: 5 Fälle. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Schaffhauten (Kanton): l Fall in Buchberg. -- Waadt: 2 Fälle.

Gesamtbestand der Kranken nnd Aufnahmen in 70 Krankenanstalten der Schweiz.

Zürich . . .

Bern . . . .

Lnzern . . .

Uri Schwyz · . .

Nidwaiden . .

Glarns . . .

Zug . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin. . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburç . .

Genf . '. . .

Total . . . .

1

577 1077 67 34 27 28 69 47 140 149 543 97 57 92 U 371 45 161 96 73 467 15 227 449 4919

g ·ä &

è u ·eä a 1 ja II a 03

2

4 3

a> CG

o

Ǥ te-s A 1!

·t 'S 1 es ->
--

öS

9 6

2

--

--

--

1

--

1

-- ~

--

1

1 -

-- · -- 2 1

--

2 1

--

1 3

2 6 2

2 1 1

1

-

2 8 1

2

--

2 12 2 1 1

Ì

1 3 2

2

1

2

2

2 1 1

1

2

5

1

4 3

1 2

4

2 3 2l

2 7 51

2

1 ] 1 1

-- 1 3 4 Ì 26 ;

~* 1 10 . -- . 31 ! 7 Ì

Ohne Zieglerspital in Bern und Krankenhaus in Interi afcen.

t Davon 379 Ortsft emde.

i

U El ·*>£ «^

Hl Efs-fS ili 1 -31 -sf ,* «1 Sd ,31 *-5Î «l51 5 3s° '"M ·"W

Q B

--

--

oe

ff

-- --

Ì , · |2 »H rM H

<^H

2

Ohne Kreuzspital in Char.

4 6 1

1

12 14 1 1 3 3 1 2 3 2

3 2 1 2

1 9 4 2

14 . 64 8


'C 'S

"M

II

P

am 25. Harz.

A. u ±" n a h m e n .

JS

fleaamtbeitand

1893.

Total der Aufnahmen, i

Kantone.

Gesamtbestand 1 am IS. März. ;|

Aufnahmen vom 19. bis 25. März

65 13 115 597 90 26 176 '916 , 4 2 68 13 1 36 3 1 1 32 6 3 27 3 10 1 11 70 6 3 13 51 ' 3 19 3 143 ; 26 10 4 146 22 52 9 80 531 2 2 86 10 2 2 8 49 13 14 98 21 1 1 12 2 49 8 73 369 8 2 42 i 5 157 18 10 96 8 1 13 2 4 9 75 !

466 1 51 9 82 3 12 3 17 9 2 37 3 185 2 39 6 67 430 19 ; 472 101 823f 4694 Ï

1

Ohne Hôpita 1 de la Provide nee in ^euenbc rg-

00

et

-3

Statistik der Geisteskranken des Kantons Tessin.

Zahl der Geisteskranken, für deren Verpflegung die Regierung Beiträge aus dem Alkoholzehntel gewährt.

Bezirke.

Bellinzona . . .

Elenio . . . .

Leventina . . .

Locamo . . .

Lugano . .· . .

Mendrisio . . .

Riviera . . . .

Vallemaggia . .

Total Im Jahre 1891 .

1890 .

1889 .

1888 .

Zahl der Irren.

.

j~ _« o "3 *a "E 3 O *o va H S

6

4 7 12 23 12 2 2 68 66 53 47 --

5 2 7 15 11 7 1 2' 50 46 44 36 --

11

6 14 27 34 19 3 4 118 112 97 83 66

*-> -&

·33 .9 a ·

-&II

u

ta°

8 6 14 21 26 13 3 4 95 77 72 72 55

a a S S- g

T3 a £ B B 'S m ° 5 * B -3°

a S* - a

t

5
IS 03

rH

·da es i-

tì P l10 i ·S 3

13 OE>

oa J3

ä

rt

!=

Z*.

s:

£|§£ 3 -- -- 6 8 6 -- -- 23 35 25 11 11

7 2 10 20 21 12 3 2 77 751) 64 47 41

4 4 4 7 13 7 --2

tO

B. l* 3



&b c3 M

,42

^ ^

T-l

41 37 33 36 25

(-1 ffQ Pcn

OSCO

- 0

ÎH S ^-5

S^ V ^j T?

·ö ""*. ,O 0 a N1 fc-OÌ ä^2 eä 3«

-4-i

S 4}

^· "*a a.

15 2 4 83 75 69 60 48

1 1 2

4 5 -- -- -- 13 9 12 7 4

2 1 3 5 6 4 1 -- 22 30 16 16 14

rj

fcn-S 5« | | 1 - §0

O3 ^5 -- i

^i-s

^

S
a ^ -a ÏS S ·ü ^a M S 3,3 s»_g

3 8 2 4 ö 9 9 18 11 23

4 1 -- 35 37 28 23 18

g d Q i aß m

2,884 1,039 3,805 6,575 7,932 4,794 755 947 28,731 27,294 24,239 20,337 17,161

S .2 5

»bn e Sco 03 « B ·s
Fr.

5,417. -- 1,973. 60 7,207. 60 12,093. 80 15,055. 60 8,554. 10 1,436. 40 1,777. 40 53,515. 50 52,332. 55 46,900. 55 39,726. 25 33,199. 48

v~3 »1 .

03.ÏÏ

^·s^s: bBja^o P 03 ÎH CO J 3 _ N OÇJ

'j|,ä

_ 03

851 SP i>q«"

Zu Lasten der , °> O "îa "c

E "S ·s e I o> M

"E ce u^

(Zahl der Kranken.)

Fr.

1,513. 05 551. 30 2,012. 95 3,430. 40 4,205. 15 2,389. 45 401. 20 496. 50 15,000. -- 15,000. -- 10,000. -- 10,000. -- 10,000. --

5 1 2 13 13 12 1 1 48 46 45 31 33

6 5 12 14 21 7 2 3 70 66 52 52 33

*) Der Unterschied zwischen dem Kiankenstand vom 31. Dezember des einten Jahres und demjenigen vom 1. Januar des folgenden Jahres rllhrt davon her, dass mit dem Beginn des neuen Jahres Kranke, welche Ms dahin ausschliesslich von ihrer Familie unterhalten worden waren, von der Direktion des Gesundheitswesens in die Kategorie der Unterstutzten aufgenommen wurden. Das Anwachsen dieser Kategorie wird von Herrn Dr. Euetti, Sekretär der genannten Direktion, dem Beitrag zugeschrieben, welchen der Staat für die Verpflegung dieser Kranken leistet. Die nicht unterstützten Kranken, welche wohlhabenden Familien angehören, sind in ohiger Übersicht nicht Inbegriffen. Die Gesamtzahl der Geisteskranken im Kanton Tessin wird auf 130 geschätzt. Am 30. April 1892 hat der Grosse Rat die Errichtung eines Spitals für Gfeisteskranke beschlossen. Die Anstalt wird nach dem Paöllonsystem in Mendrisio gebaut werden.

co

359

Die Sterblichkeit der kleinen Kinder infolge Gastro-Enteritis in der Stadt Bern.

Mitteilung des Herrn G a u c k a t , Civilstandsbeamter in Bern.

(Siehe Bnndesbl. 1892, I, 744.)

Im Jahre 1892 kamen auf dem Civilstandsamte Bern 82 Todesfälle *) von Kindern unter einem Jahre zur Anzeige, welche an Magendarmkatarrh oder Dyspepsie gestorben sind.

Nach eingezogenen Erkundigungen über die Ernährungsweise dieser Kinder gestaltet sich dieselbe folgendermaßen :

A. Ernährung durch Muttermilch von Geburt an, 33 Kinder.

l Kind während 6 Monaten.

7 Kinder ,, 2--3 10 ,, ,, 4--6 Wochen.

H ,, n 2-4 ,, 3 .

,, 1-2 .

l Kind ,, 2 Tagen.

Nach Entzug der Muttermilch wurden diese 33 Kinder folgendermaßen ernährt : 20 Kinder mit Kuhmilch und Haberächleim.

3 Kinder mit Kuhmilch und Zwiehack.

4 Kinder ausschließlich mit Kuhmilch.

2 Kinder mit Kuhmilch und Kamillenthee.

l Kind mit Kuhmilch, Brei und Fenchelthee.

l Kind mit Kuhmilch, Griesbrei und Zwieback.

l .Kind mit Kuhmilch, St. Galler kondensierter Milch und Zwiebackmehl.

l Kind mit Kuhmilch und Nestles Kindermehl.

B. Gar keine Muttermilch, haben erhalten 49 Kinder.

Dieselben wurden folgendermaßen ernährt : 12 .Kinder nur mit Kuhmilch.

19 Kinder mit Kuhmilch und Haberschleim.

5 Kinder mit Kuhmilch, kondensierter Milch und Haberschleim.

4 Kinder mit Kuhmilch, Zwieback oder Zwiebackmehl.

2 Kinder mit Kuhmilch und Brei.

l Kind mit Kuhmilch, Haberschleim, Zwieback und Uriesbrei.

1 Kind mit Kuhmilch, Haberschleim, Kamilleuthee und Malaga.

2 Kinder mit Kuhmilch, Zwiebackmehl und Kamillenthee.

2 Kinder mit kondensierter Milch und Haberschleim.

l Kind mit Kindermehl, dann Haberschleim, Milch und Cognac.

*) Die monatlichen Mitteilungen des eidg. statistischen Bureaus weisen 85 Todesfälle infolge Gastro-EnteritiE auf. Der Unterschiel rührt daher, dass der Civilstaudsbeamte sich nach den offenen ärztlichen Todesbescheinigungen seine Aufzeichnung macht und das statistische Bureau die Todesursache bestimmt nach den Angaben, welche auf der neuen Sterbekarte vom behandelnden Arzte auf Innfidenzielle Weise mitgeteilt werden und dem Civilstandsaint unbekannt bleiben.

360

Vergleichende sanitarische Statistik.

Entsprechende jährliche Sterblichkeitsziffer auf 1000 Einwohner.

Städte.

Bevölkerung nach den Volkszählungen oder berechnet.

Während der 4 Wochen des Monats Januar.

Die 16 schweizerischen 1.-7. 8.-14. 15.-21. 22.-2S. Städte.

In den 15 schweizeri524,551 17.« 20.8 19.6 19.o schen Städten zusammen .

Freibnrgi.B.

19.7 52,820 25.6 18.7 Karlsruhe .

80,204 12.j 19.5 20.1 Mülhausen .

31.o 29.o 24.6 80,579 25.8 Straßbnrg . 129,450 30.1 31.8 34.9 21.7 Mainz . . . . 75,024 19.4 22.2 20.1 24.» Darmstadt .

59,031 24.7 19.4 15.o 23.8 Frankfurt a. M.

193,144 19.! 18.o 17.6 16.7 .

Stuttgart . . 131,082 17.t 16.3 20.8 Augsburg .

80,654 27.1 27.7 27.7 19.8 München . . 386,202 22.6 20.7 20.0 20.8 Bremen . . 134,700 17.i 16.2 22.8 15.i Berlin . . 1,714,938 18., 18.3 18.o 18.i Kopenhagen 334,000 23.2 1K.5 23.7 19.6 Stockholm . 248,051 20.3 22.4 23.1 21.4 Wien . . . 1,435,931 22.7 22.4 21.6 Lyon . . . 438,077 27.8 28.e 21.1 27.9 Besançon . .

54,636 (1.-- 15.:) 59.0(16.--31.:) 31.» Paris . . . 2,424,705 26.7 27.7 26.9 26.o Brüssel . .

28.o 180,148 29.7 30.» 28.o London . . 4,305,551 30.3 30.3 25.4 22.a Hamburg und Vororte . 612,933 19.6 18.8 16.9 18.7

Zürich . .

Genf . . .

Basel . . .

Bern . . .

Lausanne St. Gallen .

Chauxdefonds Luzern . .

Neuenburg .

Winterthur .

Biel . . .

Herisau . .

Schaffhausen Freiburg . .

Lode . . .

Während 1 des Monats 1 Januar. |

(Siehe Bundesbl. 1893, I, 196.)

18.o 22.1 19.7

20.0 21.8

18.S 20.1 24.9 13.8 17.9

12.j 17.« 13.o 27.2 21.1

(Ohne die Ortsfremden, welche in den 15 Städten während dieses Zeitraums gestorben sind.)

361

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nötigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender erteilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrollierung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hierfür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat infolge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 16. März 1893.

Eidg. Oberzolldirektion.

362

Bekanntmachung.

Der Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes für das Jahr 1891, welcher in ausführlicher Darstellung über den Stand und die Thätigkeit der sämtlichen in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften Aufschluß giebt, wird Ende April die Presse verlassen.

Bei Bestellung vor dem 15. Mai wird die unterzeichnete Amtsstelle diesen Bericht gegen Nachnahme von 2 Franken zustellen.

Nachher geht die Schrift in den Verlag von?Schmid, Francke & Cie.

in Bern über und ist nur noch zum erhöhten Buchhändlerpreise erhältlich.

B e r n , den 30. März 1893.

Eidg. Versicherungsamt.

Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von 50 Cts. zu beziehen:

I. Supplement zar Sammlung der Kantonsverfassungen enthaltend die seit 15. August 1891 bis 31. Dezember 1892 vorgekommenen Abänderungen der Bundesverfassung und der Kantonsverfassungen.

B e r n , den 23. Februar

1893.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

363

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes,

As 78, vom 28. März 1893.

Handelsregistereinträge. Schweizer. Emissionsbanken: Spezifikation der gesetzlichen Barschaft ; Wochensituation ; Generalsituation.

Privatauzeigen.

JV» 79, vom 29. März 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Abhanden gekommene Werttitel.

Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Handelsverkehr mit Frankreich. Handelsübereinkunft zwischen der Schweiz und Rumänien.

Konsulatswesen. Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

JVs 80, vom 30. März 1893.

Handelsregistereinträge.

Toggenburgerbank in Lichtensteig.

Transport-Einnahmen der schweizerischen Eisenbahnen im Februar 1893.

As 81, Tom 30. März 1893.

Zweites Blatt.

Abhanden gekommene Werttitel. Handelsregistereinträge. Zweiganstalt der thurgauisehen Eantonalbank. Schaffhauser Kantonalbank in Schaffhausen. Fabrik- und Handelsmarken. Patenttaxen der Handelsreisenden. Privatanzeigen.

JV« 82, vom 1. April 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Abhanden gekommene Werttitel.

Handelsregistereinträge. Zweiganstalt der Toggenburgerbank. Post.

Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.04.1893

Date Data Seite

352-363

Page Pagina Ref. No

10 016 116

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.