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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche eidgenössische Stände und an die schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften, betreffend die Einführung der mitteleuropäischen Zeit.

(Vom 11. Dezember 1893.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, daß wir heute folgenden Beschluß gefaßt haben: 1. Bei den Verwaltungen der schweizerischen Verkehrsanstalten (Posten, Telegraphen, Eisenbahnen und Dampfschiffen) wird vom i. Juni 1894 an die Berner Zeit durch die mitteleuropäische Zeit, d. h. durch die Zeit des 15. Grades östlich von Greenwich, ersetzt.

Demgemäß werden die genannten Verwaltungen eingeladen, zur Mitternacht vom 31. Mai auf den 1. Juai 1894 die Zeiger ihrer Dienstuhren um 30 Minuten vorrücken zu lassen. Da, wo der Dienst nicht länger als bis 11 Uhr abends dauert, mögen die Uhrzeiger erst am Morgen des 1. Juni, jedoch eine Stunde vor Dienstbeginn, vorgerückt werden ; auf Bahnlinien, auf denen Nachtzüge verkehren, muß indessen unter allen Umständen die Umstellung der Uhren um Mitternacht stattfinden.

2. Behufs Ermöglichung der rechtzeitigen Fertigstellung der definitiven Fahrpläne für den Sommer 1894 werden die in der bundesrätlichen Verordnung vom 13. Juli 1888 festgesetzten Termine abgeändert wie folgt : Endtermin der Vorlagen der ersten Entwürfe: 1. Februar statt 15. März; Endtermin für Einreichung der Abänderungsbegehren der Kantonsregierungen : 24. Februar statt 5.. April ;

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Endtermin für die Vernehmlassung der Bahnen : 6. März statt 25. März; Zeitpunkt der Abhaltung der Fahrplankonferenzen: 19./22. März statt 20./25. April; Endtermin der Fertigstellung der Fahrpläne: 15. Mai.

3. Die Bahnverwaltiingen sind eingeladen, die hauptsächlich dem Lokalverkehr dienenden Züge, soweit thunlich, den lokalen Bedürfnissen entsprechend zu verlegen, um Störungen im bürgerlichen Leben beim Übergang von der bisherigen zur neuen Zeit nach Möglichkeit vorzubeugen.

4. Die Telegraphenverwaltung ist eingeladen, auch nach dem 31. Mai 1894 die Zeitangabe vom Neuenburger Observatorium in der bisher geübten Weise entgegenzunehmen und dieselbe auf die mitteleuropäische Zeit zu reduzieren.

5. Auf das Gesuch einer Anzahl Petenten um Beibehaltung der bisherigen Berner Zeit wird demgemäß nicht eingetreten.

Wir benutzen auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 11. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bundesblatt.

45. Jahrg. Bd. V.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche eidgenössische Stände und an die schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften, betreffend die Einführung der mitteleuropäischen Zeit. (Vom 11. Dezember 1893.)

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Jahr

1893

Année Anno Band

5

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52

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1893

Date Data Seite

552-553

Page Pagina Ref. No

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