Richtplan des Kantons Thurgau Genehmigung der Ergänzung Landschaft Der Bundesrat hat am 16. Juni 2003 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 12. Mai 2003 wird die Ergänzung Landschaft zum Richtplan Thurgau unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt.

2.

Ergänzung des Richtplans Der Kanton wird eingeladen, mit dem nächsten Richtplanänderungspaket dem Bundesamt für Raumentwicklung Auskunft über den Zeitplan und das weitere Vorgehen für die nachgenannten Ergänzungen zu erteilen. Entsprechend diesem Zeitplan sind für diese Ergänzungen die Grundlagen zu erarbeiten und sich allenfalls daraus ergebende Anpassungen des Richtplans zur Prüfung und Genehmigung einzureichen: a) Umsetzung der Gefahrenhinweiskarte; b) Sicherung des Raumbedarfs bei den Fliessgewässern.

3.

Berichterstattung Der Kanton wird eingeladen, a) dem Bundesamt für Raumentwicklung im Rahmen der nächsten Richtplanergänzung Auskunft zu geben über den Stand der Arbeiten bei den erforderlichen Grundlagenergänzungen (Gefahrenkarte, Raumbedarf Fliessgewässer); b) dem Bundesamt für Raumentwicklung bis spätestens 30. April 2007 die nächste gesamthafte Orientierung über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen einzureichen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude, Promenade, 8510 Frauenfeld, Tel. 052 724 24 36

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Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Tel. 031 322 40 58

24. Juni 2003

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Bundesamt für Raumentwicklung

2003-1310