Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4077/2000 Widersprechende/r Formula One Licensing B.V., 34, Koningslaan, NL-1075 AD Amsterdam, notorische Marke «F1» gegen Widerspruchsgegner/in F1 INTER-NATIONAL, 76/78, avenue des Champs Elysées, F-75008 Paris, IR-Marke Nr. 720 539 «F1 INTERNATIONAL» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 4077/2000 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

14. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0548

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