Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2004 vom 28. Oktober 2003
Nach Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherung den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.
Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2004 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 2000 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 1,7 Prozent.
Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Auf den 1. Januar 2004 erfolgt keine Anpassung.
28. Oktober 2003
7060
Bundesamt für Sozialversicherung
2003-2191