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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Telegraphen- und Telephonlinien.

(Vom 27. März 1893.)

Tit.

Im Interesse der Sicherheit der Gotthardbefestigungen ist es erforderlich, daß die Befestigungen bei Airolo sich in vollkommen gesicherter, zuverlässig funktionierender telegraphischer Verbindung mit dem Landesinnern, sowie mit den Befestigungsanlagen von Andermatt und dem Oberkommando daselbst befinden.

Es ist dies schon wiederholt von den zuständigen Stellen verlangt worden.

Leider konnte diesem Wunsche bis jetzt nicht entsprochen werden, da sowohl eine Kabellinie Airolo-Andermatt-Göschenen über den Paß, als die Neulegung eines eigenen Kabels durch den großen Gotthardtunnel und durch die Schöllenen wenigstens auf Fr. 200,000 bis 250,000 zu stehen gekommen wäre.

Nachdem aber, wie aus dem diesjährigen Budget der Telegraphenverwaltung hervorgeht, von der Eidgenossenschaft dieses Jahr ein fünfadriges neues Telegraphenkabel Airolo-Göschenen durch den Gotthardtunnel gelegt wird, wofür Fr. 210,000 vorgesehen sind, lassen sieh bei diesem Anlasse um eine relativ niedrige Summe diesem Kabel noch weitere zwei Adern beifügen, welche oben erwähnten militärischen Zwecken dienen und den Anschluß an die Forts vermitteln würden.

Mit einem Kostenaufwande von Fr. 100,000 würden diese zwei Telegraphenadern erhältlich sein und würde dazu das Telegraphen-

163 und Telephonkabel Göschenen-Andermatt gelegt, sowie die Einrichtung der Telephon- und Telegraphenstationen in den Forts und in den Stationsbureaux Airolo und Gesehenen bestritten werden können.

Die Erstellung dieser Linien ist ein dringendes Bedürfnis; man müßte unter allen Umständen in allerkürzester Frist doch dazu schreiten. Wir werden aber nicht bald wieder Gelegenheit haben, diese Linien um die Hälfte oder ein Dritteil der Kosten ausführen zu können, wie jetzt, da sie in Verbindung mit den Linien der eidgenössischen Telegraphenverwaltung erstellt werden können, wobei nicht nur die Beschaffung eines e i g e n e n , um vieles teureren Tunnelkabels überflüssig wird, sondern auch der größte Teil der Kosten der Öffnung eines besondern 15 Kilometer langen Kabelgrabens im Gotthardtunnel in Wegfall kommt.

Wir gelangen daher an Sie, Tit., mit dem Gesuche, Sie wollen uns behufs Erstellung von militärischen Telegraphen- und Telephonlinien zur Verbindung der Befestigungen diesseits und jenseits des Gotthard einen einmaligen Kredit von Fr. 100,000 bewilligen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 27. März 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates., Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rillgier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines einmaligen Kredites zum Zwecke der Erstellung militärischer Telegraphen- und Telephonlinien zur Verbindung der Festungswerke am Gotthard.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1893, beschließt: Art. 1. Zum Zwecke der Erstellung von militärischen Telegraphen- und Telephonlinien zur Verbindung der Festungswerke diesseits und jenseits des Gotthard wird dem Bundesrat ein einmaliger Kredit von Fr. 100,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, weil nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft; der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend militärische Telegraphen- und Telephonlinien. (Vom 27. März 1893.)

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Jahr

1893

Année Anno Band

2

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14

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.03.1893

Date Data Seite

162-164

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10 016 106

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