Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau; Anpassen der Schiessanlagen AN 9 und BF 5 für die mechanisierte Infanterie Mitwirkung und Anhörung vom 26. August 2003

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen ­ Untersuchungsbericht EMPA betreffend Lärm

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Anhörungsverfahren: Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden St. Gallen, Gossau, Gaiserwald und Herisau schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden St. Gallen, Gossau, Gaiserwald und Herisau vom 26. August bis 25. September 2003 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 25. September 2003, bei den Gemeinden St. Gallen, Gossau, Gaiserwald oder Herisau zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

26. August 2003

2003-1721

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

5963