Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Wangen a. A., Bleiki Ost; Umgestaltung Ausbildungsplatz für Stahlträgerbrücke vom 7. Oktober 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres vom 1. Juli 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umgestaltung des Ausbildungsplatzes Bleiki Ost für die Stahlträgerbrücke auf dem Waffenplatz Wangen a. A. (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Wiedlisbach, Hinterstädtli 13, 4537 Wiedlisbach, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. Oktober 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2003-2134