46

#ST#

Bekanntmachungen von

Departements und andern Verwaltnugsstellen des Bundes, Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1892 und 1893.

1893.

Monate.

1892.

!

i

Fr.

Januar

. . .

Febraar . . .

1

März . . . .

April . . . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember :

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1893.

F,

4,026,252.52 2,160,694. 02

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

--

2,238,299. 66 2,749.907. 99 511,608. 33 2,578,717. 53 3,621,382. 75 1,042,665. 22 2,475,022. 40 3,275,830. 58 800,808. 18 2,750,984. 41 3,316,106. 88 565,122. 47 2,708,030. 95 3,175,686.46 467,655. 51

1,865,558.50

-- -- -- --

374,965. 07 475,999. 46

-- -- --

Total 36,032,733. 18 -- -- Auf Ende August 22,200,500. 27 24,573,766. 01 2,373,265. 74

-- --

2,775,130. 66 3,150,095. 73 2,648,062. 14 3,124,061. 60 2,963,569. 19 3,432,380. 37 3,167,526. 08 4,268,757. 27

47

34. Wochenbulletin über die Ellen, Gretourten und Sterbefälle in den Städten ZUrlch (103,271 Einwohner), Groß-Genf (78,777 Einw.), Basel (76,514 Einw.), Bern (47,620 Einw.), Lausanne (35,623 Einw.), St. Gallen (30,934 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,511 Einw.), Luzern (21,778 Einw.), Biel (17,395 Einw.), Winterthur (17,125 Einw.), Neuenburg (16,772 Einw.), Herlsau (14,020 Einw.), Schaffhausen (12,637 Einw.), Freiburg (12,567 Einw.), Lode (11,707 Einw.), deren Gesamtwohnbevölkerung, anf die Mitte des Jahres 1893 berechnet, 524,251 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

34. Woche, vom 20. bis zum 26. August 1893.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 112 Ehen, 269 Geburten (mit Einschluß der Totgeburten) und 188 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 19 Geburten und 32 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung giebt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Totgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 20. bis zum 26. August.

Lebendgeburten.

Totgeburten.

Gestorbene

(ohne die Totgeburten)

Uahr von 1--4 Jahren Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- l Unehe- Ehe- Uneheliche. liche. liche. liche. liche.

1 liehe. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung 20 14 1 angehörend . . . . 234 9 1 Auswärtige 9 Zusammen 243 15 1 29 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 19 14 5 Wovon Auswärtige . .

8 1 4 Unter der Gesamtza hl waren ve rkostg eldet

57 1

5

12 2

--

58

5

14

--

1 1 1

1

4 2

--

2

Nach dem Alter ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle (mit Ausschloß der Totgeburten) wie folgt : Vom 20. bis zum 26. August.

Männlich

"Weiblich

Zusammen

O--l lahr.

1-- è 5--19 20--39 40--59 60-79 Ijhno. Jahr». Janrto. lahrin. latimi.

80

Unbe-

und iMhr kanntes.

Iahten. Alter. 1

27 36

5 9

13 6

19 16

25

22

1

16

18

5

63

14

19

35

41

40

6

2 --

al

48 Ani' ein Jahr und 10DO Einwohner berechnet, ergiebt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeltszlffer : Während der entsprechenden Woche im Jahre 1892 1891

Wahrend der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am , .

,,

26. August 1893 18.7 Sterbefalle auf 1000 Einwohner 17.3 20.0 14.7 ,, ,, n 19. ,, 14.8 16.0 n n n » 12. , 5.

,, ,, 17.1 16.5 n n n n Die Geburtenziffer beträgt 25.3 auf 1000 Einwohner.

1893.

1892.

15.5 15.4

15.1 14.» 18 »1.

Vom 23. bis Vom 21. bis Vom 20. bis 29. A igust.

27. August.

26. August.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

Todesursachen.

1

· l

2. Masern 3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Group

5 . .

l 6. Rotlauf ' 7. Typhus abdominalis . . . .

8 . Kindbettfieber . . . . . .

5 3

1



3

5

1

2

2

4 1

l!

--|

1

3 2

--

2

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Andere tuberkulöse Krankheiten 12. Akute Krankheiten der Lunge 13. Organische Herzfehler . . .

14. Schlagfluß

44 19 12 10 8 4

5 3 2 2 1

48 19 10 8 4 7

1 1 3

15. Gewaltsamer 16.

,, 17.

,, 18.

,,

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

11 4

4 1

19. Angeborene Lebensschwäche · 20. Altersschwäche

5 5

] 21. Andere Todesursachen . . .

22. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen * Wovon 2 Fülle in PetitrSaconnex.

Alkoholismus 11 Fälle (männlich).

3 4

1

2 1 3

1

26 23 11 15 8 8

7 2

1 1

4 2

1 1

2

1

1

1

1 ':

1

7 2

--_

5 4

77

11

69

12

59

17

220*

32

192

23

181

31

Laut Angabe hatte in 47 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen nnd tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

49 GUnstlge Verhältnisse.

UngUnstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle Im Spital.

Keine Angaben.

In 15 Fällen.

In 1 Fall.

In 20 Fällen.

In 15 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, verteilen sich die Sterhefälle infolge von aknten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsueht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefalle infolge von akuten Krankheiten Langenandern tuberkulösen infektiösen Krankheiten.

Krankheiten.

der Atmungsorgane. Schwindsucht.

(Nr. l bis 8.)

Männlich. Weiblich. Minnlich. Wilbllch. Männlich. Wiinllch. Minnlich. Wiinlich.

Von 0 bis l Jahr 1 . 4 Jahren 19 , 20 39 40 59 79 60 ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total 7

. . .

Lausanne S t . Gallen . . . . .

Chaux-de-Eonds . . .

Nenenburg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Herisau Schaff hausen. . . .

Freiburg Locle

--

--

4 1 1 2 1

3 3 2 2 4 1 1

1

2 1

7 2 2

3 1 2

2

4

1 1

2

1

1 1

1

3 2 1

1 1

1

l

6 3 l l l --

8

12

Durchfall der kleinen Kinder unter 1 Menai.



Infektiöse Krank- 1 heilen.

j

«i il

Andere tuberkulöse Krankheiten.

10 Akute Krankheiten der Lunge.

Städte.

Zürich Groß-Genf*) Basel

l 2 5 l l

1 1

*) Genf mit Plainpalais, Esux-Afives i nd Pe tit-Sac onnex

TI ·H 13


II

.

TI i-i 7l

sä Sa sa ga 3 2 3 2 2

6 1 1

1 1 1

(M

.

OS tß

1 1 1 2

fl a >*"* '

l l 2

i

i

50

Morbiditä't.

Vom 20. bis zum 26. August 1893 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pooken und modifizierte Blattern.

Freiburg (Kanton): l Fall in Freiburg. -- Luzern (Kanton): 5 Fälle.

2. Masern.

ZUrlch: 34 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern (Kanton): 2 Fälle in Mervelier. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Neuenburg. -- Waadt: Einige Fälle.

3. Scharlach.

ZUrlch: 6 Fälle. -- Bern (Kanton): 7 Fälle, wovon l Fall in Bern und 6 in Pruntrut. -- Waadt: 3 Fälle. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton) : 3 Fälle, wovon 2 in Schaffhausen und l in Unterhallan. -- ZUrich: 9 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern: l Fall. -- Waadt: l Fall. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

5. Keuchhusten.

Zürich: 19 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Neuenburg (Kanton): 7 Fälle, wovon 5 in Fleurier nad 2 in Cortaillod.

6. Varicellen.

ZUrich: l Fall.

7. Botlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaffkausen. -- ZUrlch: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Waadt: l Fall.

8. Typhus.

ZUrlch: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Bern: l Fall. -- Waadt: l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Keine Fälle.

Gesamtbestand der Kranken und Aufnahmen in 70 Krankenanstalten der Schweiz.

à 1 &

d

a

a03o OQ


i

* Davon 338 0rtsfrem le.

·eä |s W.d

1 --

i* o> £ & (5

al Q » 5 3

CIH

g 1 PH

2

n

Jp « 'S -3

2 3

4 10 1

.s s "a

2

--

1 1

"3 Ms ffl

1 1 1 5

3

--

2 --

-- ,_._

3 18

eis 4 6

TMs

® fl

Ü

a» 2 ·** J

3 3

3 5

1 2

1 3

1 11

1 2 2

1

2

1 2 30

2 21

E*

·Sj^s |H "si 553 ai! 11 || lif

M fl H O M CO

2

4 1 2

5 4

3 1

2

2 6

0) M

5 16

2 1 2 1 2 1

1 1 1

2

2 2 18

O w

2

1

5

1

Ǥ

« oo 43

2

1 4

3 23

2 4 33

1 1 5

II B 'S

ss 5§ 5t3 54 90 9 2 2 3 4 11 10 35 2 10 1 34 6 12 4 3 62

3 32 1 40 41 426

4>

Sa t>

15 101 30 173 15 5 1 1 2 2 3 14 7 4 20 4 18 12 70 7 5 13 6 16 3 1 8 58 11 2 18 3 11 6 1 8 84 12 9 135

515 902 62 27 23 24 45 39 108 114 Ì 322 85 ; 54 i 56 ; 10 277 87 146 93 54 383 6 54 190 67 350 765* 3972

51

Zürich . . . 525 Bern . . . . 915 Lnzern . . .

56 Tiri 28 25 -- Schwyz . . .

Nidwaiden . .

25 Glarus . . .

54 Zug . . . . 36 Freibnrg . . .

99 1 -- Solotharn . . 121 Baselstadt . . 311 Baselland . .

92 Schaffhansen .

26 Appenzell A.-Rh.

61 Appenzell l.-Rh.

9 St Gallen . . 285 2 Graubünden 88 Aargau . . 154 Thurgan . . 111 -- Tessin.

. .

66 Waadt . . 385 Wallis . .

Neuenbnrg . . 172 Genf . . . . 356 1 Total . . . . 4000 2 3

a Trt

Gesamtbestand am 20. August.

A. u t' ri a li in e n..

Ào

Total der Aufnahmen.

Kantone.

Ge>amtbeitand am 19. August.

Aufnahmen vom 20. bis 26. August 1893.

52

Kreissch reiben des

eidgenössischen Departements des Innern an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Vollziehung der Verordnung vom 1. August 1893 über die Massnahmen zum Schütze gegen die Cholera.

(Vom 31. August 1893.)

Hochgeachtete Herren !

Der Bundesrat hat mit Beschluß vom 22. August 1. J. die Verordnung vom l. August 1893 betreffend die Maßnahmen zum Schütze gegen die Cholera, soweit sie die Verkehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und Warenverkehr betreffen, teilweise in Kraft gesetzt, und zwar die Art. 1 -- 7, 10--17 und 30--42. Dieser Beschluß scheint nach einigen eingelangten Anfragen nicht von allen Kantonen in gleicher Weise aufgefaßt und ausgeführt zu werden, so daß folgende erläuternde Bemerkungen am Platze sein dürften : 1. Die in Ausführung von Art. 16 ernannten Stationsärzte haben zur Zeit bloß die Aufgabe, die Reinhaltung der Krankenübergabestationen (Art. l--6) und die Ausführung allfällig notwendig werdender Desinfektionen (Art. 10--14) zu überwachen und sich ferner zu überzeugen, daß die vorgeschriebenen Desinfektionsmittel und die nötigen Gefäße zur Zubereitung und Aufbewahrung der Lösungen (Art. 7, letztes Alinea) auf den Stationen vorhanden sind.

Dabei wird immerhin vorausgesetzt, daß die Ärzte bei etwa vorkommenden verdächtigen Erkrankungsfällen dem Rufe des Stationsvorstandes Folge leisten werden, obschon der Art. 23 zur Zeit noch nicht ausdrücklich in Vollziehung gesetzt ist.

2. Die von den Bahnverwaltungen nach Art. 17 einzuräumenden Lokale sollen gut zugänglich, verschließbar und leicht zu lüften sein.

Das notwendige Mobiliar (ein Tisch und einige Stühle), sowie die zur persönlichen Desinfektion nötigen Einrichtungen (wenigstens zwei Waschbecken, einige Handtücher und ein Kessel oder Eimer zur Aufnahme der verwendeten Waschwässer oder von Entleerungen der Kranken) und Desinfektionsmittel (2 % Karbolseifenlüsung oder ein Ersatzmittel, z. B. Lysol- oder Sublimatlösung) sind von der Bahnverwaltung zu liefern. Ebenso hat sie dafür zu sorgen, daß

53 eine Tragbahre für den Transport Schwerkranker vom Zug nach dem Bereitschaftslokal oder nach dem Krankenwagen, welcher sie zum Absonderungshaus bringen soll, zur Verfügung steht.

Falls das Aufstellen eines oder mehrerer Betten io dem zur vorläufigen Aufnahme Cholera verdächtiger bereit gestellten Lokal sich als wünschbar erweisen sollte, so ist es Sache des Kantons oder der betreffenden Gemeinde, hierfür zu sorgen, sowie auch für die Beschaffung der etwa als notwendig erachteten Krankenpflegeutensilien und Medikamente.

3. Über die Desinfektion der in Art. 12, Alinea 2, genannten infizierten Objekte, soweit dieselbe nicht auf der Krankenüberga bestation selbst stattfinden kann, haben sich die Verkehrsanstalten mit den betreffenden Ortsgesundheitsbehörden ins Einvernehmen zu setzen.

4. Die Ausführung der in den Art. 30--36 und 38--42 enthaltenen Vorschriften beginnt erst dann, wenn die in Art. 35 vorgesehene Veröffentlichung der als verseucht anzusehenden Bezirke stattgefunden hat.

Durch Beschluß vom 29. dies hat der Bundesrat dem unterzeichneten Departement die Herausgabe von diesbezüglichen Bulletins übertragen. Angesichts der bis jetzt eingelangten offiziellen Berichte über das Auftreten und den Stand der Cholera in Europa sind wir indessen in der Lage, mit dem Beginn dieser Veröffentlichungen noch zuzuwarten, indem die konstatierten Seuchenherde entweder ·zu unbedeutend oder dann aber viel zu entfernt sind, als daß die Anordnung der oben erwähnten, immerhin umständlichen und lästigen Maßregeln schon jetzt geboten erschiene.

Damit aber im gegebenen Moment die Versendung der Bulletins keine Verzögerung erleidet, ersuchen wir Sie, uns u m g e h e n d die Zahl der für Ihren Kanton gewünschten Exemplare (in deutscher, französischer und italienischer Sprache) mitzuteilen.

Genehmigen Sie, hochgeachtete Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. August 1893.

Eidg. Departement des Innern : Schenk.

BundesUatt. 45. Jahrg. Bd. IV.

54

Bibliographie des Gesundheitswesens in der Schweiz.

Verzeichnis der fUr die gemeinsame Bibliothek des eidg. statistischen Bureaus und des eidg. Sanitätsreferenten eingegangenen Geschenke. Zugleich als Empfangsanzeige und Dankesbezeugung.

Règlement du 30 mai 1893 concernant les pharmacies, les drogueries et la vente des remèdes secrets et des poisons, adopté par le Conseil d'Ktat du canton de Vaud. 51 articles. Lausanne, 1893.

Erster Jahresbericht des Kantonschemikers des Kantons Thnrgau pro 1892 (A. Schmid). 8°. 14 Seiten.

Bourquin-Lindt, Dr. Rapport du médecin des écoles, dans le rapport de la commission scolaire du collège de la Chaux-de-Fonds, sur l'exercice 1892--1893. 37--48 pages. 8°. Chanx-de-Fonds, 1893.

Untersuchungen über den Einfluß der fleftlage und Schriftrichtung auf die Körperhaltung der Schüler. Bericht, erstattet von einer Specialkommission an die Stadtschnlpflege Zürich. Redigiert von Dr. E. Kitzmann, Augenarzt; Dr. W. Schnltheß, Privatdocent ; H. Wipf, Lehrer. Zürich, 1893.

4°. 50 Seiten. Mit 3 Tabellen und 4 Tafeln.

Statistik des Civilstandes im Kanton Glarus, vom Jahre 1892. Fol. 7. Glarus, 1893.

Bleicher, Dr. Über die Berechaung von Sterbiichkeitsziffern. Fol. 5. Leipzig, 1893.

SüluDüler, R., Dr. Instruktionen für die Beobachter der meteorologischen Stationen der Schweiz. 2. Auflage. Grr.-8°. 47 Seiten. Zürich, 1893.

Basel-Stadt. Verwaltungsbericht des Sanitätsdepartements über das Jahr 1892.

Separatabdruck aus dem Verwaltungsbericht de^ Regierungsrates. 8°.

42 Seiten. 1892.

Allgemeine Poliklinik des Kantons Basel-Stadt. Jahresbericht pro 1892, erstattet von Prof. Dr. Rudolf Massini, Direktor, und Dr. H. Nägeli. 8°.

69 Seiten mit 2 Tafeln. Basel, 1893.

Kinderspital in Basel. XXX Jahresbericht (1892), erstattet von Prof. Hagenbach-Burckhardt, Oberarzt. 8°. 64 Seiten. Basel, 1893.

Hôpital du district de Courtelary. Rapport médical sur la marche de rétablissement pendant l'année 1892, présenté par M. le Dr. ;Schatzel.

(Manuscrit.)

Bezirkskrankenhaus in Heiden. Jahresbericht und Rechnung pro 1892. 8°.

22 Seiten. 1893.

Hinterländisches Krankenhaus in Herisan. Bericht über das Betriebsjahr 1892, erstattet von Dr. Wiesmann, Spitalarzt. 8°. 32 Seiten nebst angehängter Rechnung. 1893.

Hôpital de la ville de Neuchâtel. Rapport snr l'exercice 189Ü. 8°. 7 pages.

Neuchâtel, 1893.

Notice sur la marche de l'hôpital Pourtalès en 1892. 4°. 3 pages. Neuchâtel, 1893.

55

Traubeneinfuhr aus Italien.

Den Importeuren von Weinlese- und Tafeltrauben und Trestern aus Italien wird in Erinnerung gebracht, daß die vorstehend bezeichneten Produkte unter folgenden für die Vertragsstaaten allgemein maßgebenden Bedingungen in die Schweiz eingeführt werden können : 1. Weinlesetrauben dürfen nur gekeltert und in gut verschlossenen Fässern von wenigstens 5 Hektoliter Gehalt (oder in plombierten Reservoirwagen) zur Einfuhr gelangen; die letztern müssen so gereinigt sein, daß sie keine Erd- oder Rebbestandteile an sich tragen. Die Anbringung von Transportspunden ist gestattet.

Ausnahmen von vorstehenden Bedingungen können nur in solchen Fällen gestattet werden, in welchen die kantonale Behörde sich damit einverstanden und bereit erklärt, die Kelterung amtlich überwachen zu lassen.

2. Tafeltrauben werden nur dann an der schweizerischen Grenze angenommen, wenn sie nicht mit Blättern oder Rebholz versehen und in wohlverschlossenen, aber dennoch leicht zu untersuchenden Schachteln, Kisten oder Körben verpackt sind. Das Gewicht einer gefüllten Kiste, Schachtel oder eines gefüllten Korbes darf 10 Kilos nicht übersteigen.

Die Zollstätten sind ermächtigt, ausnahmsweise ein Mehrgewicht von höchstens 2 Kilos zuzulassen.

3. Trester dürfen nur in wohlverschlossenen Kisten oder Fässern eingeführt werden.

B e r n , den 22. August 1893.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 17. Juli 1893 sucht der Verwaltungsrat der Drahtseilbahn Territet-Glion um die Bewilligung nach zui- Verpfändung im ersten Range der 553 Meter langen Linie behufs Sicherstellung eines zur Rückzahlung von altern Anleihen, zur Bestreitung

56 der Kosten verschiedener Ergänzungs- und Neubauten, zum Ankauf von Terrain, zur Leistung eines Beitrages an die Jura-Simplon-Bahn, zur Zahlung von Bauzinsen und Deckung unvorhergesehener Ausgaben bestimmten Anleihens im Betrage von Fr. 200,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 21. September nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfallige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 5. September 3

[ /i]

1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 13. August 1893 sucht die Drahtseilbahn Ragaz-Wartenstein um die Bewilligung nach zur Bestellung eines Pfandrechtes im I. Rang auf ihre 761 m. lange Linie von Ragaz nach Wartenstein mit Zubehörden und Betriebsmaterial, im Sinne des Verpfändungsgesetzes, für ein Anleihen von Fr. 70,000, welches zur Tilgung einer schwebenden Schuld von gleichem Betrage verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 15. September nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung bei dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 22. August 1893.

[3/a]

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Die Bundeskanzlei.

57

Eidgenössische Maturitätsprüfungen fUr Veterinäre.

Die diesjährigen Herbstmaturitätsprüfungen an den Tierarzneischulen zu Zürich und Bern finden in der zweiten Hälfte des Oktobers statt. Zwischen diesen beiden Prüfungsorten steht die Wahl den Aspiranten frei. Die Anmeldungen sind unter Beilegung der durch das Regulativ für die Maturitätsprüfungen geforderten Ausweise bis zum 1. Oktober an die Direktoren der genannten Anstalten zu richten.

K ü s n a c h t - Z ü r i c h , den 3. September

1893.

Der Präsident der eidg. Maturitätskommission :

Geiser.

Schweizerisches Bundesgericht.

Versteigerung der Monte Generoso-Eisenbahn.

Gemäß Art. 27 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird hiermit bekannt gemacht, daß die Versteigerung der Monte Generoso-Eisenbahn Mittwoch den 4. Oktober, von 10 bis 12 Uhr vormittags, im Bureau des Konkursamtes in Mendrisio stattfindet.

Die Steigerungsbedingungen sind auf der Bundesgeriehtskanzlei in Lausanne, beim Massaverwalter in Luzern, auf der tessinischen Staatskanzlei in Bellinzona, auf der Betriebsdirektion der Generosobahn in Lugano und auf dem Bureau des Konkursamtes in Mendrisio zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Nach Art. 10 dieser Bedingungen werden Angebote auf die Eisenbahn nur von solchen Personen oder Gesellschaften angenommen, welche sich bis spätestens 14 Tage vor der Steigerung beim Bundesrate ausgewiesen haben, daß sie für die zu übernehmenden pekuniären und sonstigen Verpflichtungen zureichende Garantien bieten.

L a u s a n n e , den 4. September 1893.

[2/i]

Namens des schweizerischen Bnndesgerichts, Der P r ä s i d e n t : Hafner.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.09.1893

Date Data Seite

46-57

Page Pagina Ref. No

10 016 294

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.