Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Fatima Zatega-Bajrektarevic, Put. 29 H.U.D. 375, BA-88000 Mostar, vertreten durch Prof. Dr. Ramo Atajic, PF 67, BA-77101 Bihac, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 6. März 2003 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 9. Oktober 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: «1. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

29. April 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

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2003-0871