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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Nachprägung von drei Millionen Franken Silberscheidemünzen.

(Vom 14. Dezember 1893.)

Tit.

Mit Botschaft vom 28. November d. J. haben wir Ihnen Kenntnis gegeben von einem zwischen den Staaten der lateinischen Münzunion abgeschlossenen Übereinkommen, durch welches, in Abweichung von einigen Bestimmungen des Münzvertrages von 1885, Italien seine sämtlichen Silberscheidemünzen zurückzieht, während die übrigen Vertragsstaaten 4 Monate nach dem Austausch der Ratifikationen die Annahme dieser Münzen an ihren öffentlichen Kassen verweigern werden.

Schon in der citierten Botschaft haben wir darauf hingewiesen, daß der innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Monaten sich vollziehende Rückzug dieser Münzen eine Störung in unserm Geldumlauf verursachen könnte, und haben wir schon damals die Nachprägung von 3 Millionen Franken Silberscheidemünzen in Aussicht genommen, um welche wir noch hinter den uns durch die Münzkonvention vom 5. November 1885 zugeschiedenen Kontingent von 25 Millionen Franken geblieben sind.

Es befinden sich nämlich von schweizerischen Silberscheidemünzen zur Zeit in Umlauf:

714 5,000,000 Zweifrankenstücke 9,000,000 Einfrankenstücke . . .

6,000,000 Halbfrankenstücke

Fr. 10,000,000 ,, 9,000,000 ,, 3,000,000 Fr. 22,000,000

Unter Hinzufügung der nachzuprägen in Aussicht genommenen

,,

3,000,000

erreichen wir das uns zugestandene Kontingent von Fr. 25,000,000 d. h. cirka Fr. 8 auf den Kopf der dermaligen Bevölkerung der Schweiz.

Wir kommen nun in der That mit dem Antrage bei Ihnen ein, die h. Bundesversammlung möchte uns ermächtigen, die Prägung dieser 3 Millionen Franken und zwar: 750,000 Zweifrankenstücke = Fr. 1,500,000 1,500,000 Einfrankenstücke = ,, 1,500,000 Fr. 3,000,000 vorzunehmen und uns den hierfür erforderlichen Kredit zu erteilen.

Wenn auch ein Teil unserer Cirkulationsmittel dadurch ersetzt werden wird, daß Italien laut Vertrag die Auswechslung mindestens zur Hälfte mit Gold zu effektuieren hat, so erscheint es als eine ganz unerläßliche Maßregel, daß bei einem Abgang von Silberscheidemünzen, welcher auf 15 bis 20 Millionen Franken geschätzt wird, diese Prägung ohne allen Verzug angeordnet wird; wir dürfen das um so unbedenklicher, als der gegenwärtige niedrige Silberwert das Risiko beim spätem Rückzug dieser Münzen auf ein Minimum reduziert.

Betreffend die Ausführung dieser Prägung bemerken wir, daß dieselbe nicht in hiesiger Münzstätte ausgeführt werden kann, da letztere bei ihren beschränkten Einrichtungen und Raumverhältnissen für das kommende Jahr außer der jährlich wachsenden Wert_zeichenfabrikation mit einem Budget von 5 Millionen Stück Billonund Kupfermünzen, sowie gleichzeitig mit einer Goldprägung von 120,600 Zwanzigfrankenstücken belastet ist. Dazu tritt der störende Umstand, daß seit einem Jahr der Anstalt nur noch ein Dampfkessel zur Verfügung steht, so daß, wenn Reparaturen oder sonstige Unterbrechungen eintreten, die Pressen zeitweilig in Stillstand gesetzt werden.

Dagegen sind wir im Besitze von annehmbaren Offerten von auswärtigen, unter staatlichem Betriebe stehenden Münzstätten, gestützt auf welche, und .basierend auf einen Silberpreis von höchstens Fr. 120 per Kilo (der heutige Marktpreis steht nur auf Fr. 117. 40), wir im stände sind, folgenden Voranschlag aufzustellen:

715 A n k a u f von 12,525 Kilo fein Silber zu Fr. 120 Fr. 1,503,000 Prägekosten per Kilo, inklusive Kupferlegierung: Zweifrankenstücke zu Fr. 1.75 pr. kg. Fr. 13,125 Eiofrankenstücke ,, ,, 2.20 ,, ,, ,, 16,500 Change auf Paris zu 5 °/oo . . .

Provision auf dem Silberankauf. .

Geldporto auf Fr. 3,000,000. -- Fr. 1. 70 o/oo Verpackung l °/oo

Fr. 29,625 ,, 2,938 ,, 1,812 ,, ,,

5,100 3,000 «

42,475

Fr. 1,545,475 Es ist selbstverständlich, daß der nominelle Gewinn gegenüber dem Taxwerte im Betrag von Fr. 1,454,525 dem Münzreservefonds einverleibt werden wird.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen, dem nachstehenden Beschlussesentwurf die Genehmigung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 14. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Nachprägung von 3 Millionen Franken Silberscheidemünzen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 1893; in Anwendung von Art. 12 des Bundesgesetzes vom 7. Mai 1850, betreffend das eidgenössische Münzwesen, beschließt: Art. 1. Der Bundesral wird ermächtigt, 3 Millionen Pranken in Silberscheidemünzen, und zwar 750,000 Zweifrankenstücke und 1,500,000 Einfrankenstücke, prägen zu lassen, zu welchem Zwecke ihm ein Kredit von Fr. 1,545,475 erteilt wird.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt als dringlich sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Nachprägung von drei Millionen Franken Silberscheidemünzen. (Vom 14. Dezember 1893.)

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1893

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20.12.1893

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713-716

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