Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung eines neuen Gebäudes für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) in Genf vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 sowie Artikel 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 20002 über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. April 20033, beschliesst:

Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 59,8 Millionen Franken bewilligt für ein zinsfreies, innert fünfzig Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). Das Darlehen dient zur Finanzierung der Bauarbeiten für ein neues Verwaltungsgebäude für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen (UNAIDS) in Genf.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 617.0 BBl 2003 3439

2002-2162

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