410

#ST#

Bekanntmachungen von

Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungen der bezüglichen BundesratsbeschlUsse vom 16. Juni 1884 (A. S. n. F. VII, 459) und 9. September 1892 (A. 8. n. F. XIII, 1) und der Reglements hierzu vom 16. März und 16. Juni 1885 (Bundesbl. 1885, II, 735, und III, 723) die Herren B r o s i, Johannes, von Conters i. Pr. (Graubünden), de G e n d r e , Pierre, von Freiburg, N ä f , Paul, von Zürich, von der W e i d , Marcel, von Preiburg, als wählbar an eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 12. Oktober 1893.

Schweizerisches Industrie- und Landwirtschaftsdepartement, Abteilung Forstwesen.

411

40. Wochenbulletin über die Ehen, Geburten und Sterbefälle in den Städten Zürich (103,271 Einwohner), Groß-Genf (78,777 Einw.), Basel (76,514 Einw.), Bern (47,620 Einw.), Lausanne (35,623 Einw.), St. Gallen (30,934 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,511 Einw.), Luzern (21,778 Einw.), Biel (17,395 Einw.), Winterthur (17,125 Einw.), Neuenburg (16,772 Einw.), Herisau (14,020 Einw.), Schaffhausen (12,637 Einw.), Freiburg (12,567 Einw.), Locle (11,707 Einw.), deren Gesamtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1893 berechnet, 524,251 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme ans, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

40. Woche, vom 1. bis zum 7. Oktober 1893.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 135 Ehen, 272 Geburten (mit Einschluß der Totgeburten) und 160 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 18 Geburten und 22 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung riebt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Totgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 1. bis *7

Lebendgeburten.

Totgeburten.

Gestorbene

(ohne die Totgeburten) n

m/tAknn

Eheliche.

Unehe- Eheliche. liche.

Uneheliche.

Der Wohnbevölkerung 8 angehörend . . . . 246 15 3 1 Auswärtige 11 5 1 Zusammen 257 9 4 20 In einer tìebar- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 1 22 4 11 Wovon Auswärtige . .

1 1 4 8 Unter der Gesamtzahl waren verkostgeldet

Eheliche.

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Uneheliche.

34

10

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34

10

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Eheliche.

19 4 23 6 4

Uneheliche.

1 -- 1

1 --

0

--

Nach dem Alter ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Totgeburten) wie folgt:

Vom 1. bis zum 7. Oktober.

Männlich Weiblich Zusammen

Unbe5--19 20--39 40--59 60-79 80 mihr kanntes latin». Jahr». lahr». Jltinn. und lahran. Alter.

0--1 lahr.

1--4 lahm.

24 20

11

3 5

11

13

8

20 14

21 23

3 6

44

24

8

19

34

44

9

--

412 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergiebt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der an folgenden Tagen in Ende gegangenen Woche

Wahrend der entsprechenden Woche im Jahre 1892 1891

am 7. Oktober 1893 15.9 Sterbefalle auf 1000 Einwohner » 30. September ,, 16.e ,, ,, , 23.

,, ,, 13.5 ,, ,, . 16.

,, ,, 16.4 ,, ,, ,, Die Geburtenziffer beträgt 26.o auf 1000 Einwohner.

1893.

16.7 14,8 14.4 14.9

12.* 17.s 15.5 17,2

1891.

1892.

Vom 1. bis Vom 2. bis Vom 4. bis 10. Oktober.

7. Oktober.

8. Oktober.

Wovon Wovon Wovon Total. AusTotal. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

Todesursachen.

l

1. Pocken 1

1

. .

14 3

5

6. Rotlauf 7. Typhus abdominalis . . . .

8. Kindbettfieber

3 2 1

3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Group

1

1 i , 1

1

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Andere tuberkulöse Krankheiten 12. Akute Krankheiten der Lunge 13. Organische Herzfehler . . .

14. Schlagfluß

i 15. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

16.

,, ,, Selbstmord ! 17.

,, ,, Mord . .

18.

,,

,,

Unbestimmte Todesursache .

i 19. Angeborene Lebensschwäche i 20. Altersschwäche 21. Andere Todesursachen . . .

22. Ohne ärztliche Todetbescheinigung .

Zusammen !

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1

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1

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5 -- 22

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1

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17 3 8 9 1

8 -- -- 1

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54 --

13 -- 27

1

19 7 69 -- 191

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1 1

--

* Wovon 1 Fall in Petit-Saconnex.

Alkoholismus 10 Fälle (9 männlich, 1 weiblich). -- Syphilis 2 Fälle (Kinder).

Laut Angabe hatte in 51 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

413 Günstige , Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle Im Spital.

Keine Angaben.

In 14 Fällen.

In 5 Fällen.

In 20 Fällen.

In 13 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, verteilen sich die Sterhefâlle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt : Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Langenandern tuberkulösen infektiösen der Atmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. l bis 8.)

Männlich. Wilbllch. Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich.

3 l -- -- l 3 --

--

2 -- -- --3

Zürich Groß-Genf*) .

Basel Bern Lausanne St. Gallen Chaux-de-Eonds .

Luzern Neuenburg . .

Winterthnr . .

Biel Herisau Schaff bansen. .

Freiburg Locle

1

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1 3 2

. .

1

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2

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6 3 1 2 1 3 1 1

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1

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2 4

--

Akute Krankheiten der Lunge.

Ohne Angabe des Alters -- Total 5

Städte.

--

-- --1 2

1

--

3

2

1

1 3 2 8 1 1

1 2 1

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-- 11

8 Infektiöse Krank- !

heiten.

Von 0 h is 1 Jahr 4 Jahren * 1 19 n . 6 . 20 39 n . 40 59 n 79 3 .

,, 60

Andere tuberkulöse Krankheiten.

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-- 13

Durchfall der kleinen Kinder

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*) Genf mit Pl»inp»lais, EHUI-ÌIves u nd Peti^Sa ;onnex

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414

JVIorbidität.

Vom 1. bis zum 7. Oktober 1893 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden :

1. Fooken und modifizierte Blattern.

ZOrlch: 4 Fälle, von Freiburg her eingeschleppt. -- Bern (Kanton): l Fall in Meiringen. -- Der auf Seite 134 gemeldete Fall in Biel ist irrtümlicherweise hier eingetragen worden. Es ist ein Fall von Varicellen.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Hemmenthal. -- ZUrlch: 7 Fälle. -- Basel-Stadt: 10 Fälle.-- Bern: l Fall. -- Groß-Genf: Einige Fälle. -- Freiburg (Kanton) 16.--30. September: 2 Fälle in Mnrten.

. 3. Scharlach.

ZUrich: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern: 4 Fälle.-- Neuenburg (Kanton): 5 Fälle, wovon l ia Chaux-de-Fonds, 3 in Boudry nnd l in Cortaillod. -- Waadt: 9 Fälle. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton) : 4 Fälle in Schaffhausen. -- ZUrich : 7 Fälle. -- Basel-Stadt: 5 Fälle. -- Bern: l Fall. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Colombier. -- Waadt: 5 Fälle. -- Groß-Genf: l Fall. -- Freiburg (Kanton) 16.--30. September: l Fall in Freiburg.

5. Keuchhusten.

Zürich: 11 Fälle.

6. Varioellen.

Basel-Stadt: l Fall.

7. Botlauf.

Schaffhausen (Kanton) : 2 Fälle in Schaffhausen. -- ZUrich : 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle.

8. Typhus.

ZUrich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern (Kanton): 5 Fälle, wovon 3 in Bern und 2 in Thnn. Letztere 2 sind Soldaten, die den Truppenzusammenzug mitgemacht haben. -- Waadt: 3 Fälle.

9. Infektiöses Kindbettneber.

Keine Fälle.

31

526 929 58 27 25 23 53 34 114 133 326 88 30 55 10 252 79 166 85 77 331 9 177 366 3973

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101 181 22 2 3 5 15 12 23 26 85 12 17 21

t 537 931 62 · 25, 21 25 58 !| 35 106 !

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8 53 75 2 16 9 2 17 25 12 9 1 11 7 7 74 5 50 o 1 2 1 166 5 7 33 13 359 1 26 13 66 32 493 113 839* 1015 1

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Geumtbeitind am 7. Oktober.

A-ufnahmen.

i

Total der II Aufnahmen.

Aufnahmen vom 1. bis 7. Oktober 1893.

415

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri.

Schwyz . . .

Nidwaiden . .

Glarns . . .

Zig . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Baseliand . .

Schaffhansen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thnrgan . . .

Tessin. . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenbnrg . .

Genf . . . .

Total . . . .

fiesamtbeitand

B u n d .

e t s b a t l 45. Jahrg. Bd. IV.

Kantone.

am 30. Sept. |

Gesamtbestand der Kranken nnd Aufnahmen in 70 Krankenanstalten der Schweiz.

416

Vergleichende sanitarische Statistik.

Entsprechende jährliche Sterblichkeitsziffer auf 1000 Einwohner.

(Siehe Seite 388 hiervor.)

Städte.

Während der 5 Wochen des Monats Juli.

25. Juni - 1. Juli. 2--8. 9.-15. 16.-22.

2S.-29.

Ì In den 15 schweizeri17.3 16.o i 16.8 20.5 19.8 schen Städten zusammen J Freiburg i. B.

19.7 23.c 6.0 23.6 20.7 Karlsruhe .

25.3 24.o 22.0 25.9 Mülhausen .

26.5 34.2 21.9 Straßburg .

31.7 28.Ì 24.1 27.0 30.i 24.3 Mainz . . . 20.8 27.o 19.* 27.o Dannstadt . 34.4 14.i 28.s 26.4 20.3 Frankfurt a. M. 19.7 23.7 23.4 22.3 21.5 Stuttgart . .

lö.i 27.o 24.2 24.2 24.6 Augsburg .

29.7 21.9 34.2 16.1 29.7 München . . . 25.0 26.« 22.9 32.2 27.5 Bremen . .

18.i 23.2 15.i 23.9 22.8 Berlin . .

22.0 24.i 27.o 27.0 27.i Kopenhagen 19.i 20.2 20.7 SO.« 19.8 Stockhohn .

19.8 14.8 16.5 17.i 17.3 Wien . . .

23.i 22.9 23.7 21.7 23.2 23.4 Lyon . . .

26.i 22.2 18.9 Besançon . .

(1.-- 15.:) 21.1 |(16.--31.:) . . .

Paris . . .

21.8 1 25.0 20.6 18.2 20.0 ! 22.5 Brüssel . .

22.2 22.3 20.2 London . .

22.s 22.* 22.0 22.5 21.0 Hamburg und s Vororte .

18.0 20.7 21.* 17.8 18.3

Die 15 schweizerischen Städte.

Zürich . .

Genf . . .

Basel . . .

Bern . . .

Lausanne St. Gallen .

Chauxdefonds Luzern . .

Neuenburg .

Winterthnr .

Biel . . .

Herisau . .

Schaffhausen Freibnrg . .

Locle . . .

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18.2

20.« 18.8 i

20.0 18.s 1 24.o 12.4

8.1 i 16.H 11.0

,

19.o 13.4

12.1 i 30.9 ' 17.i

(Ohne die Ortsfremden, welche in den 15 Städten während dieses Zeitraums gestorben sind.)

Gesetzgebung über das Gesundheitswesen.

St. Gallen.

Kreisschreiben der Sanitätskommission des Kantons St. Gauen an die Bezirksärzte, Ärzte und Gesundheitskommissionen.

(Vom 2. Januar 1893.)

Anschließend an das Kreisschreiben, welches der schweizerische Bundesrat vor einem Monat an alle Kantone erlassen hat, sind auch, wir verpflichtet, zum Aufsehen zu mahnen und mit Ihnen zu erwägen, was die Zeit erfordert.

417 Im Laufe des Jahres 1892 hat die Cholera unsern Kontinent wieder heimgesucht, und nach allen bisherigen Erfahrungen ist anzunehmen, daß er im Jahre 1893 vor derselben nicht sicher sein werde. Ob auch unser Vaterland eine Probe seiner Leistungsfähigkeit auf dem Gebiete der Volksgesundheitspflege ablegen müsse, kann niemand wissen; sicher ist nur, daß es unverantwortlich wäre, sich ,,auf gut Gluck" zu verlassen und einer schweren Prüfung unvorbereitet entgegenzugehen.

Der Schutz gegen verheerende Krankheiten hesteht aher zum kleinsten Teile in einzelnen, wenn auch noch so heroischen Anstrengungen, sondern hängt hauptsächlich von der ganzen Lebenshaltung einer Bevölkerung und davon ab, ob und wie überhaupt die Volksgesundheitspflege seit Jahr und Tag betrieben worden. Alle unmittelbar gegen die Krankheit gerichteten Verfahren: Medikamente und Desinfektionen, nützen wenig, wenn die Arbeiten der alltäglichen Volksgesundheitspflege versäumt worden sind. Man muß auch auf diesem Gebiete ,,in den guten Tagen für die bösen sorgen". Dagegen ist es unrichtig, nach Erfüllung dieser Vorbedingungen den Wert der besondern Schutzmaßregeln zu leugnen.

Gegenwärtig wird die öffentliche Meinung in den weitesten Kreisen überrascht durch die von einem Gelehrten ersten Ranges stammende Erklärung : daß diese besondern Schutzmaßregeln nutzlos seien. Die Gewissenlosigkeit kann es sich dabei bequem machen: in guten Zeiten hat sie die öffentliche Gesundheitspflege, zumal die Assanierung der Orte, die Sorge für Wohnungen und Gewerbe, für Reinlichkeit und Kanalisation, für Wasserversorgung und Lebensmittelkontrolle bekämpft, und in bösen Zeiten glaubt sie nun auch den Nutzen der Notmaßregeln leugnen zu dürfen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß es gar keinen Staat giebt, weder in Nordamerika noch in Europa, der es gewagt hat, die gegen Cholera empfohlenen Schutzvorkehrungen zu unterlassen. Sogar England, das für Gesundheitspflege mehr geleistet hat, als irgend ein Staat auf dem Kontinente, und auf welches sich die Gegner der besondern Epidemienpolizei so gerne berufen, hat von jeher, so auch am 28. August 1890 und am 26. August 1892, folgende, eventuell mit schweren Strafandrohungen versehene Verordnungen zum Schütze gegen die Cholera erlassen: Genaues Vorgehen nach den Weisungen der amtlichen Sanitätsorgane :
Anzeigepflicht etc; Wohnnngskontrolle ; Beseitigung von Schmutzanhäufungen, nötigen Falls zu erzwingen ; Desinfektion der Abfuhrmassen; Kontrolle des Wassers und Auskochen des Trinkwassers; dasselbe insbesondere auch in Beziehung auf Milch ; Desinfektion der Wohnungen; Auslogierung Gesunder ; Desinfektion der frischen Abfallstoffe im Hause des Kranken; Desinfektion aller Gebrauchsgegenstände desselben ; Isolierung der Kranken im Hause oder im Spitale.

418 Wir halten uns zn dieser Mitteilung verpflichtet, damit Sie nicht nachlassen, mit Ernst und Eifer an Ihren Aufgaben für öffentliche Gesundheitspflege weiter zu arbeiten, und sich nicht irre machen lassen, wenn die eidgenössischen oder die kantonalen Sanitätsbehörden genötigt wären, Ihnen neue und größere Anstrengungen zuzumuten.

Es ist darauf hinzuarbeiten, daß auch bei uns in möglichst vielen Gemeinden Dampfdesinfektionsapparate aufgestellt werden. Ihr Nutzen ist allgemein anerkannt und ihr Preis, Fr. 800 bis Fr. 1000, sehr mäßig im Vergleich zu den Ausgaben, welche auch eine kleine Epidemie der Gemeinde auferlegt; ganz abgesehen von den Verlusten an Menschenleben. Der kantonale ärztliche Verein hat letzten Herbst diese Forderung als eine sehr dringliche anerkannt, und die einzelnen Ärzte, sowie alle Gesnndheitsbeamten, müssen sich bewußt sein, daß sie zunächst dafür einzustehen haben.

Wir sind auf allen Lebensgebieten verpflichtet, jeweilen mit denjenigen Waffen zu kämpfen, die zur Zeit als die besten allgemein anerkannt sind, und dürfen nicht auf Kosten unserer Mitmenschen Experimente machen.

Mehr als je empfehlen wir Ihnen auch die gewissenhafteste Bearbeitung aller unserer alten Aufgaben.

Bibliographie des Gesundheitswesens in der Schweiz.

Verzeichnis der fUr die gemeinsame Bibliothek des eidg. statistischen Bureaus und des eldg. Sanitätsreferenten eingegangenen Geschenke. Zugleich als Empfangsanzeige und Dankesbezeugung.

Transactions of thè seventh International Congress of Hygiene and Démographie, held in London 1891. 13 Volumes. 8°. London, Eyre and Spottiswoode, 1893. Priée 2 s . 6 d. each volume. Any volume may be had separately.

The sanitary Institute. Report of thè Council and Address hy thè Chairman Sir Douglas Galton. 8°. 11 pag. London, 1893.

Ladies Sanitary Association. Thirty-fifth annual Report. April 1893. 8°.

47 pag. London, 1893.

Primeiro Congresso Brazilieiro de Medicina e Cirnrgia do Bio de Janeiro.

Rio de Janeiro, Imprensa nacional, 1889. 8°. 312 pag.

Segundo Congresso Brazilieiro de Medicina e Cirnrgia. Aio de Janeiro, Imprensa nacional, 1890--1892. Primeiro Fascicnlo. 8°. 132 pag. -- Segundo Fascicnlo. 8°. 117 pag. -- Terceiro Fascicnlo. 8°. 117 pag.

419

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf den Beschluß des ßundesrates vom 17. November 1882, wonach unter Umständen auch Beamte und Bedienstete der eidgenössischen Verwaltungszweige, welche bei einer andern Lebensversicherung als beim Schweizerischen Lebensversicherungsverein versichert sind, bis zum Betrage von höchstens 5000 Franken Versicherungssumme an der dem genannten Vereine zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben sollen, und unter Hinweisung auf unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 (Bundesbl. Nr. 51 vom 20. Oktober 1883, Seite 602/603) werden die betreffenden Beamten und Angestellten hiermit aufgefordert, zur Geltendmachung ihrer Ansprüche für das Jahr 1893 die b e t r e f f e n d e n P r ä m i e n q u i t t u n g e n für das ganze laufende Jahr mit B e g l e i t s c h r e i b e n bis längstens den 15. November nächsthin an das G e n t r a l ko mi te e des obgenannten Vereins (zur Zeit in Basel) einzusenden. Spätere Einsendungen könnten für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Um zeitraubende Reklamationen zu verhüten, ist es dringend nötig, s ä m t l i c h e P r ä m i e n q u i t t u n g e n für die in Frage kommenden Versicherungen, die auf das Jahr 1893 Bezug haben, vorzulegen, worauf noch speciell aufmerksam gemacht wird.

Versicherungen, die von eidgenössischen Beamten und Angestellten mit a n d e r n Gesellschaften abgeschlossen worden sind, sei esinfolge allfälliger Abweisung durch den Versicherungsverein selbst, sei es überhaupt vor erfolgtem Eintritt in den eidgenössischen Dienst -- also auch seit 1. Januar 1876 -- sollen hierbei ebenfalls Berücksichtigung finden, worauf hier ebenfalls noch besonders aufmerksam gemacht wird mit dem Beifügen, daß für neue bezügliche Anmeldungen außer den Prämienquittungen auch die P o l i c e n eingesandt werden müssen. Das Datum des Eintritts in den eidgenössischen Dienst ist im Begleitschreiben anzugeben.

Das Nämliche gilt auch wieder von solchen eidgenössischen Beamten und Angestellten, welche Mitglieder des Versicherungsvereins, jedoch nicht bis zum Maximalbetrage von 5000 Franken, daneben aber noch bei einer andern Lebensversicherungsgesellschaft beteiligt sind. Immerhin kann es · sich in diesem Falle nur um die Difierenz der Prämie bis zum Höchstbetrage von 5000 Franken Totalversicherung handeln, da der Versicherungsverein statutengemäß auf eigenes Risiko keine höhern Versicherungen als bis 5000 Franken aufnimmt.

420

Im Begleitschreiben muß die A d r e s s e (Name und Vorname), sowie die d e r z e i t i g e a m t l i c h e S t e l l u n g genau angegeben werden.

Das Centralkomitee des Schweizerischen Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Prämienanteile an der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

B e r n , den 7. Oktober 1893.

Schweiz. Departement des Innern.

Bekanntmachung.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. laufenden Monats den Herren Oskar und Eugen Schenker, in Chiasso, das Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur unter der Firma 0. Schenker
B e r n , den 5. Oktober 1893.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Abteilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Das Zollbureau Chène-Bourg-Bahnhof ist für die Pflanzeneinfuhr geöffnet worden.

B e r n , den 4. Oktober 1893.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

421

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

N» 216, vom 10. Oktober 1893.

Abhanden gekommene Werttitel.

Handelsregistereinträge.

Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Eidgenössische G-old- und Silberwarenkontrolle. Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Situation ausländischer Banken.

Privatanzeigen.

M 217, Tom 11. Oktober 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Handelsregistereinträge. Fabrikund Handelsmarken.

Han Staatsangehörigkeit zu Frankreich. Privatanzeigen.

]Yo 218, vom 13. Oktober 1893.

Abhanden gekommene Werttitel.

Handelsregistereinträge.

Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Fabrik- und Handelsmarken. Erhöhung der Notenemission der Eank in St. Gallen.

Situation ausländischer Banken.

J\» 219, vom lé. Oktober 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Abhanden gekommene Werttitel.

Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Notenemission der Zuger Kantonalbank. Konsulatswesen.

Versicherungswesen. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

Privatanzeigen.

& 220, Tom 16. Oktober 1893.

Abhanden gekommene Werttitel. Handelsregistereinträge. Einfuhr in den freien Verkehr im September 1893. Warenein- und -ausfuhr im August 1893.

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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.10.1893

Date Data Seite

410-421

Page Pagina Ref. No

10 016 326

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