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Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen

Aufruf betreffend Verschollenerklärung und Erbenruf Die nachgenannten Personen, von denen seit 1924 und später jede Nachricht fehlt, sollten auf Grund von Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1962 verschollen erklärt werden: Dr. Paul Bauer, letzte bekannte Adresse: Strasbourg (Frankreich), Avenue de la Paix 19; Madeleine Ebstein-Sriber, geb. 9. Oktober 1896, französische Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in Lyon; Max Rosenberg, letzte bekannte Adresse: Nizza (Frankreich), Avenue Joliette 4, früher in Paris 16, Rue Oswaldo-Cruz 6; Elfriede Abraham, geh. 11. Februar 1903, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in Luxemburg, Schlüsselblumenstrasse 20; Marcel Ebstein, letzte bekannte Adresse : Paris 17, Avenue Mac-Mahon 25 ; Georges Le Cerf, letzte bekannte Adresse: Paris, Avenue Malakoff 15; Selma Weiler geb. May, geb. 22. April 1882 in Düsseldorf, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in Düsseldorf; Erich Weil, wohnhaft gewesen in Karlsruhe; Alfred M, Schwarzschild, deutscher Staatsangehöriger, letzte bekannte Adresse: Frankfurt a. M.; Gustav Weil, evtl. deutscher Staatsangehöriger, evtl. geb. 1. August 1861 in Sulzburg (Deutschland) und daselbst wohnhaft gewesen; Moses Brand, evtl. deutscher Staatsangehöriger, letzte bekannte Adresse: Berlin.

Gemäss Beschluss des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juni 1972 wird hiermit jedermann, der über die obengenannten Personen Nachricht geben kann, aufgefordert, bis spätestens 10. Juni 1973 der unterzeichneten Amts-

1600 stelle zu melden, was er über die Vermissten erfahren hat, unter Vorlegung oder Nennung allfälliger Beweismittel.

Ferner sucht das Erbschaftsamt Basel-Stadt die gesetzlichen Erben der vorgenannten Verschwundenen.

Personen, die ihre Erbfolge von ihrer Verwandtschaft mit den Vermissten ableiten, werden hiermit aufgefordert, sich bis 10. Juni 1973 bei der unterzeichneten Amtsstelle mit Abstammungsnachweisen (Familien-, Erbscheinen u. dgl.)

zum Erbgang zu melden.

(2.).

Basel, den 10. Juni 1972 Zivilgerichtsschreiberei Basel-Stadt

Prozesskanzlei, Abt. I.

Submissionsanzeigen Berichtigung: Landquart, Neubau Telephonzentrale, Typ 5 Baubeginn: August 1972

Das Projekt umfasst ein Telephonzentralengebäude mit Dienstwohnung (umbauter Raum 7230 m3).

Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen folgende Arbeiten : BKF

ArbeitSgattUHg

20 Erdarbeiten 211 Baumeisterarbeiten 212 Montagebau in Beton (nichttragende Fassaden) Alle Interessenten, die an einer Submission teilnehmen möchten, werden ersucht, dies bis am 26. Juni 1972 dem beauftragten Architekten, H.P. Menn, dipi. Arch. BSA/SIA, Bahnhofstrasse 14, 7000 Chur, unter Angabe des Bauobjektes und der Arbeitsgattung schriftlich zu melden. Es sind keine weiteren Submissionsanzeigen dieser Arbeitsgattungen vorgesehen. Die Wettbewerbsunterlagen werden zu gegebener Zeit zugestellt.

Zürich, den 23. Juni 1972 Generaldirektion PTT

Hochbauabteilung, Zürich

1601 Liestal, Postgebäude Baubeginn: Februar 1973 Das Projekt umfasst den Postneubau (umbauter Raum 17100 m3).

Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen -

Baumeisterarbeiten Stahlbauarbeiten Elektroanlagen Sanitäre Anlagen Heizungsanlage Lüftungsanlage

Alle Interessenten, die an einer Submission teilnehmen möchten, werden ersucht, dies bis Montag, den 10. Juli 1972, den beauftragten Architekten Bühler + Furier, Rosengasse 6,4410 Liestal, unter Angabe des Bauobjektes und der Arbeitsgattung schriftlich zu melden. Es sind keine weiteren Submissionsanzeigen vorgesehen. Die Wettbewerbsunterlagen werden zu gegebener Zeit zugestellt.

Es werden nur Unternehmer oder Arbeitsgemeinschaften berücksichtigt, die sich über die erforderliche Leistungsfähigkeit ausweisen. Mit der Anmeldung sind deshalb Angaben über Organisation und Personalbestand der Unternehmung sowie Referenzen und gegebenenfalls die Namen der Partner und wichtigsten Unterakkordanten mitzuteilen.

Bern, den 23. Juni 1972 Direktion der eidgenössischen Bauten

Bauinspektion III, Bern

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Das Verzeichnis der Luftseilbahnen, Aufzüge und Skiliftanlagen für die Personenbeförderung Stand: April 1970 Die Broschüre kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, unter der Bestellnummer 802.610 zum Preis von Fr. 5.bezogen werden.

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hmterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissioneu, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 24 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

1603 Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in vier Ringheftem aus Pressspao zusammengefasst. Jeder Ordner umfasst eine Region und ist mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Die Schulen erscheinen je auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen; Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Plätze sowie allfällige weitere Abteilungen, Die vier Ringhefter können unter Nummer318.511 zum Preise von Fr. 28.bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften. Das Werk wird im Endausbau enthalten: I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationale Gegenrechtserklärung über Erbschaftsund Schenkungssteuem und die Musterabkommen der OECD; u. die steuerlichen Bestimmungen aus anderen Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Bisher sind zwei Bände (Teil I) erschienen. Das Werk-wird durch periodische Nachträge nachgefiihrt und durch einen dritten Band (Teile II und III) ergänzt werden.

Der Preis für die beiden bisher erschienenen Bände beträgt 40 Franken.

Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Unterabteilung internationales Steuerrecht, 3003 Bern.

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Textausgabe zum Arbeitsgesetz Sie kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 8 Franken bezogen werden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichtenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterbrochenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht : Kantonale Gesetze über Familienzulagen.

Die Rechtsprechung der kantonalen Rekursbehörden in den Jahren 1968 bis 1970 Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis : Fr. 7.50

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1972

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1972

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