Bekanntmachung der Wettbewerbskommission Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben Tamedia AG/Berner Zeitung AG/20 Minuten (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz); SR 251)

Am 6. Mai 2003 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung eines Zusammenschlussvorhabens eingegangen, wonach die Express Zeitung AG, handelnd als Gemeinschaftsunternehmen der Tamedia AG und der Berner Zeitung AG, die Kontrolle über 20 Minuten (Schweiz) AG erwerben soll.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: Die Tamedia AG bezweckt alle Tätigkeiten im Medienbereich und der Informationsvermittlung, insbesondere im Verlagswesen, im Bereich der elektronischen Medien sowie in der grafischen Industrie. Sie ist namentlich Herausgeberin des «Tages-Anzeiger», der «Sonntagszeitung», der Zeitschrift «Facts», der Zeitschrift «Schweizer Familie» und der «Finanz und Wirtschaft».

Die Tamedia ist zudem unter anderem Alleinaktionärin der Radio 24 AG und Telezüri AG sowie Radio Basilisk Betriebs AG und hält Beteiligungen an verschiedenen Internetplattformen über die Partner Winner AG.

Die Berner Zeitung AG bezweckt das Verlagsgeschäft in all seinen Formen und ist namentlich Herausgeberin der «Berner Zeitung». Sie ist Konzerntochter der Espace Media Groupe, welche unter anderem die Splitausgaben der Berner Zeitung «Thuner Tagblatt», «Berner Oberländer» und «Solothurner Tagblatt» verlegt und mit 97.9 % an der Berner Bär Verlags AG beteiligt ist. Sie hält unter anderem Beteiligungen an der Telebärn AG (81.1 %) und an Radio Extrabern AG (79.9 %).

Die 20-Minuten (Schweiz) AG bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Medienerzeugnissen sowie die Informationsvermittlung und Kommunikation auf allen Stufen und ist Herausgeberin der Pendlerzeitung «20 Minuten».

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden vom Sekretariat per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgender Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Telefax 031 322 20 53.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

1. Juli 2003

4608

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2003-1340