Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Luka Antic, 1937, S.G. Kusce, YU-38250 Gnjilane, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 4. August 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 14. Januar 2003 folgendes Urteil gefällt hat: «1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

«2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.» Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

7. Oktober 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 278/03

6530

2003-2049