Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5257 Widersprechende/r Magneti Marelli France SA, F-92000 Nanterre, IR-Marke Nr. 384 348 «JAEGER» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Erich Jaeger GmbH & Co. KG, D-61145 Friedberg, IRMarke Nr. 756 490 «JAEGER».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. März 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5257 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 756 490 «JAEGER» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Franken) zurückzuerstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt 1000 Franken zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

17. März 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2606

2003-0574