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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Schaffhausen.

(Vom 14. Dezember 1893.)

Tit.

Im Jahre 1872 wurde zwischen der schweizerischen Postverwaltung und Herrn Nationalrat Peyer im Hof ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem letzterer der genannten Verwaltung in seinem an der Bahnhofstraße in Schaffhausen gelegenen Gebäude verschiedene Räumlichkeiten mietweise überließ. In diesen Räumlichkeiten ist seit dem genannten Zeitpunkte das Postbureau Schaffhausen untergebracht und es ist im ersten Stock desselben auch das Telegraphen- und Telephonbureau installiert. Im Jahre 1881 wurde zwischen der Postverwaltung und der nunmehrigen Eigentümerin des genannten Gebäudes, Post- und Bankgebäudegesellschaft in Schaffhausen, ein Nachtrag zu dem eingangs erwähnten Mietverträge abgeschlossen, laut welchem sich die Vermieterin gegen entsprechende Erhöhung des Mietzinses verpflichtete, an dem Mietobjekte verschiedene Umbau- und Erweiterungsarbeiten vornehmen zu lassen. Seit diesem Zeitpunkte beträgt der Mietzins, den die Postverwaltung zu entrichten hat, Fr. 7600 per Jahr. Die Telegraphenverwaltung ihrerseits bezahlt einen solchen von Fr. 1400.

Die Postverwaltung ist sodann noch Mieterin einer Remise, für welche sie einen Zins von Fr. 230 per Jahr zu entrichten hat.

Der bezügliche Vertrag kann jederzeit auf 6 Monate gekündet

718 werden und es ist auch mit Bezug auf das Mietverhälfnis der Telegraphenverwaltung eine Lösung auf kurzen Termin möglich.

Dagegen geht die für die Postlokale vertraglich vereinbarte feste Mietdauer erst mit dem 30. September 1906 zu Ende.

Bereits im Jahre 1888 wurden unter der Bevölkerung von Sehaffhausen Stimmen laut, daß die Postlokalitäten daselbst den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr genügen, und daß daher auf Erstellung eines neuen Postgebäudes Bedacht genommen werden sollte. Damals wurde auch die gegenüber dem jetzigen Postgebäude gelegene Besitzung, ,,Zum Schwert" in Schaff hausen, der Postverwaltung zum Kaufe angeboten. Diese Offerte wurde abgelehnt, nachdem eine Untersuchung stattgefunden hatte, bei welcher konstatiert wurde, daß eine dringende Notwendigkeit zur Vergrößerung der Dienstlokale nicht vorhanden, daß dagegen eine Verbesserung der bestehenden Lokale, namentlich in Bezug auf zweckmäßigere Einrichtung der Schalterhalle und bessere Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Räume überhaupt, sehr wahrscheinlich möglich sei. Diese ablehnende Haltung gegenüber dem Projekt der Erstellung eines neuen Postgebäudes in Sehaffhausen war übrigens namentlich auch bedingt -dadurch, daß die Post- und Bankgebäudegesellschaft in Schaffhausen auf eine vorzeitige Lösung des Mietverhältnisses nicht eintreten wollte. Die eidgenössische Bauverwaltung wurde damals ersucht, die Frage der Verbesserung der Postdienstlokale in Schaffhausen vom bautechnischen Standpunkte aus des nähern zu untersuchen. Im Dezember 1888 unterbreitete das Departement des Innern dem Post- und Eisenbahndepartement ein bezügliches Projekt, das im allgemeinen die Billigung der Postverwaltung fand und bei dessen Ausführung die bestehenden Übelstände zum größten Teil eliminiert werden konnten. Diese Übelstände, welche inzwischen den Stadtrat von Schaffhausen zu einer Eingabe an den Bundesrat veranlaßt hatten, bestunden, soweit sie für das Publikum fühlbar waren, in der Hauptsache in einer zu kleinen Schalterhalle und damit zusammenhängender unbequemer Placierung der Schloßfächer, deren Lage wiederum zur Folge hatte, daß der Zutritt zur Schalterhalle beengt wurde. Was die Diensträume anbetrifft, so machte sich ebenfalls Platzmangel fühlbar, und zwar namentlich im Fahrpostbureau, wo es auch an Licht und genügender Kommunikationsfreiheit
fehlte. -- Sodann bestund der Übelstand, daß kein Raum zur Unterbringung der Handkarren vorhanden war und daß der Auf- und Ablad der Postsendungen im Freien erfolgen mußte.

Auch mit Bezug auf die von der Telegraphenverwaltung gemieteten Lokale im ersten Stock waren einige Änderungen projek-

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tiert, und schließlieh war eine Telegrammaufgabe im Erdgeschoß (am Postschalter) vorgesehen, von wo die Telegramme mittelst Aufzuges in den ersten Stock geleitet worden wären.

Nachdem die Bauverwaltung anfangs 1889 ein zweites Projekt, das den seitens der Postverwaltung geäußerten Wünschen Rechnung trug, sowie eine detaillierte Kostenberechnung mit Bezug auf die im Erdgeschoß des Postgebäudes vorzunehmenden Umbauarbeiten vorgelegt hatte, begannen die Unterhandlungen mit der Post- und Bankgebäudegesellschaft in Schaffhausen, die sich bereit erklärte, allen berechtigten Wünschen der Mieter Rechnung zu tragen. Immerhin verhielt sich der Geschäftsführer der genannten Gesellschaft mit Bezug auf einige projektierte Änderungen ablehnend und erklärte, im Falle zu sein, der Verwaltung anderweitige Propositionen machen zu können, zu welchem Zwecke er eine Konferenz vorschlug. Anläßlich dieser Konferenz einigte man sich dahin, daß der Vertreter der eidgenössischen Bauverwaltung einen Bericht ausarbeiten und auf Grundlage der mit Bezug auf die bisherigen Projekte in Aussicht genommenen Änderungen eine neue Kostenberechnung aufstellen solle. Im März 1890 erfolgte diese Berichterstattung unter Vorlage neuer Pläne, die indessen im Laufe des Jahres noch mehrfache Änderungen erlitten. Nachdem der Bundesrat inzwischen dem Stadtrat von Schaffhausen auf eine Anfrage über den Stand der dortigen Posthausf'rage geantwortet hatte,, daß diese Frage einer genauen Untersuchung unterworfen werde, die in Bälde ihren Abschluß finden dürfte, nahm sich die Kactonsregierung der Sache an.

Dem Direktor des Verkehrswesens des Kantons Schaff hausen wurden auf sein Ansuchen hin Pläne eines im allgemeinen als durchführbar erkannten Umbauprojektes übermittelt. Diese Pläne wurden öffentlich ausgestellt und hatten Eingaben an das Postdepartement zur Folge sowohl seitens der Regierung, als auch des Stadtrates von Schaffhausen und endlich auch eine Petition von Bewohnern der genannten Stadt. Alle diese .Eingaben sprachen sich gegen einen Umbau der Postlokale aus und schlössen mit dem Begehren, es möchte in Schaffhausen ein neues Post- und Telegraphengebäude errichtet werden. Anfangs. 1891 legte die eidgenössische Bauververwaltung ein weiteres Umbauprojekt vor, welches sich im allgemeinen an die frühern Projekte anschloß, das aber namentlich
den von den Gebäudeeigentümern geäußerten Bedenken betreffend die bei der Umbaute in Betracht kommenden statischen Verhältnissen besser Rechnung trug. Von diesem Projekt wurde demStadtrat von Schaffhausen Kenntnis gegeben und derselbe zur Ansichtäußerung eingeladen. Die genannte Behörde verhielt sich aber auch zu diesem Projekt, das einen Kostenaufwand von cirka Fr. 19,000 erfordert haben würde, ablehnend.

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Unterm 22. Mai 1891 beschloß indessen der Bundesrat auf Antrag des Postdepartements, es sei auf das Gesuch um Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Schaffhausen nicht einzutreten, dagegen das Postdepartement zu ermächtigen, unter Mitwirkung des Departements des Innern die Vornahme der nötigen Umbauten, Vergrößerungen und Verbesserungen im Postgebäude Schaff hausen zu veranlassen und mit der Eigentümerin dieses Gebäudes einen dahin zielenden Vertrag abzuschließen.

Der Regierung und dem Stadtrat von Schaffhausen wurde von diesem Beschluß unter Motivierung desselben Kenntnis gegeben.

Kurze Zeit nachher stellte die genannte Kantonsregierung beim Bundesrat das Gesuch, es möchte die Inangriffnahme der Umbauarbeiten noch für einige Zeit verschoben werden, da der Stadtrat von Schaffhausen veranlaßt worden sei, sich um einen geeigneten Bauplatz für ein neues Gebäude umzusehen, Die letztgenannte Behörde sodann machte dem Bundesrat die Mitteilung, daß sie mit der Eigentümerin des Postgebäudes Unterhandlungen wegen Lösung des Mietverhältnisses anknüpfen und der Bundesverwaltung zu gegebener Zeit mit Bezug auf Erwerbung eines Bauplatzes Offerten machen werde.

Da nach Verfluß von mehr als 3 Monaten weder von der Kantonsregierung noch vom Stadtrat von Schaffhausen irgend welche diesbezügliche Mitteilungen eingegangen waren, so beschloß der Bundesrat unterm 18. September 1891, die genannte Regierung zu ersuchen, ihre Vorschläge bis spätestens Ende Monats einzureichen.

Dieser Termin wurde dann, gestützt auf bezügliche Eingaben der Regierung und des Stadtrates von Schaffhausen, bis zum 1. Oktober 1891 verlängert. Im Laufe des letztgenannten Monats unterbreitete endlich die Regierung von Schaffhausen dem Bundesrate die Vorschläge des dortigen Stadtrates betreffend Erwerbung von Bauplätzen für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Schaffhausen. Die eidgenössische Bauverwaltung wurde hierauf mit der Prüfung dieser Vorschläge betraut. · Es waren vorerst zwei Bauplätze namhaft gemacht worden und zwar: 1. der sog. Rüdenplatz, und 2. eine Baustelle gegenüber dem Bahnhof.

Im Februar 1892 fand ein erstmaliger Augenschein durch die Direktion der eidgenössischen Bauten statt. Kurze Zeit nachher stellte der Stadtrat von Schaff hausen noch einen weitern Bauplatz in Aussicht und etwas später ging eine Privatofferte ein. Es handelte sich hierbei: 3. um eine Baustelle am Fróhnwagplatz, und 4. um eine solche in der Unterstadt.

721 Um der eidgenössischen Bauverwaltung eine eingehende Prüfung der Vorschläge zu ermöglichen, mußte in erster Linie ein Lokalitätenprogramm aufgestellt werden. Unterm 1. September 1892 erstattete das Departement des Innern dem Postdepartement über das Resultat der von der Bauverwaltung vorgenommenen Untersuchung Bericht.

In diesem Bericht wurde vorerst hervorgehoben, daß von dem in der Unterstadt offerierten Platze (ad 4 hiervor), der für Fr. 100,000 erhältlich gewesen wäre, wegen seiner ungünstigen Lage nicht ernstlich die Rede sein könne, zumal dessen Größe mit 837 m 2 nur knapp oder gar nicht hinreichen würde. Sodann wurde betont, daß der Rüdenplatz (ad l hiervor) infolge seiner nicht besonders günstigen Lage und des ansteigenden Terrains wegen von den drei in Frage kommenden Bauplätzen in letzte Linie gestellt werden müsse, obgleich er gegenüber den ändern Plätzen eine Ersparnis von Fr. 60,000-70,000 erlauben würde.

Im übrigen ergab sich aus der Zusammenstellung der festgestellten Zahlen folgendes: a. P l a t z g e g e n ü b e r dem B a h n h o f (ad 2 hiervor): Inhalt 1033 m 2 .

Kosten des Platzes Fr. 242,000 oder per m 2 Fr. 234. 27.

Baukosten : des Hauptgebäudes . ,, 380,000 der Remise . ,, 9,000 Zusammen

Fr. 631,000

b. B a u s t e l l e am Fro h n w a g p l a t z (ad 3 hiervor): Inhalt 985. m2.

Kosten des Bauplatzes Fr. 266,000 oder per m 2 Fr. 270.

Baukosten: des Hauptgebäudes ,, 367,000 der Remise ,, 8,000 Zusammen c. R ü d e n p l a t z (ad l hiervor): Inhalt 1162m 2 .

Kosten des Platzes Baukosten : des Hauptgebäudes der Remise

Fr. 160,000 n

,, Zusammen

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

Fr. 641,000

404,000 7,000

Fr. 571,000 47

722 Über die Höhe der Platzpreise äußerte sich der Bericht dahin, daß dieselbe anfänglich übertrieben erscheinen müsse, daß aber zu beachten sei, daß es sich beim Platz am Bahnhofe und beim Frohnwagplatz nicht um leeres Terrain handle, sondern daß bestehende Häuserkomplexe mit in den Kauf zu nehmen seien, die vor Beginn der Neubaute zu demolieren wären. Nur beim Rüdenplatz komme dieser Faktor nicht in so hohem Maße in Betracht, weil es sich dort nur um die Wegschaffung geringerer Bauwerke handeln würde.

Nach Würdigung dieses Berichtes durch die Post- und Telegraphenverwaltung und gestützt auf einen vom Chef des Postdeparternents genommenen Augenschein wurde, nach Antrag dieses Departements, seitens des Bundesrates an die Regierung von Schaffhausen ein Schreiben gerichtet, in welchem betont wurde, daß für das Projekt eines Neubaues einzig der Platz gegenüber dem Bahnhofe in Schaffhausen in Frage kommen, daß aber dem Projekt nur dann weitere Folge gegeben werden könne, wenn für diesen Platz eine Summe von höchstens Fr. 150,000 zu verausgaben sein werde.

Der Bundesrat sprach die Geneigtheit aus, die Verhandlungen auf dieser Grundlage fortzuführen, eröffnete aber der Kantonsregierung ferner, daß für den Fall, daß es nicht möglich sein sollte, eine Reduktion des Kaufpreises bis zu dem genannten Betrage herbeizuführen, von der Ausführung eines Neubaues Umgang genommen und der unterm 22. Mai 1891 gefaßte Bundesratsbeschluß in Vollziehung gesetzt, d. h. 'die vorgesehenen Umbauarbeiten an den gemieteten Lokalen in Angriff genommen werden müßten.

Wenn der Bundesrat nicht ohne weiteres auf seinem soeben erwähnten Beschlüsse beharrte, so geschah es einerseits im Hinblick auf die durchaus ablehnende Haltung der Behörden und der Bevölkerung von Schaffhausen gegenüber dem Projekt des Umbaues der bisherigen Lokale, dann aber namentlich deshalb, weil er sich sagen mußte, daß bei Realisierung dieses Projektes doch verschiedene Übelstande, so z.B. der Mangel einer Remise für die.Handkarren, fortbestehen und andere nur teilweise und in einer das Publikum nicht befriedigenden Weise beseitigt würden, und daß bei der stetigen Zunahme des Verkehrs die Frage der Beschaffung neuer Postlokale in Schaffhausen über kurz oder lang neuerdings an die Verwaltung herantreten müßte.

Am 13. Januar 1893 fand auf Wunsch der Regierung
von Schaffhausen in Bern eine Konferenz zwischen Vertretern der Stadt Schaffhausen und solchen der Post-, sowie der Bauverwaltung statt, welche von dem diesfalls vom Bundesrat beauftragten Vorsteher des Postdepartements geleitet wurde. Dabei stellte es sich heraus, daß es dem Stadtrat von Schaffhausen nicht gelungen war, sich die Abtretung der für einen genügenden Bauplatz benötigten Grund-

723 stücke um die Summe von Fr. 150,000 zu .sichern. Wohl aber glaubten die Vertreter der Stadt Schaffhausen hoffen zu dürfen, daß es ihnen gelingen werde, den gesamten Baugrund zum Preise von Fr. 200,000 offerieren zu können. Unterm 15. Februar 1893 teilte das Postdepartement dem Stadtrat von Schaffhausen mit, unter welchen Bedingungen es geneigt sei, dem Bundesrat den Ankauf des projektierten Postgebäudebauplatzes gegenüber dem Bahnhof in Schaffhausen um die soeben erwähnte Summe zu beantragen. Es handelte sich mit Bezug auf diese Bedingungen um Feststellung der Baulinie etc., Regelung der bau- und nachbarrechtlichen Verhältnisse, Erlaß der Handänderungsgebühren u. a. m. und endlich darum, die Post- und Telegraphenverwaltung von der dermaligen Miete frei zu machen. -- Ende April ging die hierauf bezügliche Antwort des Stadtrates von Schaffhausen ein. Sie lautete dahin, daß es nach großen Anstrengungen gelungen sei, die Forderungen der Platzeigentümer so zu bestimmen, daß die Stadt Schaffhausen es übernehmen könne, den Platz um die Summe von Fr. 200,000 zu offerieren. Die genannte Behörde erklärte sich auch bereit, die gestellten Bedingungen zu erfüllen ; einzig mit Bezug auf die Frage der vorzeitigen Lösung des Mietverhältnisses mit der Bau- und Bankgebäude-Gesellschaft waren die Unterhandlungen nicht nach Wunsch ausgefallen, indem dieselbe eine Entschädigung von Fr. 6800 verlangte für jedes Jahr, um welches die Miete früher als 1906 aufgehoben werde, oder eine auf 1. Oktober 1896 zu bezahlende Aversalsumme von Fr. 55,000, falls die Aufhebung der Miete auf diesen Zeitpunkt fallen sollte. -- Die genannte Behörde gab der Hoffnung Raum, daß sie^ sich an der Mietablösung finanziell nicht werde beteiligen müssen, daß sie indessen ermächtigt sei, eventuell in dieser Hinsicht eine Leistung zu übernehmen.

Das Postdepartement eröffnete hierauf dem Stadtrat von Schaffhausen, daß es an der Forderung festhalten müsse, daß die Stadt Schaffhausen wenigstens einen erheblichen Teil der Kosten, welche die vorzeitige Mietablösung nach sich ziehen würde, übernehme, und ersuchte diese Behörde um eine bestimmte Äußerung über die Höhe des diesfalls von ihr zu übernehmenden Betreffnisses. Die Antwort lautete dahin, daß die Stadt Schaffhausen bereit sei, an die Entschädigung einen Anteil bis zu 50 °/o zu übernehmen. Gleichzeitig
teilte der Stadtrat von Schaffhausen dem Postdepartement mit, daß es ihm, wenn auch nicht ohne Mühe, gelungen sei, die Abtretungsofferte eines der Platzeigentümer, die nur bis zur Sommersession der eidgenössischen Räte bindend gewesen, zu verlängern bis zur Dezembersession der Bundesversammlung.

Das Postdepartement erklärte sich mit der Höhe der vorgeschlagenen Beitragsleistung einverstanden. Dasselbe ersuchte ferner

724 den Stadtrat von Schaffhausen, sein Einverständnis damit kund zu geben, daß der Kauf, statt mit mehreren Platzeigentümern, in'einem Vertrage mit dem Stadtrat, handelnd namens der Stadtgemeinde, abgeschlossen werden könne -- natürlich unter Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Bundesbehörden. Die genannte Behörde wurde endlich um Aufstellung eines Kaufvertrag-Entwurfs ersucht.

Dabei wurde ihr bemerkt, daß unter den obwaltenden Umständen der Bau ohne Zweifel erst in einigen Jahren zur Ausführung ge' langen und daß es daher notwendig sein werde, für den zu erwerbenden Bauplatz Nutzens- und Schadensanfang um etwa ein Jahr hinauszuschieben.

Da der Stadtrat von Schaffhausen im Falle war, stichhaltige Gründe gegen den Vorschlag betreffend die Art der Vertragsabschließung anzubringen, so erklärte das Postdepartement sein Einverständnis damit, daß die genannte Behörde mit den einzelnen Platzeigentümern Vertragsentwürfe vereinbare, bei denen die Eidgenossenschaft als einte Kontrahentin zu figurieren habe.

Unterm 5. Oktober 1893 erhielt das Postdepartement vom Stadtrat von Schaffhausen die Mitteilung, daß mit drei Platzeigentümern Vertragsentwürfe vereinbart worden seien. Ein vierter Eigentümer, von dem eine Abtretungsofferte vorliege, sei dagegen inzwischen gestorben und den Erben das Beneficium inventarii bewilligt worden. Was den Zeitpunkt des Nutzens- und Schadensanfangs betreffe, so hätte die Erbschaft Öchslin zum Falken erklärt, daß sie nicht im Falle sei, die Liegenschaft vor dem 1. Oktober 1895 abzutreten. Die zwei ändern Eigentümer hätten sich mit dieser Verschiebung einverstanden erklärt, dagegen werde sich unter den obwaltenden Verhältnissen der Ankauf der der Masse des verstorbenen Herrn Müller-Brugger gehörenden Liegenschaft nicht verschieben lassen.

Das Postdepartement erwiderte der mehrerwähnten Behörde, daß es nicht angehe, die der Erbschaftsmasse Müller-Brugger gehörende. Liegenschaft definitiv, d. h. ohne Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte, anzukaufen, daß übrigens die Eidgenossenschaft nicht willens sei, vorläufig nur einen Teil des gesamten Baugrundes zu erwerben. Es müsse von allen Besitzern gleichzeitig gekauft werden, dagegen sei es angängig, Nutzens- und Schadensanfang nötigen Falls verschieden festzusetzen.

Unterm 26. Oktober abhin übermittelte der
Stadtrat, von Schaffhausen die mit allen Platzeigentümern vereinbarten Vertragsentwürfe.

Den Besitz der Liegenschaft des verstorbenen Herrn Müller-Brugger hatte sich die genannte Behörde dadurch gesichert, daß sie das Objekt definitiv für Rechnung der Stadt Schaffhausen um die Summe von Fr. 45,000 erwarb.

725 Die Vertragsentwürfe wurden dem Departement des Innern zur Prüfung übermittelt. Unterm 11. November gab dieses Departement seinen Befund ab. Dasselbe machte zu den Vertragsentwürfen verschiedene Bemerkungen und Vorbehalte meistens bautechnischer Natur, weshalb das Postdepartement vorschlug, die Direktion der eidgenössischen Bauten mit den diesfalls notwendig erscheinenden weitern Untersuchungen und Verhandlungen mit den Beteiligten zu beauftragen.

Diese Verhandlungen wurden sogleich eingeleitet. Mit Zuschrift vom 1. dies teilte das Departement des Innern dem Postdepartement mit, daß es der Direktion der eidgenössischen Bauten in der kurzen, ihr zur Verfügung gestellten Zeit nicht möglich gewesen sei, einen vollständigen Abschluß des Geschäftes zu erzielen. Immerhin seien die meisten Punkte in den neuen Kaufvertragsentwürfen berücksichtigt und es liege auch eine das Baurecht auf die Grenze gegen die Höfe sichernde schriftliche Erklärung des Stadtrates von Schaffhausen vor.

Das Gutachten des Departements des Innern geht dahin, daß die noch pendenten Punkte nicht bedeutend genug erscheinen, um die Vorlage des Geschäftes an die Bundesversammlung zu verschieben, da es der Bundesrat in der Hand habe, die Kaufverträge erst zu genehmigen, nachdem die noch obwaltenden Schwierigkeiten erledigt seien.

Der Bundesrat schließt sich dieser Ansicht an, um so mehr, als er dafür hält, daß es an der Zeit sei, der lange pendenten Frage der Beschaffung genügender Postlokale in Schaffhausen durch Ankauf des benötigten Bauplatzes eine bestimmte Richtung zu geben. Dieser Bauplatz kann beschaffen werden durch Erwerbung der Liegenschaft zur sogenannten ,,hintern Blume", zum Preise von Fr. 45,000 eines Teils der Liegenschaft zum ,,Falken", zum Preise von ,, 85,000 eines Teils der Liegenschaft zur ,,vordem Blume", zum Preise von ,, 29,000 und eines Teils der Liegenschaft zum ,,Kleinen Falken", zum Preise von ,, 41,000 Total Kaufpreis

Fr. 200,000

Nutzens- und Schadensanfang ist mit Bezug auf alle Kaufsobjekte auf 1. Oktober 1895 vorgesehen.

Daß die gegenwärtigen Räume des Postbureau Schaffhausen den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr entsprechen und daß

726 es daher unerläßlich ist, auf die Beschaffung größerer Lokale Bedacht zu nehmen, ergiebt sich aus nachstehender vergleichender Tabelle :

1892.

·

Postbureaux.

Schaffhausen Montreux .

Frei bürg .

Thun . .

Solothurn .

Liestal . .

Zahl der Bnetpostgegenstanae per Jahr.

. . 1,702,498 690,159 . .

. . 1,292,065 933,467 . .

. . 1,581,372 846,591 . .

Zahl der Flächeninhalt Fahrpoststucke des Vorplatzes der Bureauper Jahr.

(Schalterhalle).

räume.

243,159 114,574 195,444 143,973 239,245 128,564

32 45 52 63 100 50

199 160

169 200 415 216

Wenn wir nun dafür halten, es sollte anstatt des ursprünglich projektierten Umbaus der jetzigen Post- und Telegraphenlokale in Schaffhausen ein Neubau Platz greifen, so geschieht dies, wie wir bereits erwähnten, mit Rücksicht auf die allgemeine Abneigung, die bei den Behörden und beim Publikum von Sehaffhausen gegen das erstere Projekt herrscht, in erster Linie aber im Hinblick darauf, daß die umgebauten und erweiterten Lokale bei der stetigen Verkehrszunahme in nicht allzu ferner Zeit sich neuerdings als ungenügend erweisen dürften, wogegen ein Neubau, wie er projektiert ist (Postbureauräume cirka 450 m 2 , Schalterhalle 64 m 2 ), den Anforderungen des Verkehrs auf absehbare Zeit vollkommen genügen würde. Nicht zu leugnen ist ferner, daß das Umbauprojekt, wenn es realisiert ist, verschiedene Übelstände entweder unverändert fortbestehen läßt oder sie doch nur in ungenügender Weise beseitigt.

Was die finanzielle Seite der Frage betrifft, so ist einleuchtend, daß -die Mehrkosten größer sein werden bei einer Neubaute als bei dem Umbau der jetzigen Lokale, da die Verzinsung und Amortisierung des Baukapitals eine größere Summe erfordern wird, als diejenige, die nach erfolgtem Umbau für die gemieteten Lokale zu bezahlen wäre. Diese Mehrkosten fallen aber nicht so schwer ins Gewicht, wenn man in Betracht ^zieht, daß durch die Erstellung eines Neubaues die Frage der Beschaffung genügender Postlokale in Schaffhausen in rationeller Weise dauernd und zur Zufriedenheit der interessierten Kreise gelöst würde, was vom Umbauprojekte nicht gesagt werden kann.

Die Lage des zu erwerbenden Bauplatzes gegenüber dem Bahnhof Schaffhausen muß als eine vorzügliche bezeichnet werden.

Mit Rücksieht darauf, daß Nutzens- und Schadensanfang erst am 1. Oktober 1895 erfolgen wird, sowie angesichts des gegenwärtigen

727 Mietverhältnisses, dürfte mit dem Neubau erst in einigen Jahren begonnen werden, so daß die Entschädigung, welche die Postverwaltung der Vermieterin der jetzigen Lokale für vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen hätte, wesentlich vermindert würde. An diese Entschädigung hätte die Stadt Schaffhausen 50 °/o zu leisten. Es erscheint übrigens nicht ausgeschlossen, daß eine vorzeitige Vertragsaufhebung unter günstigeren Bedingungen, als sie hiervor erwähnt sind, herbeigeführt werden kann. Was die Kaufsunterhandlungen betreffend den Bauplatz anbelangt, so erscheint es notwendig, dieselben so rasch als möglich zum Abschluß zu bringen', um zu verhüten, daß die Kontrahenten, oder wenigstens einzelne derselben, vom Kaufe zurücktreten.

Gestützt auf diese Darstellung des Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes und benutzen gerne diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kauzler der Eidgenossenschaft:

Riugier.

728 (Entwurf.)

ßundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Schaffhausen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1893, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Schaffhausen ein Kredit von Fr. 200,000 auf Rechnung des Jahres 1895 eröffnet.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Schaffhausen. (Vom 14.

Dezember 1893.)

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1893

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53

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1893

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717-728

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