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Fabrikant:
Pro-Esa AG., Warb, Schweiz
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Registrierapparat mit Streifenlocher Mod. Perfo B 31, für Selbstbedienungs-Tanksäulen.
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Wabern, den 7. April 1972 Der Präsident der Eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission : E. Amstutz
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Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen
ZAK, Monatszeitschrift aber die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.
Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.
Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 24 Franken.
Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht: Kantonale Gesetze über Familienzulagen.
Die Rechtsprechung der kantonalen Rekursbehörden in den Jahren 1968 bis 1970 Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Preis: Fr. 7.50
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Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
Preis Fr. 3.60
Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Universitäten sowie Beiträge verschiedener Organisationen in 4 Bänden.
Band I Bandii Band IH Band IV
Kantone Parteien Universitäten Varia
1016 Seiten 339 Seiten 633 Seiten 212 Seiten
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
16.-- 9.-- 13.-- 7.--
Die Publikation kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.
Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 13. Nachtrag Stand l. April 1972
Preis: Fr. 6. -
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern
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Vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wurde eine Wegleitung über die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz unter dem Titel
Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben herausgegeben. Die Broschüre kann in deutscher und französischer Sprache bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preis von Fr. 7.- bezogen werden, In dieser Wegleitung werden die Bestimmungen über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung in industriellen Betrieben ausführlich erläutert und durch Anwendungsbeispiele, z.T. anhand von Abbildungen, ergänzt. Anhänge enthalten brandschutztechnische Begriffe, Verzeichnisse weiterer anwendbarer Gesetze, Verordnungen und Verfügungen des Bundes, eine Liste der Richtlinien der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt sowie der einschlägigen Normen, Richtlinien und Leitsätze von Fachorganisationen.
Um den interessierten Kreisen möglichst vollständige Unterlagen zur Verfügung stellen zu können, enthält die Wegleitung auch sämtliche Bestimmungen der Verordnung sowie die einschlägigen Artikel 6 und 8 des Gesetzes und die Artikel 22-29 über das Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren der Allgemeinen Verordnung. Ein ausführliches Sachregister erleichtert das Auffinden der Verordnungsbestimmungen und der dazugehörenden Erläuterungen.
Die Wegleitung richtet sich an Arbeitgeber und deren Mitarbeiter, die sich mit Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung, mit der Planung, Projektierung und Einrichtung von Betriebsanlagen zu befassen haben, ferner an Architektur-, Ingenieur- und Beratungsbüros und schliesslich an die für den Arbeitnehmerschutz zuständigen Stellen und Personen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Anzeigen und Wettbewerbsausschreibungen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1972
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.09.1972
Date Data Seite
314-316
Page Pagina Ref. No
10 045 513
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
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