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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1893 (I. Serie).

(Vom 2. Juni 1893.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten :

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung der Anleihen.

B. Anleihenszinse.

3. Anleihen von 1892: Jahreszins von Fr. 5,000,000 à 3 Va °/o Fr. 175,000. --

C. Provision und Spesen auf der Verzinsung .

E. Anleihenskosten

,, ,,

437. 50 4,872. 50

Fr. 180,310. -- Durch Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 (A. S. n. F. XII, 502) haben Sie uns zur Aufnahme eines nachträglichen Anleihens von Fr. 5,000,000 für die Kriegsbereitschaft ermächtigt, welches wir

213 zu Anfang dieses Jahres mit zwei schweizerischen Bankinstituten mit Zinsesanfang vom 1. Januar 1893 an zum Kurse von 101 V4°/o, abgeschlossen haben. Zur 3 Va °/o Verzinsung dieses Anleihens sind Fr. 175,000 ftir das laufende Jahr erforderlich ; dazu kommen 1U °/o Spesen für Einlösung der Zinacoupons und Fr. 4872. 50 für Anfertigung der Titel. Im ganzen erheischt die Operation im laufenden Jahr Fr. 180,310, wofür wir einen Nachtragskredit verlangen müssen.

Alles Nähere wird der diesjährige Geschäftsbericht enthalten.

Dritter Abschnitt.

Departements.

B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

VI. Beiträge an Anstalten.

1. P o l y t e c h n i s c h e S c h u l e 7. P e r m a n e n t e S c h u l a u s s t e l l u n g e n .

. .

Fr. 10,000 ,, 3,000 Fr. 13,000

Ad 4. Die bernische Moorkulturkommission hat im Jahre 1891 durch Vermittlung der bernischen Direktion des Innern unserm Landwirtschaftsdepartement den Wunsch kund gegeben, es möchte mit der agrikulturchemischen Untersuchungsstation am eidgenössischen Polytechnikum eine Abteilung für Topfversuche, entsprechend der Melhode des Professors Wagner in Darmstadt, eingerichtet werden, die den Zweck hätte, das DUngerbedürfnis der verschiedenen zur Untersuchung eingesandten Bodenarten zu erforschen.

Unser Landwirtschaftsdepartement ist hierauf eingetreten und hat unser Departement des Innern veranlaßt, die Frage durch die Behörden des Polytechnikums prüfen und begutachten zu lassen.

Dieses Gutachten fiel in zustimmendem Sinne aus. Indessen sah sich die Aufsichtskommission der landwirtschaftlichen Untersuchungsstationen nach einläßlicher Prüfung des zu benutzenden

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Systems veranlaßt, die Aufgabe der zu errichtenden Abteilung dahin zu modifizieren, daß dieselbe auf Grund von Topfkulturen das Düngungsbedürfnis der wichtigsten Bodentypen der Schweiz untersuchen, und dabei durch parallele Felddüngungsversuche die Frage der Nutzanwendung der Resultate auf die Praxis der Örtlichkeit besonders prüfen solle. Eine solche Auffassung und Durchführung der Aufgabe der Versuchsabteilung erheischte unter anderm zunächst die Beschaffung eines größern Grundstücks, das in nächster Nähe der landwirtschaftlichen Versuchsstationen gelegen und nach allen Seiten frei sein sollte, so daß die Möglichkeit späterer Vergrößerung gegeben wäre. Für den Anfang sollte das Grundstück eine Hektare umfassen. Es zeigte sich aber bald, daß ein Grundstück mit diesen Vorzügen nur zu einem sehr hohen Preise erhältlich sei, wodurch dann die Einrichtungskosten der Abteilung sehr hoch zu stehen gekommen wären. Diese Schwierigkeit führte nach längern Bemühungen und Verhandlungen zu dem Beschlüsse, die Versuche in kleinem Umfange mit vorläufigen Einrichtungen probeweise beginnen zu lassen. Der Platz zu dieser Anlage bietet sich auf dem östlich der Anstalt für Prüfung von Baumaterialien gelegenen Grundstück des Bundes.

Für die Erstellung der Abteilung in der angedeuteten Weise sind folgende Einrichtungen nötig: 1. Ein Glashaus, 15 rn. lang und 7 m. breit, in Eisenkonstruktion, mit doppelten Seitenwänden, Inbegriffen Verglasung Fr. 5,800 2. Fundamentierung desselben und Herriehtung des Versuchsplatzes vor demselben ,, 900 3. Schienengeleise mit Schwellen ,, 560 4. Einfriedung des Versuehsplatzes ,, 200 5. Rollwagen, 5 Stück ,, 500 6. Zinkgefäße für die Versuchskulturen . . . . ,, 1,200 7. Geräte und Werkzeuge ,, 200 8. Stören zum Glashause ,, 300 9. Wasserversorgung und Unvorhergesehenes . . ,, 340 Total

Fr. 10,000

Zur Beschaffung der Mittel für diese Einrichtungsausgaben sind wir genötigt, um einen Extrakredit nachzusuchen, wobei wir uns erlauben, Ihre Kommissionen für nähere Informationen über die Wichtigkeit, welche die in Aussicht genommene Abteilung für die Landwirtschaft hat, auf das Aktenmaterial zu verweisen, das wir ihnen zur Verfügung halten.

215 Ad 7. Um die diesjährige Weltausstellung in Chicago soweit möglich auch für die schweizerische Volksschule nutzbar zu machen, haben wir auf den Antrag unseres Departements des Innern in erster Linie eine Summe von Fr. 5000 für die Abordnung zweier Delegierten jener Schule aus dem von Ihnen zu Delegationen bewilligten Kredite von Fr. 60,000 zu verwenden beschlossen. Diese Delegierten, als welche wir die Herren Staatsrat Clerc, Direktor des Eraehungsdepartements des Kantons Neueuburg, und J. Landoli, bernischen Sekundarschulinspektor in Neuenstadt, ernannt haben, erhalten sodann unter anderm den Auftrag, eine Anzahl ausländischer, dem Gebiete der Schulpflege dienender Ausstellungsobjekte für die schweizerischen Schulausstellungen in Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg zu erwerben. Um die Abgeordneten in den Stand zu setzen, diesen Auftrag auszuführen, hat unser Departement des Innern Schritte gethan, denselben einerseits eine angemessene Barsumme und anderseits zwei geeignete Tauschgegenstände ao die Hand zu geben. Die Beschaffung der erstem ist den Schulausstellungen selbst, d. h. den Kantonsregierungen, unter denen sie stehen, nahe gelegt worden, und es ist Aussicht vorhanden, daß solche auch geleistet werden. Für die Herstellung des Tauschmaterials dagegen gedenkt das Departement des Innern aufzukommen und zwar hat es nach Konsultation der Vorstände jener Anstalten beschlossen, zwei Publikationen in einer hinreichenden Zahl von Exemplaren erstellen zu lassen. Die größere dieser Arbeiten, in englischer Sprache, soll eine Darstellung des schweizerischen Schulwesens nach seiner geschichtlichen Entwicklung und nach seinem .dermaligen statistischen Bestände, ferner eine Übersicht über die Ergebnisse der schweizerischen Rekrutenprüfungen und endlich eine gedrängte Darstellung der Entwicklung der schweizerischen permanenten Schulausstellungen enthalten. Die zweite Publikation ist bestimmt als Beitrag an die Verhaadlungen des mit der Weltausstellung in Verbindung gebrachten internationalen Erziehungskongresses und wird eine Arbeit des Herrn Erziehungssekretärs Dr. Huber in Zürich über die Unentgeltlichkeit der individuellen Lehrmittel und Schulmaterialien in der Schweiz enthalten.

Die Kosten der Erstellung der zwei Broschüren (d. h. von 2000 Exemplaren der erstem und 1000 Exemplaren der letztern)
sind auf Fr. 2500 bis Fr. 3000 veranschlagt.

Da die permanenten Schulausstellungen als Sammel- und Informationsstellen für das ganze Gebiet der Schulpflege nicht nur den Kantonen, in denen sie bestehen, sondern einem viel weitern Gebiete nutzen, so halten wir den in Aussicht genommenen Aufwand, um jene Anstalten aus der Weltausstellung Vorteil ziehen

zu lassen, als einen wohl berechtigten und stellen daher das Gesuch, es möchte uns für Deckung der Kosten des bezeichneten Tauschmaterials ein Extrakredit von Fr. 3000 bewilligt werden.

VII. Verschiedenes.

11. Unvorhergesehenes

Fr. 4,000

Unser Departement des Innern ist gleich zu Anfang des Jahres zu mehreren bedeutenden Ausgaben auf dieser Kreditrubrik genötigt gewesen, die den Inhalt derselben, welcher Fr. 2000 beträgt, erschöpft haben. Unter diesen Ausgaben sind namentlich ein bedeutender Beilrag an die Kosten des Unfalles des Beobachters auf dem Santis und die Sitzungsgelder einiger Expertenkommissionen, wie derjenigen für die Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz und betreffend Errichtung einer schweizerischen Nationalbibliothek, hervorzuheben. Überdies sind für den Lauf des Jahres noch eine Anzahl ähnlicher unvermeidlicher Ausgaben bevorstehend, so, daß wir, um den Bedürfnissen genügen zu können, um eine Ergänzung des Kredites in obenbezeichnetem Maße nachzusuchen in der Lage sind.

Abteilang Bauwesen, a. Oberbauinspektorat.

IV. B e i t r ä g e a n K a n t o n e f ü r ö f f e n t licheWerke Fr. 148,000 36. Verbauung der Wildbäche von Beckenried, Nachsubvention (Bundesbeschluß vom 9. Dezember 1892). Erste Jahresrate, jährliches Maximum Fr. 30,000 37. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen, Nachsubvention (Bundesbeschlüsse vom 6. Oktober 1890 und 22. Dezember 1892). Erste Jahresrate, jährliches Maximum ,, 33,750 38. Vollendung der Verbauung des Dorf bâches von Niederurnen, zweite Nachsubvention (Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1892). Erste Jahresrate, jährliches Maximum ,, 13,250 39. Centovallistrasse (Bundesbeschluß vom 10. Dezember 1892). Erste Jahresrate, jährliches Maximum ,, 71,000 Fr. 148,000

217 Da die betreffenden Beschlüsse, wie ersichtlich, für Nr. 36, 38 und 39 zum Zwecke der Zusicherung der Subvention, resp. der Nachsubventionen und für Nr. 37 behufs Vorrücken der Auszahlung der erstmaligen Jahresrate der ersten Nachsubvention um ein Jahr, gefaßt wurden, nachdem das diesjährige Budget aufgestellt und von Ihnen behandelt worden war, so konnten wir die obenerwähnten Beträge, für deren Auszahlung die bezüglichen Begehren bereits eingegangen sind, in denselben nicht mehr berücksichtigen, daher wir Sie hiemit um Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredites ersuchen.

b. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten.

1. Durch die zu Anfang dieses Jahres stattgefundene Verlegung der Bureaux der Telegraphendirektion in das Telegraphengebäude an der Speichergasse sind im Postgebäude in Bern eine größere Anzahl Lokale frei geworden, die nun von der Postverwaltung benützt werden. Bevor dieselben jedoch bezogen werden konnten, mußten unverzüglich umfangreiche lustandstelluugsarbeiten und bauliche Änderungen vorgenommen werden, deren Kosten, die nicht aus dem Kredite für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude bestritten werden konnten, sich a u f . . . Fr. 4,800 belaufen.

2. Die im ersten Stock des Postgebäudes in Luzern untergebrachten Telegraphenlokale und die Kreisposfekasse erwiesen sich bei dem stets zunehmenden Verkehr als unzulänglich.

Um diesen Übelständen abzuhelfen, wurde nach Vorschlag der Postverwaltung ein Teil der vermieteten Räume im zweiten Stock des Postgebäudes der Telegraphenverwaltung zugeteilt.

Durch die Verlegung dieser Bureaux und die Ausdehnung einiger Abteilungen waren verschiedene größere Umbauarbeiten und die Vornahme zweckentsprechender Einrichtungen in mehreren Lokalen notwendig.

Die hierdurch bedingten Arbeiten mußten, um vor Beginn der Fremdeosaison beendigt zu sein, sofort in Angriff genommen werden und kommen zu stehen auf ,, 15,000 Fr.

19,800

218 c. Neubauten.

1. Bei Aufstellung des Kostenvoranschlages für das Telegraphengebäude an der Speichergasse in Bern ging man von der Absicht aus, den Mansardenstock nur zu Magazinräumen einzurichten und den Kehlbalkenboden nicht auszubauen, da entsprechend dem damals vorgelegenen Lokalitätenprogramm die übrigen Räumlichkeiten als ausreichend erschienen.

Es war anfänglich angenommen, nur die Telegraphenverwaltung und das Amt für geistiges Eigentum in diesem Gebäude unterzubringen. Inzwischen erzeigte es sich aber als notwendig, die Bureaux des Versicherungsamtes dorthin zu verlegen, infolgedessen wir genötigt waren, den Mansardenstock, der sich, wenn auch vier Treppen hoch gelegen, gut für Unterbringung von Bureaux eignet, ganz ausbauen und im Kehlbalkenboden geräumige Magazine erstellen zu lassen.

Es wurde durch diese Maßregel zudem möglich, der Telegraphenverwaltung noch mehr Räume als anfänglich gewünscht, zuzuteilen und überdies auch noch das Rechnungswesen, und die Statistik des Eisenbahndepartements, welch letztern Bureaux seit einiger Zeit gemietete Lokale angewiesen waren, in diesem Gebäude unterzubringen.

Durch diese beträchtlichen Mehrarbeiten einerseits und infolge des Umstandes, daß gegenüber dem ersten Entwurfe zu dem Gebäude beim Bau eine Reihe wesentlicher Verbesserungen und Mehrarbeiten durchgeführt wurden, andrerseits, kommen die Gesamtkosten auf , Fr. 985,100 zu stehen, während der von Ihnen den 17. Juni 1890 bewilligte Kredit nur ,, 910,000 beträgt. Es ergiebt sich somit eine Mehrausgabe von Fr.

um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

75,100

2. Für den Ankauf eines 1340 m 2 haltenden Bauplatzes für das zu erstellende Werkstatt- und Magazingebäude mit Bureau und Wohnung filr den eidgenössischen Bauführer in Zürich ist im diesjährigen Budget ein Betrag von Fr. 13,400 vorgesehen.

Bei der Aufstellung der Kostenberechnung ging man von der Voraussetzung aus, das in Aussicht genommene, dem Kanton Zürich gehörende Bauterrain sei zum früher offerierten Preise von Fr. 10 per m 2 erhältlich, wie auch das an dasselbe anstoßende, vor Übertrag

Fr.

75,100

^jrl

"1

219 Übertrag drei Jahren als Bauplatz für die eidgenössische Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien erworbene Land dem Bunde überlassen Vurde.

Die Kegierung des Kantons Zürich erklärte sich zur Abtretung des in Frage kommenden Bauplatzes bereit, verlangte jedoch, daß nicht nur eine Fläche von 1340 m a , sondern das ganze Grundstück mit einem Flächeninhalte von 1820,5 m 2 angekauft werde, somit auch derjenige Teil, der bei Ausführung einer projektierten Straße in Anspruch genommen werde.

Sie setzte den Preis hierfür auf Fr. 24,000 fest, so daß der m 2 auf cirka Fr. 13. 13 statt auf Fr. 10 zu stehen kommt.

Diesen höhern Preis rechtfertigt die Regierung des Kantons Zürich damit, daß infolge der in den letzten Jahren in diesem Quartier erstellten vielen Bauten der Wert des Baugrundes wieder gestiegen sei und die oberwähnte, längs der Baustelle projektierte Straße, sowie die beabsichtigte Korrektion der Leonhardsgasse sehr schön gelegene Bauplätze schaffen werde.

Günstigere Bedingungen konnten nicht erzielt werden, dagegen gab die Bauverwaltung der Stadt Zürich die Erklärung ab, daß sie, im Falle fragliche Straße wirklich erstellt werde, was höchst wahrscheinlich sei, das für die Straßenanlage nötige Terrain zum gleichen Preise per m 2 übernehmen werde.

Andere Bauplätze sind bei den eidgenössischen Schulanstalten, in deren Nähe das in Frage stehende Gebäude placiert werden muß, sofern dasselbe seinen Zweck in Bezug auf die genannten Anstalten richtig erfüllen soll, nicht erhältlich und bleibt daher nichts anderes übrig, als die von der Regierung des Kantons Zürich gestellten Bedingungen zu acceptieren.

Wir ersuchen Sie daher um Bewilligung des Fehlbetrages von

Fr.

75,100

n

10,600

Fr.

85,700

3. Sie haben für das Jahr 1892 einen Kredit von Fr. 24,000 bewilligt für Erstellung eines Heumagazines in Thun. Die Arbeiten konnten jedoch Übertrag

220

Übertrag erst zu Ende des abgelaufenen Jahres begonnen werden, so daß nur ejn Betrag von Fr. 792. 75 zur Verwendung kam und die Restanz von Fr. 23,207. 25 durch Ihren Beschluß vom 29. März dieses Jahres auf das Budget pro 1893 übertragen wurde.

Es erwies sieh nun als notwendig, daß nicht nur für Heu die nötigen Lagerungsräume erstellt werden, sondern daß auch für die Aufbewahrung von Hafervorräten in der nämlichen Baute Raum geschaffen werde.

Auf Verlangen des Militärdepartements haben wir diese Einrichtung beschlossen und ersuchen um Bewilligung der daherigen Kosten von 4. In der Nacht vom 3./4. Januar 1893 wurde das Knetgebäude Nr. l der Pulverfabrik Worblaufen infolge einer Explosion gänzlich zerstört und umliegende Gebäude bedeutend beschädigt, das Schießwollsiebgebäude z. B. derart, daß ein gänzlicher Umbau desselben nötig war.

Um eine möglichst baldige Wiederaufnahme der Fabrikation zu erzielen, mußten die Arbeiten für den Wiederaufbau des Knetgebäudes und die Instandstellung der übrigen Gebäude ohne Säumuis angeordnet werden.

Zur bessern Sicherung des umliegenden Besitztums wurden auf Wunsch des Militärdepartements auf zwei Seiten des Knetgebäudes große Schutzwälle erstellt.

Die Gesamtkosten betragen 5. Es erzeigt sich als sehr wünsch bar, daß in Ponte-Tresa auf der schweizerischen Seite der Brücke über die Tresa eine kleine Wachthütte erstellt werde, um bei ungünstiger Witterung dem Zollpersonal, welches sich zur Überwachung des Verkehrs in der Nähe der Brücke aufhalten muß, als Unterkunft zu dienen.

Die Gemeinde Ponte-Tresa hat sich bereit erklärt, den nötigen Bauplatz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Übertrag

Fr. 85,700

,,

2,000

,,

21,500

Fr. 109,200

221

zu

Übertrag Fr. 109,200 Die Kosten für die Wachthütte sind veranschlagt ,, 830

6. Die Kosten für die Erstellung des Post- und Telegraphengebäudes in Thun belaufen sich auf Fr. 322,102 während der bewilligte Kredit nur . ,, 297,000 beträgt, so daß sich eine Mehrausgabe von ,, 25,102 ergiebt.

Diese Mehrkosten rühren hauptsächlich von folgenden Abweichungen gegenüber dem ersten Bauprojekte her: Es hat sich bei der Ausarbeitung der definitiven Baupläne als wünschenswert erwiesen, die ursprünglich projektierte Dachkonstruktion etwas anders zu gestalten. Hierdurch sollte nicht nur eine gefälligere Form, sondern in Rücksicht auf die Zuleitung der Telephondrähte auch eine solidere Konstruktion des Daches erzielt werden. Diese" Abänderungen hatten jedoch Mehrkosten für die Zimmer-. Spengler- und Dachdecker-Arbeiten zu Folge.

Für die Postremise war anfänglich nur eine leichte Bauart in Aussicht genommen. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß dieses Gebäude mitten in eine Stadt zu stehen kam, entschloß man sich jedoch, dasselbe in besserer Bauart, als in der Kostenberechnung vorgesehen, und gleichzeitig in größerer Ausdehnung, als ursprünglich projektiert war, auszuführen.

Die Änderungen an der Postremise bewirkten allein eine Mehrausgabe von rund Fr. 10,000.

Überdies wünscht die Postverwaltung nachträglich, daß der Posthof gepflastert und auf zwei Seiten des Gebäude's eiserne Umzäunungen erstellt, sowie in der Remise ein Aufzug zum Aufziehen und Hinunterlassen der Schlitten angebracht werde.

Diese nachträglichen Arbeiten, die in vorstehendem Gesamtkostenbetrag inbegriffen sind, werden auf Fr. 6200 zu stehen kommen.

Fr. 135,132

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V. Strassen- und Wasserbauten.

a. Stra/Senbauten.

Infolge Erhöhung des Rheindammes bei Buchs mußte die dortige Rheinbrücke gehoben und dementsprechend auch die Zufahrtsstraße, an welcher ein Zollhaus steht, erhöht werden. Um den hierdurch erschwerten Verkehr mit dem Zollgebäude zu erleichtern, ist es nötig, daselbst eine Mauer auf Straßenhöhe aufzuführen und gegen das Zollhaus zu eine Treppe zu erstellen.

Die Kosten für die daherigen Erd-, Maurer- und SchlosserArbeiten sind veranschlagt zu Fr. 1,000. -- b. Wasserbauten.

1. Im Jahre 1889 haben wir für einen am Inn oberhalb der Straßenbrücke zu Martinsbruck auszuführenden Uferschutzbau einen Bundeabeilrag von einem Dritteil der wirklichen Kosten zugesichert. Die Arbeiten wurden ausgeführt und im Jahre 1890 haben wir einen Beitrag von Fr. 2772. 17, der dem Drittteil der Gesamtkosten entsprach, auszahlen lassen.

Die am Schutzbau interessierten Gemeinden Schieins, Remüs, Sent und Schuls haben nachher, unter Berufung auf die Bestimmungen dei' bündrierischen Verfassung und der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Wuhrgesotz vom 5. Juli 1880, welche besondere Auslagen für Wuhren und Wasserleitungen, die einzelnen Gattungen des anstoßenden Privateigentums zu gute kommen, auf letztere verlegen, bei uns ein von der Kantonsregierung mit Empfehlung einbegleitetes Gesuch gestellt, es möchte die Eidgenossenschaft im Hinblick auf das große Interesse, das der Bund durch die Ausführung der Wuhrbaute als Eigentümer des dortigen Zollgebäudes habe, die Hälfte der den obgenannten Gemeinden auffallenden Kosten von Fr. 2772. 17 übernehmen.

Obwohl wir nun der Ansicht sind, daß öffentlichen Zwecken dienendes Grundeigentum, als welches die Zollliegenschaft in Martinsbruck zu betrachten ist, nicht wie ,,Privateigentum" 1 belastet werden kann, welche Meinung auch in einem von der schweizerischen Bundesanwnltschaft einverlangten Gutachten Übertrag Fr. 1,000. --

223

Übertrag Fr. 1,000. -- bestätigt wurde, so haben wir uns nach weitern Unterhandlungen mit der Regierung des Kantons Graubünden -- immerhin unter Festhaltung der oberwähnten Ansicht -- schließlich bereit erklärt, ausnahmsweise eine freiwillige Mehrleistung aus der Bundeskasse im Betrage von ,, 924.05 gleich einem Dritteil der den Gemeinden auffallenden Kosten zu verabfolgen beschlossen.

Wir ersuchen um Gutheißung unseres Beschlusses.

2. Zur Speisung des beim Zollhause Vallorbesroute befindlichen, nur bei nasser Witterung laufenden Brunnens mußte eine in dessen Nähe auf Territorium der Jura-Simplon-Babn entspringende Quelle erworben werden, für welche samt dem dazu gehörenden 1071 m 2 haltenden Land, inklusive Stipulationsgebühr Fr. 835.50 bezahlt werden mußten.

,, Die Kosten der Fassung und Zuleitung werden auf cirka ,, 300. -- zu stehen kommen.

,, 1,135. 50 Fr. 3,059. 55

D. Militärdepartement.

II. Terwaltung.

K. Militäranstalten und Festungswerke

Fr. 10,200

VIII. Gotthardverteidigung.

2. B a u l i c h e I n s t a l l a t i o n e n .

Behufs zweckmäßiger Regulierung der Grenz Verhältnisse um das Fort Airolo ist die Verwaltung der Gotthardverteidigung genötigt, eine Anzahl Tausch- beziehungsweise Kaufverträge mit verschiedenen Landeigentümern abzuschließen, wodurch neben-einer größern Sicherheit und einem geregelten Fortdienst auch eine Verminderung der Ausgaben für Landentschädigungen für die Zukunft erzielt wird.

Der Abschluß der betreffenden Verträge wird eine einmalige Ausgabe von Fr. 10,200 zur Folge haben, um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

Bondeablstt. 45. Jahrg. Bd. III.

16

L__

224

L Topographisches Bureau.

3. T r i a n g u l a t i o n , A u f n a h m e und P u b l i k a t i o n des Siegfriedatlas Fr. 20,000 Wir sehen uns genötigt, unter dieser Budgetrubrik einen Nachtragskredit pro 1893 in obigem Betrag zu verlangen mit folgender Begründung.

Gemäß dem Gesetze vom 23. Dezember 1868 haben wir im Laufe des Winters einen Vertrag mit dem Kanton Genf betreffend Publikation und Triangulation des Siegfriedatlaa im Maßstabe der Originalaufnahmen abgeschlossen und die bezüglichen Arbeiten auf dem Terrain an Hand genommen.

Ein zweiter Vertrag wurde mit Baselland vereinbart, behufs Erstellung einer Neu-Triangulation II. und III. Ordnung und diese Arbeit ebenfalls begonnen.

Zufolge Vereinbarung mit der eidgenössischen geodätischen Kommission haben wir die Versicherung der Fixpunkte des Präzisionsnivellements übernommen und diese dringende Arbeit durch einen besondern Ingenieur begonnen.

Diese drei Arbeiten bedingen an Kosten pro 1893 für die Ingenieure, Gehulfen, Material etc.: Kanton Genf, Triangulation und Aufnahmen . . . Fr. 8,000 Kanton Baselland, Triangulation ,, 6,000 Präzisionsnivellements, Versicherung . . . . . · ,, 6,000 Totalausgaben sub L., 3 Fr. 20,000 Gemäß obige» Verträgen ergeben sich Mehreinnahmen: Beitrag vom Kanton Genf pro 1893 Fr. 4,000 Beitrag vom Kanton Baselland pro 1893 . . . . ,, 2,500 Erhöhung des Beitrages der Gradmessungskommission ,, 500 Totaleinnahmen sub D., 7

Fr.

7,000

. Unserm Nachtragskreditbegehren von . . . .

stehen also Mehreinnahmen im Betrage von. . . .

Fr. 20,000 ,, 7,000

gegenüber, so daß die Reinausgaben nur betragen werden.

Fr. 13,000

225 N. Kommissionen und Experten

Fr. 10,000

Es mußten im Laufe der ersten Monate dieses Jahres außergewöhnlich, namentlich mit Rücksicht auf die in Arbeit liegende Revision der Militärorganisation, viele Sitzungen verschiedener militärischer Kommissionen angeordnet werden, wodurch der gewöhnliche Budgetkredit von Fr. 12,000 erschöpft worden ist und uns nötigt, ein Nachtragskreditbegehren für die weitern Bedürfnisse dieses Jahres zu stellen.

III. Pulververwaltung 1. Ver w al t u n g s k o s t en.

A. Centralverwaltung : 5. Kanzleiaushülfe

Fr. 5400

Fr. 2400

Infolge andauernder Kränklichkeit eines Beamten der Pulververwaltung ist die Anstellung eines Bureaugehülfen notwendig geworden. Derselbe bezieht eine monatliche Besoldung von Fr. 200, die im Voranschlage pro 1893 nicht vorgesehen ist und deren Bewilligung daher per Nachtragskreditbegehren nachgesucht werden muß.

4. T e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g e n und Pulverproben

Fr. 3000

Der Kredit dieser Rubrik ist namentlich durch die Schießproben mit Geschützpulver so stark in Anspruch genommen worden, daß er in kurzem erschöpft sein wird. Für die noch bevorstehenden Proben dieser Art dürfte ein Nachtragskredit von Fr. 3000 genügen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanz verwal t ung.

II. Finanzkontrolle.

d. Revisionsgehulfen

Fr. 1500

Infolge beständiger Geschäftsvermehrung und intensiverer Prüfung der Rechnungen ist die Verstärkung des Revisionspersonals um einen Angestellten dringende Notwendigkeit geworden.

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Die Erledigung der Revisionsgeschäfte ist im Rückstände. So sind beispielsweise bei der Alkohol Verwaltung nur die ersten 2 Monate und bei der Telegraphenverwaltung die ersten 7 Monate der 1892er Rechnung revidiert. Hierzu kommt, daß ein Revisor infolge der häufigen Krankheiten und in Anbetracht seines hohen Alters dem ihm zugewiesenen Pensum trotz gutem Willen auch nicht mehr genügen kann.

Mit Bewilligung des Bundesrates hat daher das Finanzdepartement zur gegenwärtig budgetmäßigen Zahl der Kevisionsgehülfen noch einen weitern Hülfsarbeiter angestellt und für denselben einen Jahresgehalt von Fr. 2400 in Aussicht genommen. Für diese Aushülfe gestatten wir uns, um die Bewilligung eines Nachtragskredites im verhältnismäßigen Betrage von Fr. 1500 für den Rest des laufenden Jahres nachzusuchen.

IV. Staatskasse.

Vierter Gehülfe

Fr. 1750

Wie wir schon in der Botschaft zum diesjährigen Budget angedeutet haben, mußten wir einen weitern Gehulfen bei der Kasse anstellen, welcher mit dem Minimalgehalt von Fr. 3000 im Monat Mai in Funktion trat.

VII. Liegenschaften.

C. U n t e r h a l t d e s W a f f e n p l a t z e s F r a u e n f e l d

Fr. 1140

Im Budget sind für den ordentlichen Unterhalt des Platzes, der im vorigen Jahr um annähernd 14 ha. vergrößert worden ist, Fr. 1400 ausgesetzt, welcher Ansatz zur Deckung der gewöhnlichen Kosten ausgereicht haben würde. Da nun aber die dortige Kiesgrube ganz ausgebeutet ist, so mußte ein an dieselbe grenzendes Stück Erdreich, haltend 2307 m2, erworben werden, dessen Kosten sich auf Fr. 1140 belaufen und um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

F. A n k ä u f e von Liegenschaften.

9. Postgebäude in Sitten, II. Rate

Fr. 60,000

Die zweite Rate für das durch Bundesbeschluß vom 25. Juni 1890 angekaufte Postgebäude in Sitten, im Betrage von Fr. 60,000, wird im Monat Juli dieses Jahres fällig und muß, weil übersehen worden ist, die Zahlung in das Budget zu stellen, hier aufgenommen werden.

·-·^a

227 10. Ankauf einer Landparzelle auf dem Beundenfeld in Bern

Fr. 230. 70

Zum Ankauf einer Landparzelle auf dem Beundenfeld bei Bern hat die Bundesversammlung in der Dezembersession vorigen Jahres einen Kredit von Fr. 21,858. 80 bewilligt, in welcher Summe zur Deckung der Stipulations- und anderer Kosten ein Betrag von Fr. 219.80 begriffen war. Die auf Fr. 21,722 sich belaufende Kaufsumme konnte noch auf die letztjährige Rechnung ausbezahlt werden, nicht aber die erst am 18. April dieses Jahres vom Stipulator eingegangene Kosteurechnung von Fr. 230. 70, wofür nun ein Nachtragskredit verlangt werden muß.

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Abteilung Landwirtschaft.

XIV. Bodenverbesserungen

Fr. 25,000

Von dem im Voranschlag pro 1893 eingestellten Kredit von Fr. 60,000 sind nur noch rund Fr. 4366 unverwendet. Wir schätzen die im laufenden Jahr noch auszurichtenden Bundesbeiträge auf cirka Fr. 30,000. Eine bestimmte Angabe kann nicht gemacht werden, da die Ausgaben erst erfolgen, wenn die subventionierten Unternehmungen vollendet und kollaudiert sind, worüber uns selbstverständlich keine Anhaltspunkte zur Verfügung stehen, indem die Überwachung der bezüglichen Arbeiten Sache der Kantone ist.

Wir ersuchen demnach um Gewährung eines Nachtragskredites von approximativ Fr. 25,000.

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

1. B e s o l d u n g e n .

b. 2. Adjunkt Fr. 2,625 d. Sekretär ,, 2,217 e. Bureauaushülfe ,, 750 Fr.

5,592

Die durch Bundesgesetz vom 22. Dezember 1892 betreffend Reorganisation der Abteilung Forstwesen, Jagd- und Fischerei ge-

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schaffenen neuen Stellen eines II. Adjunkten und eines Sekretärs werden mit 1. Juni besetzt, cratere mit einer Antrittsbesoldung von Fr. 4500, letztere mit einer solchen von Fr. 3800. Für die Besoldung dieser Beamten während der 7 Monate Juni bis Dezember bedürfen wir für erstgenannte Stelle einer Summe von Fr. 2625, für letztere einer solchen von Fr. 2217.

Bis zur Besetzung erwähnter Stellen erwies sich die Anstellung einer Aushülfe auf der Kanzlei als unumgänglich und haben wir den betreffenden Gehülfen mit einer Monatsbesoldung von Fr. 150 entschädigt, was für die Zeit vom 1. Januar bis Ende Mai den Betrag von Fr. 750 ausmacht.

Bundesbeiträge an Besoldungen und Reiseentschädigungen der kantonalen Forstbeamten.

Gemäß Bundesbeschluß vom 5. Dezember 1892 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Kantone des eidgenössischen Forstgebietes für Besoldungen und Taggelder ihrer höheren Forstbeamten bis zu einem Drittel. Einige Kantone haben bereits die in genanntem Beschluß gestellten Bedingungen erfüllt und daher Anspruch auf den Bundesbeitrag seit Inkrafttreten des Beschlusses (1. April 1893), andere werden im Laufe des Jahres durch Revision ihrer bezüglichen Besoldungsgesetze denselben gerecht zu werden suchen.

Wir können daher gegenwärtig den für genannte Beiträge nötigen Kredit noch nicht genau bestimmen und ziehen daher vor, ein bezügliches Nachtragskreditbegehren erst mit der II. Serie im Dezember einzureichen.

6. A u f f o r s t u n g e n i m H o c h g e b i r g e . . . Fr. 50,000 Bereits voriges Jahr sahen wir uns veranlaßt, mit einem Nachtragskreditbegehren von Fr. 30,000 für diesen Posten einzukommen.

Von dem pro 1893 ins Budget eingestellten Betrage von Fr. 100,000 sind bis heute bereits Fr. 62,238. 77 verwendet, obschon die Beiträge an ausgeführte Aufforstungen und Verbaue im Jahr 1893 für die Mehrzahl der Kantone des eidgenössischen Forstgebietes noch nicht zur Ausrichtung gelangt sind.

Wir bedürfen daher eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 50,000.

229

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

VI. Apparate.

a. A n k a u f und R e p a r a t u r von A p p a r a t e n

Fr. 100,000

Die im Budget pro 1893 unter Rubrik VI a aufgeführte Summe von Fr. 478,000 schließt einen Posten von Fr. 190,000 für 2000 Telephonstationen à Fr. 95 in sich, welcher sich bereits als unzureichend erweist, da die Zahl der neu eingerichteten und der auszuwechselnden Abonnentenstationen die im Budget angenommene bedeutend übersteigt. Bis Ende März waren 418 neue Stationen montiert, 311 angemeldet, aber noch nicht eingerichtet, macht zusammen 729 Stationen in 3 Monaten und für das ganze Jahr im gleichen Verhältnis 2916 Stationen. Im Budget sind 1600 neue und 400 auszuwechselnde Stationen vorgesehen ; das Bedürfnis wird sich nach den Erfahrungen des I. Quartals wenigstens um die Hälfte höher stellen.

Wir nehmen daher einen Mehrbedarf von 1000 Stationen an, ì was zu Fr. 95 eine Summe von Fr. 95,000 oder rund Fr. 100,000 ausmacht.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 2. Juni 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

230

(Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fllr das Jahr 1893 (I. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,6 nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 1893, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1893 folgende Nach tragskredite bewilligt:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung der Anleihen.

B. Anleihenszinse.

3. Anleihen von 1892.

Fr.

Jahreszins von Fr. 5,000,000 à 3»/«°/o 175,000.-- C. Provision und Spesen auf der Amortisation und Verzinsung der Anleihen 437.50 E. Anleihenskosten 4,872. 50

Fr.

180,310. -- Übertrag

180,310. --

231 Übertrag

Fr.

180,310. --

Dritter Abschnitt.

Departements.

·

B. Departement des Innern.

·> Abteilung Inneres.

VI. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

I. Polytechnische Schule . . .

7. Permanente Schulausstellungen .

VII. V e r s c h i e d e n e s .

II. Unvorhergesehenes . . . .

Fr.

10,000. -- 3,UOO. -- 4,000. --

Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

IV. Beiträge an K a n t o n e für öffentliche Werke.

36. Verbauung der WildFr.

bäche von Beckenried 30,000.-- 37. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen 33,750.-- 38. Vollendung der Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen 13,250.-- 39. Centovallistraße . 71,000.-- 148,000. -- b. Direktion der eidg. Bauten.

IV. H o c h b a u t e n .

b. Umbau- u. Erweiterungsarbeiten 19,800. -- c. Neubauten 135,132. -- V. Straßen- und W a s s e r b a u t e n 3,059. 55 322,991. 55 Übertrag

503,301. 55

232

Übertrag D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

K. M i l i t ä r a n s t a l t e n und Festungswerke L. T o p o g r a p h i s c h e s B u r e a u .

3. Triangulation, Aufnahme und Publikation des Siegfriedatlas . .

N. K o m m i s s i o n e n und E x p e r t e n

Fr.

503,301. 55

Fr.

10,200 20,000 10,000

III. Pulververwaltung.

1. Verwaltungskosten : A. Centralverwaltung : Fr.

5. Kanzleiaushülfe . . 2,400 4. Technische Untersuchungen und Pulverproben . . . 3,000 _

O.4UU

45,600. -- E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

n. F i n a n z k o n t r o l l e .

Fr.

d. Revfsionsgehülfen 1,500. -- IV. S t a a t s k a s s e .

Vierter Gehülfe 1,750. -- VII. L i e g e n s c h a f t e n .

C. Unterhalt des WaffenFrplatzes Frauenfeld . . 1,140. -- F. Ankäufe von Liegenschaften : 9. Postgebäude in Sitten, I I . Rate . . . . 60,000.-- 10. Ankauf einer Landparzelle auf dem Beundenfeld in Bern 230. 70 61,370. 70 Übertrag

64,620. 70 613,522. 25

- _...^v.^

233 Fr.

Übertrag

613,522. 25

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II, Abteilung Landwirtschaft.

XIV. B o d e n v e r b e s s e r u n g e n . .

Fr.

25,000

III. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. F o r s t w e s e n .

1. Besoldungen: Fr.

6.2. Adjunkt 2,625 d. Sekretär 2,217 e. Bureauaushülfe . . . 7 5 0 6. Aufforstungen im Hochgebirge .

5,592 50,000 80,592. --

G. Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

VI. A p p a r a t e .

a. Ankauf und Reparatur von Apparaten

100,000. -- 794,114. 25

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1893 (I. Serie). (Vom 2. Juni 1893.)

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1893

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3

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24

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07.06.1893

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212-233

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10 016 187

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