Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach (OW), Pilatus-Kulm; Sanierung der Fassade des Dienstgebäudes vom 25. Juli 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 9. Dezember 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Fassade des Diestgebäudes auf Pilatus Kulm, Gemeinde Alpnach, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Alpnach, 6055 Alpnach während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. August 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2003-1618