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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen # S T #
zur Volksabstimmung vom 20. Oktober 1974 über das Volksbegehren gegen die Überfremdung und Übervölkerung der Schweiz (Vom 23. Juli 1974)
Getreue, liebe Eidgenossen !
Wir beehren uns, Euch zur Kenntnis zu bringen, dass wir den 20. Oktober 1974 - und innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorhergehenden Tage - als Datum für die Volksabstimmung über das Volksbegehren gegen die Überfremdung und Übervölkerung der Schweiz festgesetzt haben.
Wir ersuchen Euch, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann (vgl. Bundesgesetze vom 19. Juli 1872. SR 161.1, vom 17. Juni 1874. SR 162.2. vom 23. März 1962, SR 162.1 vom 25. Juni 1965 über die Einführung von Erleichterungen der Stimmabgabe an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen, SR 161.2, sowie die Kreisschreiben des Bundesrates vom 10. Dezember 1945 und 5. Juni 1967 [BB11945 II 793,1967 l 959]).
Insbesondere bitten wir Euch, dafür zu sorgen, dass die Abstimmungsvorlage spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag an die Stimmberechtigten verteilt wird und dass die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt und binnen spätestens 10 Tagen, von der Abstimmung an gerechnet, an die Bundeskanzlei gesandt werden. Die Stimmzettel selbst sind bis nach Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung durch die Bundesversammlung gehörig versiegelt aufzubewahren.
Die Protokolle haben anzugeben : die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl aller eingelangten Stimmzettel, die Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel (getrennt in leere und in ungültige), die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel und die Zahl der abgegebenen Ja und Nein.
Die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel ergibt sich, indem die Zahl der leeren und ungültigen Stimmzettel von der Zahl aller eingelangten Stimmzettel abgezogen wird, und bildet die Grundlage für die Berechnung des absoluten Mehrs, das ist die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eins.
1974-469
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Für die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses empfehlen wir Euch dringend, nachfolgendes Schema zu benützen.
Schema fiir die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses in den Kantonen
Gemeinde (Bezirk, Wahlkreis)
Stimmberechtigte
Eingelangte Stimmzettel
Ausser Betracht fallende Stimmzettel leere
v
In Betracht fallende Stimmzettel
ungültige
--v
Voilage
Ja
Nein
'
Absolutes Mehl
Wir lassen Euch die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie bei der letzten Abstimmung. Allfällige abweichende Wünsche wollt Ihr durch Vermittlung Eurer Staatskanzlei sofort bei der Bundeskanzlei vorbringen.
Die Fernmeldedienste der PTT-Betriebe werden von uns angewiesen, die amtlichen Mitteilungen über die Ergebnisse der Volksabstimmung so rasch als möglich zu befördern. Wir ersuchen Euch daher, die in Eurem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telefonisch oder telegrafisch an Eure Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Zentralstelle zu melden.
Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle sollte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons telefonisch der Bundeskanzlei angeben (Tel. 031/61 3726 für die Ergebnisse und 031/613755 für die Auskünfte am Sonntag ab 14 Uhr) und sofort brieflich bestätigen.
Die telegrafischen Meldungen, sowohl die der Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die Kantonsbehörden als auch diejenigen an die Bundeskanzlei, sind gebührenfrei.
Wir benützen diesen Anlass, um Euch, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
Bern, den 23. Juli 1974 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Brugger 3718
Der Vizekanzler: Sauvant
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 20.
Oktober 1974 über das Volksbegehren gegen die Überfremdung und Übervölkerung der Schweiz (Vom 23. Juli 1974)
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Bundesblatt
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Jahr
1974
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
30
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.06.1974
Date Data Seite
235-236
Page Pagina Ref. No
10 046 119
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