Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Gian Mario Roncagalli, P.O. Box 63501, 78063 TX Pipe Creek/USA, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 7. Dezember 2001 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 18. Juni 2001 folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

18. Februar 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

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2003-0262