Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden Genehmigung der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Der Bundesrat hat am 25. Juni 2003 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 14. Mai 2003 wird der Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden mit einer Änderung gemäss Ziffer 2 und unter Vorbehalt der Ziffer 3 genehmigt.

2.

Änderung des Richtplans Der Richtplan wird wie folgt geändert: a. Kategorienwechsel beim Objektblatt L.14, Golfplatz Gonten (neu: Zwischenergebnis).

Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird eingeladen, diese Änderung im Richtplan nachzutragen.

3.

Ergänzung des Richtplans Der Kanton wird eingeladen, die folgenden Grundlagen im Sinne des Prüfungsberichtes zu erstellen und die sich allenfalls daraus ergebenden Ergänzungen oder Änderungen des Richtplans zur Prüfung und Genehmigung einzureichen bis Mitte 2005: a. die Ergänzung des Katasters der belasteten Standorte; b. die Ergänzung der Fruchtfolgeflächen; c. die Gefahrenkarte inkl. Feststellung des minimalen Raumbedarfes für Fliessgewässer; d. Massnahmenplan zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Notlagen.

bis Mitte 2007: e. die Bezeichnung der Gewässerschutzzonen mit den nötigen Angaben zu den Gewässerschutzarealen für bedeutungsvolle Grundwassernutzungen sowie die Ausscheidung der Zuströmbereiche.

4.

Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen Mit der nächsten Orientierung über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen ist Bericht zu erstatten über den Stand der vom Nachbarkanton St. Gallen gemäss Ziffer 2.12. des Prüfungsberichts geltend gemachten gemachten weiterführenden Koordinationsbedürfnisse und über die sich allenfalls daraus ergebenden Anpassungen des Richtplans:

2003-1380

4871

a.

b.

c.

5.

Ausrichtung der touristischen Kerngebiete auf den naturnahen Tourismus; Klassierung der Staatsstrasse Appenzell ­ Eggerstanden ­ Kantonsgrenze St. Gallen als Durchgangsstrasse; Sanierung Eichbergstrasse.

Berichterstattung Der Kanton wird eingeladen, dem Bundesamt für Raumentwicklung bis spätestens 30. Juni 2007 die nächste gesamthafte Orientierung über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen einzureichen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden, Fachstelle für Raumplanung, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, Telefon 071 778 93 48

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 58

8. Juli 2003

4872

Bundesamt für Raumentwicklung