Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben AG für die Neue Zürcher Zeitung ­ Espace Media Groupe ­ Bund Verlag AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Am 29. August 2003 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach die Espace Media Groupe beabsichtigt, 40 % des Aktienkapitals der Bund Verlag AG von der Freien Presse Holding, welche zu 100 % der AG für die Neue Zürcher Zeitung gehört, zu erwerben.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: -

Die Espace Media Groupe hält 51 % an der Berner Zeitung AG, welche die «Berner Zeitung» herausgibt. Über die Berner Zeitung AG hält die Espace Media Groupe Mehrheitsbeteiligungen an der Radio Extrabern AG (Betreiberin des Radiosenders «Radio ExtraBern») und an der Telebärn AG (Betreiberin des Fernsehsenders «Telebärn»). Weiter hält die Espace Media Groupe 100 % an der Büchler Grafino AG, welche zahlreiche Fachmedien aus den Bereichen Automobil und Landwirtschaft herausgibt und wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an der Berner Bär Verlags-AG (Herausgeberin des Gratisanzeigers «Berner Bär») besitzt. Zudem hält die Espace Media Groupe indirekt 50 % an der Berner Oberland Medien AG (BOM), welche das «Thuner Tagblatt» und den «Berner Oberländer» herausgibt.

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Die AG für die Neue Zürcher Zeitung hält 100 % an der Neuen Zürcher Zeitung AG, zu deren Tätigkeit namentlich die Herausgabe der Zeitungen «NZZ» und «NZZ am Sonntag» sowie Fernsehsendungen und Internetaktivitäten gehören.

Die Freie Presse Holding hält bislang 80 % an der Bund Verlag AG, hinzu kommt eine Mehrheitsbeteiligung an der St. Galler Tagblatt AG (Aktivitäten im Medienbereich in der Ostschweiz) und eine Minderheitsbeteiligung mit faktischer Kontrolltätigkeit an der LZ Medien Holding AG (Aktivitäten im Medienbereich in der Zentralschweiz).

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Die Bund Verlag AG ist Herausgeberin der Zeitung «Der Bund» sowie Konzessionärin für die Herausgabe des «Anzeigers Region Bern». Weiter hält sie eine Mehrheitsbeteiligung an der Radiag AG, welche den Radiosender «BE1» betreibt.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

2003-2217

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Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

28. Oktober 2003

Wettbewerbskommission Sekretariat

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