02.091 Botschaft über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS vom 9. Dezember 2002

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS mit Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Dezember 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

622

2002-2567

Übersicht Die Friedensförderung leitet sich aus Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung ab und wird im SIPOL B 2000 als eine strategische Aufgabe konkretisiert. Zu den Mitteln, welche die Eidgenossenschaft dafür einsetzt, gehören verschiedene Beiträge des EDA und des EVD; aber auch das VBS setzt neben militärischen Mitteln (vor allem die Teilnahme an friedensunterstützenden Einsätzen) zivile Mittel zur Friedensförderung ein.

Die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung durch das VBS konzentrieren sich bisher auf drei Genfer Zentren und ein Programm zur Förderung des freien Flusses sicherheitspolitisch relevanter Information. Es sind dies das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung, das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte und das «International Relations and Security Network» an der ETH Zürich. Daneben werden auch verschiedene zivile Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden sowie bilaterale oder multilaterale Kooperations- und Unterstützungsprogramme unternommen bzw. unterstützt.

Mit dieser Botschaft wird ein Rahmenkredit von 180 Millionen Franken für den Zeitraum 2004­2007 beantragt, der dazu dienen soll, die zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS zu finanzieren. Es handelt sich dabei um die Fortführung und Konsolidierung der bisherigen Aktivitäten und um ihre Ergänzung durch das Projekt «Maison de la Paix». Bei letzterem geht es darum, alle drei Zentren räumlich zu vereinigen und weiteren Institutionen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das Projekt entspringt der Absicht, die Ausstrahlungskraft dieser Institutionen weiter zu erhöhen, durch eine gemeinsame Infrastruktur Kosten zu senken, die Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in Genf zu intensivieren und das internationale Genf zu stärken.

Mit diesem Rahmenkredit wird keine substanzielle Erhöhung der Mittel für zivile Friedensförderung im Rahmen des VBS beantragt. Primär geht es vielmehr darum, wegen der sich verändernden Gesetzeslage ­ Verabschiedung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredit für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden ­ von
jährlichen Krediten auf einen mehrjährigen Rahmenkredit überzugehen. Im Voranschlag 2003 sind für die entsprechenden Massnahmen 43,125 Millionen Franken eingestellt. Die für 2004­2006 beantragten Mittel entsprechen der bestehenden Finanzplanung. Für die gesamte beantragte Laufzeit des Rahmenkredits beträgt der jährliche Durchschnitt 45 Millionen Franken.

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Botschaft 1

Zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS

1.1

Einführung

Gemäss Artikel 2 Absatz 4 der Bundesverfassung setzt sich die Schweizerische Eidgenossenschaft für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein, und Artikel 54 der Bundesverfassung weist die entsprechenden Aktivitäten, als Teil der auswärtigen Angelegenheiten, der Zuständigkeit des Bundes zu. Im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 («Sicherheit durch Kooperation», SIPOL B 2000) wird als Ziel aufgeführt, zu Stabilität und Frieden jenseits unserer Grenzen und zum Aufbau einer internationalen demokratischen Wertegemeinschaft beizutragen. Daraus ergibt sich ­ ebenfalls gemäss SIPOL B 2000 ­ die strategische Aufgabe der Friedensförderung und Krisenbewältigung: «Die Schweiz nimmt unter Einsatz ihrer dafür geeigneten sicherheitspolitischen Instrumente ihre Möglichkeiten wahr, den Frieden in ihrem strategischen Umfeld zu fördern, zur möglichst gewaltfreien Bewältigung internationaler Krisen sowie zum Wiederaufbau kriegsgeschädigter Regionen beizutragen.» Bereits im Bericht 90 des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 1. Oktober 1990 («Schweizerische Sicherheitspolitik im Wandel») war übrigens Friedensförderung durch Kooperation und Hilfeleistung als eine von vier Komponenten der sicherheitspolitischen Strategie aufgeführt worden.

Diesen Auftrag aus Bundesverfassung und sicherheitspolitischen Berichten nimmt die Schweiz mit zivilen und militärischen Mitteln und Massnahmen wahr.

Zu den militärischen Mitteln gehören die Unterstützung internationaler friedensunterstützender Einsätze mit Kontingenten von Armeeangehörigen auf freiwilliger Basis, mit Militärbeobachtern oder mit materiellen bzw. finanziellen Beiträgen. Die Schweiz nimmt seit 1953 an der Neutral Nations Supervisory Commission zur Überwachung des Waffenstillstands zwischen Nord- und Südkorea teil. 1989­1990 unterstützte sie mit einer Sanitätseinheit die UNO-Mission, die zur Unabhängigkeit Namibias führte, 1991­1994 ebenfalls mit einer Sanitätseinheit die UNO-Mission in der Westsahara, und 1996­2000 die OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina mit einer Logistikeinheit (Swiss Headquarters Support Unit, «Gelbmützen»). Seit 1999 trägt die Schweiz mit einer verstärkten Kompanie («Swisscoy») im Rahmen der KFOR zur Stabilität in
Kosovo bei. Zudem unterstützt die Schweiz seit Beginn der neunziger Jahre mit durchschnittlich etwa 20 Militärbeobachtern friedensunterstützende Einsätze der Vereinten Nationen. Dazu kommen Einzelpersonen, die Missionen der OSZE bzw. der UNO sowie Operationen der humanitären Minenräumung unterstützen. Schliesslich hat die Schweiz den Aufbau moderner Streitkräfte in mehreren Staaten durch Lieferungen militärischen Materials (keine Waffen) unterstützt.

624

Zu den zivilen Massnahmen gehören verschiedene Beiträge des EDA und des EVD1; aber auch das VBS setzt neben militärischen zivile Mittel zur Friedensförderung ein. Dabei hat sich eine Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen EDA und VBS in der zivilen Friedensförderung herausgebildet, die in den Organisationsverordnungen der beiden Departemente festgehalten ist und auch für die Massnahmen gilt, für die mit dieser Botschaft ein Rahmenkredit beantragt wird.

1.2

Zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS 1995­2002

Die zivile Friedensförderung im Rahmen des VBS erhielt durch die Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden ab Dezember 1996 einen starken Impuls. Als prioritäre Themen der schweizerischen Angebote im Rahmen der Partnerschaft wurden im Präsentationsdokument 1996 u.a. folgende Bereiche aufgeführt, die zu den Massnahmen zur zivilen Friedensförderung des VBS gehören: ­

demokratische Kontrolle der Streitkräfte, zivil-militärische Zusammenarbeit, mehrsprachige Streitkräfte, Respektierung von Minderheiten und föderalistischen Strukturen;

­

Ausbildung im humanitären Völkerrecht ­ insbesondere der Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle ­ und seine Verbreitung und Stärkung, namentlich durch eine verbesserte Einhaltung dieser Bestimmungen;

­

sicherheitspolitische Ausbildung für Offiziere, Diplomaten und zivile Beamte von Verteidigungs- und Aussenministerien;

­

Aufbau von Kompetenzzentren in sicherheitspolitisch relevanten Bereichen;

­

Förderung des freien Informationsflusses.

Diese Betonung ziviler Aspekte ergab sich einerseits aus der Analyse, in welchen Bereichen die Schweiz besonders nützliche Angebote machen könnte, anderseits aus dem Bemühen, direkte militärische Zusammenarbeit zumindest in einer ersten Phase der Teilnahme an der Partnerschaft eher zu beschränken (z.B. Verzicht auf gemeinsame Übungen mit Truppen).

Die zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS konzentrieren sich auf drei Genfer Zentren und ein Programm zur Förderung des freien Flusses sicherheitspolitisch relevanter Information. Es sind dies das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung, das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte und das «International Relations and Security Network» an der ETH Zürich.

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GZS) 1986 begann das Institut universitaire de hautes études internationales in Genf, im Auftrag des damaligen EMD einen neunmonatigen Ausbildungskurs für sicherheitspolitische Experten der Bundesverwaltung (EMD, EDA, Zentralstelle für Gesamt1

Vgl. dazu die Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung vom 23. Oktober 2002. Darüber hinaus haben auch zahlreiche Aktivitäten der DEZA und des seco eine positive Wirkung auf die Förderung des Friedens.

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verteidigung) durchzuführen. Anlass dazu war der zunehmende Bedarf an sicherheitspolitischem Fachwissen in der Bundesverwaltung. Der Kurs wurde als sehr nützlich empfunden, und ab seiner vierten Durchführung (1989/90) wurden ausländische Staaten eingeladen, je einen oder zwei Diplomaten, Offiziere oder zivile Beamte von Aussen- oder Verteidigungsministerien in den Ausbildungskurs zu entsenden, der kostenlos angeboten wurde. Für mittel- und osteuropäische Staaten stellte das VBS Stipendien zur Verfügung, um die An- und Rückreise sowie die Aufenthaltskosten in Genf zu decken. Der Kurs erfreute sich starker Nachfrage.

Aufbauend auf diesem konsolidierten Angebot und einem nachgewiesenen Bedarf, lancierte das EMD 1994 die Initiative, ein Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik in Form einer Stiftung zu gründen, das neben diesem Kurs weitere sicherheitspolitische Kurse kürzerer Dauer anbietet. Neben der Schweiz (EMD und EDA) und dem Kanton Genf sind 20 ausländische Staaten Mitglieder der Stiftung, die auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 29. November 1995 gegründet wurde: Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich

Grossbritannien Italien Lettland Litauen Österreich

Polen Rumänien Russische Föderation Schweden Slowakische Republik

Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA

Das GZS bietet derzeit folgende Kurse international an: Bezeichnung

Dauer

jährlich durchge- Anzahl bisheriger führt seit Teilnehmer

International Training Course in Security Policy European Security Policy Training Course New Issues in Security Course Arms Control Training Seminar (für Offiziere/Diplomaten aus dem Nahen und Mittleren Osten)

9 Monate

1995/96

3 Monate 3 Monate 8 Tage

1997 2000 1998

242 aus 28 Staaten 97 aus 29 Staaten 54 aus 33 Staaten 73 aus 15 Staaten

Die Kurse sind auf Bedürfnisse von Diplomaten, Militärs und Verwaltungspersonal ausgerichtet, die in der Sicherheitspolitik tätig sind. Die internationale Teilnehmerschaft erhält eine Aus- und Weiterbildung, die ihre künftige Arbeit unterstützt. Den Teilnehmenden werden ein breites Wissen in der internationalen Sicherheit vermittelt und neue Trends sowie komplexe Zusammenhänge aufgezeigt. In Planspielen und Übungsbeispielen können sie sich zudem spezifische Fähigkeiten und Techniken aneignen.

Das GZS betrachtet das Zusammenführen von Experten aus Praxis und Lehre als entscheidenden Vorteil in der Ausbildung sicherheitsrelevanter Themenbereiche.

Ziel der Ausbildung ist es, die Kursteilnehmer strategisches Denken zu lehren und durch den gegenseitigen Gedankenaustausch unterschiedliche Aspekte kennen zu lernen.

Seit 1997 findet ein Ausbildungssegment von zwei Wochen für die Diplomatenausbildung des EDA am GZS statt. Es dient vor allem dazu, die Teilnehmer mit internationaler und schweizerischer Sicherheitspolitik vertraut zu machen. Das GZS führt auch seit 2002 ein Ausbildungssegment von einer Woche im Zusatzausbildungslehrgang 2 der Schweizer Armee durch. Es dient dazu, die Teilnehmer mit zentralen 626

Aspekten der internationalen Sicherheitspolitik vertraut zu machen. 2002 wurde ebenfalls ein Seminar über Sicherheitspolitik für Schweizer Botschafter/innen angeboten, in denen aktuelle Themen der internationalen Sicherheitspolitik und deren Auswirkungen auf die Schweiz diskutiert wurden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass angehende Schweizer Verteidigungsattachés sowie ihre Stellvertreter und Assistenten den dreimonatigen European Security Policy Training Course des GZS absolvieren, bevor sie ihre Posten antreten.

Ausbildungsmodule im Bereich der Schweizer Sicherheitspolitik Bezeichnung

Dauer

jährlich durchgeführt seit

Anzahl bisheriger Teilnehmer

Ausbildung für junge Diplomaten des EDA Zusatzausbildungslehrgang 2 Seminar über Sicherheitspolitik für Schweizer Botschafter/innen

2 Wochen 1 Woche 4 Tage

1997 2002 2002

122 18 12

Weiter offeriert das GZS auch Ausbildungseinheiten ausserhalb des Zentrums. Bis anhin wurden Trainingseinheiten in Rom und in Moskau in Zusammenarbeit mit den nationalen diplomatischen Akademien durchgeführt. Ausbildungsprogramme vor Ort ermöglichen es, einen Themenbereich unter verschiedenen Aspekten in kurzer Zeit ausgiebig und konzentriert zu behandeln und ein grösseres Zielpublikum zu erreichen.

Ausbildungsprogramme vor Ort Bezeichnung

Dauer

jährlich durchgeführt seit

Anzahl bisheriger Teilnehmer

Rome Seminar Moscow Seminar

1 Woche 3 Tage

2001 1998

60 aus 1 Staat 120 aus 1 Staat

Um das in Genf entstandene Beziehungsnetz zu erhalten und den Austausch zwischen Teilnehmern verschiedener Kursjahre zu fördern, werden jedes Jahr Treffen der ehemaligen Teilnehmer durchgeführt: das ITC Alumni Meeting und das ETC Alumni Meeting. In der Regel laden ausländische Staaten, die der Stiftung GZS angehören, zu diesen Treffen ein und übernehmen die lokalen Kosten.

Um den sich ändernden Anforderungen an die inhaltliche und methodische Vermittlung gerecht zu werden, engagiert sich das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik auch in der «Working Group on Curriculum Development», die sich innerhalb des Konsortiums für Verteidigungsakademien und sicherheitspolitische Institute der Partnerschaft für den Frieden mit der Entwicklung von Kursinhalten beschäftigt.

Diese Arbeitsgruppe gibt dem GZS Gelegenheit, sich mit den neusten Themenbereichen und mit Fragen der Kursvermittlung sowie der gegenseitigen Zusammenarbeit (Akkreditierung/gegenseitige Anerkennung) auseinander zu setzen und diese mitzugestalten.

Das VBS schliesst jedes Jahr mit dem GZS Rahmenverträge für die folgenden vier Jahre und eine Leistungsvereinbarung für das folgende Jahr ab (im Rahmen der bewilligten Kredite [Kreditvorbehalt, Budgetvorbehalt]). Die finanziellen Beiträge 627

dienen dazu, die für das folgende Jahr vereinbarten Leistungen abzudecken. Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung wird vom VBS kontrolliert. Von 1996­2002 leistete das VBS folgende finanziellen Beiträge an das GZS: Jahr

Beiträge VBS

Beiträge anderer Bundesstellen

Beiträge anderer Staaten

Total

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

1,050 Mio. Fr.

3,282 Mio. Fr.

3,529 Mio. Fr.

4,647 Mio. Fr.

5,100 Mio. Fr.

5,500 Mio. Fr.

5,735 Mio. Fr.

­ 0,063 Mio. Fr.

0,070 Mio. Fr.

0,063 Mio. Fr.

0,055 Mio. Fr.

0,183 Mio. Fr.

0,105 Mio. Fr.

0.878 Mio. Fr.

1,680 Mio. Fr.

1,886 Mio. Fr.

1,729 Mio. Fr.

1,754 Mio. Fr.

1,853 Mio. Fr.

1,490 Mio. Fr.

1,928 Mio. Fr.

5,025 Mio. Fr.

5,485 Mio. Fr.

6,439 Mio. Fr.

6,909 Mio. Fr.

7,536 Mio. Fr.

7,330 Mio. Fr.

Zulasten des VBS fallen neben den oben ausgewiesenen Beiträgen auch die Mietkosten für die Räumlichkeiten des GZS (rund 600 000 Fr. jährlich). Der Direktor des GZS im Rang eines Botschafters wird bisher vom EDA gestellt, das auch für dessen Salär- und Sozialkosten aufkommt (Salärklasse 32/33, analog zu einem Abteilungschef im EDA). Ausländische Staaten, die Mitglieder der Stiftung Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik sind, sind nicht verpflichtet, das Zentrum zu unterstützen; einige von ihnen stellen indessen dem GZS unentgeltlich Lehrpersonal zur Verfügung (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Schweden und die USA seit 1996, Finnland 1996­2001) und/oder leisten finanzielle Beiträge, insbesondere für Französisch- und Englischunterricht. Diese Beiträge sind in der obenstehenden Aufstellung aufgeführt.

Die Kurse des GZS sind ein Kernelement des schweizerischen Angebotes in der Partnerschaft für den Frieden. Die Qualität des Kursangebotes ­ sowie die begleitenden Aktivitäten in ausbildungsorientierter Forschung und im «Networking» ­ sind international anerkannt; das GZS wurde als eine der ersten Institutionen überhaupt als offizielles «Partnership for Peace Training Centre» bezeichnet. Es gibt keine Anzeichen, dass die Nachfrage in Zukunft nachlassen wird; auch darum, weil das GZS die Kursinhalte laufend den Bedürfnissen anpasst, die sich mit der politisch-militärischen Lage ändern.

Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) Personenminen sind Waffen, die auch nach einer Beilegung des politischen Konfliktes, der zu ihrem Einsatz führte, auf Jahrzehnte hinaus aktiv bleiben, Tote und Verstümmelte ­ vor allem unter der Zivilbevölkerung ­ fordern und den Wiederaufbau des Landes hemmen. Es wird angenommen, dass derzeit rund 80 Staaten davon betroffen sind und jedes Jahr rund 24 000 Personen durch Minen getötet oder verwundet werden.

Nachdem die Schweiz vor der Verabschiedung der Konvention über das Verbot von Personenminen (Ottawa-Konvention) alle ihre entsprechenden Waffen eliminiert hatte, wollte das VBS zusammen mit dem EDA einen Beitrag zur internationalen humanitären Minenräumung leisten und gründete deshalb ­ auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 26. November 1997 ­ zusammen mit dem Kanton Genf und folgenden 16 ausländischen Staaten 1998 die Stiftung Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung:

628

Belgien Deutschland Finnland Frankreich Grossbritannien

Italien Japan Kambodscha Kanada Mexiko

Niederlande Norwegen Österreich Schweden Südafrika

USA

Das GICHD (Geneva International Centre for Humanitarian Demining) trägt dazu bei, die zur humanitären Minenräumung angewandten Verfahren und Technologien weiter zu entwickeln, um die Sicherheit solcher Operationen zu erhöhen und ihre Effizienz zu steigern. Es unterstützt laufende humanitäre Minenräumoperationen. In Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der ETH Zürich hat es das «Information Management System for Mine Action» (ein System für Datensammlung und Informationsverwaltung entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse von Mine Action Centres ausgerichtet ist und derzeit in 28 Staaten eingesetzt wird). Daneben hat es im Auftrag der Vereinten Nationen die «International Standards for Mine Action» erarbeitet und unterhält ein Informationssystem für neue Technologien und neu auftauchende Gefährdungen. Schliesslich hat das GICHD im September 2001 ein Mandat der Vertragsstaaten der Ottawa-Konvention zum Aufbau einer «Implementation Support Unit» erhalten. Mit diesem De-facto-Sekretariat unterstützt das GICHD die Umsetzung der Konvention, während es auch weiterhin die Sessionen der Ständigen Komitees der Konvention organisiert, die zweimal jährlich in Genf stattfinden.

Das VBS schliesst jedes Jahr mit dem GICHD einen Rahmenvertrag für die folgenden vier Jahre sowie eine Leistungsvereinbarung für das folgende Jahr ab (im Rahmen der bewilligten Kredite [Kreditvorbehalt, Budgetvorbehalt]). Die finanziellen Beiträge dienen dazu, die für das folgende Jahr vereinbarten Leistungen abzudecken.

Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung wird vom VBS kontrolliert. Von 1998­ 2002 leistete das VBS folgende finanziellen Beiträge an das GICHD: Jahr

Beiträge VBS

Beiträge anderer Bundesstellen

Beiträge anderer Staaten

Total

1998 1999 2000 2001 2002

0,391 Mio. Fr.

2,768 Mio. Fr.

3,750 Mio. Fr.

5,500 Mio. Fr.

7,610 Mio. Fr.

­ 0,300 Mio. Fr.

­ ­ ­

0,300 Mio. Fr.

0,900 Mio. Fr.

3,100 Mio. Fr.

6,450 Mio. Fr.

3,900 Mio. Fr.

0,691 Mio. Fr.

3,968 Mio. Fr.

6,850 Mio. Fr.

11,950 Mio. Fr.

11,510 Mio. Fr.

Zulasten des VBS fallen neben den oben ausgewiesenen Beiträgen auch die Mietkosten für die Räumlichkeiten des GICHD (rund 600 000 Fr. jährlich). Der Direktor des GICHD im Rang eines Botschafters wird bisher vom EDA gestellt, das auch für dessen Salär- und Sozialkosten aufkommt (Salärklasse 32/33, analog zu einem Abteilungschef im EDA). Ausländische Staaten, die Mitglieder der Stiftung Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung sind, sind nicht verpflichtet, das Zentrum zu unterstützen; einige von ihnen leisten aber namhafte Beiträge ­ 2001 z.B. Grossbritannien 2,4 Millionen Franken, die Vereinigten Staaten 1,3 Millionen Franken, Deutschland, Italien, Norwegen und Schweden zusammen 1 Million Franken.

Das GICHD ist ein Zentrum, dessen Beitrag zur humanitären Minenräumung international als wichtig und unverzichtbar beurteilt wird. Dies wird auch durch das von den Vertragsstaaten der Ottawa-Konvention erteilte Mandat unterstrichen, handelt 629

es sich dabei doch um einen der wenigen Fälle, bei dem eine Stiftung nach Schweizer Recht mit einem völkerrechtlichen Mandat betraut wird. Das Zentrum ist ferner einer der engsten Partner der Vereinten Nationen in deren Bemühungen zur humanitären Minenräumung.

Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) Die Gestaltung zivil-militärischer Beziehungen auf demokratischer Grundlage ist für viele Staaten eine grosse Herausforderung. Dies trifft vor allem auf Länder zu, die sich im Übergang zur Demokratie befinden, sowie auf kriegs- und krisengeschädigte Gesellschaften. Streitkräfte, paramilitärische Verbände sowie Polizeikräfte, Grenztruppen und andere sicherheitsrelevante Institutionen stellen in vielen Staaten oft kaum kontrollierte zentrale Akteure dar. Oft agieren sie wie ein «Staat im Staat», der ein Übermass an knappen Ressourcen beansprucht, Demokratisierungsprozesse erschwert und zudem das innerstaatliche wie zwischenstaatliche Konfliktpotenzial erhöht. Daher gilt die Sicherstellung der demokratischen und zivilen Kontrolle dieser Machtapparate als wichtiges Element der Konfliktprävention, der Demokratieund Friedensförderung sowie der Gewährleistung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.

Die Stärkung der demokratischen und zivilen Kontrolle der Streitkräfte ist zu einem wichtigen politischen Anliegen der internationalen Gemeinschaft geworden. Das DCAF, das 2000 auf Initiative des VBS, gemeinsam mit dem EDA und mit der Unterstützung von über 20 anderen Staaten gegründet wurde, sammelt die entsprechenden Erfahrungen und stellt sie im Sinne einer Beratung Staaten zur Verfügung, die ­ oft im Rahmen einer Reform von Streitkräften und Verteidigungsministerien oder gar als Teil einer Reform des ganzen Sicherheitssektors ­ die demokratische Kontrolle verstärken wollen. Der Stiftung ­ die auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 13. Juni 2000 gegründet wurde ­ gehören neben der Schweiz und dem Kanton Genf mittlerweile folgende 40 Staaten an: Albanien Armenien Aserbeidschan Bosnien-Herzegowina Bulgarien Cote d'Ivoire Dänemark Deutschland Estland Finnland

Frankreich Georgien Griechenland Grossbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Mazedonien

Moldawien Niederlande Nigeria Norwegen Österreich Portugal Polen Rumänien Russische Föderation Schweden

Serbien-Montenegro Slowakische Republik Slowenien Spanien Südafrika Tschechische Republik Ukraine Ungarn Weissrussland USA

Das DCAF fördert die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Das Zentrum erfasst systematisch das Fachwissen, führt Forschungsprojekte durch und beteiligt sich am Aufbau eines Netzwerkes ­ dies mit dem Zweck, Probleme zu erkennen, bereits gemachte Erfahrungen auszuwerten und schliesslich die besten Praktiken auf dem Gebiet der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte und der zivil-militärischen Beziehungen herauszufinden und vorzuschlagen. Zudem vermittelt das Zentrum Expertise und Unterstützung an alle interessierten Gruppen, im besonderen an Regierungen, Parlamente, Militärbehörden, internationale Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen und akademische Institutionen.

630

Das DCAF vermittelt Expertise sowohl auf bilateraler und multilateraler Ebene als auch für eine breitere Öffentlichkeit. Bilaterale Unterstützungsprojekte im Bereich der Reform des Sicherheitssektors (Schwerpunkte: Grenztruppen, Polizei, Nachrichtendienste) und der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte wurden bzw.

werden in der Bundesrepublik Jugoslawien, der Republik Serbien, in Bosnien und Herzegowina, in Mazedonien sowie in der Ukraine und Russland durchgeführt. Im Jahre 2001 hat das DCAF im Auftrag des jugoslawischen Präsidenten zusammen mit dem New Yorker «EastWest Institute» die konzeptionellen Grundlagen für die Neuausrichtung der Sicherheitspolitik und die Reform des Sicherheitssektors in Jugoslawien und Serbien erarbeitet. Diese Arbeit hat zu Folgeaufträgen geführt, inklusive Umsetzungsprojekte in Jugoslawien selber. Auf multilateraler Ebene realisiert das DCAF mehrere Projekte im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und der OSZE. Zurzeit laufen auch konkrete Kooperationsprojekte mit UNO-Organen.

Das VBS schliesst jedes Jahr mit dem DCAF Rahmenverträge für die folgenden vier Jahre und eine Leistungsvereinbarung für das folgende Jahr ab (im Rahmen der bewilligten Kredite [Kreditvorbehalt, Budgetvorbehalt]). Die finanziellen Beiträge dienen dazu, die für das folgende Jahr vereinbarten Leistungen abzudecken. Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung wird vom VBS kontrolliert. Von 2000­2002 leistete das VBS folgende finanziellen Beiträge an das DCAF: Jahr

Beiträge VBS

Beiträge anderer Bundesstellen

Beiträge anderer Staaten

Total

2000 2001 2002

2,000 Mio. Fr.

6,300 Mio. Fr.

8,000 Mio. Fr.

­ 0,574 Mio. Fr.

0,360 Mio. Fr.

0,018 Mio. Fr.

0,242 Mio. Fr.

2,069 Mio. Fr.

2,018 Mio. Fr.

7,116 Mio. Fr.

10,429 Mio. Fr.

Das VBS übernimmt zudem die Mietkosten für die Räumlichkeiten des DCAF (rund 550 000 Fr. jährlich) und die Salär- und Sozialkosten für den Direktor im Range eines Botschafters (Salärklasse 32/33, analog zu einem Abteilungschef im EDA).

Von Seiten anderer Mitglieder der Stiftung Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte werden dem DCAF Beiträge an spezifische Aktivitäten geleistet bzw. Stabsmitglieder zur Verfügung gestellt; diese Beiträge sind in den oben angegebenen «Beiträgen anderer Staaten» enthalten.

Das DCAF ­ das dritte Genfer Zentrum ­ hat mit seiner grossen Anzahl von Stiftungsmitgliedern ebenso wie mit der Nachfrage nach seinen Leistungen vor allem seitens von Staaten im Übergang von einer totalitären Vergangenheit zu einer demokratischen Zukunft bewiesen, dass es einem internationalen Bedürfnis entspricht.

International Relations and Security Network (ISN) an der ETH Zürich Information, Kommunikation und Wissen sind in den modernen Informationsgesellschaften Faktoren von strategischer Bedeutung. Ausgehend von dieser Feststellung wurde 1994 das International Relations and Security Network (ISN) gegründet, das von der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich entwickelt und betrieben wird. Das ISN stellt Expertenwissen und Information für sicherheitspolitisch interessierte Kreise zur Verfügung und fördert den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Ab 1996 entwickelte sich die Initiative im Rahmen des schweizerischen Beitrags zur Partnerschaft für den Frieden (PfP). Sie widerspiegelt die Auffassung,

631

dass der freie Zugang zu Information und deren Austausch eine wesentliche Voraussetzung der demokratischen Willensbildung ist. Als weltweit führendes integriertes Wissensnetzwerk für internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik trägt das ISN zu Stabilität, Sicherheit und Frieden auf internationaler Ebene bei.

Das ISN richtet sich an Entscheidungsträger in staatlichen Stellen, internationalen und privaten Organisationen, wissenschaftlichen Institutionen und Medien sowie an sicherheitspolitisch interessierte Privatpersonen. Gegenwärtig verzeichnet die ISNWebsite über 720 000 Seitenabrufe und 100 000 Benutzer pro Monat. Diese Zugriffszahlen zeigen, dass ein nachgewiesener und rasch wachsender Bedarf nach frei zugänglichen, unabhängigen und verlässlichen sicherheitspolitisch relevanten Informationen besteht.

ISN Seitenabrufe pro Monat

1000000 900000 800000 700000 600000 500000 400000 300000 200000 100000

02 No v

2

02 p Se

02

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01

02

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01

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01

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0

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Das ISN unterhält eine Reihe von qualitativ hochstehenden Informationsdiensten.

Es hat sich in diesem Bereich rasch eine internationale Führungsposition errungen: Bezeichnung

Beschreibung

besteht seit

Links Library

Spezialisierte Sammlung mit mehr als 5000 Links Konferenz-Datenbank mit mehr als 1600 Einträgen Suchmaschine für spezialisierte Internetseiten Länderspezifische, statistische Datenbank Online-Veröffentlichungen News-Dienst mit mehr als 6000 Abonnenten Zugang zu computerunterstützten Lernmodulen

Mai 1994

Conference Calendar ISN LASE FIRST Reference Database Publishing House Security Watch e-Learning Courses

Juni 1997 Nov. 1997 Dez. 1998 Juni 1999 Januar 2000 Nov. 2000

Auf der Basis dieser webbasierten Produkte entwickelte sich das ISN schrittweise in Richtung eines integrierten Informations-, Ausbildungs- und Wissensnetzwerkes, wobei die vier folgenden Aktivitätsfelder im Vordergrund standen: ­

632

Publikationsplattform: Herausgabe von wissenschaftlichen Artikeln, Zeitschriften, Büchern und Expertisen, Bereitstellung von Dokumenten aus Archiven sowie Verteilung von Tagungsberichten akademischer Konferenzen und PfP-Veranstaltungen. Ein elektronischer News-Dienst mit tagesaktuel-

len Nachrichten und Hintergrundberichten rundet das Publikationsangebot ab.

­

Konferenzen und Seminare: Organisation von 16 Seminaren und 2 ministeriellen Konferenzen zu Themen an der Schnittstelle von Informationstechnologie und Sicherheitspolitik in Südosteuropa, im Kaukasus, im Baltikum und in Zentralasien.

­

Elektronisches Lernen: Produktion, Katalogisierung und Verbreitung von computergestützten Lerneinheiten. Das ISN beteiligt sich federführend an einer internationalen Arbeitsgruppe, die ein standardisiertes System zur Speicherung, Katalogisierung und Verteilung von Internet-basierten Ausbildungsmodulen aufbaut (PfP Learning Management System).

­

Massgeschneiderte IT-Systeme für die Partnerschaft für den Frieden: Entwicklung einer Internet-basierten EDV-Lösung für die Planung und Evaluation des Arbeitsprogramms der Partnerschaft für den Frieden und der Individuellen Partnerschaftsprogramme (System PRIME).

Das ISN kooperiert mit über 75 internationalen Organisationen, Regierungsstellen, akademischen Instituten und Nichtregierungsorganisationen. Mit den drei Genfer Zentren arbeitet es eng zusammen, stellt ihnen verschiedene Kompetenzen im Bereich des elektronischen Lernens zur Verfügung und unterstützt sie in weiteren Belangen der Informationstechnologie. Die Verbindungen zu Partnerinstitutionen im Ausland werden mit IT-Attachés in Brüssel und Washington gewährleistet. Eng verwandte Dienste sind das «Netzwerk schweizerische Aussen- und Sicherheitspolitik» und das «Comprehensive Risk Analysis and Management Network».

Das VBS schliesst jedes Jahr mit der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich Rahmenverträge für die folgenden vier Jahre und eine Leistungsvereinbarung für das folgende Jahr ab (im Rahmen der bewilligten Kredite [Kreditvorbehalt, Budgetvorbehalt]). Die finanziellen Mittel dienen dazu, die für das folgende Jahr vereinbarten Leistungen abzudecken. Die Erfüllung der Leistungsvereinbarung wird vom VBS kontrolliert. Von 1997­2002 leistete das VBS folgende Beiträge an das ISN: Jahr

Beiträge VBS

Beiträge anderer

Total

1997 1998 1999 2000 2001 2002

0,960 Mio. Fr.

1,500 Mio. Fr.

1,700 Mio. Fr.

3,125 Mio. Fr.

4,100 Mio. Fr.

6,000 Mio. Fr.

0,384 Mio. Fr.

0,600 Mio. Fr.

0,680 Mio. Fr.

1,250 Mio. Fr.

1,640 Mio. Fr.

2,400 Mio. Fr.

1,344 Mio. Fr.

2,100 Mio. Fr.

2,380 Mio. Fr.

4,375 Mio. Fr.

5,740 Mio. Fr.

8,400 Mio. Fr.

Die Infrastruktur- und Lohnnebenkosten des Projektes werden durch die ETH Zürich getragen; diese Beiträge sind in den oben angegebenen «Beiträgen anderer» enthalten. Einige Dienste werden zusammen mit Partnern betrieben.

Mit dem ISN nimmt die Schweiz eine international führende Rolle auf den strategisch wichtigen Gebieten der modernen Informationstechnologien und der neuen Ausbildungsmedien wahr. Das ISN ist international anerkannt als qualitativ hochstehendes integriertes Wissensnetzwerk für internationale Beziehungen und Sicher-

633

heitspolitik, hat eine hohe Visibilität und entspricht einem rasch wachsenden Bedürfnis.

Kooperations- und Unterstützungsprogramme Neben diesen grösseren Programmen oder Projekten hat das VBS mit einer Anzahl kleinerer Beiträge die zivile Friedensförderung unter der Budgetrubrik «Beteiligung an Partnerschaftsaktivitäten» des GS VBS unterstützt. Im folgenden werden einige dieser Projekte skizziert: Nach dem Beginn der Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden wurden vier sogenannte «clusters of competence» (wissenschaftliche Netzwerke, die jeweils auf ein bestimmtes Thema fokussieren) geschaffen. Sie befassen sich ­ durch Tagungen, Workshops, Konferenzen und Publikationen ­ mit der Arbeit und Entwicklung der OSZE, mit dem Wiederaufbau kriegsgeschädigter Gesellschaften, mit Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie mit der Verbreitung und verbesserten Durchsetzung des humanitären Völkerrechts.

Mit einer ähnlichen Stossrichtung ­ internationale Vernetzung von Wissenschaftern und Praktikern ­ unterstützt das VBS das Konsortium von Verteidigungsakademien und sicherheitspolitischen Forschungs- und Lehrinstituten. Das Ziel besteht darin, einen zweifachen Austausch zu fördern: einerseits jenen zwischen militärisch ausgerichteten Verteidigungsakademien und zivil orientierten Instituten, anderseits jenen über die Grenzen hinweg. Das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten misst dieser Initiative erhebliche Bedeutung bei; der Chef VBS und der US-Verteidigungsminister haben 1999 ein Memorandum of Understanding über die Unterstützung dieses Projekts unterzeichnet.

Ebenfalls der Förderung von Kommunikation und Austausch auf internationaler Ebene dient das alle zwei Jahre stattfindende «International Security Forum», an dem mehrere hundert Exponenten aus Lehre, Forschung und Verwaltung teilnehmen und praxisbezogen Möglichkeiten der Verbesserung der Kooperation von Lehre und Forschung über alle Grenzen hinweg besprechen.

Auf Anfrage der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina organisierte das VBS im Juli 1999 und im April 2001 jeweils ein dreitägiges Seminar für hohe Politiker und Militärs aus beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska (Verteidigungsminister, Stellvertretende Verteidigungsminister, Präsidenten und Mitglieder
der Verteidigungsausschüsse der drei Parlamente, Generalstabschefs). Im ersten Seminar ging es um die Frage, wie eine umfassende Sicherheitspolitik für Bosnien und Herzegowina entwickelt werden könnte, aufbauend auf dem Ansatz der Schweiz, die als föderalistischer und mehrsprachiger Staat für Bosnien und Herzegowina ein Anhaltspunkt ist.

Das zweite Seminar war der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte gewidmet, und auch hier zeigten sich die Teilnehmer aus Bosnien und Herzegowina an der schweizerischen Praxis interessiert.

Das VBS unterstützte mehrere Seminare des politisch-militärischen Steuerungsausschusses für die Partnerschaft für den Frieden in Genf und der Parlamentarischen Versammlung der NATO, bei der die Bundesversammlung den Status eines assoziierten Mitgliedes hat. Es ging darum, die Schweiz interessierende Themenstellungen zu fördern und gleichzeitig die schweizerischen Beiträge zur Bewältigung der

634

gemeinsamen Herausforderungen aufzuzeigen (z.B. das internationale Genf und die Genfer Zentren).

Die Schweiz unterstützt, zusammen mit weiteren Staaten, das Baltic Defence College in Tartu (Estland) ­ eine Ausbildungsinstitution für Offiziere und Unteroffiziere von Estland, Lettland und Litauen sowie Bosnien-Herzegowina (alle drei Ethnien). Von militärischer Seite stellt die Schweiz dem Baltic Defence College bisher ­ und zunächst bis auf Ende 2002 terminiert ­ einen Offizier für den Lehrkörper zur Verfügung; im Rahmen der zivilen Friedensförderung wird jährlich ein finanzieller Beitrag ausgerichtet. Diese Unterstützung hat zum Ziel, die sicherheitspolitische Kompetenz in den baltischen Ländern zu stärken und die Herausbildung von Streitkräften zu fördern, die demokratischen Grundsätzen verpflichtet sind.

1.3

Vorgesehene zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS 2004­2007

Die Schweiz hat mit den drei Genfer Zentren und dem International Relations and Security Network international geschätzte und gewürdigte Beiträge zu einer demokratisch abgestützten, auf Stabilität und Frieden ausgerichteten internationalen Sicherheitspolitik gemacht. Es ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach den von diesen Zentren und Programmen erbrachten Leistungen in den vier Jahren 2004 bis 2007 mindestens anhalten und sich wahrscheinlich noch erhöhen wird.

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GZS) Das GZS soll den sich wandelnden Bedürfnissen in der sicherheitspolitischen Ausbildung Rechnung tragen und entsprechende Kurseinheiten entwickeln. Dabei stehen ­ neben der Weiterführung der bestehenden Kurse ­ drei Aspekte im Vordergrund: Erstens sollen mit kurzen Kurseinheiten ­ sogenannten Executive Courses ­ eine mehr politisch orientierte Kundschaft und Repräsentanten internationaler Organisationen angesprochen werden. Die sicherheitspolitischen Entwicklungen bedingen, dass vermehrt für zivilgesellschaftliche Akteure sowie für Vertreter des südlichen Mittelmeerraumes und des Nahen und Mittleren Ostens Aus- und Weiterbildungsmodule erstellt und offeriert werden.

Zweitens unternimmt das GZS vermehrt Anstrengungen im Bereich des E-learning (computerunterstütztes Lernen), um eine umfassende, «lebenslange» Aus- und Weiterbildung ­ auch in Kombination mit Executive Courses ­ zu unterstützen. Diesbezüglich profitiert das GZS vom International Relations and Security Network (ISN), das in diesem Bereich die technischen Voraussetzungen schafft und mit Expertise zur Seite steht.

Drittens will das GZS vermehrt eine Plattform für den Austausch auf politischer Ebene bilden. Dabei soll der Meinungsaustausch zwischen Entscheidungsträgern im «internationalen Genf» gefördert und als weiterer Aspekt der Ausbildung in die Kurse integriert werden.

635

Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) Angesichts der immensen Zahl von Personenminen und unexplodierter Munition in zahlreichen Ländern werden auf unabsehbare Zeit hinaus Aktivitäten zur humanitären Minenräumung ­ und damit auch das Engagement des GICHD ­ nötig sein.

Im Bereich der operationellen Unterstützung wird das Zentrum weiterhin ein Informations-Managementsystem (IMSMA) für Minenräumoperationen zur Verfügung stellen. Das Paket umfasst Installation und Ausbildung vor Ort, Schulung, Unterhalt und Wartung. Gegenwärtig wird IMSMA in 28 minenverseuchten Staaten eingesetzt; für 2007 wird angestrebt, IMSMA in etwa 40 Staaten zu verwenden. Deshalb laufen bereits Projekte, um vor Ort bestehende Datenbanken auf den IMSMAStandard umzurüsten.

Im Auftrag der UNO erarbeitete das GICHD internationale Standards (IMAS), um rasche, sicherere und effiziente Räumoperationen vor Ort zu erleichtern. Diese Standards werden weiterhin aufdatiert und ergänzt, so z.B. im Bereich der Minensuchhunde.

Das Zentrum wird auch weiterhin im Auftrag der UN ein umfassendes Informationssystem betreiben, das die jüngsten Entwicklungen auf technischem Gebiet abdeckt (Technical Notes for Mine Action) und Informationen über neu entdeckte Gefahren (neue Sprengfallen, neue Art der Verlegung von Minen, etc.) an die Praktiker vor Ort verbreitet (TRITON Reports). Schliesslich trägt das Zentrum auch Informationen über verfügbare Technologien und Ausrüstung zusammen, so im regelmässig aufdatierten Katalog über mechanisches Minenräumgerät, Metalldetektoren etc.

Das GICHD gedenkt, auf der Grundlage seines unabhängigen und unparteilichen Status eine Kapazität aufzubauen, um auf Anfrage laufende Entminungsaktionen und -programme zu evaluieren. Daneben wird es weiterhin Experten für Kurzeinsätze zugunsten der Vereinten Nationen, internationaler Organisationen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung stellen.

In der Forschung wird das Zentrum weiterhin anwendungsorientierte Projekte durchführen, um die humanitäre Minenräumung sicherer und effizienter zu machen.

Dabei folgt es seiner mittlerweile bewährten Praxis, solche Projekte im Auftrag der Vereinten Nationen, von Regierungen oder von anderen Institutionen zu realisieren und mit Mitteln zu finanzieren, die projektbezogen akquiriert
werden. Das Schwergewicht der Forschung wird weiterhin auf den Themengebieten Minensuchhunde, mechanische Minenräumung, Prävention von Minenunfällen, capacity building, Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen, Vernichtung von Lagerbeständen etc. liegen.

Im Rahmen der Unterstützung der Ottawa-Konvention wird das Zentrum zunächst auf der Basis des Mandates tätig sein, das von den Vertragsstaaten der Konvention erteilt wurde. Inwieweit sich dieses Aufgabengebiet verändern wird, hängt vor allem von der Überprüfungskonferenz ab, die 2004 stattfinden wird. In jedem Falle wird das Zentrum die im Aufbau befindliche Dokumentationsstelle weiterführen und sich für die Erbringung von Dienstleistungen bereithalten. Im gleichen Sinne hält sich das Zentrum bereit, auf Einladung und gemäss Bedarf in den sich abzeichnenden Verhandlungen im Bereich von bestimmten konventionellen Waffen («certain conventional weapons») Dienstleistungen zu erbringen. Die Art und Weise sowie der Inhalt müssen jedoch von Fall zu Fall geprüft werden.

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Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) Durch seine Aktivitäten trägt das DCAF zur Stabilisierung und Demokratisierung des Umfelds der Schweiz bei, namentlich auch zur Rückkehr von Flüchtlingen bzw.

der Verhinderung von Emigration in den wichtigsten Herkunftsländern in Südosteuropa und Westafrika. Darüber hinaus leistet es einen international beachteten Beitrag zur Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz, namentlich im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, der OSZE und des Stabilitätspaktes sowie der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

Das DCAF soll 2004­2007 die bisherigen Aktivitäten fortsetzen und insbesondere permanente Arbeitsbeziehungen mit der Europäischen Union, der OSZE, der NATO, dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat, der Partnerschaft für den Frieden, dem Europarat, den Vereinten Nationen und allen europäischen Parlamenten aufbauen. Die Stellung des Zentrums in «track two»-Aktivitäten (nichtstaatliche Diplomatie) soll gestärkt werden; zudem sollen auch einzelne Aktivitäten im Rahmen staatlicher Diplomatie («track one») angestrebt werden. Mit dem EDA (Politische Direktion und Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) wird eine Zusammenarbeit auf der Grundlage langfristiger Mandate entwickelt.

Zur Stärkung seiner Position soll das DCAF seine qualitativen Vorteile ­ vor allem die Breite des Ansatzes in fachlicher und geographischer Hinsicht sowie die Verknüpfung von Forschung und analytischer Arbeit mit praktischen Projekten vor Ort ­ sichern und ausbauen. Neben der bilateralen und multilateralen Beratung und Unterstützung soll es auch mit einem anspruchsvollen Publikations- und Veranstaltungsprogramm einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Debatte von «good governance» und Sicherheit leisten. Basierend auf sichtbaren Leistungen für die internationale Gemeinschaft soll angestrebt werden, den Anteil von Drittmitteln am Budget des DCAF zu erhöhen. Dies betrifft nicht nur die anderen Staaten, die Mitglieder der Stiftung sind, sondern vor allem die EU, die OSZE, die europäischen Parlamente, das Entwicklungsprogramm der UNO sowie evtl. auch die internationalen Finanzinstitutionen.

International Relations and Security Network (ISN) an der ETH Zürich Im Zeitraum 2004­2007 soll das ISN als international führendes integriertes Wissensnetzwerk
für internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik konsolidiert und ausgebaut werden. Die Informationsdienste sollen kontinuierlich verbessert und zusammen mit nationalen und internationalen Partnern durch zusätzliche qualitativ hochstehende Inhalte erweitert werden. Daneben wird das ISN die Armeeausbildung und die Genfer Zentren im Rahmen ihres sicherheitspolitischen Ausbildungsangebots in der Konzeption und Realisierung elektronischer Ausbildungsformen unterstützen. Für das «Maison de la Paix» (siehe nächstes Unterkapitel) soll ein integriertes Wissensportal konzipiert und realisiert werden.

Gleichzeitig wird das ISN an der Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit in Forschung, Diskussion und Ausbildung mitarbeiten. Es geht darum, Wissensproduktion, physische und elektronische Ausbildung sowie elektronische Informationsdienste in themenspezifischen «Wissensspeichern» zu integrieren. Neue Technologien und Methoden sollen es ermöglichen, Inhalte so zu klassifizieren, dass Zielgruppen leichter die sie interessierenden Informationen finden. Dazu sollen Informationsdienste der nächsten Generation entwickelt werden, unter Ausnutzung

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neuester Technologien für ein effizientes Management grosser Wissensbanken und komplexer verteilter Ausbildungssysteme.

Das nationale und internationale Partnernetzwerk von ISN soll konsolidiert und ausgebaut werden. Wissenschaft und Technologie sollen integriert werden, um die internationale sicherheitspolitische Kooperation zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der Informationstechnologie zu fördern. Insbesondere soll die Rolle der Schweiz als «lead nation» für moderne Informationstechnologie im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden gefestigt werden. Um dies zu erreichen, sollen die Kompetenzen der ETH Zürich im Bereich der Informationstechnologie gebündelt werden, um richtungsweisende Projekte in der zivilen Friedensförderung durchführen zu können.

Maison de la Paix Die drei Genfer Zentren ­ deren ältestes 1995 gegründet wurde, deren jüngstes 2000 ­ haben sich gut etabliert, werden international beachtet und geschätzt und auch als substanzielle Beiträge der Schweiz zu Stabilität, Frieden und Demokratie wahrgenommen. Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung sind bislang im Gebäude der Weltorganisation für Meteorologie (Organisation Mondiale de Météorologie) untergebracht, im Mietverhältnis. Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte ist ­ ebenfalls im Mietverhältnis ­ in einem Privatgebäude domiziliert.

Aufbauend auf dem Erfolg der Zentren soll in Genf ein «Maison de la Paix» errichtet werden, in dem alle drei Zentren räumlich vereinigt werden und das überdies auch weiteren Institutionen, die in verwandten Bereichen tätig sind, Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ohne ihre inhaltliche Unabhängigkeit zu tangieren. Dieses Projekt entspringt der Absicht, die Ausstrahlungskraft dieser Institutionen weiter zu erhöhen, durch eine gemeinsame Infrastruktur Kosten zu senken, die Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in Genf (z.B. das Institut universitaire de hautes études internationales) zu intensivieren und das internationale Genf in einem seiner thematischen Kernbereiche ­ Sicherheitspolitik und Frieden ­ zu stärken.

Die für den Bau des «Maison de la Paix» erforderlichen Mittel sind nicht Gegenstand dieser Botschaft, sondern werden mit einer zukünftigen
Immobilienbotschaft Militär beantragt werden.

Für den mit dieser Botschaft beantragten Rahmenkredit relevant sind hingegen die Mietkosten für die drei Genfer Zentren bis zum für 2007 geplanten Bezug des «Maison de la Paix» (knapp 2 Mio. Fr. jährlich), der graduelle Aufbau einer administrativen Zelle, welche die Zentren in der Verwaltung entlastet, und die Ausstattung des «Maison de la Paix» mit modernsten Mitteln der Informationstechnologie. Die Rechtsgrundlage dafür ist die gleiche wie jene für die Unterstützung der Genfer Zentren, nämlich das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und Artikel 149a des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung.2

2

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Art. 149a, Massnahmen zur Friedensförderung: «Der Bundesrat kann Einrichtungen und Ausrüstung der Armee für Massnahmen der internationalen Friedensförderung zur Verfügung stellen. Er kann für solche Massnahmen juristische Personen des privaten Rechts unterstützen, gründen oder sich an solchen beteiligen.»

Kooperations- und Unterstützungsprogramme Das VBS will weiterhin auch mit zivilen Mitteln im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Kooperationsprogrammen und durch eigentliche Unterstützungsprogramme für einzelne Staaten Sicherheit und Stabilität stärken und den Frieden fördern. Die dafür relevante bisherige Budgetrubrik «Beteiligung an Partnerschaftsaktivitäten» des GS VBS (2 Mio. Fr. im Jahr 2002) wird durch die Budgetrubrik «Kooperationprogramme» der Direktion für Sicherheitpolitik ersetzt. Die Aktivitäten in diesem Bereich lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Einerseits geht es um Programme für Regionen, deren Stabilität weiterer Stärkung bedarf und die für die Schweiz sicherheitspolitisch von Bedeutung sind. Im Zentrum stehen Südosteuropa (Balkan) und Osteuropa. Diese Aktivitäten sind in der Regel reaktiv, d.h. die Initiative kommt in der Regel in Form einer Anfrage von aussen, entweder aus dem betroffenen Land oder seitens anderer Staaten, die ihrerseits ein Programm lancieren wollen und dafür weitere Partner suchen. Dadurch wird sicher gestellt, dass diese Programme einem Bedürfnis entsprechen, sei es des direkten Adressaten oder der internationalen Gemeinschaft. Der Umstand, dass das VBS in diesem Gebiet primär auf Anfragen von aussen reagiert, führt dazu, dass die Vorhersehbarkeit geringer, das Bedürfnis nach Flexibilität aber um so grösser ist.

Anderseits geht es um Programme, die weniger auf eine bestimme Region oder gar ein bestimmtes Land konzentriert sind, sondern einen allgemeineren Nutzen für die Völkergemeinschaft haben und deren Unterstützung durch die Schweiz den Stellenwert unseres Landes und sein Engagement für den Frieden unterstreicht. Bereits in der Vergangenheit unterstützte, etablierte und auf Kontinuität ausgerichtete Programme ­ wie die «clusters of competence», das Konsortium von Verteidigungsakademien und sicherheitspolitischen Forschungs- und Lehrinstituten, das alle zwei Jahre in der Schweiz stattfindende «International Security Forum» sowie Workshops des Politisch-Militärischen Steuerungsausschusses der Partnerschaft für den Frieden ­ sollen weiterhin unterstützt werden.

Forschungsprogramme Zur Unterstützung der zivilen Friedensförderung des VBS sollen in bescheidenem Rahmen (etwa 0,7 % des mit dieser Botschaft beantragten Rahmenkredits statt,
wie in der Finanzplanung zunächst vorgesehen, 2,7 %) auch Forschungsaufträge ­ in der Regel an schweizerische Forschungsinstitute bzw. Wissenschafter ­ vergeben werden können. Diese tragen zur wissenschaftlichen Abstützung der zivilen Friedensförderung des VBS bei.

2

Auswirkungen

2.1

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.1.1

Auswirkungen auf den Bund

Der Bundesrat beantragt für die zivilen friedensfördernden Massnahmen im Rahmen des VBS erstmals einen Rahmenkredit. Die Zuständigkeit für die Verwendung dieses Kredits liegt bei der Direktion für Sicherheitspolitik. Der Rahmenkredit als Instrument der Finanzplanung und -steuerung soll die erforderliche Kontinuität in der Aufgabenerfüllung gewährleisten. Dies ist besonders angezeigt bei Engagements in 639

Institutionen und Programmen, die von der Schweiz lanciert wurden, bei denen aber andere Staaten und Organisationen politisch, personell und mit Ressourcen involviert sind, auch wenn die Schweiz die grösste Unterstützung leistet. Auch das politische Profil dieser Aktivitäten verlangt nach Kontinuität und der Möglichkeit, Engagements für mehrere Jahre einzugehen.

Um derartige Verpflichtungen eingehen zu können, ist laut Artikel 25 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes3 das Vorhandensein eines Verpflichtungskredits erforderlich. Der beantragte Rahmenkredit erlaubt eine mittelfristige Planung. Künftig soll den Eidgenössischen Räten im Abstand von vier Jahren eine Botschaft für einen Rahmenkredit vorgelegt werden. Dadurch erhält das Parlament die Möglichkeit, den Umfang der bereitzustellenden Mittel und die strategische Ausrichtung des Mitteleinsatzes regelmässig zu prüfen.

2.1.1.1

Umfang des Rahmenkredits

Mit dieser Botschaft wird keine substanzielle Erhöhung der Mittel für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS beantragt. Ihr primärer Zweck besteht vielmehr darin, wegen der sich verändernden Gesetzeslage ­ Verabschiedung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredit für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden ­ von jährlichen Krediten auf einen mehrjährigen Rahmenkredit überzugehen. Im Voranschlag 2003 sind für die entsprechenden Massnahmen 43,125 Millionen Franken eingestellt. Die für 2004­2006 beantragten Mittel entsprechen der bestehenden Finanzplanung. Der gesamte Rahmenkredit, der mit dieser Botschaft beantragt wird und den Zeitraum 2004­2007 abdecken soll, beträgt 180 Millionen Franken ­ rund 1 % des gesamten Budgets des VBS.

Zur Ablösung der während der Gültigkeit des Rahmenkredits eingegangenen Verpflichtungen werden entsprechende Zahlungskredite in der Planung vorgesehen: 2004: 2005: 2006: 2007:

44,284 Millionen Franken 45,116 Millionen Franken 45,116 Millionen Franken 45,484 Millionen Franken

2.1.1.2

Dauer des Rahmenkredits

Die Dauer des Rahmenkredits beträgt vier Jahre (2004­2007) und entspricht dem Zeitraum einer Legislaturperiode. Sie gewährleistet, dass das Engagement des Bundes mindestens einmal während der Legislatur einer eingehenden parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Die erforderlichen Zahlungskredite werden jeweils im Rahmen des jährlichen Voranschlags der Eidgenossenschaft beantragt.

3

640

SR 611.0

2.1.1.3

Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits

Die nähere Spezifikation der einzelnen Verpflichtungskredite wird an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport delegiert.

Nach derzeitiger Planung ist folgende Aufteilung auf die einzelnen Programme der zivilen Friedensförderung des VBS vorgesehen (wobei eine gewisse Flexibilität vorbehalten bleiben muss, um sich wandelnden Bedürfnissen Rechnung zu tragen): Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte International Relations and Security Network «Maison de la Paix» Kooperations- und Unterstützungsprogramme Forschungsprogramme

15,0 % 18,3 % 23,0 % 18,5 % 14,4 % 10,1 % 0,7 %

Diese Aufteilung ist vom Gedanken geleitet, der Konsolidierung bzw. Umsetzung der Kernelemente der zivilen Friedensförderung des VBS ­ die gut etablierten drei Genfer Zentren und das ISN, sowie ihre Integration in das «Maison de la Paix» ­ Priorität einzuräumen und gleichzeitig für Partnerschaftsaktivitäten und Kooperationsprogramme, die weniger planbar sind, über eine ausreichende Flexibilität zu verfügen.

2.1.1.4

Controlling

Die Einsetzung der Direktion für Sicherheitspolitik des VBS erlaubt es, laufend und systematisch zu überprüfen, dass die vom VBS zur Verfügung gestellten Mittel gemäss den Leistungsvereinbarungen verwendet werden. Dies erfolgt für die drei Genfer Zentren und das ISN anhand von vierteljährlichen Rechenschaftsberichten.

Bezüglich der drei Genfer Zentren ist ein weiteres, permanentes und gründliches Controlling dadurch sichergestellt, dass ein Vertreter des VBS (Chef der Direktion für Sicherheitspolitik für das GZS und das GICHD, Generalsekretär VBS für das DCAF) Mitglied des Stiftungsrates und des Büros des Stiftungsrates (Sekretär des Stiftungsrates) ist.

Damit verfügt das VBS über umfassende Instrumente, die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen zu kontrollieren und auch die Aktivitäten der Zentren über diese Leistungsvereinbarungen hinaus massgeblich zu beeinflussen.

2.1.1.5

Personal

Der mit dieser Botschaft beantragte Rahmenkredit hat keine personellen Auswirkungen auf die Bundesverwaltung. Die Direktion für Sicherheitspolitik im VBS wurde Mitte Mai 2002 gebildet, und die ihr zugeteilten personellen Mittel sind für die Verwaltung der mit diesem Rahmenkredit beantragten Massnahmen ausreichend.

641

2.1.2

Ausgabenbremse

Gestützt auf Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

2.1.3

Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

2.2

Auswirkungen auf die Informatik

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses hat keine Auswirkungen auf die Informatik.

2.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses hat ­ jenseits der Stärkung Genfs in einem seiner thematischen Kernbereiche, Sicherheitspolitik und Frieden ­ keine signifikanten volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

3

Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 1999­2003 nicht angekündigt. Nach umfassenden verwaltungsinternen Abklärungen entschied der Bundesrat im Jahre 2000, eine gesetzliche Grundlage für Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zu erarbeiten. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde den Eidgenössischen Räten parallel zur vorliegenden Botschaft und zu einer Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung überwiesen. Da der Bundesrat Rahmenkredite nur auf Grund einer gesetzlichen Grundlage beantragen kann, war es ihm seinerzeit nicht möglich, den Antrag auf einen Rahmenkredit für zivile friedensfördernde Massnahmen im Rahmen des VBS in die Legislaturplanung 1999­2003 aufzunehmen.

642

4

Rechtliche Grundlagen

Der zur Genehmigung unterbreitete Bundesbeschluss stützt sich auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, gemäss welchem die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Da es sich um einen Finanzbeschluss handelt, ist nach Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 19624 die Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen. Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung und den entsprechenden Regelungen im Finanzhaushaltsgesetz5 bzw. der -verordnung6.

4 5 6

SR 171.11 SR 611.0 SR 611.01

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