Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Klaus Zöllig, Pébéyrou, FR-24260 Saint Cirq, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 20. Oktober 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 11. August 2003 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

18. November 2003

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

H 220/03

2003-2415

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