Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5525 Widersprechende/r Aktiebolaget Melka, SE-43683 Askim, CH-Marke Nr. 289 124 «MELKA» gegen Widerspruchsgegner/in Zaklad Obuwia «NORD» S.C., PL-76-200 Slupsk, IR-Marke Nr. 765 237 «mekka ...» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5525 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

20. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7832

2003-2538