Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6226 Widersprechende Gun Redords Musikproduktions GmbH, D-44787 Bochum, CH-Marke Nr. 459 678 «SUPERSONIC» gegen Widerspruchsgegnerin Rossi Industries S.r.l., I-30030 Mellaredo di Pianiga (Venezia), IR-Marke Nr. 786 203 «S SUPER-SONIC» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. November 2003 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6226 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerpruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

17. November 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2466

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