Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Schiessplatz Brienz, Seilbahn, Ersatz Seil und Masten Mitwirkung und Anhörung vom 26. August 2003 Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Abfall- und Entsorgungskonzept ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Anhörungsverfahren: Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungs-organisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Brienz schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Brienz vom 26. August bis 25. September 2003 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 25. September 2003, bei der Gemeinde Brienz zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

26. August 2003

5964

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2003-1727