251

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Subventionierung der eidgenössischen Abteilungen der kantonalen Gewerbeausstellung in Zürich.

(Vom 1. Dezember 1893.)

Tit.

Der zürcherische kantonale Gewerbeverein hat schon im Jahre 1890 sich mit der Veranstaltung einer kantonalen Gewerbeausstellung beschäftigt, welche den Zweck haben soll, das Handwerk, das Gewerbe und namentlich kleinere Industrien zu fördern, was an einer schweizerischen Landesausstellung, wo hauptsächlich die Großindustrie dominiert, aus naheliegenden Gründen nur in beschränktem Maße erreicht werden- kann. Das vorberatende Komitee gab dann im Jahre 1891 unserm Departement für Industrie und Landwirtschaft die Absicht kund, mit dieser Ausstellung eine eidgenössische Abteilung für Unfallverhütung und Fabrikhygieine, Samariterwesen und freiwillige Krankenpflege zu verbinden, nachdem die eidgenössischen Fabrikinspektoren sich für ein solches Projekt ausgesprochen hatten.

Das Departement glaubte, diese Vorschläge günstig aufnehmen zu sollen, und sprach nach stattgehabter Besprechung der Frage mit den Fabrikinspektoren seine Geneigtheit aus, eine eidgenössische Abteilung für Unfallverhütung und Fabrikhygieine zu unterstützen.

Inzwischen nahmen die Vorarbeiten für die im Jahre 1894 (15. Juni bis 15. Oktober) zu veranstaltende kantonale Gewerbe-

252

ausstellnng ihren Fortgang, und im allgemeinen Interesse der Gewerbeförderung wurden vom Komitee im Jahre 1892 noch die beiden Abteilungen : Eleinmoto ren, H a u s i n d u s t r i e und F r a u e n a r b e i t , aufgenommen.

Es wurde eine große Ausstellungskommission gebildet, welche folgendes Programm für die eidgenössischen Abteilungen genehmigte.

Eidgenössische Abteilungen.

,,Dieselben werden von der großen Ausstellungskommission verwaltet, in der das eidgenössische Departement für Industrie und Landwirtschaft, der schweizerische Handels- und Industrieverein und der schweizerische Gewerbeverein eine Vertretung hat. Sie stehen unter Specialkommissionen, welchen die gleichen Rechte und Pflichten zustehen, wie denjenigen der kantonalen Gewerbeausstellung. Die allgemeinen Bedingungen der kantonalen Gewerbeausstellung über Anmeldung, Transport, Installation, Platzmiete, Vermietung, Katalog, Reinigung etc. gelten auch hier, unter Vorbehalt der mit Behörden und Korporationen getroffenen speciellen Vereinbarungen.

Z u g e l a s s e n w e r d e n a l l e diejenigen Produkte, welche in der S c h w e i z e r s t e l l t oder ans a u s l ä n d i s c h e n H a l b f a b r i k a t e n in der S c h w e i z fabriziert sind, ferner in der Gruppe I Gegenstände, welche aus dem Ausland stammen, insofern sie besonders zweckdienlich sind und von den ausstellenden Behörden und Vereinen angemeldet werden.

I. Unfallverhütung. Fabrikhygieine.

Diese Abteilungen sollen, wenn immer möglich, in Verbindung mit dem Maschinenbetriebe die Fortschritte auf diesem Gebiete zeigen und überhaupt deren Verbreitung fördern. Nur auf Reklame abzielende Gegenstände sind ausgeschlossen.

Die Ausstellung besteht aus Maschinen und Apparaten, Werkzeugen, Materialien, Kleidungsstücken, Modellen, Zeichnungen, Plänen, Photographien, Beschreibungen, Büchern und Zeitschriften, Verordnungen von Behörden und Fabrikanten, Berichten.

Wo besonders wünschbar, werden die betreffenden Apparate etc.

in den entsprechenden Gewerbegruppen untergebracht und wird dort auf ihre specielle Bestimmung aufmerksam gemacht. Alles andere soll in einer eigenen Abteilung vereinigt werden.

253

Samariterwesen und freiwillige Krankenpflege.

Apparate, Instrumente, Materialien, Schriften und Darstellungen aller Art, Reglements, Unterrichtspläne, Prüfungsresultate.

II. Motoren.

Diese Abteilung bezweckt, den Gewerbetreibenden eine vergleichende Übersicht derjenigen Motoren zu geben, welche sich für jeden einzelnen Beruf und für jeden Ort am besten eignen. Zugelassen werden s c h w e i z e r i s c h e Erzeugnisse, die speciell für den Kleinbetrieb -- Hausindustrie und Gewerbe -- bestimmt sind.

HI. Hausindustrie und Frauenarbeit.

Diese Abteilung bezweckt Darstellung der Thätigkeit des weiblichen Geschlechtes in der Schweiz, sowie der häuslichen Arbeit, soweit sie g e w e r b l i c h industriellen Zwecken dienen.

Aus dieser Zusammenstellung werden sich auch die Maßnahmen ergeben, welche im Interesse der Förderung von Frauenarbeit und Hausindustrie noch zu treffen sind.

Die Abteilung soll umfassen: Gegenstände, Utensilien, Hülfsmaschinen und Apparate zur Anfertigung von : Wäsche, Korsetten, Damen- und Kinderkleidern; Handstickereien; Stroharbeiten; Tapeziererinnenarbeiten; Posamenterie; Modeartikel, künstliche Blumen; Spitzen und Handarbeiten überhaupt; ferner Fabrikate der Seidenindustrie, soweit diese Hausarbeit sind. Weberei, Schuhwaren, Spielwaren, vervielfältigende Künste, gewerbliche und kunstgewerbliche Branchen, i n s o f e r n e s P r o d u k t e v o n F r a u e n a r b e i t e n o d e r s e l b s t ä n d i g e H a u s i n d u s t r i e n s i n d , welche nicht Unterabteilungen grollindustrieller Fabrikbetriebe darstellen."

Für diese Abteilungen wurde aus der Mitte der großen Ausstellungskommission eine besondere eidgenössische S e k t i o n zur speciellen Beaufsichtigung gebildet, bestehend aus Herrn Nationalrat A b e g g in K ü s n a c h t , als Präsident, ferner den Herren: Großrat Demme, Bern, Dr. Kaufmann, Departementssekretär, Bern, Großrat Kiefer-Bär, Basel, Dr. Schuler, eidgenössischer Fabrikinspektor, Mollis, Oberstl. Rauschenbach, eidg. Fabrikinspektor, Schaffhausen, Konsul Angst, Direktor des Landesmuseums, Zürich, Nationalrat Blumer-Egloff, Zürich, Arbeitersekretär Greulich, Zürich, Max Lincke, Ingenieur, Zürich, Dr. Otto Roth, Docent am eidg. Polytechnikum, Zürich, J. Escher-Küudig, Zürich.

254

Das Finanzkomitee der Gewerbeausstellung Zürich hat den in der Beilage I enthaltenen Kostenvoranschlag aufgestellt und auf Veranlassung des Departements eine mutmaßliche Verteilung der Ausgaben auf die einzelnen Gruppen der eidgenössischen Abteilungen vorgenommen. (Siehe Beilage II.)

Es geht aus dem erstem Aktenstück hervor, daß für die Gesamtausstellung vorgesehen sind: Ausgaben Fr. 551,000 Einnahmen B 525,000 Mutmaßliches Deficit Fr. 26,000 Hiervon entfallen auf die drei eidgenössischen Abteilungen : Ausgaben . . . . " . . . . F r . 110,000 Einnahmen ,, 87,700 Mutmaßliches Deficit Fr. 22,300 In den Einnahmen figuriert ein Bnndesbeitrag von Fr. 45,000, der sich auf die genannten Abteilungen wie folgt verteilt (Beilage II) : G r u p p e I, Unfallverhütung und Fabrikhygieine, Samariterwesen und freiwillige Krankenpflege . Fr. 20,000 G r u p p e II, Kleinmotoren ,, 10,000 G r u p p e III, Hausindustrie und Frauenarbeit . . ,, 15,000 Über das Nähere darf wohl auf die beiden Beilagen verwiesen werden, welche die genauen Details enthalten.

Wir bemerken schon hier bezüglich des in Aussicht genommenen Bundesbeitrages von Fr. 45,000, daß unser Industriedepartement sich mit diesem Ansatz hauptsächlich aus zwei Gründen nicht befreunden konnte, nämlich weil: a. die gegenwärtige Finanzlage des Bundes sich jenem verhältnismäßig hohen Betrag entgegensetzt; b. in ihm die Unterstützung der nachträglich eingefügten Gruppe II, Kleinmotoren, enthalten ist (mit Fr. 10,000), von welcher angenommen werden kann, sie gehöre in die vom Bunde ebenfalls zu subventionierende schweizerische Landesausstellung des Jahres 1896 in Genf, und es gehe überhaupt nicht an, letzterra Unternehmen durch die Ausstellung der Gruppe II im Jahre 1894 in Zürich unter Mitwirkung des Bundes auch nur zum Schein vorzugreifen.

Die oben erwähnte eidgenössische Sektion der Ausstellungskommission zog die voraussichtliche Erfolglosigkeit des Gesuches in seinem ursprünglichen Umfang notgedrungen in Betracht und war

255

eventuell damit einverstanden, sich auf die nicht zu beanstandenden Gruppen I und III und den entsprechenden Anteil der berechneten Bundessubvention (Fr. 35,000) zu beschränken.

Wir nehmen in unserer gegenwärtigen Vorlage den letztern Standpunkt ein, indem wir die Gruppe Kleinmotoren (Zahl der Anmeldungen 18, wovon 11 aus dem Kanton Zürich) außer acht lassen und für die beiden übrigen einen Bundesbeitrag von Fr. 35,000 postulieren.

Zunächst muß allerdings noch die Frage geprüft werden, ob mit Rücksicht auf die Konsequenzen es überhaupt empfehlenswert sei, eine Beteiligung des Bundes bei schweizerischen Specialausstellungen in irgend welcher Form zu befürworten. Diese Frage ist jedoch ohne weiteres zu bejahen, da Specialausstellungen, denen ein allgemeiner Charakter zukam, schon früher vom Bunde unterstützt wurden (z. B.

betreffend gewerbliches Schulwesen, Kunst, Fischerei, Hunde etc.)

und kein Grund besteht, hier von dieser Praxis abzuweichen.

Man könnte zwar versucht sein, von vornherein jede Bundesbeteiligung abzulehnen mit Rücksicht darauf, daß die Bildung eidgenössischer Ausstellungsgruppen in den Bereich einer schweizerischen Landesausstellung gehöre, und daß im Hinblick auf die im Jahre 1896 in Genf zu veranstaltende Landesausstellung es nicht angezeigt erscheine, eine Beteiligung an der Ausstellung in Zürich zuzusichern, welche geeignet sein möchte, mit der schweizerischen Landesausstellung bis auf einen gewissen Punkt in Konkurrenz zu treten, beziehungsweise' ihr zu schaden.

Wir halten aber diese Befürchtung nicht für begründet, zumal da schweizerische Landesausstellungen nur in größern Zeitabschnitten veranstaltet und nicht allen Zwecken gerecht werden können; hauptsächlich aber sind die Gruppen I und III derart, daß sie in einem erheblich kleinern Rahmen, als die Landesausstellung ihn darstellt, naturgemäß viel besser zur Geltuiig kommen und entsprechend vermehrten Nutzen stiften können. Nicht unwesentlich ist auch, daß sich die allgemeinen Spesen wesentlich reduzieren, wenn eine eidgenössische Specialausstellung sich an ein anderes Unternehmen anlehnen kann.

Es ist auch nicht zu erwarten, daß im konkreten Falle die zürcherische Ausstellung einen nachteiligen Einfluß speciell auf die Frequenz der schweizerischen Ausstellung in Genf ausüben könnte, welche Überzeugung man gewinnen muß, wenn man die hier in Betracht fallenden eidgenössischen Gruppen, welche in Zürich zur Darstellung gelangen sollen, näher betrachtet und zwar:

256 Unfallverhütung und Fabrikhygieine, Samariterwesen und freiwillige Krankenpflege.

Bei der immer ausgedehnteren Anwendung der Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung sind es bekanntlich die kleinern Industriellen und die Handwerker, welche teils aus Mangel an Mitteln, teils aus Unkenntnis schützender Maßnahmen am schwersten betroffen werden können. Eine planmäßige Ausstellung bezüglicher Apparate, Vorrichtungen , Zeichnungen etc. bietet zweifellos viel Nutzen und Belehrung ; einen Hauptbestandteil dieser Ausstellung wird die von den Fabrikinspektoren angelegte und im eidg. Polytechnikum aufbewahrte gewerbehygieinische Sammlung bilden. Sie dient an der genannten Anstalt unter ändern dem unlängst eingeführten, von Herrn Dr. Eoth erteilten Unterricht über Gewerbehygieine und darf diesem nicht dauernd entzogen werden ; eine Dislokation von Zürich weg ist daher im allgemeinen nicht thunlich, und wenn die Gegenstände auch vielleicht in den Sommerferien des Jahres 1896 der Genfer Ausstellung abgetreten werden können, ist doch diejenige von Zürich als ein willkommener Anlaß zu betrachten, um die Sammlung, welcher an Bedeutung im Ausland nur wenige gleichkommen dürften, günstig zu verwerten. Zu diesem Zwecke sind Demonstrationen, ein illustrierter deskriptiver Katalog etc. in Aussicht genommen, und es ist bestimmt zu erwarten, daß das für Arbeitgeber wie Arbeiter so wichtige Gebiet der Unfallversicherung und Gewerbehygieine in Zürich große Beachtung und Förderung finden werde. Zu bemerken ist noch, daß dem Bund für diese Ausstellung, die eigentlich seine eigene ist, keine Platzmiete berechnet wird.

Außer der offiziellen Sammlung sind noch 15 Aussteller angemeldet, und zwar 5 für Fabrikhygieine und 10 für Unfallverhütung.

Der schweizerische Samariterbund stellt ebenfalls aus und es sind noch 11 weitere Anmeldungen vorhanden, um diesen Zweig gemeinnütziger Thätigkeit zu demonstrieren.

Wenn an irgend einem Orte später eine Wiederholung dieser Abteilung I stattfinden kann, so wird dies ihrem Zweck und den Bestrebungen der betreffenden offiziellen und privaten Kreise nur desto mehr entsprechen.

Hausindustrie und Frauenarbeit.

Es geschah die Aufnahme dieser Gruppe ebenfalls nur mit Eücksicht auf das große Bedürfnis, welches in dieser Hinsicht im ganzen Land besteht. Man hat es hier mit einem Zweig der
Förderung der Erwerbsfähigkeit zu thun, wo die Behörden mancherlei Unterstützung bieten müssen, da der Einzelne meistens nicht genügende Mittel zur Verfügung hat und die Organisation eine verzweigte ist.

257

Mit Bücksicht auf die Nutzbarmachung dieser Abteilung wird ebenfalls das Erreichbare durch die betreffenden Specialkomitees angestrebt. Diese werden der mühsamen Arbeit dieser Gruppe jedenfalls weit mehr Sorgfalt zuwenden können, als es bei größern Anlässen, wo so vielerlei Aufgaben sich kreuzen, der Fall sein kann.

Wir citieren folgende Stelle aus einem Aufruf betreffend diese Gruppe : ,,Tausende von Leuten verdienen, oft entfernt von den größeren Städten, in ihrem heimatlichen Orte ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt damit; der ungesunde, zu große Zuzug nach den Städten wird aufgehalten. Ganz besonders auch für die kleinbäuerliche Bevölkerung ist die Hausindustrie für die Winterszeit von Bedeutung.

Die Hausindustrie gewährt gegenüber der centralisierten Fabrikindustrie mancherlei Vorteile, die den verschiedenen Teilen unseres Landes in wirtschaftlicher und moralischer Hinsicht zu gute kommen. Damit soll nicht verschwiegen werden, daß einzelne der Hausindustrien im Rückgange begriffen sind, und sich bei ändern mancherlei Übelstände gezeigt haben. Ein großer Teil dieser Übelstände kann sicherlich gehoben oder doch bedeutend gemildert werden, und es lassen sich ebenso bestimmt Maßnahmen treffen, die zur Prosperität beitragen.

In Verbindung mit der Ausstellung ist dies viel leichter als auf anderem Wege möglich. Die E r h a l t u n g und K r ä f t i g u n g unserer Hausindustrien und eventuell die Verbreitung von neuen in'andere Kantone ist von größter volkswirtschaftlicher B e d e u t u n g für unser ganzes V a t e r l a n d . Mit der Ausstellung soll daher nicht nur gezeigt werden, was im Lande an solchen Hausindustrien besteht, sondern man will auch das zeigen oder andeuten, was neu geschaffen und was an neuen Maschinen, Hülfsstoffen etc. dienen kann. Dadurch, daß die Ausstellung keine so ausgedehnte ist, als dies bei ändern Gelegenheiten der Fall war, und da sie überhaupt die Förderung der Erwerbsthätigkeit in erster Linie will, so wird sie viel mehr Beachtung finden, als bei den großen Schaustellungen.

Ähnliche Ziele verfolgt die in mancher Beziehung. verwandte Abteilung der F r a u e n a r b e i t e n . Wie viele geschickte Frauenkräfte aller Bevölkerungsstufen liegen nicht brach bei uns oder werden wenigstens nicht genügend beschäftigt ? In Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Kunst
und anderen Gebieten ist noch viel Feld für eine günstigere Bethätigung des weiblichen Geschlechtes, das durch eine richtige Ableitung in solche Gebiete, wo es erfahrenermaßen tüchtig sein kann, auch andere Branchen verläßt, in denen vielleicht den Männern eine ungesunde Konkurrenz gemacht wird. Welche wichtige Quelle der Anregung giebt nicht eine sorgfältig durchgeführte Ausstellung dieser Art für alle unsere Kantone, unsere Behörden, gemeinnützigen,

258

industriellen, sowie andere Vereine und auch für die Einzelnen? -- Die Ausstellung wird zeigen, was Frauenhände wirken können und sollen."

5]"yf |Bemerkt sei noch, daß die Landesausstellung in Genf eine Zusammenstellung der Hausindustrie und Frauenarbeit bis jetzt nicht vorgesehen hat. Die eingegangenen 214 Anmeldungen aus 19 Kantonen verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt : Kanton Zürich 64 Aussteller.

,, Graubünden 49 ,, ,, Bern 33 ,, ,, Luzern 15 ^ ,, St. Gallen 13 ,, ,, Aargau 11 ,, ,, Thurgau 10 ,, ,, Unterwaiden 3 ,, Appenzell 3 ,, fl ,, Schwyz 2 ,, ,, Basel 2 ,, ,, Genf 2 T, Uri l ,, Solothurn l ,, ,, Schaffhausen l ,, ,, Tessin l ,, i, Waadt l « Wallis l ,, Neuenburg l ,, Total 214 Aussteller.

Wir glauben also, daß es in 'der Stellung des Bundes liege, die ron der Ausstellung in Zürich getroffenen Anordnungen zu billigen und eine finanzielle Unterstützung der eidgenössischen Abteilungen zu leisten, und kommen, wie oben bemerkt, dazu, Ihnen die Bewilligung eines Beitrages von Fr. 35,000 zu beantragen (siehe beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschlusse).

A n d i e s e n A n t r a g m u ß d e r B u n d e s r a t d i e ausd r ü c k l i c h e E r k l ä r u n g a n s c h l i e ß e n , daß derselbe nicht ein Präjudiz für die Zukunft involvieren solle, s o n d e r n den B u n d e s b e h ö r d e n im einzelnen Fall j e n a c h d e n U m s t ä n d e n d i e . b e s o n d e r e E n t s c h l i e ß u n g v o r z u b e h a l t e n s e i . Speciell ist auch an dieser Stelle der Standpunkt festzuhalten, daß eine Subventionierung k a n t o n a l e r A u s s t e l l u n g e n als s o l c h e r seitens des Bundes, konform bisheriger konstanter Praxis, n i c h t stattfindet.

259

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

260

Budget kantonalen Gewerbeausstellung und eidgenössischen Fr.

Einnahmen.

1. Garanüefonds der Gewerbevereine. .

2. Kostenanteil des Bundes an den eid: genössischen Abteilungen . . . .

3. Beitrag des Kantons Zürich. . . .

4. Beitrag der Stadt Zürich . . . .

5. Beiträge von Privaten 6. Platzmiete der Aussteller . . . .

7. Ausstellungswirtschaft 8. Garderobe etc 9. Verkaufsbureau und Arbeitsgalerie 10. Katalog der Ausstellung 11. Eintrittsgelder und Abendkonzerte 12. Unvorhergesehenes

Hiervon entfallen auf die eidgenössischen Abteilungen.

Fr.

10,000 45,000 50,000 40,000 65,000 36,000 32,000 5,000 6,000 7,000 225,000 4,000

525,000

45,000

6,600 3,000 500 1,000 1,600 30,000

87,700

Abschluss.

551,000 110,000 525,000 87,700

Ausgaben .

Einnahmen Mutmaßliches

Deficit

26,000

22,300

261 Beilage I.

der Specialausstellungen in Zürich 1894,

1 Ausg-aben.

1.

2.

3.

4.

Fr.

Hiervon entfallen auf die eidgenössischen Abteilungen.

Fr.

Hochbauten 275 000 49 3% Tiefbauten (Kanalisation etc.) . . .

15,000 7,500 Maschinenbetrieb 25 000 12 500 Transport u n d Installation . . . . 25,000 5,500 qßf) 10 000 6. Feuerversicherung . .

. . . .

15 000 3 450 7. Ausstellungsplakate und Reklamen .

20,000 5,000 8. Ausstellungskatalog 6 000 3 000 9 Preisgericht u n d Diplofne . . . .

2 500 13 000 10. Konzerte 25 000 11. Versammlungen und Kongresse . . .

10,000 1,000 12 Saläre, Aufsicht etc 65 000 12 000 13. Bureaukosten und Drucksachen etc. : Fr.

Fr.

B u r e a u- Mobiliar . . 1,000 300 Schreib- und Zeichenmaterial 2 000 450 Bureaumiete l*/2 Jahr . 2,000 450 Heizung, Beleuchtung und Reinigung . . . . 1,000 3 0 0 Drucksachen: Eintrittsbillets, Karten etc., zum Teil in 2 Sprachen 5,000 600 Cirkulare,Anmeldescheine, Aufrufe etc 12,000 2400 Porti und Telegramme . 3,000 600 26,000 5,100 14. Eeisespesen für auswärtige Kommissions1 000 900 15. Kückzahlung des Garantiefonds . . .

10,000 16. Unvorhergesehenes 1,200 10,000 551,000 110,000

262

Budget drei eidgenössischen Abteilungen an der kantoEinnahmen.

Kostenbeitrag dea Bundes . . . .

*Platzmiete der Aussteller . . . .

Verkanfsbureau und Arbeitsgalerie .

Eintrittsgelder

\

Gruppe 1.

Gruppe U. Gruppe III.

Fr.

20,000 1,150 1,200 160 300 1 000 10,000

Fr.

10,000 2,160 1,200 160 600 300 10,000

Fr.

16,000 3,300 · 600 200 200 300 10,000

33,800

24,300

29,600

37,680 33,800 3,880 20,000

45,020 24,300

27,300 29,600

20,720 10,000

+ 2,300 16,000

23,880

30,720

12,700

.A-tosehliiSS.

Einnahmen Deficit . . .

* 400 m* für die Sammlungen dea B«n
263 Beilage II.

der nalen Gewerbeausstellung in Zürich 1894.

Ausgaben.

Gruppe 1.

ma Fr.

Baukosten: 2 * a. Überbaute Fläche à Fr. 30 per m 600 18,000 5. Zwischenwände à Fr. 2 per m 2 . 100 200 2 c. Tischfläche à Fr. 5 per m . .

50 250 d. Tiefbauten, Kanalisation etc.

1,500

Transport u n d Installation

. . . .

Ausstellungsplakate und Reklamen .

Ausstellungskatalog . . . .

.

Versammlungen und Fachbelehrung .

Saläre, Aufsicht Bureauauslagen: a. Mobiliar l. Schreib- und Zeichenmaterial c. Bureaumiete l'/a Jahr . . . .

d. Heizung, Beleuchtung und EeiDrucksachen: a. Eintrittsbillets, Kar- 1 t4..-i.__--., 1 .eilweis.e 6 ten etc

-°!SShÄ^I £3^

c. Porti und Telegramme . . . .

Eeisespesen für auswärtige Kommis-

* Wege und Durchgänge inbegriffen.

Gruppe II. Gruppe III.

m2

Fr.

m2

Fr.

500 15,000 450 13,500 120 240 650 1,300 40 200 140 700 5,000 1,000

2,000 1,000 330 1,200 2,000 2,500 500 500 5,000

9,000 3,500 330 1,750 2,000 200 1,000

100 150 150

100 150 150

150 150

100

100

100

250

100

250

1,000 250

400 100

1,000 250

300 400

300 400

400

37,680

45,020

27,300

5,000

1 500 1,000 300

500 1,000 300 1 000 500 2,000

100

300

264

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Subventionierung der eidgenössischen Abteilungen an der kantonalen Gewerbeausstellung in ZUrich.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Dezember 1893, beschließt: Art. 1. An die Kosten der eidgenössischen Abteilungen für Unfallversicherung und Fabrikhygieine, Hausindustrie und Frauenarbeit an der kantonalen Gewerbeausstellung welche vom 15. Juni bis 15. Oktober 1894 in Zürich stattfindet, wird eine Bundessubvention von Fr. 35,000 bewilligt.

Art. 2. Es ist diese Summe ins Jahresbudget von 1894 aufzunehmen.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Subventionierung der eidgenössischen Abteilungen der kantonalen Gewerbeausstellung in Zürich. (Vom 1.

Dezember 1893.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.12.1893

Date Data Seite

251-264

Page Pagina Ref. No

10 016 384

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.