Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Carole Biber, 71, rue de Richwiller, FR-68260 Kingersheim, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 18. August 2003 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 29. November 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Der Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 22. Oktober 2002 wird dahin abgeändert, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten ist.

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

23. September 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössisschen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 848/02

6278

2003-1964