Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. März 20032 beschliesst:

Art. 1 1

Das Abkommen vom ...3 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian wird genehmigt.

2

Der Bundesrat ist ermächtigt, dieses Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2 3

SR 101 BBl 2003 2550 SR ...; AS ... (BBl 2003 2565)

2564

2003-0496