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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung nachstehend verzeichneter Gegenstände: I.

2000 Meter Metall-Litzen für Gradabzeichen.

3000 ,, Woll-Litzen ,, ,, 3000 Sortimente Schützenanszeichnungen.

500 Richterabzeichen.

Diverse Aufschlagtücher.

5400 7200 340 120 120 8000 10 10 28000 4000

II.

Meter Exerzierwestentuch ohne Strich.

,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

,, schwarzen Futterstoff (Lustrine).

,, rohe Futterleinwand.

,, Steifleinwand (geleimt).

,, schwarze Passements.

kg. Hinge für Exerzierwesten.

,, Haften ,, ,, Stück Steinnußknöpfe.

,, Beinknöpfe.

III.

1000 Transportsäcke für Exerzierwesten.

IT.

50 Mützen für Bereiter.

50 ,, ,, Wärter.

150 Stallblusen.

70 Meter dunkelgrünes Uniformtuch.

70 ,, dunkelblaumeliertes Hosentuch.

700 ,, Drilch für Sanitätshlusen.

180 " grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

2000 Stück weiße Hornknöpfe.

Y.

1700 Signalpfeifen mit Schnur.

TI.

23000 Meter dunkelblaumeliertes Hosentuch.

12000 ,, grauen Futterstoff, croisé.

1500 ,, rohe Leinwand.

8000 ,, grauen Banmwolldrilch, für Taschen.

400 ,, rotes Aufschlagtuch ohne Strich.

1000 Groß große Beinknöpfe (18 mm.).

420 ,, kleine ,, (16 mm.).

140 ,, Verschlnßhaften aus Messing.

140 ,, Schnallen 20000 Meter schwarze Passements.

TU.

Die Anfertigung von 20,OUO Paar Hosen, zu welchen die Verwaltung die ad VI genannten Materialien (Stoffe zugeschnitten) an die Konfektionäre abliefert.

Eingabetermin bis und mit dem 29. Juli 1893.

Von den betreffenden Gegenständen sind Offertenmnster einzureichen, welche den aufgelegten eidgenössischen Mustern, beziehungsweise den Bedingungen der Angehotformulare, entsprechend sein müssen.

Die Liefertermine, sowie ausführliche Angaben sind aus den Angebotformularen ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

Die Normalmuster von Exerzierwestentuch, Hosentuch, Futterstoff und Leinwand können auch bei den kantonalen Kriegskommissariaten eingesehen werden. Qnalitätsmuster von Stoffen werden von der Verwaltung auf Verlangen abgegeben.

B e r n , den 4. Juli 1893.

Eidg. OberkriegsStommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichneten Schuhbestandteilen und fertigen Schuhen.

5000 Paar fertige Schäfte für Militärschuhe, u ach Muster und Vorschrift, naturfarben.

Endtermin für die Angebote: 31. Juli 1893.

766 4000 Sortimente Bodenleder, bestehend aus Brandsohlen, Sohlen, Doppelsohlen (Zwischensohlen oder Patins), Contreforts, Gelenkstücken, Oberflecken, Unterflecken und Rahmen, ans Sohlleder schweizerischen Ursprungs nach Vorschrift, im Gewichte von 25 bis 28 kg. per Hant.

Endtermin für die Angehote: 31. 'Juli 1893.

14,000 Paar Schnürriemen (Lacets) aus Fischleder (Delphin) mit Drahtspitze nach Muster.

Endtermin für die Angehote: 31. Jnli 1893.

15,000 Paar Militärschnhc, nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angebote: 31. Juli 1893.

Offerten der Herren Schuhfahrikanten und Lieferanten von Bestandteilen sind direkt der unterzeichneten Verwaltung einzureichen. Letztere gieht hierzu die nötigen Formulare, Vorschriften und Normalien zur Einsicht ah.

Vorausgesetzt, daß die Preise angemessene Grenzen innehalten, wird ein Teil der Lieferung dem schweizerischen Schuhmaehermeisterverein zugewiesen.

Der Centralvorstand dieses Vereins wird selbst die Ausschreibung unter den einzelnen Sektionen vornehmen. Die Sektionen sind gehalten, dem Centralkomitee gleichzeitig mit dem Angebot die verbindliche Angabe zu machen, ob sie Schäfte oder Bodenleder von der Verwaltung beziehen wollen. In diesem Falle soll dies für Schäfte oder Bodealeder oder für beide sektionsweise im Gesamtquantum mit der Angabe des Größensortimcnts geschehen.

Es ist nicht zulässig, daß einige Mitglieder einer Sektion die Schäfte von der Verwaltung beziehen und andere sie selbst anfertigen; dasselbe gilt ebenfalls für den Bezug oder 'Nichtbezug von Bodenleder. Mchtmitglieder, die sich an der Lieferung zu beteiligen wünschen, können sich der nächstliegenden beteiligten Sektion anschließen. Diese ist verpflichtet, Nichtmitglieder zu berücksichtigen, falls dieselben die nötigen Requisiten erfüllen.

Eine durch den schweizerischen Gerbermeisterverein veranlaßte Enquete üher Qualität und Preiswürdigkeit von Schäfteleder schweizerischer Fabrikation hat ergeben, daß der Bedarf größtenteils, namentlich an Kalbleder, mit Produkten schweizerischer Provenienz gedeckt werden kann. Es wird demzufolge die Verwaltung denjenigen Lieferanten von Bestandteilen und fertigen Schuhen den Vorzug geben, welche sich verpflichten, inländisches Leder zu verarbeiten, und wo möglich nur unter dieser Bedingung Verträge abschließen. Zur Kontrolle diesbezüglicher
Lieferungsverhältnisse dienen die Fakturen und Frachtscheine, welche der Verwaltung oder deren Organen auf Verlangen vorzuweisen sind.

Musterschuhe können von den einzelnen Sektionen durch die Vermittlung des Centralkomitees und von den Fabrikanten durch die Verwaltung direkt zur Einsicht bezogen werden, ebenso die nötigen Formulare, welche ausreichende Details und die Lieferungsbedingungen enthalten. An die Submittenten werden zum Selbstkostenpreis Schnittmuster aus Karton und gratis Vorschriften über die Konfektion abgegeben.

B e r n , den 4. Juli 1893.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t , F l e i s c h und F o u r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1893 auf den Waffenplätzen G r e n c h e n und Z u g werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis 20. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung bleiben unberücksichtigt.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissariaten in S o l o t h u r n und Z u g und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 28. Juni 1893.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von i n l ä n d i s c h e m S c h l a c h t v i e h (Ochsen und Kühe) und H o l z für die Übungen des II. Armeecorps auf den Waffenplatz B i e l oder auf eine oder mehrere dem Manövergebiet nahe gelegene Stationen werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgesehrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh oder Holz" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l , den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps: Walker, Oberstl.

768

Ausschreibung.

Die Lieferungen von W e i n und K ä s e für die Übungen des II. Arméecorps auf die Waffenplätze D e l s b e r g nnd L i e s t a l oder auf eine andere dem Manövergebiet nahe gelegene Station werden hiermit znr freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Wein oder Käse" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden, und zwar mit entsprechenden Mustern begleitet.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf fernere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habbaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissariaten in B e r n und L i e s t a l und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

ß i e l , den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des 11. Armeecorps : "Waliser, Oberstl.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t and F l e i s c h für den Vorkurs der Geniebataillone Nr. 3 und 5 auf dem Waffenplatz W a n g e n a./A. werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l . den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps: "Waliser, Oberstl.

769

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t , F l e i s c h und F o u r a g e (Heu und Stroh) für den Vorkurs der Artilleriebrigade V in Ö n s i n g e n und Umgebung werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf fernere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen nnd gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Eantons-Eriegskommissariat in S o l o t h u r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l, den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps: Walker, Oberstl.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und F l e i s c h für den Vorkurs des Infanterieregiments Nr. 20 in P r i c k und Umgebung werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in A a r a n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l, den 28. Juni 1893.

Der Kriegskormmissär des II, Armeecorps : "Walker, Oberstl.

770

Stelle-Ausschreibung.

Die vakant gewordene Stelle eines Registrators der Bnndeskanzlei und für den Fall, daß sie auf dem Wege der Beförderung besetzt würde, die Stelle eines Unterregistrators werden hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die Jahresbesoldung des Registrators beträgt Fr. 4000--5000, diejenige des Unterregistrators Fr. 3800--4500.

Bewerber um die eine oder die andere Stelle haben ihr Gesuch nebst Leumunds- und Studien Zeugnissen und einer kurzen biographischen Notiz bis nnd mit 22. Joli nächsthiu der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 5. Juli 1893.

Die Schweiz. Buudeskauzlei.

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Bei der Kanzlei des neugewählten schweizerischen Bundesgerichts, welches seine Amtsthätigkeit mit 1. Oktober 1893 beginnen wird, sind folgende Beamtenstellen zu besetzen: 1. Die Stellen zweier Gerichtsschreiber, 2. diejenigen zweier Sekretäre, 3. diejenige eines Archivars.

Von den zwei Gerichtsschreibern hat der eine die deutschen, der andere die französischen Protokolle und Aktenstücke zu verfassen. Deren Besoldung beträgt Fr. 7--9000. Von den beiden Sekretären liegen dem einen die italienischen Arbeiten ob; der andere hat in erster Linie als Vertreter des deutschen Gerichtsschreibers zu funktionieren, sollte indes auch der französischen Sprache mächtig sein. Die Besoldung der Sekretäre beträgt Fr. 5--7000, diejenige des Archivars Fr. 3500--5000.

Die Amtsdauer sämtlicher Beamten der Bundesgerichtskanzlei beginnt mit dem 1. Oktober d. J. und endigt am 31. Dezember 1900. Bewerber um die genannten Stellen haben ihre Anmeldungen nebst allfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens 29. Juli 1803 dem Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen. Die Stelle des deutschen Bundesgerichtsschreibers ist durch Beförderung erledigt; diejenige des in erster Linie zur Vertretung des deutschen Gerichtsschreibers berufenen Sekretärs neu geschaffen. Die bisherigen Inhaber der übrigen Beamtungen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet.

L a u s a n n e , den 10. Juli 1893.

Namens des schweizerischen Bandesgerichts, Der P r ä s i d e n t : Hafner.

771

Schweizerisches Bundesgericht.

Ausschreibung.

Boi der Kanzlei des neugewählten schweizerischen Bundesgerichts, welches seine Amtsthätigkeit am 1. Oktober 1893 in Lausanne beginnen wird, sind folgende Stellen zu besetzen: 1. FUnf Kanzlisten (Kopisten), 2. zwei Weibelstellen.

Kanzlisten und Weibel müssen der deutschen und französischen Sprache mächtig sein. Die Besoldung der Kanzlisten beträgt Fr. 2500--3200. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 31. Dezember 1894. Bewerber um die genannten Stellen haben ihre Anmeldungen nebst allfälligen Ausweisen über ihre Befähigung bis spätestens 29. Juli 1893 dorn Präsidenten des Bundesgerichts einzureichen. Eine der Kopistenstellen ist neu geschaffen.

Die bisherigen Inhaber der übrigen Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet.

L a u s a n n e , den 10. Juli 1893.

Namens des schweizerischen Bundesgerichts, Der B u n d e s g e r i c h t s p r ä s i d e n t : Hafner.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der schweizerischen Centralanstalt für das forstliche Versuchsweisen ist die Stelle eines Assistenten, vorzugsweise für Untersuchungen auf dem Gebiete der Pflanzenphysiologie, Bodenphysik und Agrarmeteorologie, zu besetzen.

Bewerber nm dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und eines curriculum vitsae bis spätestens den 80. Juli 1893 dem Unterzeichneten einsenden.

Nähere Auskunft erteilt der Vorstand der Centralanstalt, Professor Dr.

B ü h l e r , in Zürich-Hottingen.

Z ü r i c h , den 3. Juli 1893.

Der Präsident der Aufsichtskommissiion der forstlichen Centralanstalt: II. Bleuler.

Bundesblatt, 45. Jahrg. Bd. III.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Chéserex (Waadt). Anmeldung bis zum 25. Juli 1893 bei der Ereispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in St-Croix. Anmeldung bis zum 25. Juli 1893 bei der Ereispostdirektion in Lausanne.

3) Kondukteur für den Postkreis Bern. Anmeldung bis zum 25. Juli 1893 bei der Ereispostdirektion in Bern.

4) Posthalter in Zürich 16 (Wiedikon).

Anmeldung bis zum 25. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter, Briefträger und Zürich.

Bote in Ängsterthal (Zürich).

6) Postablagehalter in ituralto (Tessin). Anmeldung bis zum 25. Juli 1893 hei der Kreispostdirektion in Beilenz.

7) Telegraphist in Saxon (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juli 1893 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist in Wiedlishach (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Deyeschenproyision. Anmeldung ois znm 24. Juli 1893 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

9) Telegraphist in Zürich-Wiedikon. Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 24. Juli 1893 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Postablagehalter und Briefträger in Anières (Genf). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Saxon (Wallis). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Rapperswil (Bern).

Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Ereispostdirektion in 4) Postablagehalter and Briefträger Bern.

in Lanzenhäusern (Bern).

5) Mandatträger beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Ereispostdirektion in Basel.

6) Briefträger in Zdb. Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

773 7) Briefträger in Oberurnen (Glarus). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Soral (Genf). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Juli 1893 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Ciyilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4.- -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndeparteinent.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

X» 28.

Bern, den 12. Juli 4893.

L Allgemeines.

150. ( /9s) Umrechnung der Mark- in Frankenwährung und umgekehrt.

28

Laut Mitteilung der Direktion der schweizerischen Nordostbalm und der Generaldirektion der großherzoglich badischen Staatseisenhahnen ist das W e r t v e r h ä l t n i s d e r F r a n k e n W ä h r u n g z u r d e u t s c h e n Jlarkw ä h r u n g u n d u m g e k e h r t für die Güterexpeditionen der deutsch-schweizerischen Grenzstationen und der badischeu Staatseisenbahnen auf Sehweizergebiet ab 1. Juli 1893 bis auf weiteres folgendermaßen festgesetzt: l Franken = 0,8oe Mark, l Mark = 1,2*07 Franken.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

451. C28/9s) Interner Personen- und Gepäcktarif der N 0 B, vom 1. Juli Ì88Ì.

Personen- und Gepäcktarif E H intern und direkt mit N OB, vom 4. April 1880.

Verschiebung der Neuausgabe.

Die im Publikationsorgan Nr. 17, vom 26. April 1893, unter Position 261 angekündigte N e u a u s g a b e des internen Persotientarifs der schweize187

rischen Nordostbahn wird bis a u f w e i t e r e s v e r s c h o b e n und es bleiben bis dabin die obigen Tarife in Kraft.

Z ü r i c h , den 9. Juli 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbalin.

IV. Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

452. (.28/9s) Teil H, Heft i, erste Abteilung der norddeutschschweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. November 1890.

Nachtrag 2.

Zum Teil II, Heft l, erste Abteilung der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1890, tritt auf 1. August 1893 ein Nachtrag 2 in Eraft, enthaltend Ä n d e r u n g e n , E r g ä n z u n g e n und B e r i c h tigungen.

Von den Änderungen ist besonders hervorzuheben die Änderung der Bestimmungen des Ausnahmetarifs Nr. 6 für Metalle und Metallwaren etc., ferner die Ersetzung der Frachtsätze des bisherigen Ausnahmetarifs Nr. 6 a durch neue, größtenteils ermäßigte Frachtsätze.

Der Nachtrag kann durch die Dienststellen der am Heft l, erste Abteilung, beteiligten Bahnen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 8. Juli 1893.

Namens der Verbandsverwaltwngen : Direktion der Schweiz. Nordostbah«.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

453.

28

( /9a) Transporte von Eisenbahnwagenrädern Genf-transit (Rive de Gier) -- Chemnitz.

Für die Beförderung von Eisenbahnwagenrädern in Wagenladungen von 10000 kg. ab Rive de Gier nach Chemnitz, via Genf, wird mit sofortiger Gültigkeit von den beteiligten schweizerischen Bahnen auf der tarifmäßigen Taxe G e n f - t r a n s i t -- C h e m n i t z von Fr. 43. 40 pro Tonne (sächsischschweizerischer Gütertarif, Teil II, vom 1. Januar 1887) eine R ü c k v e r §ü t u n g von Fr. 2. 15 gewährt. Dieselbe findet statt gegen Vorlage er Origmalfrachtbriefe.

B e r n , den 3. Juli 1893.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simp Ion-Bahn.

188

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

28

454. ( /9s) Teil II, Abteilung A, Heft IV, und Abteilung G der rheinisch-westfälisch--südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Nachträge.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1893 sind zum Tarif für den rheinisch-westfälisch-- südwestdeutschen Verbandsgüterverkehr (Verkehr mit der badiscben Bahn) folgende Nachträge ausgegeben worden: a. Nachtrag- VIII zum Tarifheft IV, &. Nachtrag I zum Tarifheft für den Verkehr mit Station Basel.

Durch diese Nachträge sind die Stationen Birten, Hassum, Pr. Uedem und Xanten in den direkten Güterverkehr einbezogen worden.

K a r l s r u h e , den 30. Juni 1893.

Generaldirektion der grossherzoglich badiscüen Staatseisenbahnen.

465. ( 28 /9s) Ausnahmetarif für Torfstreu, Torfmull und Futtermittel EL, vom 26, Juni 4893. Ergänzung.

Der am 26. Juni 1893 für den Binnenverkehr der Reichseisenbahnen und für verschiedene direkte Verkehre zur Einführung gekommene Ausnahmetarif für die Beförderung von Torfstren, Torfmull und Futtermitteln gilt vom 4. Juli 1893 ab auch im Verkehr zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und Luxemburg einerseits und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen una der Eisenbahndirektion (linksrh.) zu Köln anderseits, soweit die letzteren dem südwestdentschen Verbände angehören.

S t r a ß b a r g , den 5. Juli 1893.

Oeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothrugen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartementes.

Das schweizerische Eisenbahndepartement hat unterm 1. Juli 1893 folgendes Kreisschreiben betreffend T e m p e r a t u r in den P e r s o n e n w a g e n und B e s e t z u n g der P l ä t z e an die schweizerischen Eisenbahnverwaltungen gerichtet: Von verschiedener Seite wird darüber Klage geführt, daß einerseits die Temperatur der Personenwagen bei Ahfahrt der Züge ah den Endstationen eine unerträglich hohe sei (38--42 ° C.) und anderseits die Züge vielfach mit zu wenig Wagen ausgerüstet würden, so daß die Reisenden gezwungen wären, alle Sitplätze der Wagen zu besetzen.

Diese Beschwerden veranlassen das Departement, die Bahnverwaltnngen auf zwei frühere Erlasse hierüber aufmerksam zu machen, nämlich: 189

1. Mit Kreisschreiben vom 29. August 1887 hatte das Departement auf die Wünschbarkeit aufmerksam gemacht, bei heißer Witterung die Wagen vor der Abfahrt der Züge gehörig zu lüften und die Wagendecken mit kaltem Wasser reichlich zu begießen.

2. Mit Kreisschreiben vom 4. Juli 1888 (E. A. S. n. P. X; 68) hatte der Bundesrat aus Veranlassung der Behandlung des bundesrätlichen Geschäftsberichtes pro 1887 im Nationalrat die Verwaltungen der schweizerischen Eisenhahnen eingeladen : a. In den Wagen, deren Bänke auf beiden Seiten des Durchganges angehracht sind, und zwar in allen Klassen, die tiesetzung der einzelnen Bänke mit mehr als zwei Personen soviel als möglich zu vermeiden.

&. Wo ausnahmsweise Coupé wagen in den Zügen fahren, die Besetzung der Coupés 1. Klasse mit nur 4, il. Klasse mit nur 6 und III. Klasse mit nicht mehr als 8 Personen in Aussicht zu nehmen.

c. In den Nachtzügen darauf Bedacht zu nehmen, daß, wenn immer möglich, in ein Coupé oder in den entsprechenden Ranni eines, Durchgangswagens nicht mehr als 4 Personen gewiesen werden.

d. Die ordentlichen Zugskompositionen unter Beachtung der vorstehenden Anweisungen und iin übrigen in dem Verständnis zu bemessen, daß ein Überschuß an Plätzen über das regelmäßige Bedürfnis zur Verfügung bleibt.

Das Departement muß aus den eingangs erwähnten Klagen, sowie aus Beobachtungen seiner Beamten schließen, daß diese Vorschriften bei don ausübenden Organen der Bahnen in Vergessenheit geraten seien, und ersucht daher die Verwaltungen, ihnen dieselben zu strenger Nachacbtung in Erinnerung zu bringen. Hierbei wollen wir nicht unterlassen, rüeksichtlich der Kühlhaltung der Personenwagen zu bemerken, daß nach unserem Dafürhalten diese Frage noch nicht als in endgültiger Weise geregelt betrachtet werden kann, und laden wir die Verwaltungeu daher ein, in dieser Beziehung weitere Studien zu machen und dem Departemente seiner Zeit vom Resultate derselben Bericht zu erstatten.

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1893

Année Anno Band

3

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29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.07.1893

Date Data Seite

764-774

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10 016 248

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