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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.
(Tom 11. Dezember 1893.)
Dem zwischen der schweizerischen und der württembergischen Telegraphenyerwaltung auf dem Korrespondenzwege getroffenen provisorischen Übereinkommen, wonach die Netze St. Gallen-BregenzLindau mit den Netzen Friedrichshafen, Ravensburg und Längenargen in Verbindung gesetzt werden, wird die Genehmigung erteilt und dessen sofortiges Inkrafttreten gestattet.
Mit Rücksicht auf die vielfachen Klagen aus Offizierskreisen, daß der schwere Offizierssäbel, welcher bis zur Stunde für die Offiziere der Kavallerie und der Artillerie Ordonnanz ist, viel zu schwer sei, wird der jetzige Säbel für Unberittene für alle Offiziere als Ordonnanz erklärt.
(Vorn 14. Dezember 1893.)
Dem Herrn Thomas Se w e l l , schweizerischem Konsul in Christiania, wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.
An seiner Stelle wird Herr Johannes L un de gewählt.
Die nachgenannten Teilnehmer an der diesjährigen ArtillerieOffiziersbildungsschule werden zu Offizieren der Artillerie ernannt: a. Zu Lieutenants der Feldartillerie (Parkkolonnen): Herr Epprecht, Gottlieb, von Affoltern a/A., in Bregenz.
Götz, Fritz, von und in Basel.
" ,, Sonderegger, Albin, von Heiden, in Herisau.
,, Schultheß, Emil, von und in Zürich.
,, Mauler, Francis, von und in Motiers.
,, Lagier, Eugène, von Aubonne, in Lausanne.
789 b. Zu Lieutenants der Festungsartillerie: Herr ,, ,, ,,
Brack, Karl, von Neunforn, in Thun.
Frei, Heinrich, von und in Küsnacht.
Reinhardt, Paul, von und in Winterthur.
CUQZ, Jakob, von und in Rorschach.
c. Zu Lieutenants im Armeetrain:
Herr v ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,
Gysin, Wilhelm, von und in Basel.
Lyß, Christian, von Chur, in Scanfs.
Staffelbach, Franz, von und in Zürich.
Stähli, Jakob, von und in Schupfen.
Röthlisberger, Ulrich, von Langnau, in Heimiswyl.
Wagner, Karl, von und in Basel.
Dubois, Albert, von Locle, in Orges.
Quintal, Adolf, von Ligerz, in Bern.
Gros, Eduard, von Genf, in Neuenburg.
Hemmann, Theodor, von und in Bern.
von Juvalta, Hans, von Zuoz, in Ortenstein.
d. Zum Lieutenant im Armeetrain (Landwehr).
Herr Schwendimann, Jakob, von Pohlern, in Thun.
(Vom 14. Dezember 1893.)
Nach Einsichtnahme eines Berichtes des Landwirtschaftsdépartements werden in Abänderung des Art. 16 der Instruktion für die Grenztierärzte, vom 26. März 1891, vom 1. Januar 1894 an folgende Taxen für die grenztierärztliche Untersuchung des eingeführten Viehes allgemein zur Anwendung gebracht: Für jedes Tier des Pferdegeschlechtes (inkl. Maultiere und Esel) Fr. 1. -- Für jedes Stück Rindvieh über 60 kg. Gewicht . . ,, 1. -- Für jedes Stück Rindvieh bis und mit 60 kg. Gewicht ,, --. 50 Für Schweine per Stück ,, --.50 Für Schafe per Stück ,, --. 20 Für Ziegen ! . . . .
,, --. 20
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Wahlen.
(Vom 14. Dezember 1893.)
Post- und Eisenbahndepartement.
Postverwaltung.
Postcommis in St. Gallen: Herr Heinrich Guhl.
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Bekanntmachungen von
Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Tarifentscheid des Zolldepartements.
Als n i c h t a u s g e r ü s t e t e Hüte, verzollbar nach Tarif Nr. 638 und 639, sind nur solche Hüte zu behandeln, welche bloß fertig geformt sind und an denen sich keine Zuthat irgend welcher Art, also auch keine Randeinfassung von Metall befindet. Fertig geformte Hüte, mit irgend welchem Garniturbestandteil versehen, sind nach Tarif Nr. 640 und 641 verzollbar.
B e r n , den 8. Dezember 1893.
Schweiz. Oberzolldirektion.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.
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Bundesblatt
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In
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Jahr
1893
Année Anno Band
5
Volume Volume Heft
53
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
20.12.1893
Date Data Seite
788-790
Page Pagina Ref. No
10 016 433
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