Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Eichwald, Gemeinde Zeihen, Ausbau und Lärmschutz vom 24. Juni 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 25. Juni 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau und Lärmschutz des Schiessplatzes Eichwald, Gemeinde Zeihen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindevwaltung Zeihen, 5079 Zeihen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

24. Juni 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2003-1274