Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Herman Lenzin, Pringles 921, AR-1878 Quilmes/Argentinien, Folgendes mitgeteilt: Die Schweizerische Ausgleichskasse hat gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 19. Juni 2002 (AHV 56389 CH/592.36.173.210), in welchem Verfahren Sie Beschwerdeführer waren, Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht eingereicht.

Eine Kopie der Verwaltungsgerichtsbeschwerde steht zu Ihrer Verfügung bei der Kanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern.

Gemäss Art. 132 in Verbindung mit Artikel 110 OG sind Sie befugt, in der oben erwähnten Streitsache eine Vernehmlassung (in drei Exemplaren) einzureichen. Wir setzen Ihnen hierfür eine Frist von 20 Tagen, laufend ab Publikation der vorliegenden Mitteilung im Bundesblatt.

21. Januar 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

2003-0018

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Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 234.40 im Jahr, zuzüglich 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. In den Abonnementspreisen sind 6 Ordner inbegriffen. Weitere Ordner werden zum Preise von Fr. 12.30 verrechnet. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 130.60 im Jahr, zuzüglich 2,4 Prozent Mehrwertsteuer.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, (Tel. 031 - 300 63 41, Fax 031 - 300 66 99, Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 103.80 im Jahr, zuzüglich 2,4 Prozent Mehrwertsteuer. Das Abonnement beginnt am 1. Januar.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der EDMZ, 3003 Bern, erhältlich (Fax: 031 - 325 50 58); dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Grafischen Unternehmen Stämpfli AG, 3001 Bern, anzubringen.

21. Januar 2003

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Bundeskanzlei