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Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1973 und die Bewilligung von Objektkrediten # S T #

(Vom 6. Dezember 1972) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. Oktober 19721>, beschliesst:

Art. l Der Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1973, abschliessend mit - Ausgaben von 11 360 226 826 Franken und Einnahmen von 11161 231 097 Franken, ergebend einen Ausgabenüberschuss imFinanzvoranschlagvon 198 995 729 Franken, - einem Reinertrag im Gesamtvoranschlag von 66 430 773 Franken, wird genehmigt.

Art. 2 Im Rahmen der vom Bundesrat im Budgetentwurf aus konjunkturpolitischen Gründen vorgenommenen Kreditkürzungen wird eine Rückstellung von 169 Millionen Franken als Konjunkturrücklage gebildet. Diese Kreditkürzungen können während des Budgetjahres, wenn es die konjunkturelle Entwicklung erlaubt, auf dem Nachtragskreditweg rückgängig gemacht werden.

Art. 3 Der Personalbestand der Departemente, der Bundeskanzlei und der eidgenössischen Gerichte kann im Jahre 1973 von 32 775 2> Arbeitskräften auf höchstens 33 275 erhöht werden. Neue Stellen dürfen nur gestützt auf eine eingehende Abklärung der Bedürfnisfrage freigegeben werden.

*>2) Im BEI nicht veröffentlicht Bereinigter Bestand

1631 Art. 4 Dem Bundesrat werden folgende Objektkredite bewilligt : a. Für Grundstücke und Gebäude 62 536 900 Franken, b. für die Beschaffung von Material 196 998 300 Franken, c. für das militärische Forschung«-, Entwicklungs- und Versuchsprogramm 153 610 000 Franken, d. für Datenverarbeitungsanlagen 6 750 000 Franken.

Art. 5 Zehn Prozent der in der Sachgruppe 31 «Entschädigungen, Honorare» (Seite 74* der Botschaft) für Kommissionsmitglieder und Sachverständige eingestellten Ausgaben von 42960700 Franken werden gesperrt. Eine Freigabe zugunsten der Abteilungen kann auf begründete Gesuche hin von Fall zu Fall durch das Finanz- und Zolldepartement erfolgen.

Art. 6 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich; er untersteht nicht dem Referendum, wird aber im Bundesblatt veröffentlicht.

2

Er tritt sofort in Kraft.

Also beschlossen vom Nationalrat Bern, den 29l November 1972 Der Präsident: Franzoni Der Protokollführer: Koehler Also beschlossen vom Ständerat Bern, den 6. Dezember 1972 Der Präsident : Lampert Der Protokollführer: Sauvant 2743

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Bundesbeschluss über den Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1973 und die Bewilligung von Objektkrediten (Vom 6. Dezember 1972)

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1972

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53

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29.12.1972

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1630-1631

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