Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige Anstelle einer allgemeinen Steueramnestie schlägt der Bundesrat eine vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen vor. Diese stösst auf weniger ethische Bedenken als eine allgemeine Steueramnestie, da die Erben an der Hinterziehung des Erblassers in aller Regel keine Schuld trifft. Drei Varianten werden zur Diskussion gestellt: 1.

Eine pauschale Nachsteuer für Erben;

2.

Ein verkürztes Nachsteuerverfahren für Erben;

3.

Ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben.

Gleichzeitig ­ und unabhängig von der gewählten Variante bei der erleichterten Nachsteuer für Erben ­ werden zwei weitere Gesetzesänderungen vorgeschlagen: Erstens soll die Haftung der Erben für die Bussen des Erblassers gänzlich beseitigt werden. Zweitens wird beabsichtigt, auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehungen selber und vollumfänglich anzeigen (sog.

straflose Selbstanzeige).

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 031 322 74 18/031 322 74 11, Fax 031 324 05 96, www.estv.admin.ch

8. Juli 2003

2003-1411

Bundeskanzlei

4843