Schweizerisches

Buudesblatt.

Jahrgang VII. Band II.

Nro. 49.

Samstag, den 27. Oktober 1855.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 17. Oktober 1855.)

Mit Note vom 15. dieß machte die königl. fardinifche Regierung die Anzeige, daß sie den am 11. August 1853 mit den eidg. Ständen Waadt und W al li s abgefchlossenen Vertrag für Erstellung einer Fahrstraße über den großen St. Bernhard, mittels eines Tunnels durch den Col de Menouve, genehmigt und auch das darauf bezügliche Pflichtenheft als verbindlich angenommen, so wie die Verfügung getroffen habe, daß der genannte Vertrag unverweilt dem. dortfeitigen , auf den 12. Dezember nächsthin einberufenen Parlament zur schließlichen Genehmigung vorgelegt werde.

Unterdessen sind vom Bundesrathe die betreffenden Akten den Regierungen von Waadt und Wallis zuBundesblatt. Jahrg. VlI. Bd. II.

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576 gestellt worden , damit fie die Genehmigung des Pflichtenheftes behufs Eröffnung der Konkurrenz für die Ausführung des Tunnels ausspreche, so wie die Bezeichnung eines Oberingenieurs und der Mitglieder in die gemischte Kommission, welche die Arbeiten zu leiten und zu überwachen hat, vornehme.

(Vom 22. Oktober 1855.)

Nach einer vom schweiz. Bundesgerichte sub l9. dieß dem Bundesrathe gemachten Mittheilung, find von ersterer Behörde im Personal ihrer Kammern einige Abänderungen für's Iahr 1856 getroffen worden, nämlich: Herr Bundesrichter G la ss o n und Herr Suppleant P i a g e t treten aus der A n k l a g e k a m m e r . Erfierer wird ersezt durch Herrn Bundesrichter Eastoldi, und lezterer durch Herrn Suppleanten Martin.

Herr Bundesrichter Glasso n wurde zum dritten Mitgliede der ersten Kriminalkammer ernannt, an der Stelle des aus derselben austretenden Herrn Eafioldi.

Das Präsidium des Kassationsgerichtes übernimmt von Amtes wegen Herr Bundesgerichtspräfident Dr.

P f y f f e r , an der Stelle des Herrn Blösch.

In Folge der am 23. Februar d. I.. beschlossenen^) und nunmehr nächstens in Ausführung kommenden Verlängerung der zwischen Lausanne und P o n t a r l i e r , so wie zwischen Neuchâtel und Pontarlier bestehenden Pofikurse und der daherigen direkten Verbindung mit der französischen Eisenbahn zwischen Paris und D o l e , hat der Bundesrath die Errichtung eines Post-

*) S. Bundesblatt v. I. 1855, Band I, Seite 162.

577 bureau in Pontarlier beschlossen, zum Zweke der Einschreibung der Reisenden und zur Umspedition der Fahrpostsendungen.

(Vom 26. Oktober 1855.)

Der Bundesrath hat dem aus 213 Paragraphen bestehenden, vom 8. November 1853 datirten Militärgesez für den Kanton Schaffhausen die Genehmigung

ertheilt, indem dasselbe mit der eidgenössischen Militärorganisation vom 8. Mai 1850im Einklange steht.

Herr Ambrofius Rüedi, bisheriger Zollkontroleur in Brusio, Kts. Graubünden, ist zum Gehilfen an der Hauptzollstätte R o r f c h a c h , im Kanton St. Gallen, erwählt worden.

Das Pulververkäuferpatent haben erhalten: die Herren Conrnot und Lamarche auf le Cret bei

Locle, Kts. Neuenburg.

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1855

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49

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27.10.1855

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575-577

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