Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5522/2002 Widersprechende/r Holcim IP Ltd, Zürcherstrasse 170, 8645 Jona, CH-Marke Nr. 448 214 «CEMROC» gegen Widerspruchsgegner/in Anneliese Zementwerke AG, Finkenweg 26, D-59320 Ennigerloh, IR-Marke Nr. 765 356 «CemRock».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Januar 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5522 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 765 356 «CemRock» wird der Markenschutz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

23. Januar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2003-0195