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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1893 (II. Serie).

(Vom 8. Dezember 1893.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende für das laufende Jahr zu unterbreiten.

Nachtragskreditbegehren

Zweiter Abschnitt, Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

3. Bedienung

Fr. 500

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen glieder von Kommissionen

an die Mit.Fr, 2000

Da die noch vorhandenen Kreditrestanzen voraussichtlich nicht ganz ausreichen werden, so wird um Bewilligung der beiden Beträge nachgesucht.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

30

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D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

d. Registratur und Unterregistrator g. Weibel

Fr.

,,

1,406 1,500

2. Material.

a. Druckkosten und Lithographien h. Verschiedenes i. Stenographisches Bulletin

Fr. 10,000 ,, 2,000 ,, 10,000

Ad i, d und g. Diese Nachtragskredite sind infolge der Ausrichtung von Besoldungsnachgenüssen an 'die Hinterlassenen dos Registrators J. Menn und des Weibels Chr. Wolf notwendig geworden.

Ad e, a. Unterm 22. Juni 1893 beschloß der Ständerat, den Bericht seiner Militärkommission über den schweizerischen Landsturm in einer größern Auflage drucken zu lassen, behufs Abgabe an die Landsturmmänner. Aus dem gleichen Kredite muß auch der Druck des von den eidgenössischen Räten verlangten Beamtenverzeichnisses bestritten werden.

Ad S, h. Der Kredit von Fr. 2500 ist erschöpft, indem die Ausgaben der Staatskasse allein für Anschaffung von Geldsäcken Ende November Fr. 3364. 30 betragen. Zur Bezahlung der eingelangten und noci einlangenden Rechnungen sind weitere Fr. 2000 notwendig.

Ad 2, i. Der eingestellte Budgetkredit pro 1893 ist bereits um Fr. 2861. 05 überschritten; nebstdem sind auch die Auslagen der Dezembersession zu berücksichtigen. Wir glauben mit obigem Betrage auskommen zu können.

E. Bundesgericht.

2. Kanzlei.

c. Hauswart und Weibel 3. Allgemeine Ausgaben.

b. Kanzleibedürfnisse etc c. Heizung und Beleuchtung d. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide

Fr.

200

,, ,, . ,, "Fr.

4600 500 1003 6303

459

Ad S, c. Zur Deckung der Ausgaben bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 200.

Ad 3, b. Ein Betrag ist erforderlich für die gewöhnlichen Kanzleibedürfnisse, die dieses Jahr mehr als Fr. 10,000 erheischen, und Fr. 3000 für Teppiche in dea auf der Nordseite des Bundesgerichtsgebäudes gelegenen Zimmern der Herren Bundesrichter.

Endlich Fr. 600 für die in Aussicht genommene Anschaffung einer zweiten Schreibmaschine.

Ad 3, c. Dieser Betrag ist verursacht durch die Umänderung der Brenner; dieselbe kostet zwar Fr. 1800, allein es sind auf dem .Kredit von Fr. 6000 noch cirka'Fr. 1500 verfügbar.

Ad 3, d. Die Kosten der bundesgerichtlichen Entscheide belaufen sich in diesem Jahre auf Fr. 3502. 50 und übersteigen daher den Kredit um Fr. 1002. 50 resp. Fr. 1003.

Dritter Abschnitt, Departements.

A. Departement des Auswärtigen.

I. Politische Abteilung.

10. E i d g e n ö s s i s c h e R e p r ä s e n t a n t e n und Kommissarien Fr. 4000 Auch dieses Jahr erwies sich der dem Departement des Auswärtigen, politische Abteilung, für die diesbezüglichen Ausgaben der ganzen eidgenössischen Verwaltung zur Verfügung gestellte Kredit von Fr. 12,000 als ungenügend.

Die schweizerischen Abgeordneten an alle internationale Konferenzen, welcher Art dieselben auch sein mögen, die eidgenössischen Kommissarien für Grenzberichtigungen, die Specialisten, welche der Bundesrat an wissenschaftliche Kongresse abordnet u. s. w, müssen aus diesem Kredit entschädigt werden.

Die Vertretung der Schweiz bei den Münzkonferenzen in Brüssel und Paris, und bei der internationalen Sanitätskonferenz in Dresden,

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sowie die Entschädigung, welche unserem Generalkonsulat in Bukarest anläßlich der Unterhandlungen betreffend unsern Handelsvertrag mit Rumänien zugesprochen wurde u. s. w., haben Kosten verursacht, für welche die verfügbaren Fr. 12,000 nicht genügten, ao daß ein Nachtragskredit von Fr. 4000, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, bewilligt werden mußte.

11. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n

Fr. 27.500

Der im Budget festgestellte diesbezügliche Kredit von Fr. 8000 mußte, ebenfalls unter Vorbehalt der Genehmigung der eidgenössischen Räte, um Fr. 27,500 erhöht werden. Diese bedeutende Mehrausgabe wurde durch die Kosten verursacht, welche der offizielle Empfang des deutschen Kaisarpaares im vergangenen Frühling und das Leichenbegängnis des Herrn Ruchonnet zur Folge hatten. Diese Ausgaben konnten selbstverständlich bei Ausarbeitung des Budgets nicht vorhergesehen werden.

II. Abteilung Handel.

7. Ausstellung in Chicago

Fr. 15,000

Die Bundesversammlung hat im Budget für das Jahr 1893 für die Ausstellung in Chicago Fr. 200,000 bewilligt; dieser Posten setzt sich zusammen aus der Subvention für die Beteiligung der Uhrenindustrie (Fr. 120,000), der Holzschnitzerei (Fr. 50,000) und den Jurykosten (Fr. 30,000). Die beiden erstgenannten Posten wurden vom Bundesrate selbstverständlich nicht separat verwendet, sondern miteinander verschmolzen, da ein großer Teil der Ausgaben, namentlich für Dekoration und Installation, gemeinsam sind und überhaupt eine einheitliche Verwaltung durch ein und dasselbe Kommissariat erforderlich war.

Infolge einer Reihe nicht vorauszusehender Schwierigkeiten und Anstände aller Art ist es nun zu unserm Bedauern unvermeidlich, das Budget mit Bezug auf die beiden vereinigten Kredite von Fr. 170,000 um den mutmaßlichen Betrag von Fr. 15,000 zu überschreiten. Die Verwaltung in Chicago gestaltete sich noch wesentlich kostspieliger, als ursprünglich schon angenommen worden war.

Dazu kommen unter anderem beträchtliche Mehrauslagen für Telegramme, ferner der Umstand, daß unser Konsul in Chicago, Herr Holinger von Liestal, wider alles Erwarten in einer Weise für die Ausstellung in Anspruch genommen werden mußte, welche ihm die Besorgung seiner Privatgeschäfte zeitweise gänzlich verunmöglichte.

Derselbe hat deshalb Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.

461 "Wir werden diesem Manne für das Geschick und die geradezu aufopfernde, von allen Seiten anerkannte Hingebung, welche er vor und während der Ausstellung für die vaterländischen Interessen an den Tag gelegt hat, auch dann noch zu ganz besonderem Danke verpflichtet sein.

III. Abteilung Auswanderungswesen.

2. B u r e a u - und R e i s e k o s t e n

Fr. 2000

Infolge eines im Ständerat geäußerten Wunsches und eines daherigen Auftrages des Departements des Auswärtigen wurde von dev kommissarischen Sektion des Auswanderungsbureaus ein ,,Ratgeber für schweizerische Auswanderer nach den Vereinigten Staaten von Amerika" in deutscher und fraozösischer Sprache verfaßt und gedruckt.(2000 deutsche und 1000 französische Exemplare), welcher schweizerischen Auswanderern auf Begehren verabreicht werden soll. Die daherigen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 2000. Da dieser Ausgabeposten im Budget für das laufende Jahr nicht vorgesehen ist, und da der bewilligte Kredit von Fr. 6000 durch die bis Ende des Rechnungsjahres noch zu bestreitenden Ausgaben voraussichtlich gänzlich erschöpft werden wird, sehen wir uns veranlaßt, Sie um Gewährung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 2000 zu ersuchen.

B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

IV. Statistisches Bureau.

6. V o l k s z ä h l u n g

Fr. 5000

Unser statistisches Bureau ist in Gemäßheit eines Abkommens über den Austausch von Volkszählungsergebnissen in den Besitz der Individualangaben über die im Deutschen Reiche und in ÖsterreiclvUngarn gezählten schweizerischen Staatsangehörigen gelangt.

Diese Mitteilungen bilden eine Ergänzung zu den schweizerischen Volkszählungsergebnissen von 1888, da sie über die in jenen Staaten ansässigen Schweizerb Urger Auskunft geben. Das ziemlich umfangreiche Material soll nun vom statistischen Bureau im Anschluß an dasjenige der letzten eidgenössischen Volkszählung für die Ver-

462 öffentlichung verarbeitet werden. Diese Arbeit ist jedoch weder im diesjährigen, noch im Budget des nächsten Jahres vorgesehen, da der Zeitpunkt des Eingangs des Materials nicht bekannt war.

Sie sollte aber sogleich in Angriff genommen werden, und wird am besten ausgeführt durch das für die Zusammenstellung des Materials der letzten Volkszählung vorübergehend angestellte Personal, das nun seine Hauptaufgabe erfüllt hat und auf dem Punkte ist, entlassen zu werden. Das konstante Personal des statistischen Bureaus ist jdurch andere Arbeiten vollständig in Anspruch genommen. Wir erlauben uns daher, zur Deckung der Kosten der geplanten Ergänzungsarbeit um obigen Extrakredit nachzusuchen.

V. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

3. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission Fr. 10,000 Die geologische Sektion der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft bezieht seit Jahren zur Unterstützung der Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten einen Bundesbeitrag von Fr. 10,000. Ein« der hervorragendsten, mit Hülfe dieser Unterstützung, veröffentlichten Leistungen jener Sektion ist die von den Fachkreisen des In- und Auslandes als Meisterwerk anerkannte, an der Weltausstellung, 1889, in Paris mit dem großen Preise ausgezeichnete geologische Karte der Schweiz. Seit Vollendung derselben hat sich die Sektion zur Aufgabe gestellt, das Werk durch Veröffentlichung einer Reihe von Monographien über einzelne geologisch interessante Teile des schweizerischen Gebiets zu kommentieren und zu ergänzen. Von diesen Arbeiten, welche den gemeinsamen Titel ,,Beiträge zur! geologischen Karte der Schweiz" tragen, sind bis jetzt 32 Lieferungen erschienen. Die Erstellungskosten derselben sind aber,'"? da der Text jeder Lieferung mit mehrern Zeichnungen, Photolithographien und Specialkarten begleitet wird, sehr bedeutend. Dies hat bewirkt, daß sich der Vorstand der Sektion, die geologische Kommission, im jetzigen Zeitpunkt, nach Verausgabung des ganzen diesjährigen Beitrages noch vor mehrern unbezahlten Rechnungen befindet, deren Summe auf rund Fr. 11,300 ansteigt. Die Deckung des Déficits aus der Beitragssumme des nächsten Jahres erscheint nicht möglich, weil dieser Beitrag schon für andere ordentliche^uud außerordentliche, d. h. durch den 1894 in Zürich stattfindenden internationalen
geologischen Kongreß gebotene Ausgaben, wie z. B/'die Herausgabe einer reduzierten geologischen Karte der Schweiz, für die Kongreßteilnehmer, in Anspruch genommen ist.

Um aus der vorhandenen finanziellen Verlegenheit herauszukommen,

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hat die geologische Kommission das Gesuch um Gewährung eines Kreditzuschusses von Fr. 10,000 gestellt. Zu gunsten dieses Begehrens können wir anführen, daß die Arbeiten der geologischen Sektion der naturforschenden Gesellschaft der schweizerischen Wissenschaft wirklich zur Zierde gereichen, und daß die Lieferungen zur geologischen Karte unentgeltlich an die verschiedenen eidgenössischen Anstalten, an sämtliche Kantonsregierungen und naturforschenden Gesellschaften der Schweiz, sowie an die hervorragendsten wissenschaftlichen Institute des Auslandes verteilt werden. Die durch den Tauschverkehr eingehenden wertvollen Publikationen von mehr als 40 Instituten der letztgenannten Art werden an die Bibliothek des eidgenössischen Polytechnikums abgeliefert. In Betracht dieses patriotischen Wirkens der Gesuchstellerin erlauben wir uns, Ihnen deren Begehren zu empfehlen, und halten Ihren Kommissionen sowohl das hierauf bezügliche Aktenmaterial, als die bis jetzt erschienene Reihe der ,,Beiträge zur geologischen Karte" zur Einsichtnahme bereit.

VI. Beiträge an Anstalten.

2. Schweizer, m e t e o r o l o g i s c h e C e n t r a l a n s t a l t

Fr. 850

In dem uns im Juni vorigen Jahres für die Herstellung und Sicherung der Telegraphenlinie auf dem Säntis bewilligten Extrakredit von Fr. 15,000 (Bundesbl. 1892, III, 615) waren einige kleine Ausgaben nicht vorgesehen, welche die Neuanlage der Linie für die meteorologische Centralanstalt notwendig nach sich gezogen hat.

Dies sind die Kosten zweier Expertisen im September 1892 und August 1893, im Betrage von rund Fr. 450, und neuer Telephonapparate in Schwendi und auf dem Säntis, von Fr. 400. Diese Ausgaben können weder aus dem erwähnten Extrakredit bestritten werden -- weil derselbe ohnehin infolge der außerordentlichen Terrainschwierigkeiten, unter deoen die Kabellegung ausgeführt werden mußte, nicht ganz genügte -- noch ist es möglich, sie aus dem ordentlichen Jahreskredit der meteorologischen Centralanstalt zu decken. Wir sind daher genötigt, für Begleichung der Summe um einen außerordentlichen Zuschuß einzukommen.

VII. Verschiedenes.

1. G e s u n d h e i t s w e s e n

Fr. 70,000. --

Der auf dieser Rubrik vorgesehene ordentliche Jahreskredit von Fr. 50,000 erweist sich für die ans ihm zu deckenden Be-

464 dürfnisse als ungenügend. Es wurden^ bis Mitte November auf denselben angewiesen : An Kosten für die eidgenössischen Medizinalprüfungen Fr. 11,239. 05 Verwaltungskosten -- Material und Besoldung des Herrn Sanitätsrefereoten ,, 9,247. 75 Beiträge an Epidemiekosten der Kantone . . ,, 43,526. 65 Beiträge an Sanitätsbauten und Desinfektionsapparate ,, 5,439. 95 Zusammen

Fr. 69,453. 40

Hierzu kommen voraussichtlich noch eine Ausgabe an Verwaltungskosten von beiläufig Fr. 3000 (worunter die Kosten des neu errichteten Gesundheitsamtes, Amtl. Samml. XIII, 689, Amtsantritt des neu gewählten Personals 1. Dezember 1893) und eine Summe von Fr. 48,000 für Beiträge an Epidemiekosten der Kantone, sowie Kosten für die eidgenössischen Medizinalprüfungen. Zur Begleichung alles dessen ist ein Extrazuschuß von Fr. 70,000 erforderlich, um den wir nachsuchen.

Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 1500.

In der Botschaft zum Budget für das Jahr 1894 ist eine Erhöhung des bisherigen Betrages um Fr. 3000 vorgesehen und damit begründet worden, daß infolge beständiger Zunahme der zu behandelnden Subventionsgesuche eine Vermehrung des Personals, sowie häufigere Inspektionen an Straßen und Gewässern notwendig geworden seien.

Der bewilligte Kredit genügt aber schon für dieses Jahr nicht mehr und war derselbe Ende Oktober bereits erschöpft. Der rasche Arbeitsbetrieb an den im Bau begriffenen Straßen hat besonders häufige Inspektionen bedingt, aber auch an den zahlreichen Wildbachverbauungen und Flußkorrektionen wurde eine intensivere Oberaufsicht der Bauten ausgeübt.

Die fehlende Summe beläuft sich auf [Fr. 1500, um deren Bewilligung wir Sie hiermit ersuchen.

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IV. Beiträge an Kantone fUr öffentliche Werke.

[ 41. K o r r e k t i o n des S c h o n b a c h e s und der I l f i s , auf Gebiet des Kantons Luzern.

(Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1892.)

1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . Fr. 82,000. -- Durch Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1892 sind den Kantonen Luzern und Bern für die Korrektion des Schonbaches und der Ilfis Bundesbeiträge zugesichert, worden. Laut Art. 4 dieses Beschlusses sollen die jährlichen Zahlungen die Summen von Fr. 82,000 für Luzern und Fr. 40,000 für Bern nicht übersteigen und deren erstmalige Anzahlung im Jahre 1893 stattfinden.

Da dieser Beschluß gefaßt worden ist, nachdem das diesjährige Budget festgesetzt und von den hohen eidgenössischen Räten genehmigt war, so konnte in demselben weder für Luzern noch für Bern die fällige Jahresrate aufgenommen werden.

Nachdem es uns nun durch Bewilligung eines Nachtragskredites in der Junisession möglich geworden ist, die Jahresrate an Bern auszurichten, kommen wir heute mit dem gleichen Gesuche ein, uns nachträglich den zur Auszahlung der 1. Jahresrate von Fr. 82,000 an den Kanton Luzern erforderlichen Betrag bewilligen zu wollen.

b. Direktion der eidgenössischen Bauten, l. Besoldungen.

Den Hinterlassenen des im Juli dieses Jahres verstorbenen Herrn Robert König, gewesener Sekretär-Kanzlist, haben wir einen sechsmonatlichen Gehaltsnachgenuß bewilligt von . . Fr. 1800

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten.

1. Wie io der Budgetbotschaft pro 1894 auseinandergesetzt ist, befinden sich die Aborteinrichtungen im alten Bundesrathause zum großen Teil in einem ziemlich primitiven Zustande und haben deshalb, und weil deren Zahl eine ungenügende ist, schon des öftern zu Reklamationen Anlaß gegeben. Im Laufe dieses Jahres wurden vorläufig drei Aborte, die einer dringenden Instandstellung bedurften, nach dem neuesten, auch im neuen Bundesrathause und im Telegraphengebäude an der Speichergasse eingeführten System hergerichtet.

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Die Kosten belaufen sich auf

Fr. 2,545

2. Wie in obgenannter Botschaft ebenfalls erwähnt ist, wurde bei Erstellung des neuen Bundesrathauses von der Anbringung von Zugjalousien an den Fenstern der Ost- und der Westfaçaden der Flügelbauten Umgang genommen, weil man sich sagte, daß die auf diesen Seiten gelegenen Bureaux nicht oder nur wenig von den Sonnenstrahlen zu leiden haben und daher innere Tuchstorren genügen werden. Nachdem jedoch zu wiederholten Malen Klagen über unerträglich hohe Temperatur in den nach den genannten Seiten hin gelegenen Bureaux eingegangen waren, haben wir, um einem wirklichen Bedürfnisse abzuhelfen, vorläufig an den Fenstern der Westfaçaden der beiden Flügel die Anbringung von Zugjalousien anordnen lassen.

0 Die Kosten betragen

,,

3,290

3. Auf Verlangen des Inspektors des Vereins von Dampfkesselbesitzern mußten die Tenbrink-Apparate bei der Dampfkesselanlage im Chemiegebäude in Zürich, um dieselben untersuchen zu können, gänzlich freigelegt und zu diesem Zwecke das Mauerwerk entfernt werden, welches nach stattgefundenem Untersuch wieder neu aufgeführt werden mußte.

Die daherigen Auslagen, die nicht aus dem Kredite für den ordentlichen Unterhalt der Gebäude bestritten werden können, betragen

,,

1,037

4. Wir haben auf Wunsch der meteorologischen Centralanstalt beim Gebäude der meteorologischen Station auf dem Säntis verschiedene notwendige Ergänzungsarbeiten ausführen lassen, wie z. B. : 1. Abschließung des Raumes zwischen der hintern Hausmauer und dem Felsen durch einen starken Bretterverschlag , um zu verhüten, daß dieser Raum mit Schnee, der oft bis im Juni liegen blieb und Feuchtigkeit im Gebäude erzeugte, ausgefüllt wird. Der hierdurch gewonnene Raum kann nun als Kohlendepot verwendet werden, wodurch einem längst fühlbaren Bedürfnis abgeholfen werden konnte.

Übertrag

Fr. 6,872

467

Übertrag

Fr. 6,872

2. Erstellung eines Vorbaues bei der Haustüre und 3. Erstellung eines Zaunes vor dem Gebäude.

Infolge des schwierigen Materialtransportes erforderten diese Arbeiten verhältnismäßig hohe Kosten.

Da dieselben nicht aus dem Kredite für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude bestritten werden konnten, sehen wir uns genötigt, um Bewilligung eines Betrages von eiozukommen.

,,

1,813

5. Die Speisegenossenschaft der eidgenössischen Regiewerkstätten in Thun stellte das Gesuch, es möchte für ihren Gebrauch im Gebäude der Speiseanstalt daselbst ein zweckdienlicher Weinkeller erstellt werden.

Dasselbe wird von der Genossenschaft wie folgt begründet : ,,Der bisherige Weinkeller befindet sich unmittelbar unter der Küche der Speiseanstalt, in welcher sozusagen fast den ganzen Tag gefeuert wird, wodurch im Keller eine für den Wein höchst ungünstige hohe Temperatur (bis 20 Grad R.) entsteht, infolgedessen der Wein nach verhältnismäßig kurzer Lagerung, trotz seiner guten Qualität und der sorgfältigen Behandlung, sich verschlechtert, d. h. auf Essig sticht, worüber schon öfters seitens der Konsumenten unliebsame Klagen laut wurden.

Dazu kommt noch, daß der Keller für unsere jetzigen Betriebsverhältnisse viel zu klein und außerdem äußerst schlecht ventiliert ist. Schon öfters war man genötigt, einige Fässer Wein vorübergehend im Spritkeller zu lagern, um dann beim Gebrauch denselben in die Speiseanstalt überzuführen, wobei der Wein trübe wurde, was auch schon Anlaß zu Reklamationen gab.

Es war der Genossenschaft aus den angeführten Gründen bis dato nicht möglich, größere günstige Gelegenheitskäufe zu machen, sondern sie mußte ihren Weinbedarf nur successive, in Quantitäten bis zu 100 Hektoliter, decken.

Übertrag

Fr. 8,685

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Übertrag Fr. 8,685 Dieses Jahr nun wäre die Gelegenheit äußerst günstig, vorteilhafte Weineinkäufe im eigenen Lande und in guter Qualität zu machen, und hat die Genossenschaft auch bereits zwei ihrer Vorstandsmitglieder nach dem Waadtlande abgeordnet, um bezügliche Informationen einzuziehen und eventuell Käufe abzuschließen. So lange jedoch kein guter, genügend Raum bietender Keller zur Verfügung steht, ist das Risiko für dieselbe zu groß, ihre Weineinkäufe auf das Günstigste auszudehnen."

Wir glaubten, die Genossenschaft in ihren Bestrebungen, zu möglichst vorteilhaften Bedingungen Einkäufe machen zu können, unterstützen zu sollen, und haben daher die Erstellung des Kellers angeordnet.

Die Kosten belaufenden auf . .T ,, 10,200 6. Auf Wunsch der Postv'erwaltung wurden im Interesse der Sicherheit an den Fenstern der Bureaux der Kreispostkasse im Postgebäude Bern eiserne Verschlußläden und an denjenigen des Magazins der Wertzeichenkontrolle solide Eisengitter angebr«cht. Gewisse Umstände geboten eine beförderliche Ausführung dieser Arbeiten

,,

2,200

Fr. 21,085 c. Neubaiiten.

1. Für Erstellung eines Militärkleiderdepotgebäudes auf dein Beundenfeld bei Bern bewilligten Sie den 23. Dezember 1892 einen Kredit von Fr. 223,200. Die diesjährigen Arbeiten, mit denen erst im Monat Juli begonnen werden konnte, werden eine Ausgabe erfordern von Fr. 100,000. -- 2. Von dein in der letzten Märzsession bewilligten Kredite von Fr. 227,360 für die Erstellung eines Zeughauses in Winterthur wird im laufenden Jahre ein Betrag von ,, 70,000. -- zur Verwendung gelangen.

3. In der Nacht vom 19./20. Februar 1892 wurde der Dachstuhl des noch nicht gänzlich eingedeckten Zeughauses Nr. 2 beim Bahnhof in Übertrag

Fr. 170,000. --

469

Übertrag Fr. 170,000. -- Schwyz durch einen orkanartigen Sturmwind, wie ein solcher seit Menschengedenken in dortiger Gegend nie vorgekommen ist, vollständig zerstört.

Die Kosten für die Wiederherstellung des Dachstuhles und der Eindeckung beziffern sich auf Fr. 5916. 52.

Da der Unternehmer der Maurer- und Zimmerarbeiten und derjenige für die Holzcementbedachungsarbeiten noch Nacharbeiten zu besorgen hatten und an Erstem überdies noch das Begehren um Übernahme eines Teiles obiger Mehrkosten gestellt wurde, weil auf ihn eine gewisse Schuld .fällt, indem er die Zimmerarbeiten nicht mit der nötigen Energie ausführte und dadurch die Eindeekungsarbeiten verzögerte, derselbe sich jedoch hierzu nicht herbeilassen wollte, konnte die Abrechnung lange nicht abgeschlossen werden. Es gelang schließlich, im Laufe dieses Jahres eine Verständigung in dem Sinne herbeizuführen, daß der Unternehmer der Maurer- und Zimmerarbeiten an die Kosten von Fr. 5916. 52 einen Betrag von Fr. 1000 zu übernehmen sich verpflichtete, resp.

von der Abrechnungssumme in Abzug bringen ließ, so daß der Bund noch ,, 4,916. 52 zu tragen hat.

4. Die Anfertigung von Projekten für das auf dem Kirchenfeld bei Bern zu erstellende Archivgebäude, für welche Arbeit kein Kredit zur Verfügung stund, erforderte eine Ausgabe von ,, 1,584. -- 5. Verschiedene Vorstudien für in Aussicht genommene Erstellung von Getreide- und FourageMagazinen, welche ebenfalls durch das provisorisch angestellte technische Aushülfspersonal besorgt wurden, veranlaßten ebenfalls Kosten im Betrage von ,, 1,248. -- 6. Das Gleiche war der Fall für das Postund Telegraphengebäude in Glarus ,, 1,730. -- 7. Den 22. März dieses Jahres bewilligten Sie für die Erstellung eines Post- und TelegraphenÜbertrag Fr. 179,478. 52

470

Übertrag Fr. 179,478. 52 gebäudes in Neuenburg einen Kredit von Franken 1,000,000. Hiervon werden im laufenden Jahre zur Verwendung kommen ,, 150,000. -- 8. Im Voranschlag für das Post- und Telegraphengebäude in Solothurn, gestutzt auf welchen durch Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1891 eine Bausumme von Fr. 453,000 bewilligt wurde, hatte sich bei der Berechnung des Kubikinhaltes des Gebäudes ein Rechnungsfehler eingeschlichen, zufolgedessen für dis Bauausführung Fr. 50,000 zu wenig verlangt wurden. Der Irrtum zeigte sich bei der Aufstellung der detaillierten Kostenberechnung an Hand der definitiven Baupläne.0 Wir glaubten jedoch, nicht sofort um Bewilligung eines Nachtragskredites einkommen zu sollen, indem unsere Baudirektion hoffte, bei der Ausführung der Baute hie und dort Ersparnisse gegenüber dem Voranschlag machen und auf diese Weise den Fehlbetrag von Fr. 50,000 wenigstens zu einem großen Teile reduzieren zu können.

Infolge der mehr als erwartet ungünstigen Beschaffenheit eines Teiles des Bauterrains, wodurch Pfähl ungen und andere kostspielige Fundamentierungen notwendig wurden, sind jedoch die erhofften Ersparnisse weit hinter den Erwartungen unserer Baudirektion zurückgeblieben, d. h. dieselben machen nur Fr. 5925 aus, so daß sich die Mehrkosten gegenüber dem bewilligten Betrage von Fr. 453,000 noch mit Fr. 44,075 beziffern, also die Gesamtsumme laut Abrechnung auf Fr. 497,075 ansteigt.

Wir sind daher in der Lage, Sie für diese in allen Teilen wohlgelungene Baute um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites zu ersuchen . . . . y

,,

44,075. --

Fr. 373,553. 52 V. Straßen- und Wasserbauten.

1. Letztes Jahr wurde beim Zollgebäude Schaffhausen-Rheinhalde eine Brückenwage erstellt und die Zu- und Vonfahrten zu

471 derselben überkiest. Es kam nun häufig vor, daß Kies in die Waggrube iiel oder sich zwischen der Brücke und der Cementwand einkeilte, wodurch Störungen verursacht wurden und Beschädigungen an der Wage zu riskieren waren. Zudem erschwerte die Bekiesung das Befahren der Brücke mit großen Lasten. Aus diesen Gründen wünschte die Zollverwaltung, es möchte der Platz um die Wage gepflastert werden.

Überdies zeigte es sich im Interesse des Zolldienstes als notwendig, den Verkehr auf dem Rhein intensiver überwachen zu lassen, zu welchem Zweck von der Zollverwaltung ein Ruderschiff angeschafft wurde. Zum Ein- und Aussteigen in den Kahn und aus demselben mußte an der Rheinböschung eine Treppe erstellt werden.

Die Anordnung dieser Arbeiten war dringend und konnte deren Ausführung nicht auf das nächste Jahr verschobsn werden. Die Kosten betragen Fr. 1078. -- 2. Zur Versorgung des im letzten Jahre erbauten Zollgebäudes in Zernetz mit Wasser wurde ein Sodbrunnen erstellt, der jedoch gegen alle Voraussetzungen kein Wasser lieferte und daher wieder zugefüllt werden mußte. Es wurden hierauf mit der Gemeinde Zernetz Unterhandlungen angeknüpft, die zu dem Resultate führten, daß dieselbe der Eidgenossenschaft ein Wasserquantum von 6 bis 8 Liter per Minute ohne weitere Entschädigung zu überlassen sich verpflichtete, der Bund dagegen die Bedingung übernehmen mußte, bis auf eine gewisse Strecke eine Leitung für mindestens das doppelte Wasserquantum zu erstellen und der Gemeinde die Hälfte des Wassers zu überlassen. Die Kosten betragen 3. Infolge der außerordentlichen Trockenheit im letzten Sommer ist der Brunnen in der Mühlematt bei Thierachern, der auch das Wasser für einen hydraulischen Widder daselbst lieferte, beinahe abgestanden, so daß der letztere, welcher das nötige Wasser zum Ökonomiegebäude in der Steghalde bei Amsoldingen hinauf beförderte, stille steht. Hierdurch entbehrt dieses Gebäude, in dem den Winter über 70 bis 80 Stück Großvieh untergebracht sind, jeglichen Wasserzuflusses. Um diesem Mangel einigermaßen abzuhelfen, war die Erstellung eines Sodbrunnens in der Nähe des Gebäudes absolutes Bedürfnis Übertrag

. · ,, 1345. --

,, 1400. -- Fr. 3823. --

472 Übertrag Fr. 3823. -- 4. Nach einer mit dem Gemeinderat von St. Gallen getroffenen Vereinbarung wurde der Bund verpflichtet, an die Wiederherstellung des Asphalttrottoirs beim dortigen Postgebäude, welche infolge Befahrens mit Postkarren notwendig wurde, einen Beitrag von 2/a der Kosten zu übernehmen ,, jj 697.|80 Fr. 4520. 80 VI. Gebäudeassekuranz.

Im diesjährigen Budget ist für Gebäudeassekuranz ein Betrag von Fr. 27,000 vorgesehen, der jedoch nicht ausreicht. Wie wir schon zu wiederholten Malen Anlaß hatten zu bemerken, ist es eine Unmöglichkeit, bei dieser Rubrik jeweilen einen nur annähernd richtigen Betrag in das Budget aufzunehmen, da die kantonalen Steueransätze häufig, je nach eintretenden Ereignissen, wie z. B. in den Kantonen St. Gallen und Bern infolge der Brandfälle in Rüti, Meiringen, Grindelwald etc., ganz bedeutenden Schwankungen unterworfen sind.

Wir sehen uns daher veranlaßt, für das laufende Jahr um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 3000 nachsuchen zu müssen.

IX. Mietzinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes.

Für das Bekleidungswesen des Oberkriegskommissariates mußten neuerdings eine Anzahl Magazine in dei' alten Blindenanstalt in Miete genommen werden ' Fr. 3000

C. Justiz- und Polizeidepartement.

Kanzlei,': a. l. Sekretär f. Kanzlisien und provisorische Aushülfe .

.

Fr. 1834. -- ,, 650. -- Fr. 2484. --

Ende Oktober dieses Jahres starb nach längerer Krankheit der I. Sekretär, Herr Dr. J. J. Trachsler. Der hinterlassenen Witwe

473

äießen wir eiaen Halbjahresgehalt von der Besoldung des Hingeschiedenen als Sekretär zukommen, wodurch der Kredit um Fr. 1834 überschritten worden ist.

Das Nachtragskreditbegehren von 650 Fr. wird dadurch verursacht, daß -für einen Angestellten, der während mehrerer Monate wegen eines Fußleidens seinen Funktionen nicht obliegen konnte, «ine Aushülfe herbeigezogen werden mußte.

Ö

O

5. F r e m d e n p o l i z e i

l

. Fr. 1200. --

In diesem Betrage sind uns anläßlich der Durchreise des deutschen Kaiserpaares unvorhergesehene Kosten für den polizeilichen Sicherheitsdienst entstanden. Es ist hierfür ein Nachtragskredit notwendig, da der Budgetkredit für die Bestreitung der ordentlichen Ausgaben erforderlich ist.

6. Heimatlosenwesen

. . . . . . . F r . 200. --

Zur Stellung dieses Begehrens um Nachkredit sehen wir uns aus demselben Grunde veranlaßt wie unter Ziffer \ a. Es wurde der Witwe des Herrn Dr. Trachsler auch von dem Honorar, das dieser als Untersuchungsbeamter in Heimatlosensaehen bezogen, der Nachgenulä für 6 Monate (750 Fr.) ausgerichtet, wodurch der ordentliche Kredit überschritten worden ist.

7. G e s e t z e n t w ü r f e , K o m m i s s i o n e n , Druck und Übersetzungen gesetzgeberischer Arbeiten Fr. 11,000. -- Die Arbeiten, welche einer legislativen Behandlung der Frage der Vereinheitlichung des Straf- und Civilrechtes in der Schweiz zweckmäßigerweise zu allseitiger Orientierung vorausgehen müssen, haben in diesem Jahre einen rascheren Fortgang genommen und eine beträchtlichere Ausdehnung erhalten, als wir voraussehen konnten. Es wurde schon in diesem Jahre möglich, eine große Expertenkommission zur Durchberatung des von Herrn Prof. Stooß sofort nach Vollendung seiner wissenschaftlichen Darstellung der Grundzüge des schweizerischen Strafrechts verfaßten Vorentwurfes des allgemeinen Teiles zu einem einheitlichen Strafgesetze einzuberufen. Damit in Verbindung stand die Drucklegung und Übersetzung dieses Vorentwurfes samt den von Herrn Stooß verfaßten Motiven, sowie der Protokolle der vierzehntägigen Beratungen jener Kommission, was alles zu bedeutenden Auslagen geführt hat.

Bundesblatt: 45. Jahrg. Bd. T.

31

474

Ebenso sind uns namhafte Kosten durch die Drucklegung der Arbeiten des Herrn Prof. Huber betreffend die Herstellung eines Vorentwurfes zu einem einheitlichen Civilgesetzbuche erwachsen, indem der Redaktor ein eingehendes Programm über das Vorgehen bei der Ausarbeitung des Entwurfes und bereits einen ersten Entwurf über das eheliche Güten-echt verfaßt hat. Auch diese letztere Arbeit hat den Gegenstand von Beratungen mit Experten gebildet.

Durch alle diese Umstände wird der Budgetkredit um ein Bedeutendes überstiegen und bedürfen wir zur Deckung der Kosten des erwähnten Nachkredites.

D. Militärdepartement.

I. Sekretariat.

a. Departementskanzlei

Fr. 4,400

In dem von Ihnen am 23. Dezember 1892 genehmigten Voranschlag für das Jahr 1893 waren unter ,,D. Militärdepartement, I. Sekretariat, 'a. Kanzlei", für die Besoldung des Personals der Militärkanzlei Fr. 34,000 für Reisekosten, Augenscheine, Expertisen und Telephonmiete .

,, 1,900 zusammen Fr. 35,900 eingestellt.

Die Besoldung des derzeitigen Kanzleipersonals beläuft sich für das Jahr 1893 auf Fr. 37,840, es wird sonach der bewilligte Kredit um Fr. 3840 überschritten. Nach dem im Herbste 1892 erfolgten Ableben des bisherigen Übersetzers der Departementskanzlei mußte für die Besorgung von Übersetzungen und französischen Kanzleiarbeiten eine Aushülfe und im Laufe des Jahres aus den in der Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1894 unter D. I. a. entwickelten Gründen eine zweite Aushülfe eingestellt werden.

Auch der Kredit für Reisekosten, Augenscheine, Expertisen etc.

wird im laufenden Jahre um cirka Fr. 560 überschritten werden.

Wir sehen uns daher veranlaßt, auf Budgetrubrik D. 1. a.

um Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 4400nachzusuchen.

475

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal 4. W a f f e n c h e f e. Kanzlist

Fr. 7,610

des Genies.

Fr. 310

Unterm 23. Mai dieses Jahres wurde der bisherige Kanzlist des Geniebureaus zum Sekretär des Personellen beim Wafienchef des Genies ernannt mit Amtsantritt auf den 7. April und einer jährlichen Besoldung von Fr. 3710, wogegen die Stelle eines Kanzlisten unbesetzt blieb.

7. O b e r f e l d a r z t .

e. Bureaukosten

Fr. 300

Infolge Erkrankung des Sekretärs mußte Bureauaushülfe eingestellt werden, was die Erhöhung des bisherigen Budgetpostens um Fr. 300 notwendig macht.

13. W a f f e n k o n t r o l l e der I n f a n t e r i e .

fe. Reisekosten und Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher

Fr. 7,000

Infolge vermehrter Inspektionsreisen wegen der Landsturmbewaffnung und größerer Verwendung der Stellvertreter wegen Erkrankung von Controleuren wird der Kredit von Fr. 19,000 um obige Summe überschritten.

B. Instruktionspersonal

Fr. --

Der für die Unterrubriken 1. Infanterie und 5. Sanität bewilligte Kredit wird, um cirka Fr. 18,000 überschritten; da jedoch der Gesamtkredit ,,Instruktionspersoaal"1 ausreicht, so sehen wir von der Stellung eines Nachtragskreditbegehrens für die erwähnten 2 Unterrubriken ab.

C. Unterricht I.Aushebung

Fr. 489,237 ' . Fr. 7,000

Aus den im Bericht zur Staatsrechnung pro 1892 angeführten Gründen hat sich dieser Kredit trotz bewilligter Erhöhungen stets

476

als unzureichend erwiesen und es muß auch für dieses-Jahr die Bewilligung eines Nachtragskredites von genanntem Betrage nachgesucht werden. Im Budget pro 1894 haben wir diesen Kredit nun auf Fr. 80,000 erhöht und hoffen mit diesem Betrage auszukommen.

2. Rekrutenschulen.

a. Infanterie

Fr. 171,000

In die Rekrutenschulen der Infanterie sind 12,259 Rekruten eingerückt, wovon 11,667 ausexerziert wurden. Für die Berechnung der Kosten nehmen wir das Mittel zwischen diesen beiden Zahlen an und erhalten dann die Zahl von 11,963 Rekruten. Im Budget pro 1893 sind unter Zugrundelegung der Ziffern früherer Jahre nur 10,760 Rekruten angenommen, so daß wir ein Nachtragskreditbegehren für die Mehrkosten von rund 1200 Rekruten stellen müssen : 1200 Mann à Fr. 3 X 47 Va Tage = Fr. 171,000.

b. Kavallerie

Fr. 32,536

Es sind 56 Rekruten mehr ausexerziert worden, als im Budget angenommen worden waren, wofür ein Nachtragskredit von : 56 Mann à Fr. 7 X 83 Tage = Fr. 32,536 gestellt werden muß.

Die Zahl der Rekruten der Kavallerie war im Budget pro 1893 nicht deswegen auf 500 angesetzt, weil man diese Zahl als für genügend erachtete, um die Bestände zu ergänzen, sondern weil man nicht berechtigt war, anzunehmen, daß man mehr Kavalleristen im stände sein würde auszuheben. Die Einheiten der Kavallerie stehen zum größten Teil jetzt noch unter ihrem Solletat ; infolge der Armeecorps-Organisation müssen bekanntlich die Guidencompagniea verstärkt werden. Es war daher im höchsten Grad zu begrüßen, daß es gelang, im Jahre 1893 56 Rekruten mehr aus' zubilden, als budgetiert worden waren.

c. Artillerie

Fr. 80,840 1. F e l d a r t i l l e r i e . .

Nach den bis jetzt bekannten Rechnungsergebnissen wird sich der Einheitspreis in den Feldartillerie-Rekrutenschulen um 80 Rp.

per Rekrut und per Tag höher stellen, als im Budget angenommen worden war :

477

1350 Mann à 80 Rp. X 58 Tage = Fr. 62,640 dagegen sind in diese Schulen 50 Rekruten weniger eingerückt, als budgetiert worden war: 50 Mann à Fr. 6. 30 X 58 Tage = ,, 18,270 bleiben

Fr. 44,370

4. F e s t u n g s a r t i l l e r i e .

Im Budget pro 1893 waren für die Compagnie ,,St. Maurice"1 noch keine Rekruten aufgenommen; gleichwohl mußte aber auf den Zeitpunkt der Vollendung dieser Festungswerke Mannschaft einexerziert sein.

Es wurden deshalb für die Festungsartillerie 80 Mann mehr, als vorgesehen, rekrutiert; die betreffenden Mehrkosten betragen 'à Fr. 9 X 58 Tage Fr. 41,760 Hiervon können jedoch die Kosten der nicht abgehaltenen Feuerwerker-Rekrutenschule, deren im Budget vorgesehene Rekruten eben der Festungsartillerie-Rekrutenschule zugewiesen wurden, in Abrechnung gebracht werden mit . · . . . ,, 5,290 Verbleiben Im fernem wurde die Rekrutierung des Genies um 50 Mann niedriger gehalten und diese Anzahl der Festungsartillerie zugewiesen. Daraus wird auf dem Budgetposten ,,Rekrutenschulen des Genies" eineMiüderausgabe von Fr. 10,228 erwachsen, und die aus der Mehrrekrutierung der Festungsartillerie resultierende Mehrausgabe von Fr. 41,760 reduziert sich thatsächlich auf cirka Fr. 26,000.

,,

36,470

Fr. 80,840 e. Sanität

Fr. 9,359

In die Sanitäts-Rekrutenschulen sind 45 Rekruten mehr eingerückt, als im Budget angenommen worden waren, zudem stellt sich der Einheitspreis um 20 Rp. höher als der im Budget festgesetzte :

478

45 Mann à Fr. 2. 40 X 49 Tage = 415 ,, ,, ,, -. 20 X 49 ,, =

. . . Fr. 5,292 . . . ,, 4,067 Fr. 9,359

3. Wiederholungskurse.

a. Infanterie

.o Fr. 120,660

Statt der im Budget angenommenen Zahl von 18,900 Mann sind in die Wiederholungskurse des Auszugs der Infanterie 21,900 Mann eingerückt. Die Bestände der Bataillone der III. und V. Division, welche zum Wiederholungskurs (Truppenzusammenzug) einberufen wurden, weisen 19,100 Mann auf und zudem sind 2800 Mann Nachdienstpflichtige in die Schießschulen nach Wallenstadt und in zwei besondere Kurse nach Chur und Bellinzona in den Dienst berufen worden; diese Nachdienstpflichtigen wurden infolge Streichung der Wiederholungskurse des III. Armeecorps im Budget nur teilweise berücksichtigt. Wir sind deshalb im Falle, für die mehr eingerückten als budgetierten 3000 Mann einen Nachtragskredit verlangen zu müssen: 3000 Mann à Fr. 3 X 18 Tage = . . . . Fr. 162,000 Dagegen sin,d in die Wiederholungskurse der Landwehrbataillone 5270 Mann weniger eingerückt, als im Budget angenommen worden waren (24,730 statt 30,000Mann), was eine Minderausgabe von Fr. 189,720 zur Folge gehabt hätte, wenn sich der Einheitspreis nicht um 50 Rp. per Mann und per Tag höher stellte als der im Budget festgesetzte ; durch diesen Umstand wird die Minderausgabe um Fr. 148,380 reduziert und beträgt dann noch ,, 41,340 so daß die Mehrkosten für sämtliche Wiederholungskurse der Infanterie veranschlagt werden müssen auf Fr. 120,660 Dabei ist noch zu bemerken, daß zur Zeit, wo die Nachtragskreditbegehren eingereicht werden müssen, über den Stand des Einheitspreises der diesjährigen Wiederholungskurse des Auszugs (Truppenzusammenzug) keine Berechnungen aufgestellt werden können.

479

c. Artillerie.

Auszug

Fr. 17,560

Die Stärke der zum Wiederholungskurs eingerückten Feldbatterien ist um 113 Mann größer, als bei Aufstellung des Budgets angenommen worden war: 113 Mann à Fr. 7. 40 X 21 Tage = Fr. 17,560.

d. Genie.

Auszug

. Fr. 18,520

In die Wiederholungskurse der Geniebataillone Nr. 3 und 5, inklusive Infanteriepioniere, sind 70 Mann mehr eingerückt: 70' Mann à Fr. 4. 15 X 19 Tage = . . . . Fr. 5,520 Im fernem stellt sich heraus, daß der Kredit für die zum Gewehrfassen angeordneten zweitägigen Kurse der Bataillone Nr. l, 2, 4 und 8, sowie der viertägigen Wiederholungskurse der Bataillone Nr. 6 und 7 um ,, 13,000 überschritten wird, trotzdem in diese Kurse 400 Mann weniger eingerückt sind. Diese Überschreitung rührt daher, daß der Einheitspreis im Budget mit Fr. 2. 75 viel zu niedrig angesetzt worden ist; derselbe stellt sich auf Fr. 4. 20.

Fr. 18,520 Landwehr

Fr. 31,762

In die Wiederholungskurse der Land wehrgeniebataillone Nr. l--8, inklusive Infanteriepioniere, sind 500 Mann mehr eingerückt, als im Budget angenommen worden waren, zudem stellt sich der Einheitspreis um Fr. 2 per Mann und per Tag höher (Fr. 4. 75 statt Fr. 2. 75) : 500 Mann à Fr. 4. 75 X 5Va Tage = . . Fr. 13,062 1700 ,, à ,, 2. -- X 5V« ,, = . . ,, 18,700 Fr. 31,762

480

D. Bekleidung

Fr. 146,335

J. Entschädigung für Rekruten.

Bei der Infanierie und Kavallerie wurden mehr Rekruten ausgerüstet, als im Budget angenommen wurde.

1. I n f a n t e r i e 1200 Mann à Fr. 131. 10 = Fr. 39,320.

Fr. 39,320

2. K a v a l l e r i e 56 Rekruten à Fr. 204. 45 = Fr. 11,450.

,,

11,450

IV. Ersatzausrüstung Aus den im Staatsrechnungsbericht pro 1892, pag. 54, und in der Budgetbotschaft pro 1894, pag. 183, angeführten Gründen werden die Kosten für die Ersatzausrüstung auf die Summe von Fr. 100,000 zu stehen kommen, so daß, da nur Fr. 45,000 hierfür ins Budget eingestellt worden sind, ein Nachtragskredit für Fr. 55,000 verlangt werden muß.

,,

55,000

XIV. Militärbeschuhung Von den in den Jahren 1886 und 1887 angeschafften 10,000 Paar Schuhen sind trotz reduziertem Preise von Fr. 10 kaum 2000 Paar verkauft worden, und seit Einführung des in der Form gefälligeren und zweckmäßiger konstruierten Ordonnanzschuhes, Modell 1892, hielt es sehr schwer, die Vorräte an Schuhen der Ordonnant 1886 abzusetzen. Zudem haben die Schuhe infolge des- langen Lagerung bereits gelitten.

Um die Vorräte zu liquidieren, wurde unterm 15. August dieses) Jahres der Preis der Schuhe Ordonnanz 1886 von Fr. 10 auf Fr. 5 herabgesetzt, und es stellt sich die Abrechnung des betreffenden Vorschußconto auf den 1. November 1893 wie folgt: Passivsaldo pro Ende 1892 . . Fr. 89,830 Einnahmen für 618 Paar Schuhe à Fr. 10 . . Fr. 6,180 Einnahmen für 6809 Paar Schuhe à Fr. 5 ...

,, 34,045

,,

40,565

Übertrag

Fr. 40,225 Fr. 89,830 Fr. 146,335

481

Übertrag Ausstehende Guthaben für 248 Paar Schuhe à Fr. 10 Vorrat auf Ende Oktober 1893: 1312 Paar Schuhe à Fr. 5

Fr. 40,225 ,,

2,480

,,

6,560

Fr. 89,830 Fr. 146,335

,, 49,265 '

Fr. 40,565

Zu deren Ausgleichung wir ein Nachtragskreditbegehren in obigem Betrage zu stellen im Falle sind.

Fr. 146,335

E. Bewafihung und Ausrüstung, VI. A u s t e i l u n g der N o t m u n i t i o n

. . . Fr. 6,000

Im Jahre 1892 (Botschaft betreffend Nachtragskredite, II. Serie, Seite 32 und 33) war ein Ausgabeposten bewilligt für das Verpacken dieser Munition in Blechbüchsen.

Die Austeilung der Munition fällt in das Jahr 1893 und konnte größtenteils durchgeführt werden, mit Ausnahme einiger Corps, welche nicht mehr zum Dienste kamen. Die Verteilung wurde, soweit möglich, bei den gemeindeweisen Waffeninspektionen vorgenommen, da die Munitionsbüchsen im Instruktionsdienst nicht figurieren sollen.

Von den kantonalen Verwaltungen ist nun das Begehren gestellt worden, die bei der Austeilung entstandenen Kosten für. Transport der Munition, Deplacierung des Zeughauspersonals etc., möchten ihnen, als außerordentliche Maßregel, vergütet werden, und wir erachten es als billig, daß der Bund diese Kosten trage, wofür der verlangte Nachkredit notwendig ist

G. Kavalleriepferde.

6. Pferderücknahmen

Fr. 32,00$

Diesem Nachtragskreditbegehren sieht eine vermehrte Einnahme unter der Rubrik : ,,4. Kavalleriepferde, 2. Ersatzpferdea, im annähernd gleichen Betrag, gegenüber, so daß in Wirklichkeit keine Kreditüberschreitung stattfindet.

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Diese vermehrten Ausgaben für Pferderücknahmen und vermehrten Einnahmen für abgegebene Ersatzpferde haben ihren Grund darin, daß man es für im Interesse der Kavalleristen, wie auch im Interesse der Militärverwaltung liegend erachtete, bezüglich Rücknahme solcher Pferde, die sich für die Privatzwecke der Reiter nicht eigneten, und Ersatz derselben durch andere, gegenüber dea Kavalleristen sehr entgegenkommend zu sein. Der Wert der bei diesem Austausch zurückgenommenen Pferde ist bei der Ausgaberubrik ,,Pferderück nahmen" verrechnet, während der Wert der dafür wieder abgegebenen Pferde in der Rubrik der Einnahmen für Ersatzpferde figuriert.

Ein fernerer Grund für die Erhöhung dieses Kreditpostens ist der, daß im Jahr 1893 eine ungewöhnlich große Anzahl Kavalleristen vor der ärztlichen Uutersuchungskommission dienstfrei wurden.

Schließlich muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß dieser Kreditposten in den Budgets der letzten Jahre gegenüber früher herabgesetzt worden ist.

"o~

J, Kriegsmaterial

Fr. 56,100

1. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmiete, Transportkosten.

d. T r a n s p o r t k o s t e n

Fr. 15,000

Hauptsächlich zur Spedition der Munition für die Filiale in Altdorf, welche bei Aufstellung des Budgets pro 1893 hoch nicht vorgesehen war.

2. Neuanschaffungen.

3. Artillerie

Fr. 18,600

a. Für acht 8,4 cm. Schulgeschützrohre aus neuem Stahl, Mehrkosten Fr. 6,800 fc. Für vier 12 cm. Ringgeschützrohre aus neuem Stahl, Mehrkosten ,, 11,800 Fr. 18,600 Die Frage der Einführung von Brisanzgranaten wird gegenwärtig bei allen Armeen geprüft. Bei Verwendung von Brisanzgranaten müssen in Zukunft alle Neukonstruktionen von Geschützrohren aus einem widerstandsfähigeren, zäheren Metalle erstellt ·werden, um vollständige Sicherheit bei im Rohr springenden Brisanzgranaten zu gewähren.

483

Das Militärdepartement sah sich daher veranlaßt, die pro 1893 bei Krupp in Bestellung gegebenen acht 8,4 cm. Schulgeschütrohre Nr. 465 bis 472 und die vier 12cm. Kanonenrohre Nr. 122 bis 125 aus neuem Stahl ausführen zu lassen, welches nunmehr .obige Mehrkosten verursacht hat.

Die vier 12 cm. Kanonenrohre Nr. 122 bis 125 waren ursprünglich für St. Maurice bestimmt, damit jedoch die Ausrüstung von St. Maurice um die Zahl dieser vier 12 cm. Kanonenrohre nicht bis zu deren Ablieferung verzögert werde, wurden vier 12 cm. Ringrohre aus den Beständen für Positionsartillerie-Instruktionsmaterial nach St. Maurice abgegeben.

Zugleich als Ersatzrohre für letztere, ganz besonders aber zu Versuchen mit Brisanzgranaten und zu Unterrichtszwecken sollen die vier Ringrohre Nr. 122 bis 125 von Krupp in diesem Jahre beschafft werden.

5. Vermehrung der Munition etc

Fr. 22,000

Unter der Gesamtsumme von Fr. 3,860,211, welche unter dieser Ziffer im ordentlichen Voranschlag pro 1893 unter ,,J. Kriegsmaterial" . eingesetzt sind, befindet sich ein Posten von Fr. 475,000 für Ergänzung des Geniematerials. Aus der Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 1891 geht hervor, daß hiervon verwendet werden sollten : Fr. 120,000 für den Ankauf von 200,000 Sandsäcken, ,, 300,000 für die Beschaffung von 60,000 m. I Eisen, ,, 55,000 für Minenkammeranlagen in den Alpeastraßen.

Fr. 475,000.

Die Sandsäcke sind mit einer Kostenersparnis von Fr. 32,336 beschafft worden.

Für den Ankauf von I Eisen sind bis jetzt verausgabt worden Fr. 234,317 Rechnungen stehen noch aus für cirka . . . ,, 4,000 Totalausgabe

Fr. 238.317

Wir halten diese Vorräte für genügend und bleiben somit auch hier um Fr. 61,683 unter dem Voranschlage.

Dagegen erweist sich der Ansatz für die Anlagen von Minenkaminern als durchaus ungenügend. Derselbe war nur für die Alpenstraßen im Kanton Wallis berechnet; wir betrachten es aber

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für durchaus geboten, auch die Alpenstraßen im Kanton Tessin und Kanton Graubünden, d. h. auf der ganzen Südfront, sicher zu stellen.

Bis heute sind verausgabt Fr. 47,982 Es stehen somit noch zur Verfügung . . . . ,, 7,018 gleich dem ursprünglichen Kredit von Fr. 55,000 Dagegen ist der Bedarf für den Ausbau des Netzes veranschlagt auf Fr. 72,000 und es verbliebe nach Abrechnung der Kreditrestanz von ,, 7,018 ein Mehrbedarf von Fr. 64,982 d. h. immerhin noch Fr. 29,064 weniger als die Ersparnis auf den beiden ersten Posten des Gesamtkredites von Fr. 475,000.

Auf Rechnung des Jahres 1893 werden noch Fr. 22,000 zur Verwendung gelangen, die weitern, rund Fr. 43,000, erst im Frühjahr 1894.

Wir stellen den Tit. Prüfungskommissionen den Originalbericht des Militärdepartements und den Herrn Waffenchef des Genies zu weiterer Auskunft zur Verfügung.

6. Instruktionsmaterial.

5. Sanität

Fr. 500

Mit unserer Bewilligung wurde der internationale Konkurs für Verbesserungen des Materials zum Transport von Verwundeten von der Feuerlinie bis in das erste Feldspital (Rom, Monat Oktober 1893) mit einem neuen Blessiertenwagen nebst zwei Tragbahren beschickt. Für die daherigen Kosten und den Druck eines vom Oberfeldarzt bearbeiteten Memorials: ,,Matériel servant au transport des blessés, etc."1., bewilligten wir vorläufig einen Kredit von Fr. 500, für welchen hiermit bei der Bundesversammlung um Genehmigung nachgesucht wird.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . . Fr. 66,388 III. U n t e r h a l t u n d B e w a c h u n g d e r F e s t u n g s w e r k e am Gottkard. zur Verfügung des Befestigungsb u r e a u s . . '.

Fr. 8000 Es waren für die noch unter Verwaltung und Bewachung des Befestigungsbureaus verbleibenden Werke für 1893 Fr. 20,000 vor-

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gesehen, doch ließ sich damals noch nicht genau absehen, welche fertigen Werke dem Gotthardkommando übergeben würden; aus diesem Grunde war im Budget pro 1893 für den Unterhalt der unter Verwaltung des Gotthardkommandos übergehenden fertigen Bauten und Straßen nichts vorgesehen worden.

Nachdem ein Teil der Werke übergeben worden war, und da sich noch nicht absehen ließ, wie weit der Kredit von Fr. 20,000 vom Befestigungsbureau verbraucht werden würde, verfügte das Militärdepartement den 9./11. März 1893, daß von den im Budget des Befestigungsbureaus eingestellten Fr. 20,000 eine Teilsumme von Fr. 14,000 zur Verfügung der Gotthard ver waltung für Unterhalt gestellt werden sollte, so daß für Unterhalt und Bewachung der noch nicht übergebenen Werke nur noch Fr. 6000 übrig blieben.

Diese genügten nun nicht, hauptsächlich wegen der inzwischen notwendig gewordenen Bewachung der dieses Jahr fertig gewordenen und armierten Furkawerke, und es muß daher für diese Budgetrubrik ein Nachtragskredit von Fr. 8000 verlangt werden.

VIII. G o t t h a r d v e r t e i d i g u n g .

1. Verwaltung, Unterhalt und Bewachung . . . Fr. 50,000 Der Kredit von Fr. 100,000, der für Bewachung und Ver·waltung durch die Bundesversammlung festgesetzt wurde, reicht nicht aus.

Wir hatten in der Budgetbotschaft eine Ausgabensumme von Fr. 139,000 vorgesehen. Dieser Posten konnte selbst nur als ein approximativer betrachtet werdet), weil man zu seiner Aufstellung noch keine genügende Erfahrung hatte. Es zeigte sich nun, daß die Ausgaben für Instandhaltung und Bewachung etwas größer werden als vorgesehen, indem namentlich in Andermatt höhere Löhne bezahlt werden mußten als vorgesehen. Außerdem sind die Rückvergütungen kleiner geworden als vorgesehen, weil die nötigen Einrichtungen an Werkstätten noch fehlen.

Wir sind daher genötigt, pro 1893 für -Verwaltung und Bewachung einen Nachtragskredit von Fr. 50,000 verlangen zu müssen, also Fr. 11,000 über unsern ursprünglich verlangten Kredit hinaus.

IX. Vorstudien und T e r r a i n a u f n a h m e n für die Bef e s t i g u n g s a n l a g e n a u f L u z i e n s t e i g . . Fr. 5000 Für diese Vorstudien, behufs Anfertigung einer Vorlage betreffend die Vervollständigung der Befestigung von Luziensteig, war

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beabsichtigt, einen Posten von Fr. 15,000 in das Budget pro 1894 einzustellen.

In Hinsicht darauf, daß ein Teil dieser Studien und besonders Terrainaufnahmen schon vor Eintritt des Winters gemacht werden mußten, bewilligten wir einen Kredit von Fr. 5000 pro 1893 zur Verfügung des Befestigungsbureaus, in der Meinung, daß im Budget pro 1894 dann nur noch Fr. 10,000 eingestellt würden, und daß für die Fr. 5000 auf die Wintersession der eidgenössischen Räte hin ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren formuliert werde, was hiermit geschieht.

Sollten die Witterungsverhältnisse derart werden, daß die Terrainaufnahmen während des Budgetjahres 1893 nicht mehr so weit als beabsichtigt gefördert werden können, so wird für den nicht verbrauchten Betrag pro 1894 ein Naehtragskredit verlangt ·werden.

X. V e r l ä n g e r u n g der L a d e r a m p e n in Biasca und Castione Fr. 3388 Im Interesse der Landesverteidigung wurde seiner Zeit die Frage geprüft, welche Ergänzungen und Verbesserungen des schweizerischen Eisenbahnnetzes für den Kriegsbetrieb erforderlich seien.

Im Hinblick darauf, daß dem Kriegsbetrieb der Eisenbahnen am besten Vorschub geleistet wird durch Verbesserung der bestehenden Ein- und Ausladevorrichtungen, wurde nach stattgehabten Untersuchungen denn auch unter anderm festgestellt, daß es dringend notwendig sei, die Ein- und Ausladevorrichtungen einiger Stationen der Gotthardbahn zu verbessern, da die bestehenden Verhältnisse keine Garantie boten für die rasche Ausführung größerer Militärtransporte nach der Südfront. Um dem dringendsten Bedürfnisse zu entsprechen, wurde beschlossen, die Laderampe in Biasca, sowie diejenige in Castione auf 60 m. zu verläogern.

Biasca wurde gewählt als geräumiger und wichtiger Bahnhof der Gotthardbahn am Vereinigungspunkt des Blenio- und Leventinathales, währenddem die Laderampe in Castione die Aufgabe hat, den nicht erweiterungsfähigen und mit ganz ungenügenden Rampen versehenen Bahnhof von Belliozona nötigen Falls zu entlasten.

Die Pläne für den genannten Umbau wurden von der Gotthardbahngesellschaft ausgearbeitet und nach Antrag des Militärdepartementes vom Buadesrat genehmigt.

Im Interessa der Kriegsbereitschaft durfte man nicht länger zuwarten; das als dringend erkannte Minimum der Verbesserung mußte ausgeführt werden.

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Die der Gotthardbahn erteilte Konzession bot jedoch keine Handhabe, um von dieser Gesellschaft ohne weiteres die Verlängerung der erwähnten Laderampen zu verlangen ; so wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit dieser Bauten von uns unterm 23. Januar 1892 beschlossen, das Alinea 4 des Art. 14 des Eisenbahngesetzes zur Anwendung zu bringen, lautend : ,,Wenn der Bundesrat im Interesse der Landesverteidigung solche Forderungen als dringlich erachtet, so kann er jedoch die sofortige Vollziehung anordnen. Soweit die Anordnungen des Bundesrates über die gesetzlichen und konzessionsgemäßen Verpflichtungen der Gesellschaften hinausgehen, sind diese durch den Bund zu entschädigen, wobei aber der Vorteil, den die Gesellschaften aus solchen Einrichtungen ziehen, in vollem Umfange anzurechnen ist. Im Streitfalle entscheidet über die Entschädigung das Bundesgericht."'

Die Gotthardbahngesellschaft wurde demgemäß aufgefordert, die fraglichen Statiousverbesserungen sofort auszuführen.

Der Aufforderung wurde Folge geleistet und es hat die Gotthardbahngesellschaft am 4. Mai 1893 hierfür Rechnung gestellt im Betrage von Fr. 4197. 35.

Durch unser Eisenbahndepartement wurde daraufhin untersucht, in welchem Maße die Bahngesellschaft durch die Erweiterung der Stationen mitgewonnen habe. Das Resultat dieser Untersuchung war, daß die Kosten der Erweiterung der Station Biasca zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von der Bahngesellschaft zu tragen seien, wogegen die Kosten des Baues der Laderampe in Castione, als für die Gesellschaft nutzlos, dem Bund übertragen wurden.

Demgemäß hätte der Bund der Gotthardbahn zu vergüten : an die Kosten der Laderampe Biasca, Fr. 1465. 30, die Hälfte Fr. 732. 65die Kosten der Laderampe in Castione . . . . ,, 2421. 15Bauleitung, Zuschlag im Verhältnis zu den berechneten Fr. 310. 90 und dem Kostenbetrage von Fr. 3153. 80 ,, 233. 40 Total

Fr. 3387. 20

Wir sind demnach im Falle, Ihnen für die im militärischen Interesse vorgenommene Erweiterung der Stationen Biasca und Castione ein Nachtragskreditbegehren zu stellen für die Summe von Fr. 3388.

488

N, Kommissionen und Experten

Fr. 300

Anläßlich dea internationalen Konkurses in Rom zur Verbesserung des Materials für den Transport von Verwundeten wurde mit unserer Zustimmung ein Sanitätsinstruktor nach Rom entsendet, um italienische Sanitätssoldaten mit der Handhabung unseres Blessiertenwagens und unserer Tragbahren vertraut zu machen und sie zu befähigen, die genannten Gegenstände der Jury in richtiger Weise vorzuführen. Für den hierfür vorläufig bewilligten Kredit von Fr. 300 erbitten wir Ihre Genehmigung.

P. Landsturm a. K o s t e n d e r K o n t r o l l e

Fr. 30,400 Fr. 2400

Die eingelangten Rechnungen der Kommandanten der neun Territorialkreise des Landsturms überschreiten den budgetierten Kredit um Fr. 2400.

b. Ausrüstung und B e w a f f n u n g des L a n d s t u r m s Fr. 28,000 An dem Budgetposten für Aufrüsten gebrauchter Waffen wurde gegenüber früheren Jahren ein Betrag von Fr. 10,000 gestrichen.

Infolge der Landsturmbewaffnung im Jahre 1893, wofür die von der Feldarmee zurückgelangten Vetterligewehre in stand gestellt werden mußten, erweist sich nun der reduzierte Posten für Waffenaufrüsten um Fr. 16,000 als zu klein, wofür zu Lasten der Landsturmbewaffnung ein Nachkredit verlangt werden muß.

Ferner sind noch unbezahlte Rechnungen ausstehend im Betrage von cirka Fr. 12,UOO für die Ausrüstung und Bewaffnung des Landsturms in einige« Kreisen der III. und IV. Division, welche hier ebenfalls in Betracht gezogen werden müssen.

Q. Zuschuss an die Pferderegie

Fr. 20,760

Der Nachtragskredit für Fourage (Hafer), welchen wir in Anspruch zu nehmen im Falle sind, läßt sich wie folgt berechnen.

Der Haferbedarf für die letzten zwei Monate (November und Dezember) wird mutmaßlich folgender sein:

489 November Dezember

11,000 Rationen (mit Reitkurs), 16,000 ,, ,, ,,

27,000 Rationen à 4 kg Hiervon ab: Bückerstattung vom Fohlenhof . . 29,700 kg.

Vorrat auf 1. November . . . . 4,500 ,,

108,000 kg.

34,200 ,, 73,800 kg.

à Fr. 20 per 100 kg. . · Für bezogenen Hafer ist an das eidgenössische Oberkriegskommissariat noch zu bezahlen abzüglich des disponibel Fouragekredites

Fr. 14,760

Bleiben ungedeckt

Fr. 20,760

,,

6,000

Es lassen sich folgende Gründe für dieses Nachtragskreditbegehren anführen: 1. Die seit Aufstellung des Budgets sehr in die Höhe gegangenen Heu- und Strohpreise.

2. Ein Ausfall in der Verwendung der Regiepferde in Schulen und Kursen gegenüber dem Voranschlag, wodurch als Rückschlag mehr Pferde außer Dienst am Futter standen.

3. Ankauf von Torfstreue (im August), wodurch ein Teil des pro 1893 angeschafften Strohes erspart und auf 1894 als Inventarwerf: übertragen werden kann.

III. Pulyerverwaltung

. Fr. 38,626

1 C. Bureau- und Reisekosten

Fr. 500

Der Kredit wird um cirka Fr. 500 überschritten infolge einiger nicht vorgesehenen Reisen der Magazinwärter und etwelchen Mehrbedarfes an Bureaumaterial.

2 C. Fuhr- und Taglöhne

Fr. 2200

Die Mehrausgabe wird veranlaßt durch die Fuhrkosten des von ·den Zeughäusern an die Pulvermühlen zurückgelieferten alten Kanonenpulvers, durch mehrere außerordentliche Pulversendungen von einem Bezirk in den ändern und einige Mehrkosten in dea Pulverdepots.

Bnndesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

32

490

4. Technische Untersuchungen

Fr. 1600

Der bisher für Pulverproben benötigte Kredit ist bereits aufgebraucht, und es ist für die im laufenden Jahre noch auszuführenden Proben, namentlich mit Artilleriepulver, ein weiterer Nachtragskredit von cirka Fr. 1600 erforderlich.

5. Provisionen

Fr. 24,000

Der vorgesehene Pulververkauf von 310,000 kg. ist bereits überschritten. Der Mehrverkauf erreicht vielleicht ein Quantum von 100,000 kg. à Fr. 1. 60 per Kilogramm und der dafür an die Pul ver Verkäufer auszurichtende Skonto von 15°/o einen Betrag von Fr. 24,000.

6. FrachtvergUtungen

Fr. 2000

Diese Mehrforderung wird veranlaßt durch den Mehrverkauf an Pulver, das den patentierten Pulververkäufern bekanntlich frachtfrei geliefert werden muß.

7. Zins des Betriebskapitals

Fr. 8326

Das Betriebskapital stieg im verflossenen Jahr von Fr. 909,568. 81 auf Fr. 1,117,723. 12; der für den Mehrbetrag von Fr. 208,154. 31 an die Staatskassa zu entrichtende Zins beträgt mithin à 4 °/o Fr. 8326.

Der ganze Nachtragskredit wird voraussichtlich durch einen größern Reinertrag des Pulverregals aufgewogen werden.

T. Konstrnktionswerkstiitte

Fr. 1058

1. Verwaltungskosten.

c. Bureaubedürfnisse 4. Zins des Betriebskapitals

Fr.

,,

400 658

Fr. 1058

Ad l c. Diese Mehrausgaben betreffen hauptsächlich Zeichnermaterial und Werkstattbücher, und entsprechen den erhöhten Leistungen der Werkstätte.

Ad 4. Der Stand des Inventars auf 31. Dezember 1893 entspricht einer um diesen Betrag höheren Verzinsung des Betriebskapitals, als budgetiert war.

491

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

h. Verwaltungskosten für Liegenschaften

Fr. 500

Vom frühern Budgetkredit von Fr. 3000 sind seit Errichtung der Wertschriftenverwaltung Fr. 2500 dieser letztern zugesch'ieden worden. Nun haben sich die dem Finanzbureau verbleibenden Fr. 500 als zu knapp bemessen erwiesen; wir ersuchen um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 500.

Auf ändern Ansätzen dieser Verwaltungsabteilung erzeigt sich dagegen eine den Nachtragskredit weit übersteigende Minderausgabe.

IV. Staatskasse.

g. Drei Münzzähler

Fr. 2500

In der Botschaft zum diesjährigen Budget haben wir darauf hingewiesen, daß zwischen dem gegenwärtigen Gehalt der drei Münzzähler und dem Voranschlage von Fr. 7500 ein Betrag von Fr. 1200 für allfällige Anstellung von provisorischen Münzzählern vorgesehen sei.

p Da aber infolge der Abschiebung der italienischen Silberscheidetnüuzeri von Mitte Juni an fünf Angestellte successive notwendig geworden waren, so sehen wir uns veranlaßt, um einen Nachtragskredit von Fr. 2500 einzukommen.

VII. Liegenschaften.

F. A n k ä u f e von L i e g e n s c h a f t e n .

1. Zollhaus in Boncourt

Fr. 30,250

Der Mietvertrag mit der bernischen Kegierung betreffend das Zollhaus in Boncowt wurde von der Vermieterin auf Ende des laufenden Jahres gekündet, da ihr für dieses Objekt ein hoher Kaufpreis anerboten worden sei.

Die Zollverwaltung mußte daher auf eine andere Unterkunft Bedacht nehmen und stieß dabei auf die Schwierigkeit, daß ein anderes passend gelegenes Gebäude außer denn jetzigen Zollhaus nicht vorhanden sei. Nebstdem gehörte zu demselben ein an die

492 Grenze stoßendes Stuck Gartenland, so daß, wenn das Zollbureau anderswo verlegt worden wäre, die Zollverwaltung riskiert hätte, daß dasselbe durc'n einen ändern Eigentümer zu Schmuggelzwecken hätte benutzt werden können.

Es wurde sodann mit der Eigentümerin unterhandelt und die bernische Finanzdirektion teilte uns hierauf mit, daß sie bereit sei, die ganze Besitzung um den Preis von Fr. 30,000 der Eidgenossenschaft zu überlassen. -- Die daherigen Erwerbungskosten inklusive Handänderungsgebühren im Betrage von Fr. 180 mögen sich auf Fr. 250 belaufen, so daß der ganze Posten auf Fr. 30,250 ansteigt.

2. Waffenplata Thun

Fr. 113,393. 65

Unter den durch die Artillerieschießübungen stets gefährdeten Liegenschaften auf dem Wafienplatz Thun befindet sich auch eine dem Pächter David Regez in Thierachern angehörende Wiese mit Scheune an der Steghalde, welche im Jahr 1888 auf eine Zeitdauer von 5 Jahren (1889--1893) vorläufig in Pacht genommen wurde.

In dem daherigen Vertrage ist unter ändern» die Klausel enthalten, daß, wenn nach Ablauf der fünfjährigen Pachtzeit vou einem der Kontrahenten die Umwandlung der Pacht in einen Kauf verlangt werden sollte, der Preis dafür eventuell, wie folgt, festgesetzt sei: 1. Für die Scheune und das Wiesland, haltend 126 a. = 3 Va Jucharten Fr. 13,660 . 2. Für das Torfmoos, haltend 108 a. = 3 Jucharten ,, 21,000 Fr. 34,660 Da der Eigentümer den Pachtvertrag auf Ende dieses Jahres gekündet hat, so ist der Fall der käuflichen Übernahme des Objektes eingetreten, und es sind dem eventuell festgesetzten Preis noch die voraussichtlichen Erwerbungskosten im Betrag von . .

,,

300

beizufügen, so daß der zu verlangende Kredit sich auf Fr. 34,960 beläuft.

, In betreff des Kaufpreises ist zu bemerken, daß derselbe sich an den vor einigen Jahren in dortiger Gegend bei einer Reihe von Expropriationsfällen angelegten Maßstab lehnt. Was speciell das Torfmoos anbelangt, so ist dasselbe infolge der durch die Wahlenbachkorrektion errungenen Tiefe von außerordentlicher Ergiebigkeit, da während der Pachtdauer ein großes Quantum Brennmaterial ausgehoben werden konnte.

493 Schließlich mag noch erwähnt werden, daß das in Rede stehende Grundstück zum größten Teil von eidgenössischem Eigentum begrenzt ist und daher zu dessen Abrundung dient.

Seit einer Reihe von Jahren sind von den Liegenschaftsbesitzern, deren Liegenschaften an die Schießlinie des Artillerie-Schießplatzes Thun anstießen, Reklamationen erhoben worden wegen Gefährdung derselben durch Einschlagen von Artilleriegeschossen. Es sind aus diesem Grunde mit den betreffenden Eigentümern Servitutsvertrage abgeschlossen worden. Trotz dieser Verträge sind immer wieder neue Reklamationen erhoben worden, so daß es für den Bund notwendig wurde, die am meisten gefährdeten Liegenschaften käuflich zu erwerben.

Eine gütliche Verständigung mit den betreffenden Liegenschaftsbesitzern konnte nicht erzielt werden, einer derselben betrat vielmehr den Prozeßweg, indem er seine Forderungsansprüche gegenüber der Eidgenossenschaft beim Bundesgericht anhängig machte.

Unter diesen Umständen ermächtigten wir unser Militärdepartemeut, gegenüber den Liegenschaftsbesitzern Friedr. Stutzmann, in Übeschi, Liebi-Knechtenhofer, in Thun, Gottfried Stutzmann, von Übeschi, in Belp, und Christian Barfuß, in Übeschi, das Expropriationsverfahren durchzuführen.

Die eidgenössische Schatzungskommission für den Waffenplatz Thun hat daraufhin unterm 18./20. September und 23. Dezember 1892 den Expropriaten zugesprochen: 1. An Liebi-Knechtenhofer für Abtretung ihres 17,181 m 2 haltenden Seemooses zu Übeschi den Betrag von Fr. 4,000. -- 2. An Gottfried Stutzmann : a. für die Gebäuliehkeiten seines Heimwesens zu Übeschi, Anteil Ofenhaus inbegriffen ,, 4,500. -- b. für: 1. 18 Aren Hausplatz, Garten und Hausumgelände; 2. 36 Aren Wies- und Ackerland beim Hause ; 3. 4662 m 2 Wiese; 4. 9 Aren Wiese und Acker; 5. 189 m 2 Riedwiese ; zusammen 11,151 m2, à 50 Cts. . . ,, 5,575. 50 Fr. 10,075. 50

494

3. An Christian Barfuß: a. für das Wohnhaus mit Scheune, die ideelle Hälfte eines Ofenhauses und die Hälfte einer Scheune 6. für 266 Aren Hausplatz,' Garten, Baumwiese samt Bäumen und Wies- und Ackerland der Parzelle 173, à 50 Cts. . . .

c. für 297,36 Aren geringeres Land derselben Parzelle, à 35 Cts d. für eine Scheune auf Parzelle 157 . .

e. für 410,80 Aren Grund und Boden derselben Parzelle

Fr. 8,000. -- ,, 13,300. -- ,, 10,407. 60 ,, 3,000. -- ,, 11,496. 80 Fr. 46,204. 40

4. An Friedrich Stutzmann : a. für den Quadratmeter Kulturbodens der Abtretungsparzelle 174, à 35 Cts.; b. für das Steinbruchgebiet Fr. 642; c. für die Hälfte Scheune Fr. 600 ; d. unter der Voraussetzung, daß der Bund die Parzelle 174 b des Planes nicht übernehme, soll der Bund 10 Cts. per Quadratmeter des Flächeninhaltes als Minderwertsentschädigung bezahlen; falls aber der Bund die Parzelle Nr. 174 b zu Eigeatum erwerben wolle, ist der Übernahmspreis auf 35 Cts. per Quadratmeter festgesetzt.

Die Kosten der Schatzungsexpertise betragen Fr. 1139.

Weil die gesprochenen Entschädigungen als zu hoch gehalten taxiert werden mußten, hatten wir von der in Art. 35 des Bundesgesetzes betreffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten vom i. Mai 1850 den Beteiligten eingeräumten Befugnis, über den Entscheid der Schatzungskommission binnen 30 Tagen bei dem Bundesgericht Beschwerde zu führen, insoweit Gebrauch gemacht, als wir über die Entscheide in Sachen Friedrich Stutzmann, Gottfried Stutzmann und Christian Barfuß beim Bundesgericht rekurrierten. Dagegen haben wir den Entscheid in Sachen Knechtenhofer & Liebi ohne weiteres angenommen.

Das Bundesgerieht hat mit Bezug auf die erwähnten Rekurse seine Entscheide gefällt: a. in Sachen Friedrich Stutzmann unterm 14. Juli 1893; b. in Sachen Gottfried Stutzmann unterm 6. Juli 1893 und c. in Sachen Christian Barfuß unterm 6. Juli 1893.

495 Diesen bundesgerichtlichen Entscheiden zufolge hat der Bund zu bezahlen : I. An Friedrich Stutzmann: 1. für den Quadratmeter Land der Abtretungsparzelle Nr. 174 (das Steinbruchareal Inbegriffen) 40 Cts. per m2, 151 Aren 03 m 2 à 40 Cts. = Fr. 6,041. 20 2. für die Hälfte Scheune ,, 600. -- 3. für Minderwert der Parzelle 174 b 10 Cts.

per m 2 des Flächeninhaltes dieser Parzelle == ,, 789. 80 Fr. 7,431. -- Hierzu der Zins vom 14. Juli 1893 hinweg à 5% , .' . .

Zusammen

,,

150. 65

Fr. 7,581. 65

II. An Gottfried Stutzmann : 1. für die Gebäulichkeiten seines Heimwesens zu Übeschi, Anteil Ofenhaus inbegriffen Fr. 4,500. -- 2. für die hiervor erwähnten Grundstücke . .

6,652. 80 zusammen

Fr. 11,152. 80

HI. An Christian Barfuß: 1. für das Wohnhaus mit Scheune, die ideelle Hälfte eines Ofenhauses und die Hälfte einer Scheune, alles auf Planparzelle Nr. 173 . .

Fr. 8,000. -- 2. für 266 Aren Hausplatz, Garten, Baumwiese, samt Bäumen, Wies- und Ackerland derselben Parzelle, à 60 Cts. per m 2 . . . ,, 15,960. -- 3. Für 297,36 a. geringeres Land derselben Parzelle à 40 Rp. per Quadratmeter . . ,, 11,894. 40 4. Für die Scheune auf Parzelle Nr. 157 . . ,, 3,000. -- 5. Für 410,60 a. Grund und Boden à 35 Rp.

per Quadratmeter ,, 14,371. -- Zusammen

Fr. 53,225. 40

Für die in Thun-Übeschi angekauften und expropriierten Gebäulichkeiten und Liegenschaften fallen sonach in Berechnung folgende Entschädigungen :

496

1.

2.

3.

4.

5.

an David Regez ,, Liebi-Knechtenhofer ,, Gottfried Stutzmann ,, Christian Barfuß ,, Friedrich Stutzmann die bundesgerichtlichen Instruktiouskosten und Gebühren belaufen sich auf ...

Totalausgabe für die in Thun-Übeschi durchgeführten Expropriationen 3. Waffenplatz, Frauenfeld

Fr. 34,960. -- ,, 4,000. -- ,, 11,152. 80 ,, 53,225. 40 ,, 7,581. 65 ,,

2,473. 80

Fr. 113,393. 65 Fr. 109,647

Bei Anlaß der Schießübungen des letztjährigen Wiederholungskurses der Feldbatterien Nr. 23, 24, 47 und 48 in Frauenfeld ist bei normaler Aufstellung der Geschütze und der Ziele eine leere Shrapnelhülse nach Aufschlag über die Thur und in das Haus des Baptist Schmid in Ochsenfurt geflogen. Die Hülse schlug zunächst in die hölzerne Umfassung eines Fensters im ersten Stocke, flog dann durch das Fenster in die Kammer, wobei die beiden Fensterflügel zertrümmert wurden, durchschlug den nur einfachen Bretterboden in der betreffenden Kammer, fiel dann in das darunter sich befindende Zimmer und blieb hier liegen. Schon im Jahre 188& ist auf das Dach des gleichen Hauses eine Shrapnelhülse gefallen.

Dieser Vorfall hatte die Grundbesitzer, deren Liegenschaften, in der Schußlinie lagen, sehr beunruhigt, sie betrachteten ihre Wohnhäuser als nicht weiter bewohnbar und wollten sich daher mit der ihnen seit Jahren ausgerichteten jährlichen Servitutsentschädigung nicht mehr zufrieden geben, sondern verlangten, daß der Bund ihre gefährdeten Liegenschaften erwerbe. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß beim Schießen mit dem neuen Infanteriegewehr die Reklamationen sich voraussichtlich noch vermehrt haben würden und ernstliche Unglücksfälle beim damaligen Zustande möglich gewesen wären, hatten wir gegenüber einer Anzahl von Liegenschaftsbesitzern in Ochsienfurt, Weiniogen und Pfyn das im Bundesgesetz betreffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten vom 1. Mai 1850 vorgesehene Expropriations verfahren zur Erwerbung der gefährdeten Liegenschaften durchführen lassen.

Von der eidgenössischen Schatzungskommission für den Waffenplatz Frauenfeld sind daraufhin für die zu erwerbender» Gebäulichkeiten und Liegenschaften folgende Entschädigungen gesprochen worden :

497

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

An. Baptist Schmid in Ochsenfurt. . . . Fr. 26,500 An Heinrich Ernst in Ochsenfurt . . . . ,, 20,000 An Joh. Huber in Weiningen ,, 35 An Job. Jak. Ernst in Weiningen . . . ,, 1,996 An Friedr. Ernst in Weiningen . . . . . .

305 An Eduard Wettstein in Weiningen . . . ,, 235 An Gotti. Held.in Weiningen . . . . . ,, 215 An Ed. Ernst in Ochsenfurt ,, 210 An Joh. Güttinger und Joh. Huber in Weiningen ,, 340 10. An H. Glocker in Weiningen . '. . . . ,, 32 11. An Heinrich Scheuch in Pfyn ,, 30 12. An Valentin Bättig in Ochsenfurt. . . . ,, 58,000 Die Kosten des Expropriationsverfahrens belaufen sich auf ,, 1,749 Totalausgabe für die in Ochsenfurt expropriierten Gebäulichkeiten und Liegenschaften . . . Fr. 109,647 Rekapitulation.

1. Zollhaus in Boncourt Fr. 30,250. -- 2. Erwerbungen in Thun-Übeschi . . . . ,, 113,393. 65 3. Erwerbungen in Frauenfeld ,, 109,647. -- Hierzu kommen noch :

4. Stipulations-Ferrigungskosten für den Bauplatz zum Postgebäude in Lausanne; nachträglich zu bewilligen Total Liegenschaften

,,

3,452. --

Fr. 256,742. 65

VIII. MUnzverwaltuntj

. ' Fr. 17,271

2.b.2. A r b e i t s l ö h n e für W e r t z e i c h e n f a b r i k a t i o n

Fr.1700

Verursacht durch längere Krankheit einiger Arbeiter, für welche Aushülfe eingestellt werden mußte, sowie durch vermehrte Anforderungen an unsere Leistungsfähigkeit, wird der für diese Löhnungen vorgesehene Kredit von Fr. 8000 auf Ende des Jahres um obigen Betrag überschritten sein.

2. c. M e t a l l b e s c h a f f u n g und zwar Silber Kupfer Zinn · Nickelmünzplättchen

Fr. 7571

.

Fr. 2788 ,, 12 ,, 71 ,, 4700

498 Die Mehrausgabe von Fr. 2788 für Silber über den vorgesehenen Kredit von Fr. 2250 rührt her von einer Ablieferung alter, außer Kurs gesetzter Silbermünzen seitens der eidgenössischen Staatskasse im Metallwerte von Fr. 5037. 88.

Kupfer und Zinn wurden, da unsere Vorräte darin sehr reduziert waren, um obige Beträge mehr angekauft, als im Voranschlag angegeben.

Für die Nachprägung einer Million Fünfrappenstücke, die infolge der von allen Seiten dringend gestellten Nachfrage nach dieser Münzsorte zur unumgänglichen Notwendigkeit wurde, bedarf es eines Nachkredites von Fr. 4700 über den ursprünglichen Kredit von Fr. 10,000 hinaus.

Der Gesamtkredit ,,Metallbeschaffung" wird zwar, trotz obigen Überschreitungen einzelner Unterabteilungen desselben, auf Ende des Jahres gleichwohl einen Überschuß von beiläufig Fr. 47,000 aufweisen, dank der günstigen Einkäufe von Gold und Reinnickelmünzplättchen.

7. I n v e n t a r a b g a n g

Fr. 8000

Unser Silbervorrat wird auf Ende des Jahres betragen cirka 340*/2 kg., mit einem Eingangswerte von . . . . Fr. 47,155 während der gegenwärtige Wert per kg. à Fr. 115 nur beträgt cirka ,, 39,155 somit eine Abschreibung von auf unserem Silbervorrate nötig sein wird.

Fr. 8,000

II. Zollverwaltung.

Infolge von Verumständungen, die bei Aufstellung des Budgets pro 1893 nicht vorausgesehen werden konnten, werden verschiedene Ausgaben-Kredite der Zoll Verwaltung bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres in mehr oder weniger beträchtlichem Maße überschritten werden.

Zunächst hat der Zollkrieg mit Frankreich, welches Ereignis bei der Aufstellung das Budgets pro 1893 noch nicht vorauszusehen war, und auch nacht als Eventualität in Berechnung gezogen werden durfte, bedeutende Mehrauslagen verursacht, namentlich mit Bezug auf den Grenzschutz, indem innert Jahresfrist eine Verstärkung des Grenzwachtcorps um 160 Mann nötig war. Diese Verstärkuug wird nicht nur eine beträchtliche Kreditüberschreitung der Rubrik V. G r e n z s c h u t z zur Folge haben, sondern sie bewirkt auch

499 eine Mehrbelastung der Rubrik IV. M o b i l i e n und G e r ä t s c h a f t e n , infolge der Anschaffung von Postenmobiliar, sowie von Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenständen.

Ferner hatte die Zollverwaltung, im Hinblick auf die bevorstehende Errichtung der im neuen Zollgesetz vom 28. Juni 1893 vorgesehenen Zollämter im Innern, für die Heranbildung des nötigen Beamtenpersonals Vorsorge zu treffen und zu diesem Behufe eine ·größere Anzahl für den Zolldienst geeigneter Kandidaten als provisorische G e h ü l f e n und A u f s e h e r in Dienst zu nehmen, nebstdem, daß die sich stets steigernden Anforderungen an den ZollDienst, sowie fortwährende zahlreiche Lücken wegen Militärdienst, beträchtliche Personalverstärkung im Laufe des Jahres erheischten Infolge dieser Verhältnisse ist es der Zollverwaltung nicht möglich, mit den Krediten I. B. 4. Gehülfenpersonal der Gebietsdirektionen, I. C. 3. Gehülfenpersonal der Zollämter und I. C. 4.

Aufseher auszukommen.

Wahrscheinlich ist ferner, daß die Kredite HI. 1. Mieten von Lokalien, III. 4. Nebenausgaben, VI. 1. Zollrückvergütungen und VI. 2. Verschiedenes nicht ausreichen werden.

Wir sehen uns daher veranlaßt, die nachstehend verzeichneten Nachtragskreditbegehren zu stellen.

I. B. 4. Gehülfenpersonal der Gebietsdirektionen. . Fr. 15,000 I. C. 3. Gehülfenpersonal der Zollämter . . . . ,, 12,000 I. C. 4. Aufseher bei den Zollämtern ,, 10,000 III. 1. Mieten der LoUalien etc ,, 10,000 III. 4. Nebenausgaben '. . ,, 3,000 IV. Mobilien und Gerätschaften ,, 12,000 V. Grenzschutz ,, 150,000 VI. 1. Zollrückvergütiingen ,, 20,000 VI. 2. Verschiedenes ,, 12,000 Total

Fr. 244,000

Die Begründung der Nachtragskreditbegehren ad 1. B. 4, L C. 3 und 4, IV, V im Gesamtbetrag von Fr. 199,000 haben ·wir bereits vorausgeschickt.

In betreff der weitern von uns gestellten Nachtragskreditbegehren ist nachstehendes beizufügen :

500

Ad HI. i. Mieten der Lokalien etc. Im Jahre 1893 hat eine Neuschätzung sämtlicher im Eigentum der Eidgenossenschaft befindlichen Zollhäuser begonnen, deren Beendigung im Jahre 1894 bevorsteht. Ob und in welchem Maße diese Neuschätzung eine Erhöhung des Wertes der betreifenden Liegenschaften herausstellen werde, ist zu gewärtigen.

Inzwischen sind die für die erwähnten Gebäulichkeiten an die Bundeskasse zu entrichtenden Mieten pro 1893 um rund Fr. 9800 erhöht worden. Hierzu kommen, wie eingangs erwähnt, unvorhergesehene weitere Lokalmieten für vermehrte Grenzwachtposten. Wir haben deshalb den Nachtragskredit, um welchen wir für diese Rubrik nachsuchen müssen, auf Fr. 10,000 bemessen.

Ad III. 4. Nebenausgaben. Der Budgetkredit von Fr. 10,000 ist zur Zeit bereits verausgabt, und da eine größere Ausgabe für Plombiermaterial (Blei und Schnüre) bevorsteht, beantragen wir Erhöhung des Kredites um Fr. 3000.

Ad VI. i. Zollrückvergütungen. Die Zollrückvergütungen auf Mais und Mehl zur Viehfütterung haben bisanhin die Höhe von Fr. 95,000 erreicht. Da jedoch ein großer Teil der betreffenden Sendungen an der Grenze bloß provisorisch verzollt war, entfällt auf die von der Zollverwaltung direkt geleisteten Rückvergütungen ein Betrag von rund Fr. 40,000. Wir glauben mit der von uns vorgeschlagenen Krediterhöhung von Fr. 20,000 für Zollrückvergütungen auskommen zu können.

Ad VI. 2. Verschiedenes. Diese Rubrik ist stets überlastet.

Nach den bisherigen monatlichen Rechnungsresultaten wird namentlich die Rubrik VI. 2 a, Entschädigungen für außerordentliche Aushülfe, überschritten werden müssen, und zwar voraussichtlich um den Betrag von Fr. 12,000.

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

1. Abteilung Industrie.

III. Gewerbewesen.

3. B e s o n d e r e A r b e i t e n und A u f g a b e n

. Fr. 25,000

In uDserm Rechnungsberichte für das Jahr 1892 haben wir diesen Kredit betreffend mitgeteilt, daß die Vorarbeiten zur Kranken-

501 und Unfallversicherung den für das laufende Jahr bewilligten Betrag von Fr. 30,000 gänzlich beanspruchen werden ; die pekuniären Erfordernisse der angeführten Vorarbeiten ließen überdies schon damals mit Gewißheit eine Überschreitung dieses Kredites voraussehen. Nachdem wir in der That bereits genötigt waren, dem Industriedepartemente einen vorläufigen Kredit zu eröffnen, siod wir nun im Falle, zur Bestreitung der verursachten Mehrkosten und der laufenden Bedürfnisse ein Nachtragskreditbegehren in der angegebenen Höhe einzureichen.

Die Mehrauslagen wurden unter anderem veranlaßt durch folgende Posten: Kosten der Expertenkommission für die Beratung der Gesetzesentwürfe über Kranken- und Unfallversicherung Fr. 13,905. 85.

Aufnahme eines stenographischen Verhaudlungsbulletins jener Kommission inklusive Druck Fr. 9274. 10.

Druck von Gesetzesentwürfen,' Druckschriften, Gutachten etc.

für die Versicherungsfrage Fr. 9249. 95.

II. Abteilung Landwirtschaft XIV. Bodenverbesserungen

Fr. 61,200 Fr. 45,000

Trotzdem Sie bereits im Falle waren, auf dem Budgetposten ,,Bodenverbes8erungen a einen Nachtragkredit von Fr. 25,000 zu bewilligen, so reichte doch dieser Kredit neuerdings nicht hin, die Auszahlung der seiner Zeit zugesicherten Bundesbeiträge zu bewerkstelligen. Wir waren denn auch genötigt, unserm Landwirtschaftsdepartement vorläufig und unter Vorbehalt der nachträglichen Einholung Ihrer Genehmigung einen Nachtragskredit von Fr. 35,000 zu bewilligen. Von demselben sind zur Zeit noch rund Fr. 5000 zur Verfügung. Diese reichen aber nicht aus, die Bundessubventionen für die im Laufe dieses Jahres voraussichtlich noch zur Vollendung gelangenden Boden Verbesserungsprojekte auszurichten. Wir schätzen die hierfür erforderliche Summe auf Fr. 15,000 und bedürfen somit noch eines weitern Kredits von Fr. 10,000 oder zusammen ~mit den von Ihnen noch nicht bewilligten Fr. 35,000 die Summe des Nachtragskreditgesuches von Fr. 45,000.

Wir wiederholen hier, daß bei Aufstellung des Budgets jeweilen keine bestimmten Angaben über die Höhe der im Laufe des Jahres auszurichtenden Bundesbeiträge gemacht werden können, indem die Ausgaben erst notwendig werden, wenn die subventionierten Unternehmungen vollendet und kollaudiert sind, worüber

502 uns keine Anhaltspunkte zur Verfügung stehen. Die Überwachung der bezüglichen Arbeiten, welche nach den von uns genehmigten Plänen auszuführen sind, ist nämlich Sache der Kantone.

XV. Maßnahmen gegen die Schäden, welche die landwirtschattliche Produktion bedrohen . . . . Fr. 11,200 Nachdem gemäß dem Beschluß der eidgenössischen Räte vom 6. April 1889 den die Hagelversicherung unterstützenden Kantonen während der Jahre 1890, 1891 und 1892 die Hälfte der Auslagen vergütet worden sind, welche sie für Beiträge an die Prämienzahlungen der Versicherten, sowie für Deckung der Policekoaten gemacht haben, beantragten wir pro 1893 die Aufnahme eines Postens von Fr. 60,000 für Unterstützung der Hagelversicherung auf Kredit XV, Maßnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen.

Von diesem: auf Fr, 130,000 sich belaufenden Kredite sind zur Zeit nur noch rund Fr. 73,800 verfügbar, währenddem die erst am 4. Dezember vollständig eingelangten Begehren der die Hagelversicherung unterstützenden Kantone eine Ausgabe für den Bund von Fr. 85,000 notwendig machen.

Wir sind demnach im Falle, einen Nachtragskredit von Fr. 11,200 zu verlangen.

XIX. Verschiedenes

Fr. 5000

Dieser Kredit ist erschöpft worden hauptsächlich durch die bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorauszusehenden, aber durch die Verhältnisse bedingten Kosten der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren zur Besprechung der Maßnahmen gegen die landwirtschaftliche Notlage. In fernem bedingt die Honorierung der Mitarbeiter des von Jahr zu Jahr immer umfangreicher werdenden ,,Landwirtschaftlichen Jahrbuches", sowie die Anfertigung der demselben beigefügten Tafeln etc. eine bedeutende Mehrauslage, weshalb wir veranlaßt sind, Sie um Bewilligung eines Nachtragskredits von Fr. 5000 zu ersuchen.

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 67,500 I. 2. R e i s e k o s t e n

Fr. 500

Die stetige Zunahme der forstlichen Geschäfte und die damit in Verbindung.stehende Vermehrung bezüglicher Inspektionen, so-

soa wie der mit 1. Juni dieses Jahres erfolgte Dienstantritt eines zweiten Adjunkten verursachten eine stärkere Inanspruchnahme des Kredites für Reiseentschädigungen, und ersuchen wir Sie um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 500.

I. 6. A u f f o r s t u n g e n im H o c h g e b i r g e

. Fr. 25,000

In Anbetracht der bedeutenden Mehrleistungen verschiedener Kantone auf dem Gebiet der Aufforstungen und damit in Verbindung stehenden Verbauungen sahen wir uns bereits im vergangenen Juni veranlaßt, bei Ihnen um Bewilligung eines diesfälligen Nachtragskredites von Fr. 50,000 einzukommen, derselbe reicht jedoch zur Deckung der pro 1893 noch auszurichtenden Bundesbeiträge nicht hin und bedürfen wir eines weitern Nachtrugskredites von Fr. 25,000.

I. 11. B u n d e s b e i t r ä g e an die B e s o l d u n g e n und Tagg e l d e r der k a n t o n a l e n F o r s t b e a m t e n . . Fr. 42,000 In unserer Botschaft vom 2. Juni 1893 betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1893 (I. Serie) haben wir bemerkt, daß sich zur Zeit der für genannten Zweck benötigte Kredit noch nicht genau bestimmen lasse und wir ein bezügliches Nachtragskreditbegehren erst mit der II. Serie im Dezember einreichen werden. Seither sind von der Mehrzahl der Kantone des eidgenössischen Forstgebietes die Besoldungsverhältnisse ihrer höheren Forstbeatnten geregelt und unsererseits durch bezügliche Beschlüsse die Beitragsquote des Bundes an diese Besoldungen und Taggelder festgesetzt worden. Gestützt auf diese Beschlüsse und unter Annahmeentsprechender Ansätze für diejenigen Kantone, welche diese Angelegenheit noch nicht geregelt, ergiebt sich für das laufende Jahr eine Beitragssumme von ca. Fr. 42,000, wofür nunmehr ein bezüglicher Nachtragskredit verlangt werden muß.

IT. Abteilung Versichernngsamt II. Bureaukosten

Fr. 2000

Der Ausgabeposten U, 2, ,,Bureaukosten und Inspektionsreisen", budgetiert mit Fr. 2400, würde ausreichen, wenn nicht, auf dea Antrag des Industrie- und des Justizdepartements, der Bundesrat, beschlossen hätte, es sei eine Aufgabe endlich an die Hand zu.

nehmen, welche bei der Beratung des Obligationenrechts von 1881 und des Aufsichtsgesetzes von 1885 als noch nicht spruchreif aus-

504 geschieden worden ist: die privatrechtliche Regelung des Versicherungswesens. Die beiden genannten Departemente haben eine Kommission eingesetzt, um ein bezügliches Gesetz vorzubereiten ; auf den Antrag dieser Kommission hat der Bundesrat Herrn Dr. Rolli, Beamten des Versicherungsamtes, beauftragt, ein solches Gesetz, mit Motiven, zu entwerfen, und demselben für Anschaffung von Litteratur einen vorläufigen Kredit von Fr. 1000 eröffnet.

Die Ausgabe für außerordentliche Anschaffungen beträgt nun bereits Fr. 1356 Die Buchbinde::kosten für diese Werke ,, 187 Die Kosten der Kommissionssitzung ,, 333 Fr. 1876

Da noch im Laufe dieses Jahres weitere Anschaffungen zu machen sind, so muß ein Nachkredit beantragt werden von Fr. 2000.

Nebenbei sei bemerkt, daß die Einnahmen des Versicherungsamtes an Staatsgebühren der Versicherungsgesellschaften die budgetierte Summe von Fr. 30,000 um Fr. 4859 übersteigen.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen

Fr. 3400

II. Administratives Inspektorat.

d. G e h ü l f e n

Fr. 1000

Die Ausführung des Art. 4 des mit dem 1. Januar 1894 in Kraft tretenden neuen Transportgesetzes machte eine Personalvermehrung bei dem administrativen Inspektorat erforderlich, um die mit dei' Tarifgenehmigung verbundenen Arbeiten bewältigen zu können. Es sind zu diesem Behufe vorerst drei neue Gehulfen mit einem Jahresgehalt von je Fr. 3500 provisorisch angestellt worden, von denen der eine seine Stelle am 15. November angetreten hat, während die beiden ändern im Monat Dezember eintreten werden.

Zur Besoldung dieser Angestellten für den Rest des Jahres bedürfen wir daher eineis Nachtrasskredites von rund Fr. 1000.

505

III. technisches Inspektorat.

d. K o n t r o 11 i n g e E i e u r e

Fr. 2400

Der bezügliche Kredit ist in unvorhergesehener Weise für Gewährung des Nachgenusses der Besoldung an die Familien von zwei im Laufe des Jahres verstorbenen Kontrollingenieuren in Anspruch genommen worden. Zur Deckung des von daher sich ergebenden Ausfalles ist ein Nachtragskredit von cirka Fr. 2400 notwendig.

II. Postverwaltung III. Bureaukosten

Fr. 197,300 Fr. 30,000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit Oktober betragen cirka Fr. 486,000 Diejenigen pro November und Dezember 1893 berechnen wir auf cirka ,, 141,000 so daß die Gesamtausgaben im Jahre 1893 betragen werden cirka Fr. 627,000 Budgetiert sind ,, 597,000 Der Fehlbetrag beläuft sich mithin auf rund

. Fr. 30,000

Eine Mehrausgabe gegenüber dem Budget tritt ein in den Unterrubriken ,,Papier und Druckkostentt und ,,Bureaumaterial".

Für Papier und Druckkosten entstand eine größere als die vorgesehene Ausgabe namentlich deshalb, weil vom Fahfpösttarif für die Schweiz ein Neudruck veranlaßt werden mußte, und im fernem neue gedruckte Tarife herausgegeben worden sind für den Fahrpostverkehr mit Spanien und Portugal, mit Amerika und mit Afrika, Asien und Australien. Sodann ist eine Neuauflage, in deutscher Sprache des Posthandbuches erschienen (die französische Ausgabe .wird anfangs des Jahres 1894 ebenfalls die Presse verlassen). Um den wichtigeren Postbureaux und den Bahnposten ein ganz zuverlässiges Hülfsmittel für die Instradierung der Postgegenstände in die Hand zu geben, wurde erstmals im Sommerdienst 1893 und sodann auch für den Winterdienst 1893/94 zum Dienstgebrauche ,,das Postkursbuch der Schweiz" herausgegeben.

Die Mehrausgabe für Bureaumaterial wurde verursacht durch die vermehrten Dienstanforderungen aller Art, namentlich auch durch den Bezug neuer oder erweiterter Dienstlokale.

Bandesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

33

506

VI. Mobiliar und Bureaugerätschaften

Fr. 15,000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit Oktober betragen rund Fr. 152,000 Diejenigen im November und Dezember 1893 werden sich voraussichtlich belaufen auf rund . . ,, 35,000 Die Gesamtausgabe wird mithin betragen Budgetiert sied

.

. Fr. 187,000 ,, 172,000

Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf rund .

. Fr. 15,000

Im Jahre 1892 betrug der Budgetansatz in dieser Rubrik Fr. 248,000; bei Aufstellung des Budgets pro 1893 wurde derselbe auf Fr. 172,000 reduziert. Es erzeigt sich, daß die Reduktion in zu starkem Maße vorgenommen worden ist, indem dieser letztere Betrag auch bei Beschränkung der Ausgaben auf das notwendigste sowohl für Neuanschaffungen als für Reparaturen nicht eingehalten werden kann. Eine etwelche Mehrausgab® gegenüber dem Budgetansatz ist entstanden durch den Umstand, daß Rechnungen (cirka Fr. 2500) für Möblierungen im neuen Postgebäude in Genf, anstatt schon im Jahre 1892, erst im Rechnungsjahr zur Zahlung angewiesen werden konnten, weil sie nicht früher beizubringen waren.

Sodann sind etwelche Mehrausgaben entstanden, weil sich die Postverwaltung im Interesse der Sicherung der Postsendungen veranlaßt gesehen bat, an den Schlössern der Postsäcke eine Modifikation anzubringen.

VII. Fuhrwesenmaterial

Fr. 52,300

Die Ausgaben dieser Rubrik setzen sich zusammen wie folgt:

507 Ausgaben Januar bis September 1893.

Fr.

a. Anschaffung neuer Wagen und Schlitten 89,549. 90 6. Anschaffung von Handkarren, Wagengarnituren und Fuhrwesenmaterial verschiedener Art 70,139. 71 c. Reparaturen 151,689.61 Total a, 6 und c 311,379. 22 Ab für geliefertes Material zu neuen W agen und Schlitten 14,335. 22 297,044. --

VorausVoraussichtliche sichtliche Ausgabe Totalim ausgabe IV. Quartal 1893, rund 1893.

Fr.

Fr.

Budget für 1893.

Fr.

27,000 117,000 100,000

13,000 83,000 86,400 ' 42,400 194,000 167,500 82,400 394,000 353,900 2,400 16,700 15,400 80,000 377,300 338,500

d. Bahnpostwagen : 1. Neuanschaffungen . . . 63,952. 50 66,000 130,000 130,000 2. Außerordentliche Reparaturen und Extraarbeiten . 39,531. 15 10,000 50,000 50,000 3. Ordentlicher Unterhalt . 67,428. 60 26,000 93,000 80,000 4. Reinigen und Schmieren, Beheizung und Beleuchtung 81,384. 48 24,000 105,000 105,000 Total d 252,296. 73 126,000 378,000 365,000 Total a, 6 und c 297,044. -- 80,000 377,300 338.000*) Gesamttotal 549,340. 73 206,000 755,301) 7t'3,000 *) In der Bndgetbotschaft (Separa tabzng, Seite 25 7) sind Fr. 338,000 sta tt, wie es richtig wäre, Fr. 838,500 Übertragen.

Es wird ein Nachtragskredit von Fr. 52,300 erforderlich.

Ad a. 'Mehrere neue Wagen und Schlitten, für deren Anschaffung der nötige Kredit schon im Budget für 1892 vorgesehen war, gelaogten erst im Jahr 1893 zur Ablieferung und konnten daher auch erst in diesem Jahr bezahlt werden. Sodann war die Erstellung einer größern als der ursprünglich angenommenen Anzahl Schlitten unumgänglich notwendig, teils als Ersatz für in Abgang gekommene Schlitten, teils für neue oder umgeänderte Kurse.

Ad c. Der jeweilen für diese Rubrik aufgenommene Kredit hat sich schon seit Jahren als unzulänglich erwiesen. Obgleich die

508 Ausgaben für Reparaturen der Postfuhrwerke auf das allernötigste beschränkt werden, so genügten die Budgetansätze den Bedürfnissen nicht. Als Auskucftsmittel wurde meistens die Übertragung von Rechnungen von einem Jahre auf das folgende gewählt. Das sollte jedoch gänzlich vermieden werden. Überdies war die Trockenheit des verflossenen Sommers dem Wagenmaterial sehr nachteilig und veranlaßte viele Reparaturarbeiten, die in gewöhnlichen Jahren entbehrlich sind.

Ad d, 3. Die unter dieser Unterrubrik erscheinenden Ausgaben stützen sich größtenteils auf vertragliche Abmachungen und lassen sich zum voraus ziemlich genau bestimmen. Versehentlich wurde in das Budget für 1893 der nämliche Betrag wie für 1892 aufgenommen, obwohl eine Erhöhung infolge Vermehrung des Wagenparks unbedingt nötig war und in dem Texte der Butgetbotschaft für 1893 auch begründet worden ist.

VIII. Transportkosten

Fr. 100,000

Diese Rubrik weist in ihren verschiedenen Unterabteilungen folgende Ergebnisse auf:

509 VorausAusgaben sichtliche Januar Ausgabe im.

bis September IV. Quartal 1893.

1893.

Fr.

a. Für Zahlungen auf Grundlage von Verträgen . . . 2,606,579. 60 6. Anteil der Postpferdeh alter und Postillone an den Passagiereinnahmen . .

155,580. 65 c. Beiwagenlieferung, Extraposten und außergewöhnliche Kosten 519883 45 A. Löhnungszulagen für die 175 e. Vergütungen für den Transport der Fahrpoststiicke über 5 k g . . . . . . . 389 Ü72 93 /. Provisionen an Agenten etc. für Einschreibung von Reisenden 1,590. 91 g. Beleuchtung u. Schmieren der Postwagen (ohne Bahnüostwatren) 5455 47 h. Sehiffahrtsgelder, Schiffsbureaux und Gebühren an 11,425. --

Fr.

Voraussichtliche Budget Totalpro 1893.

ausgabe 1893, rund.

Fr.

Fr.

720,000 3,327,000 3,317,000 40,000

196,000

168,000

80000

599 000

529000

76000

76000

83000

211 000

600000

600000

500

2,000

3,000

2500

8000

8000

7,500

19000

19,000

3,689,763. 01 1,137,500 4,827,000 ·4,727,000

Die über den bewilligten ordentlichen Kredit hinaus erforderliche Summe beträgt Fr. 100,000.

Diese Mehrausgabe wird jedoch durch eine entsprechende Mehreinnahme an Reisenden- und Gepäcktaxen (Einnahmenrubrik a) gedeckt werden. Diese Einnahmen belaufen sich in den 9 Monaten Januar bis September 1893 auf Fr. 1,490,578. 44 Cts. Wird dazu ein ~ den Einnahmen des letzten Quartals 1892 gleichkommender Betrag, nämlich Fr. 269,214. 65 Cts., gezählt, so erhalten wir für das ganze Jahr 1893 eine wahrscheinliche Einnahme von Fr. 1,759,793. 09 Cts. oder Fr. 99,793. 09 Cts. mehr, als der budgetierte Ansatz von Fr. 1,660,000.

510

Im speciellen ist zu bemerken : Ad a. 'Der Mehrbetrag ist notwendig, weil die bei der Aufstellung des Budgets vorgesehene Eröffnung der Bahn Orbe-Chavornay noch nicht stattgefunden hat, die Postkurse auf dieser Strecke daher noch geführt werden mußten, und weil ferner, infolge Zunahme des Verkehrs, Verbesserungen im Kursbetriebe (größere Wagen, Mehrbespatmung etc.) in etwas ausgedehnterem Maße, als bei der Budgetaufstellung vorgesehen wurde, nicht umgangen werden konnten.

Ad a und b. Der weitaus größte Teil des benötigten Nachkredites betrifft diese zwei Unterrubriken, welche ganz von den Schwankungen im Reisendenverkehr, vou guter oder schlechter Fremdensaison, abhängig sind und deren Beträge daher bei Aufstellung des Budgets kaum annährend genau angegeben werden können.

III. Telegrapliienverwaltung . . . . . Fr. 806,000. -- Rubrik V.

,, VI.

,, VII.

Umbau und Unterhalt der Linien A-pparate Bureaugerätschaften (Bauconto Fr. 580,000).

Fr. 300,000. -- ,, 500,000. -- ,, 6,000. --

Die Ausgaben der Rubrik V ( U m b a u und U n t e r h a l t der L i n i e n ) belaufen sich bis Ende August auf . Fr. 768,126. 31 und übersteigen somit die budgetierte Summe von ,, 713,000. -- bereits um

Fr. 55,126. 31

Der Umstand, daß der Budgetkredit schon so früh aufgebraucht wurde, erklärt sich zum Teil daraus, daß dieses Jahr, wegen der ausnahmsweise günstigen Witterung, mit den größeren Linienarbeiten viel früher begonnen werden konnte, als dies sonst der Fall ist.

Obwohl die Neubauten nicht in der Betriebsrechnung, sondern im Bauconto zur Verrechnung kommen, so Üben sie gleichwohl einen bedeutenden Einfluß auf die erstere aus., weil dieselben fast immer mit einem Umbau oder doch mit einer weitgehenden Reparatur bestehender Linien oder Drahtstränge verbunden sind. Bei der großen Zahl der Stadt und Land überspannenden Telegraphen- und Telephonlinien müssen neue Leitungen sehr oft an bereits vor-.

handene Stangen, Böcke oder Träger angebracht werden, was gewöhnlich nicht oime weiteres geschehen kann, weil jene Stützpunkte, ursprünglich nur für wenige Drähte berechnet, sich für die ver-

511

mehrte Drähtezahl als ungenügend und zu schwach erweisen. In solchen, immer zahlreicher auftretenden Fällen muß ein Umbau der Linie oder des Stranges stattfinden, um Platz für die neuen Drähte zu schaffen und die Solidität der Anlage entsprechend zu vermehren.

Die Kosten solcher Umbauten fallen naturgemäß in die Betriebsrechnung, während diejenigen für die neuen Leitungen selbst im Bauconto verrechnet werden. Die Vermehrung der Neubauten wird daher nicht nur eine successive, sondern eine sofortige und unmittelbare Zunahme der Ausgaben für Umbau und Unterhalt bewirken, und wenn dies im laufenden Jahre stärker hervortritt als früher, so liegt die Ursache teils in der außergewöhnlichen Ausdehnung der Neubauten, teils in der geoauern Ausscheidung von Umbau und Neubau, die man im Interesse einer richtigen Rechnungsstellung für geboten hielt.

Sodann ist aber auch nicht zu übersehen, daß die altern Netzanlagen je länger je mehr reparaturbedürftig werden, da sie bereits 10--12jährige Dauer hinter sich haben, was nach der bisherigen Erfahrung so ziemlich dem Maximum der Dauer von Telephonkonstruktionen entspricht. Was den gewöhnlichen laufenden Unterhalt betrifft, so steigt dessen Schwierigkeit und Kostspieligkeit progressiv mit der Zahl der an den Stangen und Böcken angebrachten Drähten.

Mit Rücksicht auf den ZusammenhangO zwischen Neubau und Umbau ist es im gegenwärtigen Stadium der Entwicklung des Telephonwesens, wo die Zahl der neuen Abonnenten, der neuen Netze und Netzverbindungen alle Voraussicht übersteigt, sozusagen unmöglich, in den Rubriken V (Linienunterhalt), VI (Apparate) und im Bauconto ein auch nur annähernd genaues Budget aufzustellen, beziehungsweise sich strenge an die Budgetansätze zu halten, weil die Verwaltung nicht bloß mit ihren eigenen Bedürfnissen zu rechnen hat, sondern auch mit denjenigen, die sich im Laufe des Jahres aus dem Volke heraus kundgeben. Den immer zahlreicher auftretenden Begehren um Telephoneinrichtungen gegenüber kann sie sich nicht aus Rücksichten des Budgets ablehnend oder zögernd verhalten,i sobald den gesetzlichen und reflementarischen AnforO ö derungen Genüge geleistet ist, besonders da gewöhnlich auf rasche Erstellung gedrängt wird.

Im Budget für das Jahr 1893 wurden 1600 neue Abonnenten und 2000 neue Stationen vorgesehen, während die Zahl der erstem schon
auf Ende August 1496 und die der letztern 1715 beträgt, so daß die Zahl der Abonnenten bis Jahresende voraussichtlich auf 2000 und diejenige der Stationen auf cirka 2300 ansteigen wird.

Bis Ende August wurden 611 neue Stationen mehr eingerichtet,

512 als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahl der vom 1. Januar bis Ende August eröffneten Netze beläuft sich auf 27 gegenüber 12 im Vorjahre. Die neu erstellten Leitungen erzeigen eine Drahtlänge von 3510 km. (gegenüber 2702 km. im gleichem Zeitraum des Vorjahres), wovon 2000 km. auf interurbane Leitungen kommen.

Den zahlreichen Linienbauten entspricht selbstverständlich auch ein starker Materialverbrauch, so daß große Materialbestellungen gemacht werden mußten, die teilweise bereits ausgeführt und verrechnet sind, teilweise aber erst in den nächsten Monaten zur Ausführung gelangen. Unter Berücksichtigung dieser Ausstände, sowie der bereits erfolgten Kreditüberschreitung von Fr. 55,126. 31, ergiebt sich folgende Schätzung der für den Rest des Jahres noch zu machenden Ausgaben : Material und Werkzeug Fr. 165,000. -- Arbeitslöhne ,, 115,000. -- Transport und Verschiedenes ,, 20,000. -- Nachtragskredit für Rubrik V

Fr. 300,000. --

Der Budgetkredit für die Rubrik VI. A p p a r a t e beträgt Fr. 638,000; es erzeigte sich jedoch schon im Frühjahr, daß derselbe bei weitem nicht ausreichen werde, weil es an der nötigen Reserve von Apparaten fehlte, um bis zur Ausführung der anfangs Jahres gemachten Bestellungen den Anforderungen der Abonnenten entsprechen zu können, weshalb die Verwaltung genötigt war, von einer leistungsfähigen ausländischen Firma eine größere Partie fertigmontierter Telephonstationen zu beziehen und zu diesem Zwecke einen Nachtragskredit von Fr. 100,000 zu verlangen, der von den eidgenössischen Räten bewilligt wurde. Bei der großen, alle Voraussicht übersteigenden Zahl neuer Netze und Abonnentenstationen mußte man sich jedoch bald überzeugen, daß auch dieser Kredit nicht von ferne ausreiche, um so weniger, als die Begehren um Auswechslung älterer Abonnentenstationen sich stetsfort vermehren und in vielen Fällen als begründet erkannt werden müssen. Bei diesem fortwährend steigenden und durch die Privatindustrie nicht immer rechtzeitig zu deckenden Bedarf an Apparaten entsprach die Einrichtung einer kleinen Reparatur-Werkstätte im neuen Verwaltungsgebäude an der Speichergasse einem dringenden Bedürfnis, doch erforderte diese Einrichtung, wenn sie dem Zwecke vollständig entsprechen sollte, eine etwas höhere Summe, als im Budget vorgesehen war, nämlich Fr. 30,000 anstatt Fr. 20,000.

Mit Inbegriff dieses Postens stellen sich die Ausgaben der Rubrik VI mit Ende August auf Fr. 659,527. 82 und es verbleiben

513 daher von den bewilligten Krediten von zusammen Fr. 738,000 noch Fr. 78,472. 18. Nach Verhältnis der bisherigen Ausgaben wird sich der ordentliche Bedarf in dieser Rubrik für die Monate September bis Dezember auf Fr. 330,000 stellen. Dazu kommt die im Budget vorgesehene Summe von Fr. 150,000 für Einrichtung der Centralstation Zürich, die erst gegen Ende Jahres zur Zahlung gelangt, und endlich ist die Vergrößerung der Apparatenvorräte, für welche wir eine Ausgabe von Fr. 100,000 in Aussicht nehmen, ein unabweisliches Bedürfnis. Unter Berücksichtigung des noch vorhandenen Kredites ist somit ein Nachtragskredit von Fr. 500,000 erforderlich. Dabei ist hervorzuheben, daß es sich bei den Ausgaben dieser Rubrik nicht nur um die bei den Abonnenten aufgestellten Apparate, sondern auch um die viel kostspieligeren der Centralstationen handelt, und daß ferner in dieser Rubrik die sehr bedeutenden Einrichtungs- und Montierungskosten erscheinen.

Im Budget für das Jahr 1893 wurde für Rubrik VII. B u r e a u g e r ä t s c h a f t e n der frühere Ansatz von Fr. 12,000 beibehalten.

Derselbe erzeigt sich als ungenügend, weil der Bezug neuer Bureaulokalitäten (Thun, Chur, Delsberg, Pruntrut, Luzern, Basel, Chauxde-Fonds) vermehrte Anschaffungen von Mobiliar, sowie neue Beleuchtungseinrichtungen zur Folge hatte. Auch die Verlegung der Kreis-Telegraphen-Inspektion Bern ins neue Verwaltungsgebäude und die Einführung der elektrischen Beleuchtung in den Magazinen und Werkstätten der Centraldirektion, welche auf Rechnung der Telegraphenverwaltung vorgenommen werden mußte, bewirkte eine namhafte, indes nur vorübergehende Erhöhung dieses'Ausgabepostens.

Die Ausgabe bis Ende August beläuft sich auf Fr. 13,794. 80, somit um Fr. 1794. 80 höher als der ßudgetkredit, so daß zur Bestreitung der unvermeidlichen Ausgaben bis Ende Jahres ein Nachtragskredit von Fr. 6000 notwendig ist.

Angesichts der oben durch Ziffern nachgewiesenen außerordentlichen Ausdehnung des Telephonwesens kann es nicht überraschen, wenn der für den B a u c o n t o vorgesehene Vorschußkredit von Fr. 989,600 sich als unzulänglich erzeigt. Die Ausgabe bis Ende August stellt sich auf Fr. 868,896. 58, so daß noch eine Restanz von Fr. 120,703. 42 bleibt, die für den Rest des Jahres nicht genügt.

Es ist dies um so weniger der Fall, als die im Budget vorgesehenen
Kabelanlagen für Bern und Genf, welche bis jetzt noch nicht zur Ausführung gelangen konnten, noch dieses Spätjahr begonnen werden sollten. Die auf dieses Jahr fallende Ausgabe für diese Arbeiten schlagen wir auf Fr. 200,000 an. Die Kabelaolagen in Zürich müssen in einem bedeutend größern Umfang ausgeführt werden, als in der Budgetbotschaft vorgesehen wurde, und werden auf einen Gesamt-

514 kostenbetrag von annähernd Fr. 400,000 ansteigen, wovon erst etwa die Hälfte in Rechnung gestellt ist. Wegen Anlage elektrischer Tramverbindungen war nämlich die Verwaltung genötigt, mehrere Stränge Luftleituagen zu beseitigen und durch doppelte .Kabelleitungen zu ersetzen, um die Abonnentenverbindungen einiger Quartiere dem störenden Einflüsse der Starkströme zu entziehen.

Die Tramwaygesellschaft beteiligt sich an den Kosten mit Fr. 20,000.

Für die Bemessung des Vorschußkredites kommen ferner in Betracht die zahlreichen größern und kleinern Luftlinien, welche noch in den Monaten September bis Dezember erstellt werden, und besonders die Materialanschaffungen, welche zur Ergänzung der Vorräte noch im Laufe dieses Jahres erfolgen müssen. In letzterer Beziehung ist zu bemerken, daß die große Ausdehnung des Telephonwesens unbedingt größere Vorräte erfordert, als sie der Verwaltung bisher zur Verfugung gestanden sind, wenn allen Begehren auf Erstellung von Telephoneinrichtungen rechtzeitig soll entsprochen werden können.

Der für den Bauconto benötigte weitere Vorschußkredit würde sich demnach auf folgende Hauptposten verteilen: Kabellegungen in Genf, Bern und Zürich . . . Fr. 400,000 Neue Luftleitungen ,, 150,000 Materialanschaffungen ,, 150,000 Fr. 700,000 ,, 120,000

Ab noch vorhandene Restanz rund Verbleiben

Fr. 580,000

Die Ausgaben der Telegraphenverwaltung für das Jahr 1893 sind mit Fr. 4,564,300 budgetiert, und würden sich mit den hiervor verlangten Nachtragskrediten in den Rubriken V, VI und VII, von zusammen Fr. 806,000, und dem bereits für Rubrik VI bewilligten Nachtragskredite von Fr. 100,000, auf Fr. 5,470,300 belaufen.

Die Einnahmen betragen bis Ende August Fr. 3,473,197. 42, mit einer Vermehrung von Fr. 266,029. 47 gegenüber dem Vorjahre, welche ausschließlich auf die Telephonabonnementsgebühren und Gesprächslaxen fällt. Voraussichtlich werden sich die erstem bis Ende Jahres um Fr. 35,000, die letztern um Fr. 154,000 höher stellen, als im Budget vorgesehen wurde. Die im Budget auf Fr. 240,000 veranschlagte Inventarvermehrung dürfte in Anbetracht der beträchtlichen Materialanschaffungen auf Fr. 350,000 ansteigen, wobei zu bemerken ist, daß die im Betrieb stehenden Apparate nicht zum Ankaufspreis, sondern zu einem niedrigem Werte ins Inventar eingestellt werden, und daß das bereits verwendete und im Betriebe

515 stehende Linienmaterial nicht im allgemeinen Inventar erscheint, also auf die Inventarvermehrung ohne Einfluß bleibt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Einnahmenvermehrung und in der wahrscheinlich richtigen Annahme, daß die Jahresergebnisse der übrigen Einnahmenrubriken nicht wesentlich vom Budget abweichen dürften, kann das Total der Einnahmen für dieses Jahr auf rund Fr. 5,000,000 geschätzt werden, gegenüber einer Ausgabensumme von Fr. 5,470,300. Es würde sich demnach ein Passivsaldo von Fr. 470,300 ergeben, während das Budget einen Aktivsaldo von Fr. 117,500 vorsieht. Dieses wenig erfreuliche Resultat, welches vielleicht durch die Erträgnisse des Telegraphen Verkehrs in den letzten 4 Monaten des Jahres noch etwas günstiger gestaltet werden kann, ist die Folge teils der zahlreichen, mit den Neubauten zusammenhängenden Umbauten, teils der Anschaffung größerer Quanten von Apparaten und Betriebsmateiial, beides bedingt durch die große Ausdehnung des Telephonwesens. Daß die daherigen Ausgaben nicht gleich im ersten Jahre in den Einnahmen eine Ausgleichung finden, ist natürlich, weil die im Laufe des Jahres eintretenden Abonnenten ihre Gebühren erstmals nur für einen Teil des Jahres bezahlen und die ohnehin etwas niedrig berechnete Gebühr für die Stationseinrichtung sich auf zwei Jahre verteilt, während die Verwaltung hierfür die vollen Kosten in Rechnung zu bringen hat. Auch die großen Kosten für Einrichtung der Centralstationen bezahlen sich durch den Betrieb nur nach und nach. Daneben steht es noch keineswegs außer Frage, ob die durch das Gesetz vom 27. Juni 1889 festgesetzten Telephontaxen den für den Telephonbetrieb aufzuwendenden Kosten wirklich entsprechen, trotz den seit Inkrafttreten dieses Gesetzes erzielten Einnahmenüberschüsseo. Dieses Gesetz bewirkte durch die Herabsetzung der Taxen eine, starke Zunahme der Abonnenten in den größern Verkehrscentren und eine größere Ausdehnung der Telephoneinrichtungen in Landesgegenden mit wenig dichter Bevölkerung und geringem interurbarien Gesprächsverkehr. Daß Netze letzterer Art kaum ihre Kosten decken würden, war von vorneherein keinem Zweifel unterworfen, doch machte sich ein nachteiliger Einfluß auf die Rechnungsergebnisse erst mit der größeren Zahl solcher Netze fühlbarer. In größeren Netzen zeigten sich Schwierigkeiten anderer Art;
hier war eine Verbindung der zahlreichen neuen Abonnenten mit der Centralstation öfters nur möglich mittelst Kabelanlagen oder Umbau bestehender Strange. Ähnlich verhält es sich mit den interurbanen Linien, deren Zahl mit der Vermehrung der Netze und Abonnenten naturgemäß stieg. Die Folgen dieser Entwicklung des Telephonwesens zeigten sich einerseits in einem starken Anwachsen des Bauconto, welcher Ende dieses Jahres auf Fr. 3,920,000 ansteigen wird, und anderseits in

516 einer bedeutenden Vermehrung der Betriebsausgaben, besonders der Kosten des Linienunterhalts und Umbaues, der komplizierten und kostspieligen Einrichtungen der Centralstationen, sowie der Ausgabe für Amortisation und Verzinsung des Bauconto. Mit dieser Ausgabenvermehrung hielt die Zunahme der Einnahmen nicht gleichen Schritt, wie denn auch schon in den Geschäftsberichten für die Jahre 1891 und 1892 und in dem bundesrätlichen Berichte betreffend die Herabsetzung der Telephongebühren, vom 15. November 1892, darauf aufmerksam gemacht wurde, daß die Ausgaben in stärkerer Proportion steigen, als die Einnahmen, und daß leicht der Fall eintreten könnte, wo die ersteren das Übergewicht erlangen. W.enn dies bälder zugetroffen ist, als vermutet werden konnte, so liegt darin ein Fingerzeig in der schwebenden Frage der Taxermäßigung, anderseits aber steht zu hoffen, daß die im laufenden Jahre aufgewendeten beträchtlichen Summen für Kabelanlagen und Umbau von Luftlinien in den nachten Jahren eine etwelche Reduktion der Ausgaben für Linienunterhalt ermöglichen werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , de:i 8. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

517

(Entwurf.)

Bundesbeschluß» betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1893 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Dezember 1893, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1893 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

3, Bedienung

F;.-.

500. --

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

2,000. --

Übertrag

2,500. --

518 Übertrag

Fr.

2,500. --

Fr.

D. Bundeskanzlei.

1. P e r s o n a l : d. Registratur und Unterregistrator . . . .

g. Weibel . . . . .

Fr.

1,406 1,500 2,906

2. M a t e r i a l : a. Druckko3l;en und Lithographien . . . 10,000 h. Verschiedenes . . . 2,000 i. Stenographisches Bulletin · . 10,000 24,906. --

Ei. Bundesgericht.

2. K a n z l e i : c. Hauswart und Weibel 3. A l l g e m e i n e A u s gab en: Fr.

b. Kanzleibedürfnisse etc. . . 4,600 c. Heizung und Beleuchtung . 500 d. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheide . 1,003

Fr.

200

6,103 6,303. 33,709. -- Übertrag

33,709. --

519 Übertrag

Fr.

33,709. --

Dritter Abschnitt.

Departements.

A. Departement des Auswärtigen.

I. Politische Abteilung.

10. EidgenössischeRepräsenFr.

tauten und Kommissarien 4,000 11. Repräsentationskosten f. 27,500 --

Fr.

31,500. --

II. Abteilung Handel.

7. Ausstellung in Chicago

.

.

.

15,000.^--

III. Abteilung Auswanderungswesen.

2. Bureau- und Reisekosten .

.

.

2,000. --

48,500. -- B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

IV. S t a t i s t i s c h e s B u r e a u .

6. Volkszählung . . . . . .

V. B e i t r ä g e an A r b e i t e n schweizerischer Vereine.

3. Schweiz, naturforschende Gesellschaft, geologische Kommission VI. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

2. Schweiz. meteorologischeCentralanstalt VII. V e r s c h i e d e n e s .

1. Gesundheitswesen

Fr.

5,000. --

10,000. --

Übertrag

85,850. --

850. -- 70,000. -- 82,209.

520 1

.Fr.

Übertrag

85,850. --

Fr.

82,209. --

Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

Fr.

HI. R e i s e k o s t e n u n d

Expertisen . . .

1,500 IV. B e i t r ä g e an K a n tone für ö f f e n t l i c h e Werke 82,000 b. Direktion der eidg. Bauten.

Fr.

I. B e s o l d u n g e n .

1,800.-- IV. H o c h b a u t e n .

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten 21,085. -- c. Neubauten. . . 373,553.52 V. S t r a ß e n - und Wasserbauten 4,520.80 VI. G e b ä u d e a s s e kuranz . . .

3,000.-- IX. M i e t z i n s e für die Centralverw al t u n g und Verschiedenes 3,000.--

83,500. --

406,959.32 576,309. 32

G. Justiz- and Polizeidepartement.

1. Kanzlei: Fr.

a. Erster Sekretär . . . . 1834 f. Kanzlisten und provisorische Aushülfe 650 Fr.

2,484 5. Fremdenpolizei 1,200 Übertrag

3,684

658,518. 32

521 Übertrag

Fr.

3,684 200

Fr.

658,518. 32

6. Heimatlosenwesen 7. Gesetzentwürfe, Kommissionen, Druck und Übersetzungen gesetzgeberischer Arbeiten 11,000

14,884. -- D. Militärdepartement.

I. Sekretariat: a . Departementskanzlei

. . . .

Fr.

4,400

//. Verwaltung : A. Verwaltungspersonal : 4. Waffenchef des Genies: Fr.

e . Kanzlist . . . . 3 1 0 7. Oberfeldarzt: e. Bureaukosten . . 300 13. Waffenkontrolle der Infanterie : b. Reisekosten und Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher . 7 000 7,610

C. Unterricht: Fr.

1. Aushebung . . .

7,000 2. Rekrutenschulen : a. Infanterie . . '171,000 b. Kavallerie . . 32,536 c. Artillerie . . 80,840 e. Sanität . . .

9,359 3. Wiederholungskurse: a. Infanterie . . 120,660 c. Artillerie, Auszug . . . .

17,560 d. Genie, Auszug . 18,520 Landwehr . . 31,762 489,237 Übertrag Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

501,247

673,402. 32 34

522 Fr.

501,247

Übertrag

Fr.

673,402. 32

D. Bekleidung: I. Entschädigung für Rekruten : 1. Infanterie . 39,320 2. Kavallerie . 11,450 IV. Ersatzausrüstung 55,000 XIV. Militärbeschuhung 40,565 E. Bewaffnung und Ausrüstung .

G. Kavalleriepferde J. K r i e g s m a t e r i a l : 1. Unterhalt, Assekuranz, Lokalmiete, Transportkosten . . . . 15,000 2. Neuanschaffungen . 18,600 5. Vermehrung der Munition etc 22,000 6. Instruktionsmaterial . 500

146,335 6,000 32,000

56,100 K. Militäranstalten und Festungswerke N. Kommissionen und Experte . .

P . Landsturm . . . . . . .

Q. Zuschuß an die Pferderegie. .

66,388 300 30,400 20,760 859,530

111. Pulververwaltung : 1 C. Bureau- u. Reisekosten 2 C. Fuhr- und Taglöhne .

4. Technische Untersuchungen . . . .

5 . Provisionen . . . .

6. Frachtvergütungen . .

7. Zins des Betriebskapitals

500 2,200 1,600 24,000 2,000 8,326 38,626

V. Konstruktionswerkstätte : 1. Verwaltungskosten : c. Bureaubedürfnisse. .

4. Zins des Betriebskapitals

400 658

1,058 899,214. -- Übertrag

1,572,616. 32

523 Übertrag

Fr.

1,572,616. 32

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

I. F i n a n z b u r e a u.

h. Verwaltungskosten für Liegenschaften

IV. S t a a t s k a s s e .

g. Drei Münzzähler

Fr.

500.--

2,500. --

VII. L i e g e n s c h a f t e n .

F. Ankäufe von Liegenschaften: 1. Zollhaus in Boncourt 30,250. -- 2. Waffenplatz in Thun 113,393. 65 3. Waffenplatz in Frauenfeld . . . 109,647.-- 4. Erwerbungskosten für den Bauplatz zum Postgebäude in ' Lausanne . . . . 3,452. -- 256,742.65 VIII. M ü n z v e r w a l t u n g .

2. b. 2. Arbeitslöhne für die Wertzeichenfabrikation . .

1,700 2. c. Metall beschaffung . .

7,571 7.

Inventarabgang . . 8,000 17,271. -- Zollverwaltung.

I. B. 4. Gehülfenpersonal der Gebietsdirektionen . 15,000 I. C. 3. Gehülfenpersonal der Zollämter . . . . 12,000 I. C. 4. Aufseher bei den Zollämtern 10,000 37,000

III. 1. Mieten der Lokalien etc. 10,000 HI. 4. Nebenausgaben . .

3,000 Übertrag 50,000 277,013. 65 1,572,616. 32

524

IV.

V.

VI.

VI.

Übertrag Mobilieri und Gerätschaften Grenzschutz . . .

1. Zollrückvergütungen .

2. Verschiedenes . . .

Fr.

Fr.

Fr.

50,000 277,013.65 1,572,616. 32 12,000 150,000 20,000P 12,000 244,000. 521,013. 65

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Abteilung Industrie.

Fr.

III. Gewerbswesen : 3. besondere Arbeiten und Aufgaben

25,000

II. Abteilung Landwirtschaft.

XIV. Bodenverbeaserungen .

XV. Maßnahmen gegen die Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen . .

XIX. Verschiedenes . . . .

45,000

11,200 5,000 61,200

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

Fr.

I. 2. Reisekosten . . . .

500 I. 6. Aufforstungen im Hochgebirge . . . . . . 25,000 1.11. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Taggelder der kantonalen Porstbeamten . . . . 42,000 67,500 IV. Abteilung Versicherungsamt.

II. Bureaukosten

2,000 155,700. --

Übertrag

2,249,329. 97

525 Übertrag

Fr.

2,249,329. 97

0. Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnwesen.

II. Administratives Inspektorat : Fr.

d. Gehülfen 1,000 III. Technisches Inspektorat: d. Kontrollingenieure . .

2,400

III.

VI.

VII.

VIII.

Fr.

3,400

Postverwaltung.

Bureaukosten . . . . 30,000 Mobiliar- und Bureaugerätschaften 15,000 Fuhrwesenmaterial . . 52,300 Transportkosten . . . 100,000 197,300

Telegraphenverwaltung.

V. Umbau und Unterhalt der Linien 300,000 VI. Apparate 500,000 VII. Bureaugerätschaften . .

6,000 806,000 1,006,700. -- 3,256,029. 97

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1893 (II. Serie). (Vom 8. Dezember 1893.)

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Jahr

1893

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1893

Date Data Seite

457-525

Page Pagina Ref. No

10 016 404

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