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Bericht des Bundesrates an die Militärkommission des Nationalrates zur Frage einer teilweisen Beibehaltung der Kavallerie (Neugestaltung der Mechanisierten und Leichten Truppen, Botschaft vom 13. März 1972 über die Änderung der Truppenordnung) (Vom 16. August 1972)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren, Die Militärkommission des Nationalrates beschloss an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Mai 1972 in Morges, auf unsere Botschaft vom 13. März 1972 über die Änderung der Truppenordnung (Neugestaltung der Mechanisierten und Leichten Truppen) einzutreten. Die Beratungen wurden dann aber ausgesetzt.

Der Bundesrat wurde eingeladen, «mindestens die Möglichkeiten einer teilweisen Aufrechterhaltung oder eines schrittweisen Abbaues der Kavallerie zu prüfen und der Kommission so rasch als möglich Bericht zu erstatten». Es wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, dass die Einheiten, wenn immer möglich, geschlossen umgeschult werden. Für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, beantragte ein Kommissionsmitglied, als Variante einen schrittweisen Abbau zu prüfen, wobei 6 Schwadronen zu belassen wären.

Verschiedene Kommissionsmitglieder wünschten eine eingehendere Darstellung der personalrechtlichen Folgen einer allfälligen Aufhebung der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt und möglichst weitgehendes Entgegenkommen den Bediensteten gegenüber.

Wir kommen hiermit dem uns erteilten Auftrag nach.

l

Einleitung

Es sind verschiedene Varianten einer teilweisen Aufrechterhaltung oder eines schrittweisen Abbaues der Kavallerie denkbar. Es erscheint zweckmässig, drei davon herauszugreifen, nämlich a. Beibehaltung von 6 Dragonerschwadronen und 2 Abteilungsstäben; b. Beibehaltung von 9 Dragonerschwadronen und 3 Abteilungsstäben; c. Beibehaltung von 12 Dragonerschwadronen und 3 Abteilungsstäben.

Bundesblatt. 124.Jahrg. Bd.II

24

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Die Variante a entspricht grundsätzlich dem eingangs erwähnten Antrag eines Kommissionsmitgliedes.

Bei den nachfolgenden Überlegungen, namentlich bei der Prüfung der personalrechtlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen, sind wir davon ausgegangen, dass sich die Frage einer weiteren Beibehaltung allfällig jetzt noch verbleibender Kavallerieverbände Ende der siebziger Jahre erneut stellen wird. Die Entwicklung der Bestände, aber auch andere Faktoren, lassen bis dahin eine umfassendere Revision der Truppenordnung als notwendig erscheinen. Voraussichtlich wird die Zahl der Formationen reduziert werden müssen. Die in diesem Bericht enthaltenen Berechnungen beziehen sich nur auf die Zeitspanne bis zur erwähnten Revisionsphase in der Meinung, dass bis dahin Behelfslösungen in Kauf genommen werden könnten. Sollte die Kavallerie auf unbestimmte Zeit beibehalten werden, wären sowohl die einmaligen wie die jährlich wiederkehrenden Ausgaben wesentlich höher zu veranschlagen. Wir haben auch keine Beträge für «qualitative Verbesserungen», vor allem auf dem Gebiet der Bewaffnung, Ausrüstung und Remontierung, eingesetzt. Allfällig verbleibende Kavallerieverbände würden grundsätzlich den heutigen Standard beibehalten, auch wenn dieser nicht in allen Teilen, z.B. in bezug auf Remontierung, befriedigend ist.

2

Militärische Aspekte einer teilweisen Beibehaltung der Kavallerie

Die im vorangehenden Kapitel aufgeführten Varianten für eine teilweise Beibehaltung der Kavallerie zeitigen in bestandesmässiger und organisatorischer Hinsicht Auswirkungen, die nachstehend kurz dargestellt werden sollen.

Bei der Variante a (Beibehaltung von 6 Dragonerschwadronen und 2 Abteilungsstäben) könnte die gemäss Botschaft vom 13. März 1972 vorgesehene Reorganisation der mechanisierten Verbände allein durch Heranziehung von Beständen der Kavallerie, also ohne Inanspruchnahme anderweitiger Formationen, verwirklicht werden. Unsere Vorlage sieht aber auch vor, dass jene Dragonerschwadronen, die nicht geschlossen in Panzergrenadierkompanien umgewandelt werden können, zur Sicherstellung der Bestände auf bereits bestehende Panzerkompanien und zum Teil auf die neuen Panzerdienstkompanien verteilt werden sollen. Diese vom militärischen Standpunkt aus notwendige Massnahme wäre bei dieser Variante nicht mehr durchführbar. Ausserdem müssten zum Auffüllen der Bestände der Panzerdienstkompanien Angehörige der Landwehr herangezogen werden.

Die Rekrutierungsräume der verbleibenden 6 Dragonerschwadronen müssten naturgemäss vergrössert werden. Da sie sich über mehrere Kantone erstrekken würden, könnten diese Schwadronen nicht als kantonale Verbände beibehalten werden. Aus demselben Grunde wäre eine ausserdienstliche militärische Reittätigkeit im Rahmen regionaler Kavallerievereine kaum mehr möglich.

Von den 12 umzuschulenden Dragonerschwadronen Hessen sich 9 praktisch geschlossen in Panzergrenadierkompanien umwandeln.

495

Die verbleibenden 6 Dragonerschwadronen könnten, zu 2 Abteilungen zusammengefasst, den Feldarmeekorps l und 2 zugeteilt werden. Um den Nachwuchs für diese Schwadronen sicherzustellen, wäre es nötig, jährlich l Rekruten-Schwadron zu rund 100 Mann auszubilden.

Bei einer Verwirklichung der Variante b (Beibehaltung von 9 Dragonerschwadronen und 3 Abteilungsstäben) wäre es nicht mehr möglich, den für die Reorganisation der mechanisierten Verbände erforderlichen personellen Mehrbedarf allein aus Beständen der Kavallerie zu decken. Es müsste zusätzlich auf einen Truppenkörper deutscher und einen französischer Sprache gegriffen werden. In Frage kämen das Motordragonerbataillon und ein Radfahrerbataillon.

Dadurch würden zwar etwas mehr als die für die Bildung der Panzergrenadierkompanien benötigten Bestände frei. Trotzdem wären wie bei Variante a ausserdem die Bestände der Panzerdienstkompanien durch Angehörige der Landwehr zu ergänzen.

Die umzuschulenden 9 Dragonerschwadronen könnten nur dann praktisch geschlossen in Panzergrenadierkompanien umgewandelt werden, wenn bei den heranzuziehenden Motordragonerkompanien und Radfahrerkompanien auf eine geschlossene Überführung verzichtet würde.

Aus den gleichen Gründen wie bei Variante a könnte keine der verbleibenden 9 Dragonerschwadronen als kantonale Einheit beibehalten werden. Da die Rekrutierungsräume etwas weniger ausgedehnt wären als bei Variante a, dürfte die ausserdienstliche militärische Reittätigkeit im Rahmen regionaler Vereine - wenn auch erschwert - weiterhin möglich sein.

Von den verbleibenden Kavallerieformationen könnte jedem Feldarmeekorps eine Dragonerabteilung zu 3 Schwadronen zugeteilt werden.

Um den Rekrutennachwuchs der verbleibenden 9 Dragonerschwadronen sicherzustellen, müssten jährlich 2 Rekrutenschwadronen zu je rund 75 Mann ausgebildet werden.

Auch die Variante c (Beibehaltung von 12 Dragonerschwadronen und 3 Abteilungsstäben) würde es nicht mehr erlauben, die geplante Reorganisation der Mechanisierten und Leichten Truppen zu verwirklichen, ohne ausser auf Kavallerieverbände auch auf andere Formationen zu greifen. Die Auflösung von zwei Radfahrerbataillonen (eines davon französischer Sprache) wäre nötig, da das Motordragonerbataillon zu geringe Bestände aufweist. Wie bei den beiden vorhergehenden Varianten wären auch hier die
Bestände der Panzerdienstkompanien durch Angehörige der Landwehr zu ergänzen.

Alle 6 umzuschulenden Dragonerschwadronen könnten praktisch geschlossen in Panzergrenadierkompanien umgewandelt werden. Bei den in diesem Fall umzuschulenden Radfahrerformationen dagegen wäre dies nur teilweise möglich.

Vier der insgesamt 12 verbleibenden Dragonerschwadronen könnten als kantonale Einheiten beibehalten werden. Bezüglich der ausserdienstlichen militärischen Reittätigkeit lägen die Verhältnisse ähnlich wie bei Variante b.

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Mit den verbleibenden Kavallerieformationen könnte jedem Feldarmeekorps eine Dragonerabteilung zu 4 Schwadronen zugeteilt werden.

Der Rekrutennachwuchs für die verbleibenden 12 Dragonerschwadronen wäre durch die Ausbildung von jährlich 2 Rekrutenschwadronen zu je rund 100 Mann sicherzustellen.

Zur besseren Übersicht sind die Ausführungen dieses Kapitels in einer besonderen Tabelle im Anhang zusammengestellt.

3

Personalrechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte 31 Grundsätzliche personalrechtliche Fragen

Die Neugestaltung der Mechanisierten und Leichten Truppen hat, wie bereits in der Botschaft vom 13. März 1972 ausgeführt, Auswirkungen auf das Personal der Eidgenössischen Militärpferdeanstalt (EMPFA).

An der eingangs erwähnten Kommissionssitzung vom 15. und 16. Mai 1972 wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, dass sich der Bund bei einem Abbau des Personalbestandes der EMPFA als grosszügiger Arbeitgeber erweisen werde. Dieser Grundsatz stand auch bei der Verwaltung stets im Vordergrund. Es sei nochmals festgestellt, dass bei einer vollständigen Umrüstung der Kavallerie im Sinne der Botschaft nur ein schrittweiser Abbau des Personalbestandes erfolgen kann, der sich voraussichtlich bis 1976 erstrecken wird. Er richtet sich nach den dienstlichen Bedürfnissen. Die zeitliche Staffelung dieses Abbaues ist schwer vorauszusagen. Sie hängt einerseits ab von der Notwendigkeit, den jeweiligen Personalbestand auf den Pferdebestand abzustimmen, anderseits vom Gang der Auflösung dieses Pferdebestandes und von der schwer abzuschätzenden Zahl der aus den Schwadronen an die Anstalt zurückgehenden Pferde. Sollte der Personalbestand aus Gründen, die nicht beeinflusst werden können (vorzeitige Austritte, Abwanderung usw.), schneller zurückgehen, als der Bestand an Pferden es an sich zulassen würde, müsste als Notlösung der Einsatz von Teilen von Trainformationen im Rahmen ihrer Dienstleistungspflicht ins Auge gefasst werden. Eine solche Notwendigkeit zeichnet sich heute bereits ab.

Es ist grundsätzlich nicht beabsichtigt, Entlassungen aus dem Bundesdienst vorzunehmen. Der Abbau des Personalbestandes soll - abgesehen von der ordentlichen Pensionierung - vorab durch die Zuweisung neuer, zumutbarer Obliegenheiten im Bereiche der Bundesverwaltung und durch Umschulungen auf andere Berufe, in oder ausserhalb der Bundesverwaltung, erfolgen.

Beim Übertritt in ein privatrechtliches Dienstverhältnis, beispielsweise im zivilen Reitsport, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der weiteren Zugehörigkeit zur Eidgenössischen Versicherungskasse (15 Beitragsjahre und zurückgelegtes 40. Altersjahr) gegeben. Schliesslich sind Versetzungen in den Ruhestand dort möglich, wo ein maximaler Rentenanspruch besteht und

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der Bedienstete mit dieser Massnahme einverstanden ist. In Einzelfällen kann auch während der Amtsdauer die Entlassung wegen Aufhebung des Amtes erfolgen, wobei dem betroffenen Bediensteten ein Entschädigungsanspruch zusteht, bei dessen Festlegung Leistungen der Eidgenössischen Versicherungskasse berücksichtigt werden.

Die gegenwärtige Amtsdauer der Beamten des Bundes läuft Ende dieses Jahres ab. In der Botschaft vom 13. März 1972 wird deshalb festgestellt, dass die Beamten der EMPFA für die neue Amtsdauer nur unter Vorbehalt wiederzuwählen seien. Da nun aber der Entscheid der eidgenössischen Räte über diese Vorlage eine zeitliche Verschiebung erfahren wird, sind wir bereit, auf diese Massnahme zu verzichten. Für den Bund können sich dadurch im Einzelfall finanzielle Mehrleistungen ergeben.

Im übrigen sei nochmals festgestellt, dass den durch einen allfälligen Abbau betroffenen, im Bundesdienst verbleibenden Bediensteten der bisherige Besitzstand garantiert werden soll, das heisst, dass sie keine finanzielle Einbusse erleiden und dass bisherige Vergünstigungen (Militärversicherung, Dienstkleider, Fahrvergünstigungen) angemessen abgegolten werden.

Die Botschaft vom 13. März 1972 behandelt, soweit sie sich auf die EMPFA bezieht, grundsätzlich nur die Folgen, die sich direkt aus der Umrüstung der Kavallerie ergeben. Sie geht also davon aus, dass diese Anstalt aufzuheben sei, da sie für die Kavallerie keine Aufgaben mehr zu erfüllen haben wird.

Der Vollständigkeit halber wird in der Botschaft aber auch erwähnt, dass dem Pferd dort, wo es der Truppe weiterhin gute Dienste werde leisten können, nach wie vor sein Platz gesichert bleibe. Dabei wurde insbesondere auf die Versorgung der Truppe im Gebirge hingewiesen. Nähere Ausführungen über die Traintruppe drängten sich nicht auf, da deren Auflösung nicht zur Diskussion steht. Der vorliegende Ergänzungsbericht gibt uns indessen Gelegenheit, auch die Infrastrukturfrage dieser Truppe kurz zu streifen : Bei einem vollständigen Abbau der Kavallerie könnten die Bedürfnisse der Traintruppe und auch der Veterinaroffiziere und der Hufschmiede weiterhin durch eine den Aufgaben angepasste, reduzierte Anstalt mit entsprechendem Betriebspersonal wahrgenommen werden. Diese Anstalt, die rund 35-50 Bedienstete und 50-60 Pferde umfassen würde, müsste allerdings an
einen neuen Standort verlegt werden, worauf später noch zurückzukommen sein wird.

32 Auswirkungen der Varianten a, b und c (Beibehaltung von 6,9 oder 12 Schwadronen) 321 Der Personal- und Pferdebestand der EMPFA Die nachstehende Tabelle zeigt im Bereiche der EMPFA die Bedürfnisse an Personal und Pferden einschliesslich der geschätzten Betriebskosten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der entsprechenden Rekrutenbestände.

498

Personalbestand EMPFA - Sollbestand - Effektivbestand Pferdebestand EMPFA . . .

Pferdeankaufskontingent .

Jährliche Betriebskosten in Millionen Franken, Basisjahr 1972, inkl. Pferdeankauf, ohne Leistungen der Militärversicherung . . . . .

Betriebskosten bei vollem Personalbestand in Millionen Franken. .

Bestand Rekruten

Ist-Zustand

Variante a 6Schw

Variante b 9Schw

Variante c 12 Schw

467

235

295

350

398 1200 600

420 280

630 370

840 490

14

8

10

12

100

150

200

(16) 300

Erläuterungen: Personalbestand

Der Abbau der Kavallerie um 12, 9 oder 6 Schwadronen bewirkt keine proportionale Reduktion des Personalbestandes der EMPFA. Die heutigen Verhältnisse in der Anstalt, die auf die Dauer nicht zu befriedigen vermögen, können nicht als Massstab dienen. Tatsache ist, dass zufolge Abwanderung und Rekrutierungsschwierigkeiten der gegenwärtige Personalbestand zu niedrig ist. Dies führt zur Überbeanspruchung des Personals, zu Improvisationen und zum Abbau an sich notwendiger Dienstleistungen. Insbesondere für das Wärterpersonal erweist sich die Rekrutierung als sehr schwierig. Die Gewährleistung der ordnungsgemässen Wartung der Pferde ist dadurch in Frage gestellt. Sollte die Kavallerie teilweise beibehalten werden, wäre die EMPFA personell so zu dotieren, dass sie den Anforderungen zu genügen vermag. Der Betrieb der Anstalt ist personell aufwendig, weil er sich hinsichtlich Wartung über die volle Woche und auf 24 Stunden im Tag erstreckt. Als Grössenordnung wird mit 10-12 Pferden je Pferdewärter und 6 Pferden je Bereiter gerechnet; dazu kommen die Dienstposten in den Werkstätten, der Kuranstalt und der Administration.

Pferdebestand Die Ankaufsquote von 600 Remonten im Jahr erwies sich bei einem Bestand von 18 Schwadronen als zu knapp. Der Bedarf berechnet sich nach der Zahl der auszubildenden Rekruten und dem Ersatz der Abgänge an Pferden bei den Schwadronen und der Anstalt.

499 322 Militärische Schulen und Kurse Beim gegenwärtigen Bestand von 18 Schwadronen werden jährlich 3 Rekrutenschwadronen zu rund 100 Mann ausgebildet (Frühjahr-RS 2, Sommer-RS l Schw); vorher finden die Unteroffiziersschulen statt. Die Kavallerieoffiziersschüler werden in einer Aspirantenklasse von je etwa 16 Schülern in der Offiziersschule 2 der Mechanisierten und Leichten Truppen zusammengefasst. Bei teilweiser Beibehaltung der Kavallerie ergeben sich die folgenden Bedürfnisse: Schulen

Rekrutenschulen Unteroffiziersschulen . .

Offiziersschulen . . . .

Variante a 6 Schw

Variante b 9 Schw

Variante c 12 Schw

pro Jahr 1 pro Jahr 2 pro Jahr 2 Schw mit rd. Schw mit rd. Schw mit rd.

75 Rekruten 100 Rekruten 100 Rekruten vorgä ngig jeder DragonerRS 1 Kav Asp 1 Kav Asp 1 Kav Asp mit Klasse mit Klasse mit Klasse etwa 9 Asp etwa 12 Asp etwa 9 Asp jedes 2. Jahr jedes 2. Jahr jedes Jahr

Die Schulen und Kurse der Train- und Veterinäroffiziere, der Trainunteroffiziere und der Hufschmiede basieren ebenfalls auf den Einrichtungen der EMPFA.

323 Kavallerie-Kaserne

Der einzige Waffenplatz für die Ausbildung der Dragoner befindet sich neben dem Infanteriewaffenplatz in Aarau.

Beide Kasernen sind Eigentum" des Kantons Aargau. Mit Rücksicht auf die betrieblichen und hygienischen Verhältnisse in der Infanteriekaserne ist deren Verlegung notwendig. Das Eidgenössische Militärdepartement ist gegenüber dem Kanton Aargau die Verpflichtung eingegangen, gleichzeitig mit dem Waffenplatz der Infanterie auch den der Kavallerie zu verlegen.

Die Vorbereitungen für die Verlegung des Infanteriewaffenplatzes werden einen Zeitraum von rund acht Jahren beanspruchen. In diesem Falle ist auch die Ausbildung der Kavallerieschulen auf dem bestehenden Waffenplatz Aarau bis ungefähr 1980 gewährleistet und es sind hiefür keine zusätzlichen Aufwendungen erforderlich.

Eine Alternativ-Lösung könnte nun darin bestehen, dass die Infanterieschulen möglichst bald aus der alten Kaserne Aarau verlegt und, im Sinne einer Übergangslösung, provisorisch untergebracht werden, bis ein neuer Waffenplatz bezugsbereit ist. Wenn dieses Vorhaben verwirklicht werden kann, wird der Waffenplatz Aarau, einschliesslich der Kavalleriekaserne, voraussichtlich schon 1975 aufgegeben werden können.

500 Auf den Zeitpunkt der Verlegung bzw. Aufgabe des Waffenplatzes Aarau muss im Falle der Varianten a bis c, d. h. bei einem reduzierten Weiterbestand der Kavallerie, für die Kavallerieschulen ein anderer Standort eingerichtet sein. Die naheliegendste Lösung besteht darin, dass die Kavallerie-Rekruten auf einem bestehenden Waffenplatz der Mechanisierten und Leichten Truppen ausgebildet würden. Die erforderlichen zusätzlichen Bauten (Stallungen, Reithallen) Hessen sich dabei so gestalten, dass sie später anderen Zwecken (Einstellhallen, Ausbildungsräume) dienen können. Bei allen drei Varianten (a bis c) wird sich der Kostenaufwand für die Bauten und die Herrichtung des Geländes im Rahmen von 4-5 Millionen Franken bewegen.

324 Infrastruktur der EMPFA Der Hauptteil der EMPFA ist in Bern untergebracht. Daneben unterhält sie einen kleinen Filialbetrieb in Aarau und die Akklimatisationsstation Sand.

Die Anlagen in Bern bieten für rund 1200 Pferde Platz. Die Gebäulichkeiten sind zum Teil Eigentum des Bundes, zum Teil sind sie gemietet. Das Areal des Springgartens gehört der Burgergemeinde Bern. Der Geländekomplex im Bundeseigentum, umfasst rund 80000 m2. Da es aus Verkehrs- und betriebstechnischen Gründen kaum mehr möglich ist, den Standort der Anstalt in Bern beizubehalten, sind seit einiger Zeit zwischen den interessierten kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Instanzen Verhandlungen über eine Landumlegung und Überbauung dieses Areals im Gange. Der Bund sieht im Zuge einer Zusammenlegung und Rationalisierung die Errichtung von Verwaltungsgebäuden vor. Beim gegenwärtigen Stand der Dinge ist damit zu rechnen, dass in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre mit der Überbauung begonnen wird.

Dies schafft bei einer teilweisen Beibehaltung der Kavallerie (Varianten a bis c) hinsichtlich des Standortes der EMPFA eine ausserordentlich schwer zu beurteilende Lage.

Bei einer vollständigen Umrüstung der Kavallerie im vorgesehenen Zeitpunkt kann der Abbau der Anstalt zeitlich so gestaffelt werden, dass sich Baubeginn und Betrieb der EMPFA nicht behindern; der Restbetrieb der Anstalt wird schrittweise in die Akklimatisationsstation Sand verlegt. Dies erfordert keine oder nur geringe Aufwendungen für die Infrastruktur, da die Anlagen im Sand genügen dürften. Die Akklimatisationsstation selbst wird nicht mehr
benötigt werden.

Sollte heute nur ein Teil der Schwadronen umgerüstet werden und, wie einleitend erwähnt, die Frage des weiteren Bestandes der Kavallerie im Zuge der langfristigen Planung 1975-1984 der Armee gegen Ende der siebziger Jahre erneut akut werden, wäre die befristete Beibehaltung des Standortes Bern für die EMPFA unter Inkaufnahme von Erschwerungen möglich. Es müssten in diesem Falle Unzukömmlichkeiten und Behinderungen durch die Bautätigkeit in Kauf genommen werden. Die in diesem Falle notwendig werdende verstärkte Belegung der Anlagen der Akklimatisationsstation Sand würde den Betrieb in Bern entlasten, ohne dass wesentliche Aufwendungen baulicher Natur

501

notwendig würden. Auf den Zeitpunkt der Umrüstung der verbliebenen Schwadronen wäre dann auch die Verlegung des Restbetriebes für die Trainund Veterinärtruppen in den Sand vorzusehen.

Eine wesentlich schwierigere Lage ergäbe sich, wenn ein Teil der Kavallerie auf unbestimmte Zeit beibehalten werden sollte. In diesem Falle müsste die EMPFA verlegt werden, wobei als neuer Standort in erster Linie der Sand in Aussicht zu nehmen ist. In allen drei Varianten der Reduktion der Kavallerie (6, 9, 12 Schw) müssten im Sand als Ersatz für den Wegfall der Berner Allmend, des Springgartens und des EMPFA-Areals Landkäufe getätigt und Erweiterungsbauten erstellt werden. In welchem Umfang ein derartiger Landkauf möglich wäre, konnte nicht abgeklärt werden. Heute gehören die in Frage kommenden Grundstücke zur Landwirtschaftszone. Sollten sie in nächster Zeit zur Bauzone erklärt werden, würde ein Kauf durch den Bund aus verständlichen Gründen nur zum Teil oder überhaupt nicht mehr möglich sein. Das hätte zur Folge, dass die Akklimatisationsstation, schlimmstenfalls die ganze EMPFA, an einen ändern Standort verlegt werden müsste.

Die nachstehende Aufstellung zeigt die finanziellen Bedürfnisse der Varianten a bis c für Landerwerb und Bauten, wobei es sich um die Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Einrichtungen im Sand handelt. Es sind Richtwerte (Stand Sommer 1972), die sich je nach den Umständen noch ändern können.

Variante a 6 Schw

Variante 6 9 Schw

Variante c 12 Schw

üi Millionen Franken

12

20

28

Landerwerb Reitgelände Weiden

7

9

H

Herrichtung der Reitanlagen

2

2

2

21

31

41

15

15

Bauten .

Reitbahnen, Stallungen, Werkstatten .

....

Geschätzte Totalkosten Eventuell: Verlegung der Akklimatisationsstation (Landerwerb und Bauten) . . .

325 Akklimatisationsstation Sand Die Akklimatisationsstation Sand verfügt über Stallungen für rund 400 Pferde, eine Reitbahn und eine Schulschmiede. In unserer Botschaft vom 14. September 1962 betreffend militärische Bauten und Waffenplätze hatten

502

wir die Verlegung dieser Station in die Freiberge beantragt. Von diesem Vorhaben wurde inzwischen abgesehen. Wie vorstehend ausgeführt, könnte bei einem teilweisen Abbau der Kavallerie die Station im Sand belassen werden unter der Voraussetzung, dass der erforderliche Landerwerb getätigt werden kann. Bei der Variante a (6 Schwadronen) dürfte dies mit einiger Wahrscheinlichkeit möglich sein. Bei den Varianten b und c würde indessen eine Verlegung der Station infolge der Schwierigkeiten des Landerwerbs wohl kaum zu umgehen sein. Der finanzielle Aufwand für eine solche Verlegung lässt sich nur grob schätzen; er dürfte nicht unter 15 Millionen Franken liegen.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Gesamtübersicht über die bei den Varianten a bis c zu erwartenden einmaligen und wiederkehrenden Aufwendungen.

Variante a 6 Schw

Variante » 9 Schw

Variante c 12 Schw

in Millionen Franken

a. Einmalige Kosten Verlegung des Kavalleriewaffenplatzes Aarau (Behelfslösung) Verlegung der EMPFA in den Sand Verlegung der Akklimatisationsstation Sand (sofern Landerwerb nicht oder nur teilweise möglich) ....

b. Wiederkehrende Kosten Betriebskosten EMPFA

4

4-5

4-5

4-5

21

31

41

15

15

10

12

8

Schlussbemerkungen

Wir haben versucht, drei Lösungen für eine mindestens teilweise Aufrechterhaltung der Kavallerie aufzuzeigen. Sie wären an sich durchführbar, wenn auch unter Inkaufnahme wesentlicher Nachteile. Diese seien nochmals kurz zusammengefasst.

- Alle drei Varianten hätten zur Folge, dass die Bestände der Panzerdienstkompanien aus Angehörigen des Auszuges und der Landwehr gemischt werden müssten. Erfahrungsgemäss erschwert dies die Organisation des Dienstbetriebes, da die Angehörigen der Landwehr wesentlich weniger Instruktionsdienst zu leisten haben als die des Auszugs.

- Keine der drei Varianten würde es gestatten, die mit der Vorlage vom 13. März 1972 zusätzlich angestrebte allgemeine Sanierung der Bestände der Mechanisierten und Leichten Truppen durchzuführen.

503 - Die Varianten b und c hätten zur Folge, dass Kampfformationen zugunsten weniger kampfkräftiger Verbände aufgelöst werden müssten. Hierauf würde ein Teil der Radfahrerregimenter nur noch über zwei Bataillone verfügen.

- Bei jeder Variante wäre eine befriedigende, den militärischen Erfordernissen genügende ausserdienstliche Reittätigkeit erschwert. Bei einer der Varianten wäre diese Tätigkeit möglicherweise ganz in Frage gestellt.

- Nur bei einer Lösung könnten überhaupt und nur in sehr beschränktem Umfange kantonale Einheiten erhalten bleiben.

- Lediglich zwei Varianten lassen die praktisch geschlossene Überführung aller umzuwandelnden Schwadronen in Panzergrenadierkompanien zu, teilweise allerdings nur auf Kosten anderer Verbände (Rdf Mot Drag).

Das bedeutet, dass - zur Erhaltung eines Teils der Kavallerie - feuerkraftmässig stärkere Radfahrer- und Motordragonerverbände herangezogen werden müssen. Diesen Verbänden könnte der geschlossene Übertritt, der für die Schwadronen angestrebt wird, nicht oder nur teilweise ermöglicht werden, was ungerecht und stossend erscheint.

Die im vorstehenden angeführten Überlegungen beziehen sich vor allem auf Fragen der Heeresorganisation, der Ausbildung und der Organisation des Dienstbetriebes. Bei einer abschliessenden Beurteilung muss noch in Betracht gezogen werden, dass eine auch nur teilweise und zeitlich beschränkte Aufrechterhaltung der Kavallerie beträchtliche Aufwendungen und bauliche Massnahmen zur Folge bzw. zur Voraussetzung hätte.

Man kann sich auch fragen, ob es richtig und dem Geist der Truppe zuträglich wäre, Teillösungen zu treffen, die in nicht allzuferner Zeit notgedrungen wieder in Frage gestellt werden müssten.

Nach nochmaliger Prüfung sind wir weiterhin der Auffassung, dass die beantragte Umschulung und Umrüstung der gesamten Kavallerie die Lösung ist, welche den militärischen und infrastrukturellen Bedürfnissen am besten Rechnung trägt. Sollte aus Gründen, die ausserhalb dieser Betrachtungsweise liegen, der Fortbestand mindestens eines Teiles der berittenen Verbände angestrebt werden, wäre die Variante a (Beibehaltung von 6 Dragonerschwadronen und 2 Abteilungsstäben) den ändern beiden Varianten vorzuziehen, da sie, im ganzen gesehen, weniger Nachteile aufweist als diese.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte
Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 16. August 1972 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Celio Der Bundeskanzler: Huber

Anhang Teilweise Beibehaltung der Kavallerie

Militärische Aspekte

1

Deckung des Personalbedarfs für die Neugestaltung der MLT 11 durch Kavallerie

Variante a

Variante b

Variante c

Beibehaltung von 6 Drag Schw (und 2 Stäben Drag Abt)

Beibehaltung von 9 Drag Schw (und 3 Stäben Drag Abt)

Seidehaltung von 12 Drag Schw (und 3 Stäben Drag Abt)

12 Drag Schw 4 Stäbe Drag Abt 3 Stäbe Drag Rgt

12 durch andere Formationen

2

Kantonale Verbände

Es können keine kantonalen Einheiten beibehalten werden.

9 Drag Schw 3 Stäbe Drag Abt 3 Stäbe Drag Rgt

6 Drag Schw 3 Stabe Drag Abt 3 Stäbe Drag Rgt

1 Mot Drag Bat (1 Stab Mot Drag Bat 1 Mot Drag Stabskp 3 Mot Drag Kp) und 1 Rdf Bat franz. Sprache (1 Stab Rdf Bat 1 Rdf Stabskp 3 Rdf Kp 1 Mw Kp)

2 Rdf Bat, eines französischer und eines deutscher Sprache

Es können keine kantonalen Einheiten beibehalten werden.

4 Drag Schw können als kantonale Einheiten beibehalten werden (1 ZH, 2 BE, 1 AG).

3

4

Überführung ganzer Drag Schw in Pz Gren Kp

Gliederung und Unterstellung der verbleibenden Formationen 41 Dragonerformationen

Für 9 Drag Schw möglich

Für die 9 Drag Schw möglich; dies allerdings nur dann, wenn auf die Überführung ganzer Mot Drag Kp oder Rdf Kp verzichtet wird

Für die 6 Drag Schw möglich.

2 Drag Abt zu je 3 Drag 3 Drag Abt zu je 3 Drag Schw; Schw; je 1 Drag Abt bei FAK 1 und 2 je 1 Drag Abt bei den FAK

3 Drag Abt zu je 4 Drag Schw; je 1 Drag Abt bei den FAK

42 Radfahrerformationen Wie bisher

5

6

Ausbildung von Kavalleristen in RS Ausserdienstliche militärische Reittätigkeit

Rdf Rgt des FAK 1 nur mit 2 Rdf Bat; die Rdf Rgt der FAK 2 und 4 wie bisher

Die Rdf Rgt der FAK 1 und 2 nur mit 2 Rdf Bat; Rdf Rgt des FAK 4 wie bisher

Im Jahr 1 Schw zu rund 100 Rekruten

Im Jahr 2 Schw zu je rund 75 Rekruten

Im Jahr 2 Schw zu je rund 100 Rekruten

Kaum mehr möglich

Möglich, aber erschwert

Möglich, aber erschwert


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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Militärkommission des Nationalrates zur Frage einer teilweisen Beibehaltung der Kavallerie (Neugestaltung der Mechanisierten und Leichten Truppen, Botschaft vom 13. März 1972 über die Änderung der Truppenordnung) (Vom 1...

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Foglio federale

Jahr

1972

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

11214

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.09.1972

Date Data Seite

493-505

Page Pagina Ref. No

10 045 522

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