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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Schieferdecker-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Gipser-, Maler- und Pflästererarbeiten für Erstellung eines Schmiedegebäudes im Hofe der Kasernenstallungen in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Schmiede in Thun" bis und mit dem 12. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 3. Juli 1893.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Verputz- und Kanalisationsarbeiten für das Central-Kleidermagazin auf dem Beundenfeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (altes Bundesrathans, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten in Bern verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Magazinbauten bei Bern" bis und mit dem 7. Jnli nächsthin franko einzusenden.

B e r n , den 23. Juni 1893.

Die Direktion der eidg. Kanten.

714

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t , F l e i s c h und F o u r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1893 auf den Waffen platzen G r e n c h e n und Z n g werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fonrage" bis 20. Juli nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung bleiben unberücksichtigt.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissariaten in S o l o t h u r n und Z u g und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 28. Juni 1893.

Das eidg. Ober-Kriegskominissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von i n l ä n d i s c h e m S c h l a c h t v i e h (Ochsen und Kühe) und H o l z für die Übungen des II. Armeecorps auf den Waffenplatz B i e l oder auf eine oder mehrere dem Manövergebiet nahe gelegene Stationen werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Schlachtvieh oder Holz" bis 20. Jnli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l, den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps: "Walker, Oberstl.

715

Ausschreibung.

Die Lieferungen von W e i n und K ä s e für die Übungen des II. Annéecorps auf die "Waffenplätze D e l s b e r g und L i e s t a l oder auf eine andere dem Manövergebiet nahe gelegene Station werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Wein oder Käse" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden, und zwar mit entsprechenden Mustern begleitet.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf fernere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habbaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Kantons-Kriegskommissariaten in B e r n und L i e s t a l una bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l, den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des 11. Armeecorps: Walker, Oberstl.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t and F l e i s c h für den Vorkurs der Geniebataillone Nr. 3 und 5 auf dem Waffenplatz W a n g e n a./A. werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kanton s-Kriegskommissariat in B e r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l , den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps: Walker, Oberstl.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t , F l e i s c h und F o u r a g e (Heu und Stroh) für den Vorkurs der Artilleriebrigade V in Ö n s i n g e n und Umgebung werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis 20. Juli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf fernere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in S o l o t h u r n und bei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l , den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps : "Waliser, Oberstl.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und F l e i s c h für den Vorkurs des Infanterieregiments Nr. 20 in F r i c k und Umgebung werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis 20. Jnli nächsthin dem Unterzeichneten franko einzusenden.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in A a r a n und tei Unterzeichnetem aufgelegt.

B i e l , den 28. Juni 1893.

Der Kriegskommissär des II. Armeecorps : Walker, Oberstl.

717

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung nachstehend verzeichneter Gegenstände: I.

2000 Meter Metall-Litzen für Gradabzeichen.

3000 ,, Woll-Litzen ,, ,, 3000 Sortimente Schützenauszeichnungen.

500 ßichterabzeichen.

Diverse Aufschlagtücher.

H.

5400 Meter Exerzierwestentuch ohne Strich.

7200 grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

340 schwarzen Futterstoff (Lustrine).

120 rohe Futterleinwand.

Steifleinwand (geleimt), 120 8000 schwarze Passements.

10 kg. Ringe für Exerzierwesten.

10 ,, Haften ,, Ü8000 Stück Steinnnßknöpfe.

4000 ,, Beinknöpfe.

III.

1000 Transportsäcke für Exerzierwesten.

IV.

50 Mützen für Bereiter.

50 ,, ,, Wärter.

150 Stallblusen.

70 Meter dunkelgrünes Uniformtuch.

70 ,, dunkelblaumeliertes Hosentuch.

700 ,, Drilch für Sanitätsblusen.

180 ,, grauen, baumwollenen Futterstoff, crois 2000 Stück weiße Hornknöpfe.

Y.

1700 Signalpfeifen mit Schnur.

Tl.

23000 Meter dunkelblaumeliertes Hosentuch.

12000 ,, grauen Futterstoff, croisé.

1500 ,, rohe Leinwand.

8000 ,, grauen Banmwolldrilch, für Taschen.

400 ,, rotes Aufschlagtuch ohne Strich.

1000 Groß große Beinknöpfe (18 mm.).

420 ,, kleine ,, (16mm.).

140 ,, Verschlußhaften aus Messing.

140 ,, Schnallen 20000 Meter schwarze Passements.

718 VII.

Die Anfertigung von 20,000 Paar Hosen, zu welchen die Verwaltung die ad VI genannten Materialien (Stoffe zugeschnitten) an die Konfektionäre abliefert.

Eingabetermin bis imd mit dem 29. Juli 1893.

Von den betreffenden Gegenständen sind Offertenmuster einzureichen, welche den aufgelegten-eidgenössischen Mustern, beziehungsweise den Bedingungen der Angehotformulare, entsprechend sein müssen.

Die Liefertermine, sowie ausführliche Angaben sind ans den Angebotfornralaren ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

Die Normalmuster von Exerzierwestentuch, Hosentuch, Futterstoff und Leinwand können auch bei den kantonalen Kriegskommissariaten eingesehen werden. Qualitätsmuster von Stoffen werden von der Verwaltung auf Verlangen abgegeben.

B e r n , den 4. Juli 1893.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die unterseichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung von nachfolgend verzeichneten Schuhbestandteilen und fertigen Schuhen.

5000 Paar fertige Schäfte für Militärschuhe, nach Muster und Vorschrift, naturfarben.

Endtermin für die Angebote: 31. Juli 1893.

4000 Sortimente Bodenleder, bestehend aus Brandsohlen, Sohlen, Doppelsohlen (Zwischensohlen oder Patins), Contreforts, Gelenkstücken, Oberflecken, Unterflecken und Rahmen, ans Sohlleder schweizerischen Ursprungs nach Vorschrift, im Gewichte von 25 bis 28 kg. per Haut.

Endtermin für die Angebote: 31. Juli 1893.

14,000 Paar Schnürriemen (Lacets) aus Fischleder (Delphin) mit Drahtspitze nach Muster.

Endtermin für die Angebote: 31. Juli 1893.

15,000 Paar Militürscluilic, nach Muster und Vorschrift.

Endtermin für die Angehote: 31. Juli 1893.

Offerten der Herren Schahfabrikanten und Lieferanten von Bestandteilen sind direkt der unterzeichneten Verwaltung einzureichen. Letztere gieht hierEu die nötigen Formulare, Vorschriften und Normalien zur Einsicht ab.

719 Vorausgesetzt, daß die Preise angemessene Grenzen innehalten, wird ein Teil der Lieferung dem schweizerischen Schuhmachermeisterverein zugewiesen.

Der Centralvorstand dieses Vereins wird selbst die Ausschreibung unter den einzelnen Sektionen vornehmen. Die Sektionen sind gehalten, dem Centralkomitee gleichzeitig mit dem Angehot die verbindliche Angabe zu machen, ob sie Schäfte oder Bodenleder von der Verwaltung beziehen wollen. In diesem Falle soll dies für Schäfte oder Bodenleder oder für beide sektionsweise im Gesamtquantum mit der Angabe des GröJßensortiments geschehen.

Es ist nicht zulässig, daß einige Mitglieder einer Sektion die Schäfte von der Verwaltung beziehen and andere sie seihst anfertigen; dasselbe gilt ebenfalls für den Bezug oder Nichtbezug von Bodenleder. Nichtmitglieder, die sieh an der Lieferung zu beteiligen wünschen, können sich der nächstliegenden beteiligten Sektion anschließen. Diese ist verpflichtet, Nichtmitglieder zu berücksichtigen, falls dieselben die nötigen Requisiten erfüllen.

Eine durch den schweizerischen Gerbermeisterverein veranlaßte Enquete über Qualität und Preiswürdigkeit von Schäfteleder schweizerischer Fabrikation hat ergeben, daß der Bedarf größtenteils, namentlich an Kalbleder, mit Produkten schweizerischer Provenienz gedeckt werden kann. Es wird demzufolge die Verwaltung denjenigen Lieferanten von Bestandteilen und fertigen Schuhen den Vorzug geben, welche sich verpflichten, inländisches Leder zu verarbeiten, und wo möglich nur unter dieser Bedingung Verträge abschließen. Zur Kontrolle diesbezüglicher Lieferungsverhältnisse dienen die Fakturen und Frachtseheine, welche der Verwaltung oder deren Organen auf Verlangen vorzuweisen sind.

Musterschuhe können von den einzelnen Sektionen durch die Vermittlung des Centralkomitees und von den Fabrikanten durch die Verwaltung direkt zur Einsicht bezogen werden, ebenso die nötigen Formulare, welche ausreichende Details und die Lieferungsbedingungen enthalten. An die Submittenten werden zum Selbstkostenpreis Schnittmuster ans Karton und gratis Vorschriften über die Konfektion abgegeben.

B e r n , den 4. Juli 1893.

EiAg. Oberkriegskominissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Stelle-Ausschreibung.

Die vakant gewordene Stelle eines Registrators der Bundeskanzlei und für den Fall, daß sie auf dem "Wege der Beförderung besetzt würde, die Stelle eines Unterregistrators werden hiermit zur Wiederbesetznng ausgeschrieben.

Die Jahresbesoldung des Registrators beträgt Fr. 4000--5000, diejenige des Unterregistrators Fr. 3800--4600.

Bewerber um die eine oder die andere Stelle haben ihr Gesuch nebst Leumunds- und Studienzeugnissen und einer kurzen biographischen Notiz bis und mit 22. Juli nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

B e r n , den 5. Juli 1893.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

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Schweizerisches Polytechnikum.

An der schweizerischen Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen ist die Stelle eines Assistenten, vorzugsweise für Untersuchungen auf dem Gebiete der Pflanzenphysiologie, Bodenphysik und Agrarmeteorologie, zu besetzen.

Bewerber uni dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und eines curriculum vitae bis spätestens den 80. Juli 1893 dem Unterzeichneten einsenden.

Nähere Auskunft erteilt der Vorstand der Centralanstalt, Professor Dr.

B ü h l e r , in Zürich-Hottingen.

Z ü r i c h , den 3. Juli 1893.

Der Präsident der Aufsichtskommission der forstlichen Centralanstalt: H. Bleuler.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Hinscheid des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Kanzlisten bei der Schweiz. Oberzolldirektion wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis 8. Juli nächsthin der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 22, Juni 1893.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , and außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, -wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter und Briefträger in Anières (Genf). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Saxon (Wallis). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Rapperswil (Bern).

Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger Bern.

in Lanzenhäusern (Bern).

5) Mandatträger beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Briefträger in Zus. Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Briefträger in Oberurnen (Glarns). Anmeldung bis zum 18. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Soral (Genf). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 22. Juli 1893 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Scrlingen (Thurgau). Anmeldung bis zum 8. Juli nächsthin bei der Zolldirektion in Schaffhansen.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter und Briefträger in Kerzers (Freiburg). Anmeldung bis znm 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Postcommis in Bern.

5) Postbureanchef beim Hauptpostbureau Bern. » Anmeldung bis zum 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in 6) Postablagehalter, Briefträger und Bern.

Bote in Rüderswil (Bern).

7) Postablagehalter, Briefträger nnd Bote in Kirchlindach (Bern).

8) Postcommis in Neuenburg Anmeldung bis znm 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg 9) Briefträger beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

10) Briefträger in Ballwil (Luzern).

Anmeldung bis znm 11. Juli 1893 bei der Kreispostdirektion in 1Ì) Posthalter, Briefträger nnd Bote Luzern.

in Morschach. (Schwyz).

12) Telegraphist in Bönigen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Juli 1893 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

13) Telegraphist in Chaux-de-Fonds. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. Juli 1893 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

.Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendnng des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone nutberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher B a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahudepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 27.

Bern, den 5. Juli 4893.

III. Personen- und öepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

435. (27/98) Personen- und Gepäcktarif Zürichsee-Dampfbootstationen, interner Verkehr, sowie direkter Verkehr mit der N 0 B, vom i. Januar Ì879. Neuausgabe.

Auf den Zeitpunkt der Eröffnung der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt für die Beförderung von Personen auf den Dampfbooten des Zürichsees ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen derjenige vom 1. Januar 1879 aufgehoben und ersetzt wird.

Z ü r i c h , den 29. Juni 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

436. ( 2T /9s) Plakattarif der N 0 B für Lust- und Rundfahrtbillete, vom i. Mai 4893. Änderungen und Ergänzungen.

Die Fahrpreise der im Lust- und ßundfahrtenplakat der schweizerischen Nordostbahn, vom 1. Mai 1893, unter Abteilung IV aufgeführten ß u n d f a h r t b i l l e t e E8 und E 13 ermäßigen sich mit 1. Juli 1893 wie foJgt: Serie.

II.

III.

E 8 E 13

Zürich-Effretikon-Wetzikon-Uster-Zürich . .

Örlikon-Effretikon-Wetzikon-Uster-Ürlikon . .

181

Fr.

Fr.

3. 40 2. 80

2. 40 2. --

Gleichzeitig werden folgende ' n e u e R u n d f a h r t b i l l e t e mit zweitägiger Gültigkeitsdauer eingeführt: Serie.

II.

III.

Fr.

Fr.

E 33 Zürich-Effretikon-Hinweil-Uster-Zürich . . . 4. -- 2. 85 E 34 Örlikon-Effretikon-Hinweil-Uster-ürlikon . . 3. 40 2. 45 Z ü r i c h , den 28. Juni 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

437. ( 27 /9s) Distanzenzeiger für die Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. N 0 B, V S B, R H -- J S, J N, E B, L H, Brünigbahn, vom i. Mai Ì892. Nachtrag I.

Zu obigem Distanzenzeigey tritt mit dem lö. Juli 1893 ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend T e i l d i s t a n z e n ab Aarau und Luzern nach Stationen der T h u i i o r s e e b a h n , der B ö d e l i b a h n , der B e r n e r O b e r l a n d - B a h n e n , d e s T h u n e r - u n d B r i e n z e r s e e s und d e r Beatenbergbahn.

Z ü r i c h , den S.Juli 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

438. ( 27 /93) Distanzenzeiger für die Taxberechnung im Personenund Gepäckverkehr B B-- SCB und weiter, vom i. September Ì892. Nachtrag 11.

Mit dem 10. Juli 1893 tritt zum Distanzenzeiger, vom .1. September 1892, für die Taxbereohnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Leichen, Reisegepäck und Expreßgut, sowie für die Miete besonderer Personenwagen im direkten Verkehr zwischen der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Koblenz-Stein) einerseits und der Schweizerischen Centralbahn, der Langenthal-fluttwil-Bahn, der Emmenthalbahn, der Neuenburger Jurabahn, der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn, der Traversthalbahn, der Visp-Zermatt-Bahn, der Thunerseebahn, der Bödelibahn, den Berner Oberland-Bahnen, der Brüuigbahn und der Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee anderseits, ein Nachtrag II in Kraft.

Z ü r i c h , den 29. Juni 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(27/93) Temporärer Ausnahmetarif für Futtermittel, vom 8. Juni Ì893. Ergänzung.

Der temporäre Ausnahmetarif für Futtermittel, vom 8. Juni 1893, findet auch. Anwendung im direkten Verkehr der T h u n e r s e e b a h n mit denjenigen schweizerischen Bahnen, für welche direkte Gütertarife bestehen.

Z ü r i c h , den 29. Juni 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

439.

182

B. Verkehr mit dem Auslande.

27

440. ( /93) Teil II. Hefte l A und B der süduiestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 1SV2.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1893 an werden die in den Ausnahmetarifen Nr. 8 der obgenannten Tarifhefte enthaltenen Taxen für L a u s a n n e auch anwendbar erklärt für die Station M o r g e s.

B a s e l , den 30. Juni 1893.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbalm.

( 27 /98~) Übernahmetarif für Getreide etc. Buchs-transit -- V S B, N 0 B, T TB, G B, vom i. Oktober 1889.

Neuauflage vom i. Februar 1891. Kündigung.

Infolge Neuaasgabe der österreichisch-ungarisch--schweizerischen Getreideausnahmetarife, Hefte l und 2, wird der genannte Übernahmetarif auf 3 0 . S e p t e m b e r 1893 a u f g e h o b e n .

"Wegen dessen Ersatz erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

S t. G a 11 e n , den 1. Juli 1893.

Direktion der Vereinigten Schweizer/bahnen.

Ml.

( 27 /9a) Tarif special commun de transit Marseille, Arles, La Ciotat, Toulon und Cette -- Schweiz, via Genf, vom 1. Juni 1891. Ergänzung.

Im Warenverzeichnis des obgenannten Tarifes erhält die Position : ,,Pils de coton, etc." mit 15. Juli 1893 folgende Fassung: ,,Fils de coton écrus, blanchis ou teints pour tissage en balles pressées ou en caisses et pesant au moins 250 kg. sous le volume d'un mètre cube."

B e r n , den 30. Juni 1893.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

442.

M3. (27/98) Ausnahmetarif für Wein etc. Italien -- JS und B B.

via Gotthard.

Für direkte Sendungen von W e i n e t"e. aus Italien nach Stationen der Jura-Simplonbahn tritt am 1. Juli 1893 auf den schweizerischen Strecken ab Pino-iransit, beziehungsweise Chiasso-transit ein n e u e r A u s n a h m e t a r i f Nr. 14 in Kraft, welcher für den größten Teil des im Titel bezeichneten Gebietes T a x e r m ä ß i g u n g e n mit sich bringt. Die Taxen des neuen Ausnahmetarifes, ausgenommen die in litt, a desselben erwähnten Fälle, 183

werden bis zur Einstellung in den italienisch-schweizerischen Gütertarif gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe im Kückverg ü t u n g s w e g e gewährt.

Exemplare dieses Ausnahmetarifes können gratis bei unserem kommerziellen Bureau bezogen werden.

L u z e r n , den 24. Juni 1893.

Direktion der Gottkardbahn.

C. Transitverkehr.

Ausnahmetaxen.

444.

27

( /9a) Transporte von Schafen und Borstenvieh ÖsterreichUngarn -- Delle-transit (Paris).

Die im Pablikationsorgan Nr. 9, vom 3. März 1888, unter Position 67 veröffentlichten. Ausnahmesätze für Schafe, beziehungsweise Borstenvieh in vollen doppelbödigen Wagenladungen ab Bleiburg, Greifenburg, Klagenfurt, Villach, Lienz, Steinfeld, ödenburg (Sopron), Zinkendorf (Czenk), Schützen (Lövö) und Bükk, Stationen der Südbahn, dann ab Ried und den Stationen der Strecke Linz (exkl.)-Marchtrenk-Wels-Schwanenstadt-Attnang-Frankenmarkt-Steindorf-Salzburg (inkl.), sämtlich Stationen der österreichischen Staatsbahnen, treten mit 30. S e p t e m b e r 1893 o h n e E r s a t z a u ß e r Kraft.

St. G a l l e n , den 27. Juni 1893.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

445.

( 27 /9s) Teil II, Heft 9 der südwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom 4. Juni Ì890. Nachtrag V.

Zu Heft 9 des Verbandsgütertarifs (Baden-hessische Ludwigsbahn) ist mit Gültigkeit vom 1. Juli 1893 der Nachtrag V ausgegeben worden. Derselhe enthält nehen schon früher bekannt gegebenen Änderungen in einzelnen Ausnahmetarifen ermäßigte Frachtsätze der allgemeinen Stückgutsklasse und des Specialtarifs für bestimmte Stückgüter im Verkehr mit Mannheim-Neckarvorstadt.

K a r l s r u h e , den 29. Juni 1893.

Generaldirektion der grossherzogllch badischen Staatgelsenbahnen.

184

446. (37/9s) Teil II, Abteilung G der rheinisch-westfälisch--südwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom i. April Ì893.

Nachtrag I.

Zu dem Tarif für die Beförderung von Gütern im rheinisch-westfälisch-- südwestdentschen Verbände, G (Güterverkehr mit der Station Basel), vom 1. April 1893, ist Nachtrag I, gültig vom 1. Juli 1893, ausgegeben. Gratis.

S t r a ß b u r g , den 28. Juni 1893.

tìeneraldirektlon

der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

447. ( 27 /»s) Teil H, Heft i der westdeutschen Verbandsgütertarife, vom i. September 1890. Nachtrag 6.

Zu dem Heft l des westdeutschen Verbandsgütertarifs tritt am 1. Juli 1893. Nachtrag 6 in Kraft. Gratis.

S t r a ß b u r g , den 26. Juni 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

448.

( 27 /»3) Gütertarif deutsche Bahnen -- Hafenplätze in der Levante, via Hamburg, vom 15. April 1893.

Änderungen und Ergänzungen.

Mit Gültigkeit vom 25. Juni 1893 sind einige Änderungen und Ergänzungen des Gütertarifs für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante), vom 15. April 1893, in Kraft getreten. Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen.

K a r l s r u h e , den 27. Juni 1893.

Generaldirektion der grossherzogllck badischen Staatseisenbahnen.

' S t r a ß b n r g , den 29. Juni 1893.

tìeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

185

Rückvergütungen.

27

449. (. /9s) Transporte von Futter, Streumitteln und Sämereien badische Bahn -- Main-Neckarbalm.

Mit "Wirkung vom 1. Juli 1893 ab findet die für den inneren badischen Verkehr betreffs der Beförderung von Futter und Streumitteln, sowie Sämereien, tewilligte Frachtern!äßigung auch auf den direkten Güterverkehr mit der Main-Neckarbahn Anwendung. Das betreffende Güterverzeichnis wird durch Aufnahme der Artikel ,, M a i s " (Specialtarif 1) und ,, H ä c k s e l " (Spécialtarif III) ergänzt.

Die Frachterhebung und Verrechnung hat nach dem für den inneren badischen Verkehr angeordneten Verfahren, d. i. wie bei Sendungen, welche auf badischem Gebiete aufgegeben werden und nach badischen Stationen bestimmt sind, zu erfolgen.

K a r l s r u h e , den 27. Juni 1893.

tJeneraldirektioii der grossherzoglicli badischen Staatseisenbabnen.

186

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Jahr

1893

Année Anno Band

3

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28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1893

Date Data Seite

713-722

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10 016 238

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