Paul Scherrer Institut Gesuch um Änderung der Betriebsbewilligung für das Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle Am 20. April 2001 hat das Paul Scherrer Institut (PSI) ein Gesuch um Änderung der Betriebsbewilligung für das Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle (BZL) eingereicht. Das PSI beantragt, im BZL weitere Gebindearten einlagern zu dürfen und die Aktivitätsgrenzwerte aufzuheben. Das vollständige Gesuch ist im Internet unter http://www.energie-schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de einsehbar.

Das Gesuch, der Sicherheitsbericht vom 29. März 2001, das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen vom April 2003 und die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen vom April 2003 werden vom 11. November bis am 10. Dezember 2003 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Würenlingen und beim Bundesamt für Energie in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen Einsprache erheben, welche in diesem Verfahren Partei im Sinne der Artikel 6 und 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. Die Einsprachen sind innert der oben erwähnten Frist schriftlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen. Sie müssen ein begründetes Begehren enthalten. Verfügbare Beweismittel sind beizulegen, nicht verfügbare näher zu bezeichnen. Alle Einsprachen sind von der einsprechenden Person oder ihrem Vertreter zu unterzeichnen.

11. November 2003

7382

Bundesamt für Energie

2003-2317