Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6222 Widersprechende Romina-Quellen Mineralbrunnen GmbH & Co. KG, Germanenstrasse 21, D-72768 Reutlingen, IR-Marke Nr. 773 348 «EISZEIT QUELL» (fig.)

gegen Widerspruchsgegnerin Nordbrand Nordhausen GmbH, Bahnhofstrasse 25, D-99734 Nordhausen/Harz, IR-Marke Nr. 786 376 «EISZEIT» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Februar 2003 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6222 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Februar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0481

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