Verfügungen des BAG über die Klassierung von Stoffen Giftliste 1 (Verzeichnis der giftigen Stoffe) vom 28. Oktober 2003

Das Bundesamt für Gesundheit verfügt, gestützt auf die Artikel 4 und 25 des Giftgesetzes vom 21. März 19691 sowie die Artikel 4, 14 Absatz 1 und 16 Absatz 1 der Giftverordnung vom 19. September 19832 und im Hinblick auf die Neuausgabe 2003 der Giftliste 13, die im Anhang aufgeführten Änderungen der Giftliste 1 (Neueinteilungen, Umklassierungen und Streichungen von Stoffen und/oder Änderungen der Bemerkungen).

Inkrafttreten Die verfügten Änderungen werden mit der Neuausgabe 2003 der Giftliste 1 in Kraft gesetzt, soweit sie rechtskräftig geworden sind. Die Neuausgabe der Giftliste wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist im Bundesblatt angezeigt.

Rechtsmittel Mit dieser Veröffentlichung ist keine Erweiterung der gesetzlichen Beschwerdelegitimation verbunden. Diese richtet sich nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren4 (vgl. auch Art. 31 des Giftgesetzes). Wer danach zur Beschwerde berechtigt ist, kann gegen die einzelnen Verfügungen innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde beim Eidgenössischen Departement des Innern, 3003 Bern, erheben. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder seiner Vertreterin bzw. seines Vertreters zu enthalten. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer bzw.

die Beschwerdeführerin sie in Händen hält.

Allfälligen Beschwerden gegen die Aufnahme neuer Stoffe in die Giftliste 1 wird die aufschiebende Wirkung gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren entzogen.

28. Oktober 2003

Bundesamt für Gesundheit Der Direktor: Thomas Zeltner

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SR 813.0 SR 813.01 Die Giftliste 1 ist beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, erhältlich.

SR 172.021

7058

2003-2192

Anhang

Giftliste 1, Neueinteilungen Sortiert nach CAS-Nr.

CAS-Nr.

EDV-Nr.

Name

Gift- Bemerkungen klasse

214559-61-2

267423

289632-60-6

267424

3[[4-[6-Bis(-Sulfopropyl- ­ 1)-Thio)-1,3,5-Triazin-2YL]Amino]-5Methoxyphenylazo]Napthalen-5,7-Disulfonsaeure, Tertranatrium Salz Cuprate(4-), [2-(Amino­ KN)Ethanol][7[[3-(Hydroxy-KO)-4[[1-(Hydroxy-KO)-3Sulfo-7-[(2-Sulfoethyl) Amino]-2-Naphtalenyl] Azo]-KN1]Phenyl]Azo]1,3-Naphtalenedisulfonato(6-)]-, Tetrasodium

Liste der geprüften, giftklassefreien Stoffe

Liste der geprüften, giftklassefreien Stoffe

Giftliste 1, Streichung

Anhang

CAS-Nr.

EDV-Nr.

Name

Gift- Bemerkungen klasse

56-38-2

2073

Parathion

1

7059