Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5384 Widersprechende/r Trebag AG, FL-9494 Schaan, IR-Marke Nr. 642 913 «Mucha» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Frau Barbara Mucha, A-1010 Wien, IR-Marke Nr. 759 650 «DIE MUCHA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. April 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5384 wird teilweise gutgeheissen für «produits de l'imprimerie, périodiques, journaux» (Klasse 16), «compilation de messages» (Klasse 35) und «éducation et divertisssements» (Klasse 41).

3.

Bezüglich der Klasse 38 wird der Widerspruch abgewiesen.

4.

Der internationalen Marke Nr. 759 650 «DIE MUCHA» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für «produits de l'imprimerie, périodiques, journaux» (Klasse 16), «compilation de messages» (Klasse 35) und «éducation et divertisssements» (Klasse 41) definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zurückzuerstatten.

7.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

8.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

9. April 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3206

2003-0819